Deutscher Bundestag Fragen zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zum Strafmaß bei Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte im europäischen Vergleich Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 2 Fragen zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zum Strafmaß bei Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte im europäischen Vergleich Verfasser/in: Aktenzeichen: WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Abschluss der Arbeit: 16. Juni 2011 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung 5 1.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 5 1.2. Kennzeichnungspflicht 5 1.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 6 1.4. Regelungen zu Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte 6 2. Einleitung 7 3. Situation in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union 8 3.1. Dänemark 8 3.1.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 8 3.1.2. Kennzeichnungspflicht 9 3.1.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 9 3.2. Estland 9 3.2.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 9 3.2.2. Kennzeichnungspflicht 10 3.2.3. Einsatz der militärischen Streitkräften im Inneren 11 3.3. Finnland 12 3.3.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 12 3.3.2. Kennzeichnungspflicht 13 3.3.3. Einsatz der militärischen Streitkräften im Inneren 13 3.4. Frankreich 13 3.4.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 13 3.4.2. Kennzeichnungspflicht 15 3.4.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 16 3.5. Griechenland 16 3.5.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 16 3.5.2. Kennzeichnungspflicht 17 3.5.3. Einsatz der militärischen Streitkräften im Inneren 17 3.6. Großbritannien 17 3.6.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 17 3.6.2. Kennzeichnungspflicht 18 3.6.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 19 3.7. Italien 21 3.7.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 21 3.7.2. Kennzeichnungspflicht 24 3.7.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 24 3.8. Lettland 24 3.8.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 24 3.8.2. Kennzeichnungspflicht 26 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 4 3.8.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 26 3.9. Litauen 26 3.9.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 26 3.9.2. Kennzeichnungspflicht 27 3.9.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 27 3.10. Niederlande 28 3.10.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 29 3.10.2. Kennzeichnungspflicht 30 3.10.3. Einsatz der militärischen Streitkräften im Inneren 31 3.11. Österreich 31 3.11.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 31 3.11.2. Kennzeichnungspflicht 33 3.11.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 34 3.12. Polen 34 3.12.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 34 3.12.2. Kennzeichnungspflicht 35 3.12.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 35 3.13. Portugal 36 3.13.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 36 3.13.2. Kennzeichnungspflicht 37 3.13.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 37 3.14. Schweden 38 3.14.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 38 3.14.2. Kennzeichnungspflicht 39 3.14.3. Einsatz der militärischen Streitkräften im Inneren 39 3.15. Slowakei 40 3.15.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 40 3.15.2. Kennzeichnungspflicht 41 3.15.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 42 3.16. Spanien 42 3.16.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 42 3.16.2. Kennzeichnungspflicht 44 3.16.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 44 3.17. Zypern 44 3.17.1. Organisation und Aufgaben der Polizei 44 3.17.2. Kennzeichnungspflicht 45 3.17.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren 45 4. Ländervergleich zum Strafmaß bei Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte 46 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 5 1. Zusammenfassung Als Ergebnis ergibt sich für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgendes Bild: 1.1. Organisation und Aufgaben der Polizei In den übrigen Mitgliedstaaten ist die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgendermaßen organisiert: Der Großteil der EU-Mitgliedstaaten weist ein zentralstaatlich organisiertes Polizeisystem auf: Es existiert eine Nationalpolizei, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im gesamten Staatsgebiet verantwortlich ist. An der Spitze der Nationalpolizei steht in der Regel ein Polizeipräsidium, welches für die zentrale Planung und Koordination der Polizeiarbeit zuständig ist. Spezielle Einheiten der Polizei (z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei) sind organisatorisch als Abteilungen in das Polizeipräsidium integriert. Neben der Nationalpolizei gibt es auf der lokalen Ebene Stadtund Gemeindepolizeien, die für die Aufrechterhaltung der Sicherheit in ihrem jeweiligen Stadtoder Gemeindegebiet zuständig sind. In manchen Ländern, beispielsweise in Italien oder Spanien , existieren mehrere nationale Polizeiorganisationen. Ausnahmen von dieser Organisationsform der Polizei stellen Großbritannien und die Niederlande dar. Hier liegt der Schwerpunkt der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung bei regional organisierten Einheiten: Die Polizei in Großbritannien ist nach geographischen Gebieten unterteilt, die jeweils eine eigene Polizeibehörde besitzen. Insgesamt gibt es 43 Polizeibehörden, die hauptsächlich auf Ortsebene organisiert sind. Die niederländische Polizei besteht aus 25 Regionalkorps die für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben in einem bestimmten Gebiet, der sog. Polizeiregion , verantwortlich sind. Die Niederlande verfügt allerdings auch über ein landesweit operierendes Landespolizeikorps, welches für alle Aufgabenbereiche zuständig ist, die die Grenzen der Polizeiregionen überschreiten oder von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind. Einige der nordischen Länder (Estland, Finnland, Lettland), die eine sehr geringe Siedlungsdichte aufweisen, haben sog. Hilfs- oder Freiwilligenpolizeien eingerichtet. Hier können sich Bürger freiwillig melden, die dann zur Unterstützung der regulären Polizeibeamten eingesetzt werden. 1.2. Kennzeichnungspflicht In allen Ländern tragen die Beamten der Vollzugspartei eine Uniform. Gibt es in einem Land mehrere Polizeiorganisationen (z. B. Spanien, Italien), so verfügt jede dieser Organisationen über eine eigene Uniform. Neben der uniformierten Polizei gibt es in jedem Land auch Beamte in Zivil. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 6 In den meisten Ländern besteht eine Pflicht der Kennzeichnung zum Zweck der persönlichen Identifizierung eines Polizeibeamten, sei es in der Umsetzung durch ein Namensschild und/oder durch eine Identifikationsnummer. Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht sind unterschiedlich geregelt, etwa für den Fall, dass verdeckte Ermittlungen durchzuführen sind, oder wenn der Beamte in einer Situation agiert, die für ihn persönlich gefährlich ist. Beispielsweise besteht zwar in der Slowakei eine generelle Kennzeichnungspflicht, aber nicht für den Einsatz in geschlossenen Polizeieinheiten, wie beispielsweise bei Demonstrationen. Sonderregelungen sind etwa in Griechenland und Schweden vorzufinden: In Griechenland sind ranghohe Polizeibeamte von der Kennzeichnungspflicht befreit. In Schweden besteht generell keine Verpflichtung der Polizisten zur Preisgabe ihrer Identität. Bei Demonstrationen werden die Helme der Beamten jedoch mit einer Ziffern- und Buchstabenkombination gekennzeichnet, um so eine Identifizierung zu ermöglichen. In den Ländern Dänemark, Finnland, Niederlande, Österreich und Portugal besteht allein die Verpflichtung zum Mitführen eines Dienstausweises bzw. einer Identifikationskarte, die auf Verlangen vorzuzeigen ist. 1.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren Es existieren explizite Ermächtigungen für den Einsatz des Militärs im Inneren: Diese finden sich zum Teil im Verfassungsgesetz (Österreich) oder in speziellen Gesetzen über Aufgaben und Organisation der Streitkräfte (z. B. Dänemark, Italien) und zum Teil aber auch in den allgemeinen Polizeigesetzen (z. B. Niederlande). Die Hauptaufgabengebiete der Streitkräfte sind hierbei die Unterstützung der Zivilbehörden bei Not- und Katastrophensituationen und der Einsatz zur Abwehr von terroristischen Angriffen. In einigen Ländern gibt es eine lange Tradition militärisch-polizeilicher Kooperation. Beispielsweise verfügen Frankreich (Gendarmerie Nationale), Italien (Carabinieri), die Niederlande (Königliche Marechaussee) und Spanien (Guardia Civil) über paramilitärische Einheiten, denen dauerhaft polizeiliche Aufgaben übertragen wurden. Diese Einheiten sind militärisch organisiert und bewaffnet. 1.4. Regelungen zu Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte Es wird auf die Übersicht unter 4. verwiesen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 7 2. Einleitung Die nachfolgende Darstellung befasst sich mit Fragen zur Organisation und zu den Aufgaben der Polizei, der Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten und zum Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren im europäischen Vergleich. 1. Wie ist die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Ihrem Land organisiert: Welche Polizeibehörden bzw. polizeiähnlichen Behörden und Ordnungsbehörden gibt es? 2. Welche Aufgaben nehmen die unter 1. genannten Behörden jeweils wahr? 3. Wie stellen sich die einzelnen Mitglieder dar hinsichtlich: a) Bekleidung b) sichtbarer Identifikationsmerkmale (wie zum Beispiel Namensschilder und Identifikationsnummern ) c) verdeckter Identifikationsmerkmale (wie zum Beispiel Dienstausweise und Dienstmarken )? Existieren für bestimmte Einsätze bzw. Handlungen diesbezüglich Sonderregelungen? Wenn ja, welche Sonderregelungen für welche Einsätze bzw. Handlungen? 4. Können in Ihrem Land militärische Streitkräfte zu Einsätzen im Inneren hinzugezogen werden? Für welche Aufgaben ist dies möglich? Wenn ja, besteht in diesen Fällen eine Kennzeichnungspflicht und wenn ja, wie ist diese im Hinblick darauf ausgestaltet, dass Sie eine individuelle Identifikation zulässt (vgl. Frage 3 a bis c)? Außerdem enthält die Ausarbeitung eine Übersicht des Fachbereichs WD 7 „Ländervergleich der nationalen Regelungen zur Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte“. 1 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 8 3. Situation in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union 3.1. Dänemark Die nachfolgenden Ausführungen zur Organisation und zu den Aufgaben der Polizei stützen sich dementsprechend auf die Informationsbroschüre „Politi in Denmark, in the Faroe Islands and in Greenland“, die von der dänischen Nationalpolizei herausgegeben wurde.3 3.1.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Die Aufgaben und Ziele der Polizei sind in der dänischen Prozessordnung sowie im dänischen Gesetz über die Tätigkeit der Polizei festgelegt: „Die Polizei muss sich für den Schutz, die Sicherheit sowie die Ruhe und Ordnung in der Gesellschaft einsetzen. Die Polizei muss zur Erfüllung dieser Aufgabe vorbeugend, helfend und vollziehend tätig werden“.4 Ausgehend hiervon hat die Polizei im Einzelnen folgende Aufgaben: – Vorbeugung und Abwehr von strafbaren Sachverhalten, Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung sowie Gefährdung von Einzelpersonen und der öffentlichen Sicherheit – Unterbindung von strafbaren Handlungen sowie deren Ermittlung und Verfolgung – Hilfeleistungen für Bürger in Gefahrensituationen – Ausführung von Kontroll- und Aufsichtsaufgaben nach geltendem Recht – Ausstellen von Pässen und Genehmigungen (z. B. Führerschein) – Aufgaben des landesweiten Zivilschutzes (z. B. bei der Warnung und Evakuierung der Bevölkerung in Krisensituationen) – Amtshilfe für andere Behörden nach geltendem Recht – Ausführung sonstiger Aufgaben, die dem geltenden Recht folgen oder anderweitig mit der Tätigkeit der Polizei zusammenhängen In Dänemark werden die staatlichen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von der dänischen Nationalpolizei wahrgenommen. Diese besteht aus dem nationalen Polizeipräsidium in Kopenhagen und den 12 regionalen Polizeibezirken. Das nationale Polizeipräsidium ist für die zentrale Planung, Koordination und Verwaltung der Polizeiarbeit verantwotlich. Hierunter fällt die Aufstellung des Finanzaushaltes, die Auswahl und Fortbildung des Personals sowie die Entwicklung und der Ausbau der verwendeten 2 3 Verfügbar unter http://www.politi.dk/en/servicemenu/home/. 4 Informationen der dänischen Nationalpolizei, verfügbar unter http://www.politi.dk/de/uber_die_polizei/Aufgaben_ der_Polizei/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 9 Informations- und Telekommunikationstechnologie. Darüber hinaus verfügt das Polizeipräsidium über verschiedene Fachabteilungen, die polizeiliche Aufgaben wahrnehmen, welche von nationaler Bedeutung sind und die Grenzen der regionalen Polizeibezirke überschreiten. Dies sind u.a. die nationale Kriminalpolizei, das forensische Untersuchungslabor, die Kriminalitätsprävention und die Abteilung für internationale polizeiliche Zusammenarbeit. An der Spitze des nationalen Polizeipräsidiums steht der dänische Polizeipräsident, der direkt dem Justizminister unterstellt ist. Dänemark unterteilt sich in 12 Polizeibezirke. In jedem Bezirk gibt es ein Polizeipräsidium, dem ein Polizeipräsident vorsteht sowie mehrere lokale Polizeistationen. Die Struktur und der Aufbau ist in allen 12 Bezirken identisch. Die Beamten des Polizeipräsidiums und der Polizeistationen sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in ihrer jeweiligen Region verantwortlich. Im Rahmen dessen führen sie Verkehrskontrollen durch, fahren Streife, verfolgen die bei ihnen eingehenden Notrufe und leiten erste Ermittlungen bei Straftaten ein. In Fällen von schwerer und organisierter Kriminalität (u.a. Mord, Drogen- und Waffenhandel, Wirtschaftskriminalität ) sind jedoch die Facheinheiten der Nationalpolizei zuständig. 3.1.2. Kennzeichnungspflicht5 Die Polizeibeamten in Dänemark tragen eine blaue Uniform. Zur Identifikation sind die Beamten im Dienst dazu verpflichtet, ihren Dienstausweis mit sich zu führen. Dieser informiert über den Namen und über die Identifikationsnummer des Polizisten. Darüber hinaus enthält der Dienstausweis ein Passfoto des Beamten, welches eine gezielte Identifikation ermöglicht. Diese Mitführungspflicht besteht generell für alle Polizeieinheiten (auch für Zivilbeamte). Eine Ausnahmeregelung gibt es nicht. 3.1.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren Gemäß Art. 4 und 7 des Gesetzes über Aufgaben und Organisation der Streitkräfte vom 27. Februar 2001 können sog. Heimatschutzaufgaben im Inland durchgeführt werden. Die demokratische Kontrolle bleibt insofern gewahrt, als nach Art. 19 Abs. 2 der dänischen Verfassung das Parlament über den Streitkräfteeinsatz im Inneren entscheiden muss.6 3.2. Estland 3.2.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Die estnische Polizei wurde zu Beginn des Jahres 2010 reformiert und neuorganisiert. Durch die Zusammenlegung der ehemaligen Nationalen Polizeizentrale mit dem Grenzschutz, der Krimi- 5 siehe zur Auswertung auch Robbe, Patrizia/Hollstein, Juliane, 2011, S. 6. 6 Schmidt-Radefeldt, Roman, Homeland-Security durch Streitkräfte: Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für innereuropäische Militäreinsätze, in: Borchert, Heiko, Weniger Souveränität – Mehr Sicherheit – Schutz der Heimat im Informationszeitalter und die Rolle der Streitkräfte, 2009, S. 83; ders., Innere Sicherheit durch Streitkräfte , UBWV 2006 (162). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 10 nalpolizei, der Personenschutzpolizei und der Einwanderungsbehörde entstand die Polizei- und Grenzschutzabteilung. Diese Abteilung ist dem Innenministerium zugeordnet. Ihre Hauptaufgabe ist die Festlegung der Strategie und Ziele der Polizei sowie die Koordination und Beaufsichtigung der Aktivitäten aller Polizeidienststellen. Sie koordiniert darüberhinaus die Zusammenarbeit mit anderen Staatsbehörden, den lokalen Regierungen und mit sonstigen nationalen oder internationalen Organisationen. Des Weiteren obliegt ihr die Aufgabe der Innenrevision. Die Polizei - und Grenzschutzabteilung besteht aus vier Unterabteilungen: Dem Grenzschutz, der Unterabteilung für öffentliche Ordnung, der Kriminalpolizei und der Einwanderungsbehörde. Der Grenzschutz ist neben ihren originären Aufgaben unter anderem zuständig für die Koordination der Bekämpfung der Meeresverschmutzung und für Hilfs- und Rettungsaktionen auf dem Meer. Die Aufgaben der Unterabteilung für öffentliche Ordnung umfassen die Prävention der Erregung öffentlichen Ärgernisses, die Verkehrsüberwachung, den Objektschutz von Regierungsgebäuden sowie die Festnahme und Inhaftierung von Verdächtigen. Die Hauptaufgabe der Kriminalpolizei ist die Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Drogenhandel usw.). Darüberhinaus ist sie zuständig für den Zeugenschutz, die Bekämpfung von Geldwäsche und den Personenschutz des Präsidenten und anderen wichtiger Persönlichkeiten. Die Kriminalpolizei ist ebenfalls für die Koordination der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit via Europol und Interpol verantwortlich. Die Einwanderungsbehörde beschäftigt sich mit allen Belangen, die die Migration nach oder aus Estland heraus betreffen. Hierzu zählen das Ausstellen von Pässen, die Vergabe von Visa und die Durchsetzung des Rechts der Freizügigkeit. Auf der lokalen Ebene unterteilt sich die estnische Polizei in vier sog. Präfekturen (Ost, West, Süd und Nord). Ursprünglich gab es in Estland 17 Polizeibezirke, die aber in den 1990er Jahren zusammengefasst wurden. Die Präfekturen übernehmen allgemeine Polizeiaufgaben. Zudem gibt es in jedem der vier Bezirke eine Außenstelle der Polizei- und Grenzschutzabteilung. Jede Stadt bzw. Gemeinde hat in Estland darüber hinaus das Recht, eine eigene Einheit für die Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Diese kommen meistens in ländlichen Regionen zum Einsatz und sorgen für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung. Hierzu zählen Tätigkeiten wie die Kontrolle des Verkehrs und das Überprüfen von Fahrscheinen in öffentlichen Verkehrsmitteln . Neben der staatlichen Polizei existiert in Estland eine sog. Hilfspolizei, die in den Präfekturen zur Unterstützung der Polizeibeamten eingesetzt wird. Die Hilfspolizei besteht aus Freiwilligen, die hauptsächlich zur Verkehrsüberwachung und zur Bekämpfung und Vorbeugung von Gewalt und Ruhestörungen eingesetzt werden. 3.2.2. Kennzeichnungspflicht Die Polizeibeamten in Estland tragen eine Uniform. Nach dem Polizeirecht sind die Beamten verpflichtet, an ihrer Uniform ein Etikett mit ihrem vollständigen Namen und interner Identifikationsnummer zu tragen. In Situationen, in denen die Sicherheit der Beamten und/oder ihrer Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 11 Familien gefährdet werden könnte (Sonderkommandos, verdeckte Ermittlungen usw.), können die Beamten davon absehen, das Namensetikett zu tragen. Die Verpflichtung zum Tragen der Identifikationsnummer bleibt jedoch bestehen. Bei der Kennzeichnungspflicht wird nicht nach Diensträngen oder Einheiten differenziert. Die lokalen Einheiten zur Rechtsdurchsetzung sind verpflichtet, eine Uniform mit einer Plakette der zuständigen Gemeinde zu tragen. Die Uniform und das Abzeichen müssen sich eindeutig von offiziellen Polizeibeamten unterscheiden und die Aufschrift „KORRAKAITSEÜKSUS“ (law enforcment unit) tragen. Die Freiwilligen der Hilfspolizei sind verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit eine Sicherheitsweste der Polizei, eine Armbinde, ein Etikett mit vierstelliger Identifikationsnummer und ein Abzeichen mit der Aufschrift „ABIPOLITSEINIK“ (Hilfspolizei) zu tragen. Sind die Hilfspolizisten bei ihren Einsätzen bewaffnet, so ist dies ebenfalls durch spezielle Kennzeichen anzuzeigen. Den Hilfspolizisten ist es während ihres Dienstes jedoch nicht erlaubt, eine offizielle Uniform zu tragen. 3.2.3. Einsatz der militärischen Streitkräften im Inneren Neben der militärischen Landesverteidigung und der Beteiligung an internationalen Militäreinsetzen , zählt nach § 3 des Militärorganisationsgesetzes der Einsatz bei Krisen und Notfällen im Inland zu den Hauptaufgaben der estnischen Streitkräfte. Nach § 129 der estnischen Verfassung ist dann von einem Notfall zu sprechen, wenn die verfassungsmäßige Ordnung in Estland gefährdet ist. Eine solche Situation kann entstehen durch terroristische Angriffe, gewaltsame Umsturzversuche des bestehenden politischen Systems, Konflikte zwischen rivalisierenden Gruppen oder durch den Versuch einer gewaltsamen Abtrennung von Teilen des estnischen Staatsgebietes. In einer solchen Notfallsituation kann durch eine Resolution der Regierung und gleichzeitiger Genehmigung durch den Präsidenten das Militär im Inland eingesetzt werden, um direkte Angriffe gegen Staatsinstitutionen zu verhindern, gewaltsame Konflikte aufzulösen, Störungen und Tumulte aufzulösen oder die Abtrennung vom estnischen Staatsgebiet zu verhindern. Nach § 2 Abs. 1 des Notfallgesetzes ist ein Inlandseinsatz des Militärs ebenfalls in Situationen möglich, in denen das Leben oder die Gesundheit von vielen Personen gefährdet ist, eine akute Gefahr für die Umwelt oder Sachgegenstände besteht und der Einsatz und die Koordination zahlreicher Beteiligter erforderlich ist. Ein solcher Notfall kann zum Beispiel durch eine Naturkatastrophe oder durch eine Epidemie ausgelöst werden. Bei Notfällen, die durch eine Naturkatastrophe ausgelöst werden, wird das Militär hauptsächlich für die Rettung von Verletzten, Erste-Hilfemaßnahmen, den Schutz von gefährdetet Gebäuden, die Verkehrsregelung und für eine eventuelle Sperrung der Landesgrenzen eingesetzt. Die Soldaten sind bei Einsätzen im Inland dazu verpflichtet eine Uniform und eine Sicherheitsweste zu tragen. Die Sicherheitsweste trägt die Aufschrift „KORRAKAITSE“ (Maintenance of Law and Order). Ebenfalls muss ein Namensschild an der Uniform getragen werden. Dieses kann jedoch durch die Sicherheitsweste verdeckt werden. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 12 3.3. Finnland 3.3.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Die Aufgaben der Polizei in Finnland sind die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Vorbeugung und Aufklärung von Straftaten. Außerdem ist die Polizei für Erlaubnis - und Passangelegenheiten sowie für Fundsachen zuständig. Die Zuständigkeit der Polizei und die Grundsätze, die bei ihrer Tätigkeit anzuwenden sind, finden sich in der Hauptsache im finnischen Polizeigesetz, dem Gesetz über Zwangsmittel und im Gesetz über die polizeiliche Ermittlung . Die finnische Polizei ist dreistufig organisiert. Als oberste Leitung der Polizei fungiert die Polizeiabteilung des Innenministeriums. Ihr unterstellt sind die Provinzialleitungen der Polizei, die staatlichen Einheiten der Polizei, die Polizeischulen, die Technische Zentrale und die Datenverwaltungszentrale der Polizei sowie in funktioneller Hinsicht auch das Polizeiamt des Amtsbezirks Helsinki. Die dritte Stufe umfasst die lokale Polizei. Die Polizeiämter der Bezirke sind den Provinzialleitungen der Polizei unterstellt. Die staatlichen Einheiten der finnischen Polizei umfassen die Nationale Kriminalpolizei, die Verkehrspolizei und die Sicherheitspolizei. Die Nationale Kriminalpolizei ist in erster Linie für die Verfolgung organisierter Kriminalität und des Drogenhandels verantwortlich. Darüber hinaus fällt der Erkennungsdienst (Spurensuche, Fingerabdrücke usw.) in ihre Zuständigkeit. Gegründet wurde die Nationale Kriminalpolizei im Jahr 1954 zur Unterstützung der lokalen Polizeieinheiten bei der Bekämpfung der Kriminalität. Im Allgemeinen fällt die Ermittlungsarbeit bei Straftaten in die Zuständigkeit des Polizeiamtes des jeweiligen Tatortes. Die Verkehrspolizei ist für die Überwachung des Straßenverkehrs zuständig. Vor allem fallen die nationalen Autobahnen in ihre Zuständigkeit. Ferner leisten sie der Nationalen Kriminalpolizei Unterstützung bei der Ermittlung und Unterbindung des Drogenhandels. Die Sicherheitspolizei ist für die Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit verantwortlich.7 Die lokale Polizei in Finnland besteht aus 24 Polizeibezirken (welche sich an den Amtsbezirken orientieren). In jedem Bezirk gibt es ein Polizeipräsidium sowie weitere kleine Polizeiwachen. Insgesamt existieren ca. 280 Dienststellen der Polizei. Die Aufgabe der lokalen Polizei besteht vor allem darin, für die Sicherheit und Ordnung an öffentlichen Plätzen zu sorgen. Sie tut dies, indem sie Streife fährt, eilige Notrufaufgaben übernimmt, bei großen Veranstaltungen für die Sicherheitsvorkehrungen sorgt, beratend tätig ist und bei gesetzeswidrigen Handlungen eingreift. Ferner werden Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine sowie Waffenscheine von den lokalen Polizeibehörden ausgestellt. In Zusammenarbeit mit der nationalen Verkehrspolizei überwacht die lokale Polizei den Verkehr vor allem in den kleineren Ortschaften. Nach der Änderung des Grenzschutzgesetzes übernehmen Beamte des Grenzschutzes zusätzlich Polizeiaufgaben. Hierunter fallen die Feststellung von Trunkenheit am Steuer und die Ermittlungstätigkeit in Bezug auf kleinere Körperverletzungsdelikte. Der Zoll unterstützt die Polizei bei der Verfolgung von Drogenschmuggel und Menschenhandel. 7 Vgl. Helsinki NCB, Policing and justice in Europe, in: International Criminal Police Review No. 418/1989, S. 2 ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 13 Die finnische Polizei verfügt weiterhin über das sog. Karhu Team, ein Sondereinsatzkommando, welches mit der deutschen GSG 9 zu vergleichen ist. Eine Besonderheit der finnischen Polizei ergibt sich aus der Siedlungsstruktur in Finnland: Um auch in den sehr dünn besiedelten Gebieten im Norden des Landes für Sicherheit zu sorgen, ist es seit 1995 möglich, dass polizeiliche Aufgaben auf jede Person übertragen werden können, die sodann auf Anweisung der Polizei tätig wird. Auch werden Dienststellen in Kooperation mit anderen Behörden in einem gemeinsamen Gebäude errichtet oder bestimmte Leistungen in einem mobilen Bus der Polizei angeboten.8 3.3.2. Kennzeichnungspflicht Das Tragen einer Polizeiuniform zeigt in Finnland an, dass der Träger dazu berechtigt ist, das finnische Gesetz durchzusetzen. In Finnland tragen Streifenpolizisten und Polizisten im Innendienst unterschiedliche Uniformen. Die Kennzeichnungspflicht wird mit Hilfe von Identifikationskarten umgesetzt, die auf Verlangen vorzuzeigen sind, sofern dies den Polizeibeamten keiner Gefahr aussetzt. Die Identifikationskarten informieren über den Namen des Beamten, seine interne Identifikationsnummer, seine Dienststelle und seine Polizeieinheit. Im Rahmen verdeckter Operationen zeigt der Beamte seine Identifikationskarte erst nach Durchführung des Einsatzes vor. Bei Spezialeinsätzen der Polizei (Anti-Terror-Einsätze, Geiselbefreiung usw.) ist der Beamte von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Der Einsatz in geschlossenen Einheiten zählt nach finnischem Recht ebenfalls zu den verdeckten Operationen, so dass die Beamten nicht verpflichtet sind, ihre Identität preiszugeben. 3.3.3. Einsatz der militärischen Streitkräften im Inneren Das finnische Militär bietet der Polizei Unterstützung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Des Weiteren kann das Militär zur Prävention und zur Bekämpfung terroristischer Gefahren eingesetzt werden. Bei diesen Einsätzen sind die Soldaten nicht verpflichtet , eine Identifikationskarte zu tragen. Die Militärpolizei ist für die Ermittlung aller Strafftaten zuständig, an denen Soldaten beteiligt sind. 3.4. Frankreich 3.4.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Die Kompetenzen des Staates im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind in Art. 1 des Gesetzes Nr. 95-73 vom 21. Januar 1995 festgeschrieben. Demnach muss die öffentliche Sicherheit auf dem gesamten Staatsgebiet von der Regierung garantiert werden. Darüber hinaus 8 IfG.CC – The Institute for e-Government Universität Potsdam, Studientour nach Estland und Finnland mit Vertretern der Brandenburgischen Landesregierung und -verwaltung – Zusammenfassung der Fachvorträge und -gespräche, S. 58 ff., Potsdam 2007. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 14 muss der Staat die nationalen Interessen und Institutionen schützen, den Frieden und die öffentliche Ordnung aufrechterhalten sowie Personen und das Eigentum schützen. Die staatlichen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden von der zentralstaatlichen Ebene, von den Départements und von den Kommunen wahrgenommen. Hierbei ergeben sich für die einzelnen Ebenen folgende Aufgaben: Kommunen Départements Zentralstaatliche Ebene Bürgermeister: Kriminalpolizeibeamter (durch Ermächtigung des Staates) - Zuständig für die Gemeindepolizei (Aufgaben: Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Abwehr gesundheitlicher Gefahren) - Überwachung des Verkehrs , der Einhaltung von Parkverboten usw. - Kriminalitätsbekämpfung - Möglichkeit zur Einsetzung einer Gemeindepolizei und von Feldschützern (Garde champêtre); rechtliche Grundlage: Gesetz zur Kriminalitätsprävention vom 5. März 2007 - Verkehrspolizei (im Zuständigkeitsbereich der Départements) - Finanzierung der Feuerund Rettungskräfte (zusammen mit den Kommunen ) - Mitglied im Kriminalitätspräventionsrat der Départements - Leitung, Kontrolle und Koordination der Police Nationale und der Gendarmerie Nationale - Kraft Amtes Mitglied der Feuer- und Rettungskräfte (SDIS), Leitung von Rettungsaktionen in den Départements - Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Kommunen (in Fällen, in denen die Zuständigkeit der Gemeindepolizei überschritten wird) - Spezialeinheiten - Möglichkeit der Delegation von Befugnissen In Frankreich werden die polizeilichen Aufgaben durch die Gendarmerie Nationale und die Police Nationale in einem Dualsystem wahrgenommen. Während die Gendarmerie Nationale traditionell in ländlichen Bereichen und kleineren Städten zuständig ist, verrichtet die Police Nationale ihren Dienst in den größeren Städten. Seit 2009 entwickeln sich zudem „kommunale polizeiliche Gruppierungen“ (groupements d’intervention communs), um auf die besonderen Sicherheitsbedürfnisse der unterschiedlichen Gebiete zu reagieren. Die Angehörigen der Gendarmerie Nationale unterstehen dem Innenminister, besitzen jedoch einen militärischen Status. Die Gendarmerie Nationale nimmt fünf Aufgaben wahr: Schutzpolizei: Die Hauptaufgabe der Sicherheitspolizei ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Hierunter fällt die Durchsetzung der Gesetze, der Schutz von Personen und Eigentum, die Prävention von Störungen der öffentlichen Ordnung sowie die Ermittlung von Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 15 Straftaten. Diese schutzpolizeilichen Aufgaben werden ebenfalls von der Police Nationale wahrgenommen. Kriminalpolizei: Die Gendarmerie Nationale spielt bei der kriminalpolizeilichen Ermittlung eine wichtige Rolle, da sie eine breite Verteilung über das gesamte Staatsgebiet sowie eine gute Orts- und Bevölkerungskenntnis aufweist. Ferner veröffentlicht die Gendarmerie Nationale jedes Jahr eine Kriminalitätsstatistik, welche alle begangenen Straftaten ausweist. Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung: Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist eine der Hauptaufgaben der Gendarmerie Nationale. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde die Abteilung Gendarmerie Mobile eingerichtet. Diese Abteilung kann bei ihren Einsätzen auch auf militärische Mittel zurückgreifen (z. B. der Einsatz von gepanzerten Fahrzeugen). Militärische Einsätze: Die Gendarmerie Nationale nimmt vor allem die Aufgaben einer Militärpolizei im Inneren oder bei Auslandseinsätzen des Militärs wahr. Darüber hinaus wird die Gendarmerie Nationale sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten für Aufgaben der Landesverteidigung eingesetzt. Dies umfasst die Verwaltung der militärischen Reserve, der Schutz von sensiblen Orten und Gebäuden (z. B. Atomkraftwerke) sowie das Sammeln von Informationen. Bei einer Bedrohung der nationalen Sicherheit werden die Kräfte der Gendarmerie Nationale für die Landesverteidigung eingesetzt. Einsätze im Rahmen von europäischen und internationalen Missionen im Ausland oder zum Schutz der Zivilbevölkerung (z. B. Bergrettung). Die Police Nationale ist dem Innenministerium angegliedert. Die größte Einheit stellt die Sicherheitspolizei mit rund 53% des Personals dar. Sie ist vergleichbar mit der Schutzpolizei in Deutschland. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Gefahrenabwehr und die Bearbeitung von Strafverfahren der kleineren und mittleren Kriminalität. Die Kriminalpolizei ermittelt in Fällen der schweren, überörtlichen oder organisierten Kriminalität. Die französische Grenzpolizei ist ebenfalls der Police Nationale angegliedert.9 3.4.2. Kennzeichnungspflicht10 Allgemein besteht nach Art. 4 des Gesetzes Nr. 200-321 vom 12. April 2000 („Loi relative aux droits des citoyens dans leurs relations avec les administrations“11) grundsätzlich ein Informationsanspruch des Bürgers, den vollständigen Namen, die Stellung und die Dienstadresse eines Beamten zu erfahren, mit dem der Bürger in behördlichen Kontakt steht. Für Polizisten gilt konkret, dass sie verpflichtet sind, im Dienst einen Dienstausweis mit sich zu führen. Dieser enthält die Aufdrucke „POLICE“ und RF (République Francaise), den Dienstgrad des Beamten sowie ein Passfoto. Der Dienstausweis enthält darüber hinaus alle relevanten Daten zur Identität des Beamten. 9 Bundespolizeipräsidium, Unser Kooperationspartner Frankreich, Bundespolizei kompakt-Zeitschrift der Bundespolizei 1-2010, S. 12 ff. 10 11 In der deutschen Übersetzung: “Gesetz, das die Rechte der Bürger gegenüber der Verwaltung regelt”, verfügbar unter: http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=LEGITEXT000005629288&dateTexte=20110210. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 16 Ausnahmen bestehen nach diesem Gesetz nur, wenn die öffentliche Sicherheit oder die Sicherheit der Person es erfordern, die Anonymität des Beamten zu wahren. Dieses Prinzip, einschließlich der Ausnahmen, gilt sowohl für uniformierte als auch für zivile Polizeibeamte. 3.4.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren Die militärischen Streitkräfte können unter bestimmten Bedingungen im Inland eingesetzt werden . Diese Bedingungen sind in dem Gesetz über die Verteidigung und in der Anordnung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung aufgeführt. Demnach darf das Militär zu Zwecken der Verteidigung und des Zivilschutzes im Inland nur nach einem rechtmäßigen Antrag der entsprechenden Behörde erfolgen. Falls der Einsatz spezifischer militärischer Mittel für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erforderlich ist, müssen diese durch eine Verordnung des französischen Staatsrates genehmigt werden. Die Verordnung spezifiziert die genauen Bedingungen für den Einsatz des Militärs. 3.5. Griechenland 3.5.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Die Organisationsstruktur der griechischen Polizei verbindet die nationale und die regionale Ebene. Die griechische Polizei ist für die Durchführung und die Aufrechterhaltung von Gesetzen und der öffentlichen Ordnung im gesamten Staatsgebiet verantwortlich. Hiervon ist nur der Küstenschutz ausgenommen, der von der griechischen Küstenwache ausgeführt wird. Die Kernaufgaben der griechischen Polizei sind die Sicherung des Friedens und der öffentlichen Ordnung sowie die Durchsetzung der Menschen- und Bürgerrechte in Griechenland. Darüber hinaus ist die griechische Polizei dafür verantwortlich, Kriminalität zu bekämpfen sowie die demokratische Ordnung aufrecht zu erhalten. An der Spitze der griechischen Polizei steht die Polizeihauptzentrale. Diese untersteht dem griechischen Innenministerium und ist für die Koordination, Aufsicht und Kontrolle der polizeilichen Aktivitäten verantwortlich. Der Polizeihauptzentrale steht der der Nationale Polizeichef vor, dessen Amtszeit auf zwei Jahre begrenzt ist. Um ihren Kernaufgaben gerecht zu werden, untergliedert sich die griechische Polizei in sieben Abteilungen: Die Streifenpolizei (zuständig für die öffentliche Ordnung, Anzeigenaufnahme, Notrufe), die Verkehrspolizei, die Abteilung für öffentliche Sicherheit (Drogenfahndung, schwere Kriminaldelikte wie Körperverletzung, Raub usw., Suche von vermissten und/oder gesuchten Personen), die Abteilung für die Sicherheit des Staates (Schutz der demokratischen Ordnung und hochrangiger Personen, Durchsetzung des Waffengesetzes), die Abteilung für Ausländerrecht , die Abteilung für internationale polizeiliche Zusammenarbeit und die Abteilung für Passund Meldeangelegenheiten. Ferner existieren Spezialeinheiten für Anti-Terroreinsätze, den Grenzschutz, für forensische Untersuchungen sowie für Informations- und Nachrichtendienste. Darüber hinaus verfügt die griechische Polizei über schnelle Eingreiftruppen sowie eine Hundestaffel . Auf lokaler Ebene bestehen darüberhinaus 13 Polizeiabteilungen, die jeweils für eine Region zuständig sind. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 17 3.5.2. Kennzeichnungspflicht Das griechische Polizeipersonal besteht aus uniformierten und zivilen Polizeibeamten, Grenzschutzpolizisten sowie Polizisten für die Sonder- und Spezialeinheiten. Polizeibeamte sind verpflichtet, eine Identifikationsnummer an ihrer Uniform zu tragen. Diese Verpflichtung entfällt für ranghohe Polizeibeamte, die lediglich die Pflicht haben, ihr Rangabzeichen zu tragen. Die Verpflichtung ist ebenfalls für Polizeibeamte entbehrlich, die im Sicherheitsoder Personenschutzdienst tätig sind und für alle Dienste, in denen die Beamte Zivilkleidung tragen oder verdeckt arbeiten. Diese müssen jedoch auf Verlangen ihren Dienstausweis vorzeigen können. Polizeieinheiten, die bei Demonstrationen im Einsatz sind, tragen Abzeichen auf ihrer Uniform, die die Abteilung, die Einheit und die Identifikationsnummer des jeweiligen Polizisten erkennen lassen. 3.5.3. Einsatz der militärischen Streitkräften im Inneren Nach der griechischen Verfassung besteht die Hauptaufgabe des griechischen Militärs in der Landesverteidigung. In Friedenszeiten ist es jedoch auch möglich, das Militär für Einsätze im Inland zu verwenden: In Notfällen und bei Katastrophen, bei denen das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum der griechischen Bürger gefährdet ist, können die Streitkräfte zur Unterstützung herangezogen werden. Beispiele hierfür sind die in Griechenland häufig auftretenden Waldbrände. Die Streitkräfte werden häufig für Such- und Rettungsaktionen sowie die Brandbekämpfung eingesetzt. Bei einem Einsatz im Inneren tragen die Soldaten ihre reguläre Uniform. Auf dieser befindet sich ein Abzeichen mit Namen und Rang des Soldaten. Eine Pflicht für das Tragen spezieller Identifikationsmerkmale beim Einsatz im Inneren besteht nicht. 3.6. Großbritannien In Bezug auf diesen Teil der Fragestellung basiert die Darstellung auf Informationen der britischen Botschaft in Deutschland sowie des britischen Innenministeriums .13 3.6.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Die Polizei in Großbritannien hat die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Unter bestimmten Umständen kann hierfür das Militär zur Unterstützung herangezogen werden. Die Polizei im Vereinigten Königreich ist nach geographischen Gebieten unterteilt, die jeweils eine eigene Polizeibehörde besitzen. Insgesamt gibt es 43 Polizeibehörden, die hauptsächlich auf Ortsebene organisiert sind. Die für die polizeiliche Verwaltung Londons zuständigen Abteilun- 12 13 Verfügbar unter http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/people-politics/lawspolitical-system/law-order; http://www.homeoffice.gov.uk/police/powers/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 18 gen sind die Metropolitan Police Force und die City of London Police. In England, Wales und Schottland unterstehen die Polizeibehörden jeweils einer Behörde, in der Stadtverordnete, Richter und unabhängige Mitglieder vertreten sind. Die für Nordirland zuständige Polizei, die Royal Ulster Constabulary, ist einer unabhängigen, vom Nordirland-Minister ernannten Polizeibehörde rechenschaftspflichtig. Aus historischen Gründen ist der Innenminister für die Metropolitan Police von London zuständig, beratend zur Seite steht ihm ein Ausschuss der Metropolitan Police. Für die City of London Police ist ein Ausschuss der Stadtverwaltung Londons zuständig. Mit der Ausnahme Londons werden die 43 Polizeibehörden jeweils von einem Chief Constable (Polizeipräsident ), dem Deputy Chief Constable und dem Assistant Chief Constable (stellvertr. Polizeipräsident ) geleitet. Um die Verbindung zwischen den Bürgern und der Polizei aufrechtzuerhalten , gibt es in jeder Polizeibehörde eine Konsultativgruppe. Diese besteht aus Vertretern der Polizei , Stadträten und Bürgervertretern. Den Kern der Polizeiarbeit erledigen die Constables (Polizeibeamte ), die in ständigem Kontakt mit der Öffentlichkeit stehen. Sie patrouillieren entweder zu Fuß oder fahren Streife, geben Auskünfte und schreiten bei Störungen der öffentlichen Ordnung ein. Örtliche Ausschüsse zur Verbrechensbekämpfung, die von der Polizei unterstützt werden , identifizieren Probleme, die zu Verbrechen führen können und versuchen, sie durch Aufklärung der Öffentlichkeit zu lösen. Die Polizei beteiligt sich auch aktiv an der Bildung von Nachbarschaftswachen (Neighborhood Watch), die die Bürger ihres Wohngebietes beim Schutz ihrer Wohnungen beraten und sie ermutigen, ein Auge auf Häuser in der Nachbarschaft zu haben und Beobachtungen verdächtiger Personen oder Fahrzeuge an die Polizei weiterzuleiten. Daneben gibt es die vier Sonderpolizeieinheiten: die British Transport Police (Überwachung des Schienenverkehrs ), die Civil Nuclear Constabulary (zuständig für die Sicherheit in zivilen Nukleareinrichtungen , wie zum Beispiel Kernkraftwerken), die Ministry of Defence Police (Polizei des Verteidigungsministeriums , zuständig für die Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet des Verteidigungsministeriums , seinen nachgeordneten Einrichtungen und für sein Personal) und die Scottish Crime and Drug Enforcement Agency (Zuständigkeitsbereich auf Schottland beschränkt, zuständig für die Zerschlagung und Auflösung von Banden auf dem Gebiet der organisierten Kriminalität ). Die Sonderpolizeien sind, bis auf die Scottish Crime and Drug Enforcement Agency, nicht auf einen Bezirk, sondern auf ein Sachgebiet und das dazugehörige räumliche Gebiet festgelegt . So entsprechen zum Beispiel die Rechte der British Transport Police auf Bahngeländen denen der Polizeibehörden und sind außerhalb dieses Geländes eingeschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht bei Amtshilfe und Gefahr im Verzug. 3.6.2. Kennzeichnungspflicht Die Polizeibeamten sind verpflichtet, eine Kennzeichnung zu tragen, die ihre Identifizierung ermöglicht . Die Ausgestaltung dieser Kennzeichnungspflicht ist regional geregelt und obliegt der jeweiligen Polizeibehörde. Grundsätzlich trägt jeder Polizist ein Namensetikett oder eine Identifikationsnummer und sein Rangabzeichen. Ausnahmeregelungen bestehen für verdeckte Operationen, bei denen es beispielsweise notwendig ist, dass die Polizisten Zivilkleidung tragen.14 Im Folgenden werden beispielhaft die Regelungen zur Kennzeichnungspflicht einiger Polizeibehörden dargestellt: 14 Vgl. Robbe/Hollstein, S. 7. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 19 West Midlands Police: Alle Beamten sind zum Tragen einer Uniform verpflichtet. Ausnahmeregelungen bestehen für Sondereinsätze. Die Uniform umfasst eine Kopfbedeckung (Helm, Hut oder Kappe), ein blaues oder schwarzes Hemd, eine schusssichere Weste, eine schwarze Hose sowie schwarze Schuhe. Alle Polizisten müssen ein Rangabzeichen, eine persönliche Identifikationsnummer und ihren Namen an der Uniform tragen. Die Abzeichen sind auf der Schulter angebracht und müssen bei Einsätzen zu jeder Zeit sichtbar sein. Tragen die Beamten einen Mantel, der die Abzeichen auf der Uniform verdeckt, so müssen ein Rang- und Identifikationsnummernabzeichen aus Metall am Mantel befestigt werden. Zusätzlich tragen alle Beamten, die mit der Öffentlichkeit in Kontakt treten, ein Namensschild an ihrer Uniform. Metropolitan Police: In vorgeschriebenen Fällen müssen die Beamten entweder Buchstaben und Ziffern, die eine Identifikation ermöglichen, oder ein Rangabzeichen an der Uniform tragen. Die Identifikationsmerkmale müssen zu jeder Zeit sichtbar sein. Die expliziten Regelungen finden sich in der Dress Code Standard Operating Procedure (2008). Cumbria police: Alle Beamte müssen eine sichtbare Identifikationsmarke/Schulterklappe/Namensabzeichen tragen. Die Beamten müssen darüber hinaus ständig ihren Polizeiausweis mit sich führen. Zivilbeamte müssen ebenfalls ein sichtbares Namensabzeichen tragen, sofern sie nicht an einem verdecktem Einsatz beteiligt sind. 3.6.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren Unter dem königlichen Hoheitsrecht werden die Aufgabenbereiche des Militärs vom Verteidigungsrat festgelegt. Der Einsatz des Militärs zur Unterstützung der Zivilbehörden ist seit langer Zeit eine der ständigen Aufgaben der Streitkräfte. Der inländische Einsatz des Militärs basiert auf der Gesetzgebung (Abschnitt 2 des Emergency Powers Act aus dem Jahr 1964 und der Civil Contingencies Act 2004), der Weiterentwicklung des Common Law (in etwa vergleichbar mit dem dt. Gewohnheitsrecht) und dem Erlass von Dienstordnungen (Manual of Service Law). Im Kern besteht der absolute Vorrang der Zivilbehörden. Ferner müssen die Einsätze sowohl mit dem Zivilals auch dem Militärrecht vereinbar sein. Alle Anforderungen des Militärs für Einsätze im Inland müssen von der entsprechenden Regierungsstelle an das Verteidigungsministerium gestellt werden und benötigen die Zustimmung des jeweiligen Ministers. Eine Ausnahme von dieser Regelung sind Situationen, in denen eine akute Lebensgefahr besteht und schnelles Eingreifen erforderlich ist. Insgesamt gibt es drei Kategorein des Einsatzes der Streitkräfte zur Unterstützung der Zivilbehörden : - Militärische Hilfe für andere Ministerien: Die militärische Hilfe für Ministerien umfasst den Einsatz der Streitkräfte für Aufgaben von nationaler Bedeutung sowie für die Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern (z. B. bei Streiks). Der Einsatz des Militärs zur Hilfe für Ministerien erfordert den Einsatz von Rettungskräften (in der Regel Abschnitt 2 des Emergency Powers Act von 1964) sowie die explizite Ermächtigung durch den Minister und den Verteidigungsrat auf eine Anfrage des entsprechenden Ministeriums. Laut Civil Contingencies Act von 2004 können Rettungskräfte auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene eingesetzt werden, sofern die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern bedroht ist. Die Verwendung der Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 20 Streitkräfte während der Maul- und Klauenseuche im Jahr 2000 ist ein Beispiel für den Einsatz des Militärs zur Hilfe von Ministerien. - Militärische Unterstützung der Polizei: Auf der Grundlage des Common Law können die militärischen Kräfte zur Unterstützung der Polizei eingesetzt werden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Ein Einsatz ist dann möglich, wenn die zivilen Einsatzkräfte nicht mehr in der Lage sind, die Situation mit ihrer Ausrüstung zu kontrollieren . Sollte es erforderlich sein, sind die Soldaten bei diesen Einsätzen bewaffnet. Im Unterschied zum Einsatz des Militärs zur Hilfe von Ministerien sind die Einsätze zur Unterstützung der Polizei nicht gesetzlich geregelt. Sie erfordern jedoch die Zustimmung des Verteidigungsministers. Allerdings ist es möglich, dass der Verteidigungsminister einen Kommandeur des Militärs dazu ermächtigt, in bestimmten Situationen den Einsatz des Militärs zur Unterstützung der Polizei anzuordnen. Dies ist zum Beispiel in Fällen von Sprengstoffbeseitigungen sowie Such- und Rettungsaktionen möglich. Ein Militäreinsatz im Inland ohne die Zustimmung des Verteidigungsministers ist ferner in Fällen möglich, in denen die Streitkräfte zum Schutz der Zivilbevölkerung eingesetzt werden (siehe unten ). Beispiele für die militärische Unterstützung der Polizei sind Anti-Terror-Einsätze sowie der Schutz der Fischbestände. - Militärische Hilfe für die Zivilbevölkerung: Die militärischen Kräfte können zur Unterstützung der Zivilbehörden oder zur Hilfe der Bevölkerung bei der Durchführung von Projekten mit besonderem sozialem Wert eingesetzt werden. Die Soldaten sind bei diesen Einsätzen unbewaffnet. Die militärische Hilfe für die Zivilbevölkerung umfasst drei Kategorien : o Kategorie A: Unterstützung der Zivilbehörden bei Notfällen (z. B. Naturkatastrophen oder schwere Unfällen) o Kategorie B: Regelmäßige Unterstützung von Projekten mit besonderem Wert für die Zivilbevölkerung o Kategorie C: Das Militär stellt freiwillige Soldaten zur Verfügung, die von im Zivilschutz tätigen Organisationen eingesetzt werden können. Sofern keine Ausnahmeregelung besteht, sind alle Soldaten dazu verpflichtet, bei ihren Einsätzen eine Uniform zu tragen. Für den Einsatz des Militärs im Inland bestehen solche Ausnahmeregelungen nicht. An der Uniform sind Etiketten angebracht, die über den Rang und das Regiment des Soldaten informieren. Die Soldaten führen einen Dienstausweis mit sich und tragen bei ihren Einsätzen Identifizierungskennzeichen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 21 3.7. Italien 3.7.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Nach der italienischen Verfassung fällt die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Kompetenzbereich des Zentralstaates. Die Grundlage für die Ausübung polizeilicher Aufgaben ist das Gesetz Nr. 121/1981.15 Die italienische Polizei besteht aus fünf verschiedenen nationalen Polizeiorganisationen mit zum Teil sich überschneidenden Zuständigkeiten. Dies soll eine Machtkonzentration an einer staatlichen Stelle verhindern. Zu den drei zivilen Polizeiorganisationen zählen die Nationale Staatspolizei (Polizia di Stato), die Gefängnispolizei (Polizia penitenziaria) und die Forstpolizeibehörde (Corpo Forestale dello Stato). Die zwei militärisch organisierten Polizeieinheiten sind die Carabinieri und die sog. Finanzpolizei (Guardia di Finanza). Neben diesen Hauptorganisationen der italienischen Polizei bestehen die Küstenwache (Guardia Costiera) und auf lokaler Ebene die Provinz- und Gemeindepolizei (Vigili Urbani oder Polizia Municipale). Das Innenministerium ist für die Koordinierung aller nationalen Polizeikräfte zuständig. Der Chef der Staatspolizei ist zugleich Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit und als solcher nationaler Polizeikoordinator. Er wird vom Innenminister bestimmt und vom Staatspräsidenten ernannt . Bei seiner Arbeit wird er von drei Stellvertretern unterstützt, die sich um die Koordination der verschiedenen Polizeiorganisationen und um die Generaldirektion der Kriminalpolizei kümmern. Die Staatspolizei untersteht der Hauptabteilung für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums und operiert hauptsächlich in größeren Städten. Die Staatspolizei setzt sich aus insgesamt acht Zentraldirektionen (ZD) zusammen: ZD Kriminalpolizei, ZD Kriminalitätsbekämpfung, ZD Staatsschutzpolizei, ZD Rauschgiftbekämpfung, ZD der Verkehrs-, Bahn- und Postpolizei und der Unterstützungseinheiten, ZD Immigration und Grenzpolizei, ZD Mafiabekämpfung und dem Zentralen polizeiübergreifenden Amt für Personenschutz Die ZD Kriminalpolizei entstand 1984 und ist zuständig für die Koordinierung der kriminalpolizeilichen Ermittlungen auf nationaler Ebene und die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, die im wesentlichen durch den Austausch von Informationen und operativer Strategien erfolgt. Ferner obliegen ihr die Aufgaben des Zeugenschutzes und die Koordinierung der allgemeinen Kriminalitätsprävention auf nationaler Ebene. Die ZD Kriminalitätsbekämpfung besteht seit 2005. Ihre Aufgaben sind die Bekämpfung schwerer Straftaten und der organisierten Kriminalität. Hierfür arbeitet sie mit mobilen Einsatzkommandos und mit der lokalen Polizei zusammen. Die ZD Staatsschutzpolizei besteht aus einer Abteilung für die zentrale Ebene und aus den bei den Polizeipräsidien tätigen Divisionen für Allgemeine Ermittlungen und Sondereinsätze (sog. 15 Legge 121 del 1° aprile 1981 "Nuovo ordinamento dell'Amministrazione della pubblica sicurezza" http://www.interno.it/mininterno/export/sites/default/it/assets/files/15/0583_Legge_1_Aprile_1981_n._121.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 22 Digos) auf lokaler Ebene. Aufgabe der Staatschutzpolizei ist die Bekämpfung des politischen Extremismus , des Terrorismus und der unterschiedlichen Formen der Gruppengewalt (z. B. Hooligans ). Zur Staatschutzpolizei gehört auch das Sondereinsatzkommando „Nocs“, das spezifisch ausgebildet wird, um in besonders gefährlichen Situationen eingreifen zu können (im Falle von Geiselnahmen, bei der Erstürmung von Gebäuden usw.). Die ZD Rauschgiftbekämpfung ist eine polizeiübergreifende Direktion (bestehend aus Staatspolizei , Carabinieri und Finanzpolizei), die für die Koordinierung und Planung der Polizeitätigkeit im Bereich der Prävention und Repression des illegalen Rauschgifthandels sowie der kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Bereich Rauschgiftkriminalität auf nationaler und internationaler Ebene zuständig ist. Die ZD Verkehrs-, Bahn- und Postpolizei und der Unterstützungseinheiten ist verantwortlich für die Überwachung des Straßenverkehrs, für die Prävention und Repression der Straftaten im Bahnbereich und die Kontrolle des Kommunikationswesens (z. B. Kinderpornografie im Internet ). Die Unterstützungseinheiten umfassen die Mobilen Polizeieinheiten, Munitionstechniker, Scharfschützen, ABC-Spezialisten, das Diensthundewesen, die berittene Polizei, das Flugwesen und die Wasserschutzpolizei. Die Bekämpfung der illegalen Einwanderung fällt in das Aufgabengebiet der ZD Immigration und Grenzpolizei. Diese beschäftigt sich mit der Entwicklung neuer und wirksamer Strategien, um illegale Einwanderung zu verhindern. Darüber hinaus ist sie für die Personen-, Gepäck- und Ausweiskontrolle an den Außengrenzen des Landes zuständig. Die ZD Mafiabekämpfung ist eine Ermittlungseinrichtung, die aus Vertretern der Staatspolizei, der Carabinieri und der Finanzpolizei besteht und spezifisch für die Bekämpfung der Mafia auf nationaler Ebene zuständig ist. Sie ist allein zuständig für die Koordinierung der Vorfeldermittlungen gegen alle Formen der organisierten Kriminalität. Das Zentrale Polizeiübergreifende Amt für Personenschutz ist für den Personenschutz italienischer und ausländischer Persönlichkeiten, die Italien besuchen zuständig. In allen 103 Provinzhauptstädten Italiens ist ein Polizeipräsidium (Questura) eingerichtet, welches für die Leitung, die Organisation und die Durchführung der gesamten Tätigkeit der Staatspolizei verantwortlich ist. In jedem Polizeipräsidium ist eine Einsatzzentrale vorhanden, in der Polizeibeamte den Bürgern rund um die Uhr zur Verfügung stehen. In jedem Polizeipräsidium gibt es Abteilungen der verschiedenen ZD. Dem Polizeipräsidium sind darüber hinaus eine mobile Kriminalpolizeieinheit und mehrere Polizeikommissariate unterstellt. In den Städten ist das Netz der Kommissariate wesentlich engmaschiger als auf dem Land, Die Polizeikommissariate sind neben der Wahrnehmung allgemeiner polizeilicher Aufgaben auch für das Ausstellen von Waffenscheinen, Pässen und Aufenthaltsgenehmigungen verantwortlich. Die Carabinieri (Arma dei carabinieri) sind die Gendarmerie Italiens. Als eigenständige Teilstreitkräfte des italienischen Militärs unterstehen sie dem Verteidigungsministerium, aus dessen Haushalt die Carabinieri finanziert werden. Neben den Aufgaben der Militärpolizei verrichtet der Großteil der Carabinieri nach Weisung des Innenministeriums allgemeinen polizeidienstliche Aufgaben. Hauptsächlich sind sie hierbei in den ländlichen Regionen Italiens tätig. An der Spitze der Carabinieri steht das Kommando (Comando). Dieses besteht aus dem Oberkommandanten, Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 23 dem Vizeoberkommandanten und dem Stabschef. Die Carabinieri sind territorial organisiert und umfassen fünf interregionale Kommandos (in Mailand, Padua, Rom, Neapel, Messina), 19 Regionalkommandos und 102 Provinzkommandos. Ferner ist die Spezialeinheit „Raggruppamento Operativo Speciale“ ein Teil der italienischen Carabinieri. Dieses Sonderkommando wird insbesondere für Aktionen gegen die organisierte Kriminalität und für Antiterroreinsätze eingesetzt. Die Finanzpolizei (Guardia di Finanza) ist wie die Carabinieri ein Teil der italienischen Streitkräfte , untersteht jedoch dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen. Ihre Hauptaufgabe ist die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Hierzu zählen insbesondere die Steuerhinterziehung , Schwarzarbeit, Geldwäsche, illegales Glücksspiel, Schmuggel, Urheberrechtsvergehen usw. Ebenfalls ist die Finanzpolizei bei der Bekämpfung des Drogenhandels tätig. Zu unterscheiden sind hierbei die vorrangigen Aufgaben der Finanzpolizei, welche die Prävention, Ermittlung und Berichterstattung im Bereich der Finanz- und Wirtschaftskriminalität umfasst und die unterstützenden Tätigkeiten der Finanzpolizei, welche sich auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und den Grenzschutz erstrecken. Im Verteidigungsfall übernimmt die Finanzpolizei im Rahmen der italienischen Streitkräfte vor allem Grenzsicherungsaufgaben. Die Gefängnispolizei ist für die Aufsicht der Gefängnisse verantwortlich und hat für die Sicherheit der Bürger bei Gefangenentransporten zu sorgen. Die Forstpolizeibehörde untersteht dem Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft . Der Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen Italiens ist die Hauptaufgabe dieser Behörde. Vor allem ist sie in den Nationalparks und -wäldern tätig. Darüberhinaus ist die Forstpolizeibehörde für den Tierschutz, die Waldbrandbekämpfung sowie für die Notfall- und Bergrettung zuständig. Auf der lokalen Ebene existiert in Italien die Gemeinde- und Provinzpolizei. Alle Städte und fast alle Gemeinden in Italien unterhalten eine solche Polizei, die dem jeweiligen Bürgermeister oder Stadtrat untersteht und der Rechtsaufsicht der italienischen Regionen oder autonomen Provinzen unterliegt. In der Regel ist die Gemeindepolizei für die Regelung und Überwachung des Straßenverkehrs zuständig. Darüber hinaus übernimmt sie schutzpolizeiliche Aufgaben, Aufgaben in den Bereichen des Umweltschutzes, der Fremdenverkehrssicherheit oder der Bauüberwachung. In den größeren Gemeinden übernimmt sie auch einen Großteil der Aufgaben der nationalen Polizeiorganisationen . In diesem Falle sind sie bewaffnet. Die Provinzpolizei, die von der jeweiligen Provinzverwaltung unterhalten wird, ist vor allem für die Überwachung und Durchsetzung der Jagd- und Binnenfischereivorschriften und der diesbezüglichen regionalen und nationalen Gesetze zuständig. Darüber hinaus existieren in Italien sog. kommunale Sicherheitswachen. Diese können von der jeweiligen Gemeinde eingerichtet werden. In den Sicherheitswachen können Bürger unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, keine Vorstrafen usw.) freiwilligen Polizeidienst leisten. Sie unterstehen den Gemeindepolizeien, sind nicht bewaffnet und tragen keine Uniform. Sie sind lediglich durch Warnwesten zu erkennen. In der Hauptsache werden die Sicherheitswachen zur kommunalen Kriminalitätsprävention eingesetzt, unter anderem an Schulen oder in öffentlichen Parks und auf Plätzen. Mittels Mobiltelefonen oder Funk melden sie der Polizei sicherheitsrelevante Vorkommnisse. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 24 3.7.2. Kennzeichnungspflicht Zum genauen Erscheinungsbild der italienischen Polizeieinheiten liegen leider keine Informationen vor. Jedoch sind nach Art. 20 des Erlasses Nr.782 des italienischen Präsidenten alle Polizeibeamten dazu verpflichtet, im Dienst eine Uniform tragen, die ihnen vom relevanten Ministerium vorgeschrieben wird. Die Kennzeichnungspflicht der Polizeibeamten wird mithilfe eines Abzeichens mit aufgedruckter Identifikationsnummer und eines Dienstausweises umgesetzt. Das Abzeichen ist sichtbar an der Uniform zu tragen und der Dienstausweis muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Kennzeichnungspflicht ist durch Artikel 16 des Gesetzes Nr. 121 vom 1. April 1981 geregelt. Die Regelungen gelten für alle oben genannten italienischen Polizeieinheiten. Beamte in Zivil sind ebenfalls dazu verpflichtet, ein sichtbares Abzeichen zu tragen, das sie eindeutig als Polizisten zu erkennen gibt. Auf Verlangen müssen sie ihren Dienstausweis vorzeigen. 3.7.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren Wie bereits oben beschrieben, verrichten die Carabinieri und die Guardia die Finanza als Teilstreitkräfte des Militärs polizeiliche Aufgaben. Darüber hinaus können die militärischen Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei beim Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Inland eingesetzt werden. Insbesondere ist ein inländischer Militäreinsatz bei Not- oder Katastrophenfällen möglich.16 Zu den möglichen Einsatzgebieten zählen nach dem italienischen Gesetz Nr. 98/2008 die Verteidigung und der Schutz von nationalen Institutionen, der Schutz der Zivilbevölkerung sowie weitere Schutz- und Sicherheitsaufgaben (hierunter fällt vor allem die Bekämpfung der organisierten Kriminalität). Das Militär ist hier befugt, Personenkontrollen und Fahndungen durchzuführen. 3.8. Lettland 3.8.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Rechtliche Grundlage für die Polizeiarbeit in Lettland ist das lettische Polizeigesetz vom 04. Juni 1991 i. d. F. vom 01. Juli 2009. Für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind in Lettland die Nationalpolizei, die Sicherheitspolizei und der Grenzschutz verantwortlich. Diese drei Polizeieinheiten sind für die Durchsetzung des Gesetzes auf dem gesamten lettischen Staatsgebiet zuständig. Die Aufgaben der lettischen Polizeieinheiten sind der Schutz der lettischen Bürger, die Kriminalitätsprävention , die Ermittlung und Verhaftung von Straftätern sowie die Unterstützung von allen Personen und Institutionen zur Durchsetzung ihrer Rechte. 16 Luther, Jörg, Military Law in Italy, in: Nolte, Georg (Hrsg.), European Military Law Systems, 2003, S. 442 ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 25 Die Nationalpolizei verfügt über eine Kriminalpolizei (zuständig für die Ermittlung von schwerer und organisierter Kriminalität, Wirtschaftskriminalität sowie für die internationale Kooperation), ein forensisches Labor (Unterstützung der Beamten bei Ermittlungen), die Bahnpolizei, eine Hundestaffel und die Abteilung für Öffentliche Ordnung (zuständig für die öffentliche Sicherheit , Kriminalitätsprävention und den Objektschutz). An der Spitze der Nationalpolizei steht der Polizeichef, der für die Planung und Koordination aller Tätigkeiten der Nationalpolizei zuständig ist.17 Die Sicherheitspolizei ist mit einem Nachrichtendienst zu vergleichen und untersteht dem Innenministerium . Die Aufgaben der Sicherheitspolizei umfassen das Sammeln von Daten und Informationen zur Bekämpfung und Prävention organisierter Kriminalität, des Terrorismus, der Wirtschaftskriminalität, des Waffen- und Drogenhandels , sowie von Korruption , Sabotage und Angriffen auf die demokratische Grundordnung. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Sicherheitspolizei , für die Geheimhaltung von Staatgeheimnissen zu sorgen und das Innenministerium vor möglichen Angriffen zu schützen. Die Sicherheitspolizei übernimmt zusätzlich den Personenschutz für bedeutende Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland.18 Die Hauptaufgabe des Grenzschutzes ist die Kontrolle und die Aufsicht über die nationalen Grenzen Lettlands. Hierzu ist sie berechtigt, Personen- und Fahrzeugkontrollen durchzuführen, um illegale Einreisen und den Schmuggel von Waffen, Drogen oder anderen verbotenen Substanzen zu verhindern. Der Grenzschutzpolizei obliegt ferner die Aufsicht über die Vergabe von Aufenthaltserlaubnissen und Visa an Ausländer.19 Neben den nationalen Polizeieinheiten existiert in Lettland eine sog. Gemeindepolizei, die von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingerichtet wird. Die Gemeindepolizeieinheiten sind im jeweiligen Stadtgebiet für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verantwortlich . Sie unterstützen die nationalen Polizeieinheiten bei ihrer Arbeit, übernehmen die Überwachung von festgenommenen oder verurteilten Personen und sind im Bereich der Resozialisation von Gefängnisinsassen tätig, die ihre Strafe verbüßt haben. Die Leiter der Gemeindepolizei werden von der jeweiligen lokalen Regierung bestimmt. Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Polizeiorganisation sind alle lettischen Polizeibeamten dazu verpflichtet, Anzeigen aufzunehmen, bei Notfällen unverzüglich Hilfe zu leisten, Ermittlungen einzuleiten bzw. an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten und das Eigentum lettischer Bürger zu schützen sowie Verkehrskontrollen durchzuführen und festgenommene oder verurteilte Personen zu beaufsichtigen. Darüber hinaus können Polizeibeamte zur Unterstützung der Feuerwehr, des Militärs oder beim Umweltschutz eingesetzt werden. Hauptsächlich umfassen diese unterstützenden Dienste die Suche nach gestohlenen Waffen und Munition des Militärs, die Hilfe bei der Brandbekämpfung sowie diverse Hilfeleistungen im Falle eines Ausbruchs von Epidemien oder Tierseuchen. 17 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), POLIS-Datenbank, Policing Profiles of Participating and Partner States, Country Profile Lettland, verfügbar unter http://polis.osce.org/countries/ details?item_id=25. 18 Siehe Fn. 17. 19 Siehe Fn. 17. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 26 Ähnlich wie in Estland und in Finnland ist es auch in Lettland möglich, dass Personen im Alter zwischen 20 und 65 zu freiwilligen Hilfspolizisten ernannt werden. Die Hilfspolizisten werden zur Unterstützung der regulären Polizeibeamten eingesetzt. 3.8.2. Kennzeichnungspflicht Zur Kennzeichnungspflicht liegen keine Informationen vor. 3.8.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren Zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren liegen keine Informationen vor. 3.9. Litauen 3.9.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Die Hauptaufgaben der Polizei in Litauen sind die Prävention von Verbrechen und anderen Gesetzesverstößen , die Ermittlung und Aufklärung von Verbrechen, der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Landesfriedens, der Schutz der Bürgerrechte und des Privateigentums und, im Rahmen polizeilicher Zuständigkeit, der Umweltschutz. Litauen verfügt über eine Nationalpolizei, die für die Sicherheit im gesamten Staatsgebiet verantwortlich ist. Die Polizeistruktur besteht aus der Nationalen Polizeiabteilung unter der Aufsicht des Innenministeriums, spezialisierten Facheinheiten und den lokalen Polizeieinheiten. An der Spitze der Polizei steht ein Generalkommissar, der für eine Amtszeit von fünf Jahren auf Vorschlag des Innenministers vom Präsidenten Litauens ernannt wird. Die Nationale Polizeiabteilung ist für die Planung, Koordination und Strategie der Polizeiarbeit verantwortlich. Darüberhinaus obliegt ihr auch die Aufsicht im Hinblick auf die rechtmäßige Durchführung ihrer Planungen und Strategien. Ferner ist die Polizeiabteilung für die Organisation der lokalen Polizeieinheiten verantwortlich. Hierfür erarbeitet sie Vorschläge und Hinweise für die Arbeit auf der lokalen Ebene. Die Polizeiabteilung wird von der Regierung eingesetzt. Zu den spezialisierten Facheinheiten der litauischen Polizei gehören die Kriminalpolizei (Prävention und Aufklärung schwerer Kriminalität, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Koordination von Ermittlungsarbeiten), das Kriminaltechnische Untersuchungslabor (Bereitstellung der nötigen forensischen und erkennungsdienstlichen Untersuchungsmethoden), die Verkehrspolizei (Überwachung des Straßenverkehrs, Ermittlung bei Verkehrsunfällen), das staatliche Polizeiteam „VYTIS“ (Objektschutz von Gebäuden der Auslandvertretungen) und die Sondereinsatzgruppe „ARAS“ (Antiterroreinsätze, Geiselbefreiungen, Festnahme von bewaffneten Verdächtigen ). Die lokale Polizei in Litauen besteht aus 10 Bezirkspolizeipräsidien und 49 lokalen Polizeieinheiten . Die Bezirkspolizeipräsidien sind für die Koordination der Polizeiarbeit in ihrem jeweiligen Bezirk verantwortlich. Die lokalen Polizeieinheiten unterstehen ihrer jeweiligen Gemeinde Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 27 und sind in ihrem jeweiligen Ortsgebiet für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Einleitung von Ermittlungen verantwortlich.20 Neben der litauischen Nationalpolizei gibt es weitere Institutionen, die polizeiliche Tätigkeiten verrichten. Hierzu zählen der staatliche Sicherheitsdienst, die Finanzpolizei, die Küstenwache, der Personenschutz, die Antikorruptionseinheit und der Nachrichtendienst. 3.9.2. Kennzeichnungspflicht Gemäß dem Erlass des Generalkommissars vom 12. Dezember 2006 müssen Polizeibeamte in Litauen ein Abzeichen mit einer Identifikationsnummer tragen. Insgesamt gibt es vier verschiedene Typen dieser Abzeichen, die deutlich machen, zu welcher Polizeieinheit (Nationale Polizeiabteilung , Nationalpolizei, Kriminalpolizei, Anti-Terroreinheit „ARAS“) der Beamte gehört. Zusätzlich tragen Beamte im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst Namensschilder. Beamte der ARAS-Sondereinheit sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Ansonsten gelten die Regelungen für die gesamte Polizei und auch für den Dienst in geschlossenen Einheiten, wie zum Beispiel bei Demonstrationen. Eine Ausnahme besteht jedoch für Ermittlungshandlungen, verdeckte Operationen und für Antiterror-Einsätze. In diesen Fällen arbeiten die Beamten ohne namentliche oder numerische Kennzeichnung. Nach der Regierungsverordnung vom 14. Juni 2004 sind die Beamten der Staatssicherheitspolizei , des Küstenschutzes, der Finanzpolizei und des Personenschutzes ebenfalls dazu verpflichtet, ein Namensschild oder ein Abzeichen mit ihrem Namen zu tragen. 3.9.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren Nach Art. 142 der Verfassung der Republik Litauen ist es das Recht des Parlaments (Seimas), das Kriegsrecht zu verhängen, die Mobilisation der Streitkräfte anzuordnen und darüber zu entscheiden , ob das Militär zur Heimatlandverteidigung (Homeland Security) eingesetzt wird. Wird vom Parlament das Kriegsrecht verhängt, kann das Militär zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Inland eingesetzt werden. Die Streitkräfte sind dann berechtigt , Patrouillenfahrten sowie Personen- und Fahrzeugkontrollen durchzuführen. Sie sind ebenfalls dazu berechtigt, Verdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Bei einer Bedrohung der verfassungsmäßigen Ordnung oder des sozialen Friedens der Republik Litauen hat das Parlament nach Art. 144 der Verfassung die Möglichkeit, den nationalen Notstand auszurufen. Nach dem Gesetz für den nationalen Notstand muss der Einsatz des Militärs bei einem Notstand durch eine Resolution des Parlaments oder durch einen Erlass des Präsidenten verfügt und spezifiziert werden, indem die genauen Einsatzgebiete und Tätigkeiten der Streitkräfte genannt werden. Laut dem Gesetz über die Organisation des nationalen Verteidigungssystems und des Militärdienstes können im Falle des Notstandes die Streitkräfte zudem auf Anordnung des Verteidigungsministers eingesetzt werden. Hierzu ist eine schriftliche Anfrage des Leiters der Abteilung für Krisenmanagement notwendig. Die Abteilung für Krisenmanage- 20 Siehe Fn. 17. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 28 ment ist ebenfalls für die Koordinierung der Zusammenarbeit von militärischen und zivilen Einsatzkräften verantwortlich. Im Falle einer Naturkatastrophe oder eines schweren Unfalls ist der Einsatz des Militärs zur Unterstützung andere Einsatzkräfte möglich. Hierfür ist ein Beschluss des Parlaments oder des Präsidenten nicht notwendig. Das Militär kann auch zur Grenzkontrolle und -sicherung eingesetzt werden. Dies geschieht auf Anordnung des Verteidigungsministers, nachdem der Innenminister eine schriftliche Anfrage gestellt hat. Bei Einsätzen zur Unterstützung des Grenzschutzes, des Umweltschutzes, der Fischereikontrolle und der Überwachung exklusiver Wirtschaftszonen können Flugzeuge und Schiffe sowie die Überwachungstechnik (Radar usw.) des Militärs eingesetzt werden. Ein Einsatz des Militärs im Inneren ist ferner dann möglich, wenn sich eine Person in akuter Lebensgefahr befindet und ein schnelles Eingreifen zur Rettung der Person erforderlich ist. Auf Befehl des Kommandanten der Streitkräfte kann das Militär in diesem Fall zur Rettung eingesetzt werden. Hierfür ist jedoch eine entsprechende Anfrage des Generalkommissars der Polizei erforderlich . Im Falle eines terroristischen Angriffs auf die Republik Litauen und einem Mangel an zivilen Einsatzkräften können die militärischen Streitkräfte auf Anordnung des Verteidigungsministers zum Einsatz kommen. Die Hauptaufgaben des Militärs sind dann der Schutz öffentlicher Gebäude sowie die Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung. Für den Einsatz des Militärs bei terroristischen Angriffen ist eine schriftliche Anfrage des Innenministers oder ein Beschluss der Regierung zum Schutz öffentlicher Einrichtungen erforderlich. In Litauen ist ein Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren darüber hinaus auch dann möglich, wenn die Abteilung für Personenschutz des Innenministeriums nicht ausreichend Personal für den Schutz bedeutender Persönlichkeiten zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall können die Streitkräfte auf der Grundlage einer Anordnung des Kommandanten des Militärs für Aufgaben des Personenschutzes eingesetzt werden. Der Anordnung muss eine Anfrage des Leiters oder des stellvertretenden Leiters der Personenschutzabteilung vorrausgegangen sein. 3.10. Niederlande Die folgenden Ausführungen zum niederländischen Polizeisystem basieren dementsprechend auf der Informationsbroschüre des Innenministeriums „Die Polizei in den Niederlanden“.22 21 22 Ministerium für Inneres und Königreichbeziehungen der Niederlande, Die Polizei in den Niederlanden, 2009; verfügbar unter http://www.politie.nl/ImagesLandelijk/politie%20in%20nederland%20duits_tcm31-85816.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 29 3.10.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Das niederländische Polizeisystem beruht auf dem Polizeigesetz von 1993. In Art. 2 ist die Aufgabe der Polizei (Politie) beschrieben: „Die Polizei hat die Aufgabe, unter der Leitung der zuständigen Behörde und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften für die tatsächliche Wahrung der Rechtsordnung zu sorgen und denen Hilfe zu leisten, die ihrer bedürfen.“ Daraus leiten sich die folgenden Kernelemente der polizeilichen Tätigkeit in den Niederlanden ab: Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ermittlung von Straftaten, Notfallhilfe und die Warnung vor Sicherheitsproblemen sowie diesbezügliche Beratung der Behörden. Die niederländische Polizei besteht aus 25 Regionalkorps und einem landesweit operierenden Landespolizeikorps (Korps Landelijke Politiediensten - KLPD). Darüberhinaus wird die niederländische Polizei von der Königlichen Marechaussee (Koninklijke Marechaussee) unterstützt, die eine eigene Teilstreitkräfte des Militärs darstellen und daher in den Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums fällt. Die 25 Regionalkorps sind für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben in einem bestimmten Gebiet, der sog. Polizeiregion, verantwortlich. Die Größe der Regionalkorps variiert. Sie ist unter anderem abhängig von der Einwohnerzahl, der Kriminalitätsrate und der Siedlungsstruktur der betreffenden Region. Jedes Regionalkorps umfasst mehrere Bezirke (districten), die ihrerseits in den meisten Fällen in Basiseinheiten (basiseenheden) untergliedert sind. Diesen lokalen Einheiten obliegen sämtliche Aufgaben, die unmittelbar mit der Sicherheit der Bürger zu tun haben. Hierzu verfügt eine Basiseinheit in der Regel über eine oder mehrere Polizeiwachen. Zu ihren hauptsächlichen Aufgaben gehören die Entgegennahme von Notrufen und Anzeigen, täglicher Streifendienst, Verkehrsüberwachung, Notfallhilfe, Fahndung nach Straftätern sowie kriminalpolizeiliche Untersuchungen. Für Situationen, in denen eine schwerwiegende Störung der öffentliche Ordnung vorliegt, verfügt jedes Regionalkorps darüberhinaus über besondere Einheiten. Hierzu zählen die mobilen Einheiten der Bereitschaftspolizei, Teams(zur Festnahme bewaffneter Verdächtiger, Observations- und Großeinsatzteams sowie die Ausländerpolizei (Verfolgung von Personen, die sich illegal in den Niederlanden aufhalten). Daneben gibt es in jedem Regionalkorps eine Kriminalpolizei, die sich mit der Aufklärung von Verbrechen befasst. Die Kriminalpolizei wird bei ihrer Arbeit vom Erkennungsdienst und von regionalen kriminalpolizeilichen Informationseinheiten unterstützt. Jedes Regionalkorps kann weitgehend selbst bestimmen, wie es seine Aufgaben erfüllt und welche Prioritäten es setzt. Jedes Korps entscheidet selbstständig über seine Finanzen, Personalstärke , Ausstattung und Liegenschaften. Die Leitung eines Korps obliegt dem sog. Korpsverwalter, der auf Vorschlag des Innenministers mit Königlichem Erlass aus den Reihen der Bürgermeister der Region ernannt wird. Er fungiert gleichzeitig als Ansprechpartner für das Innenministerium. Das Verwaltungszentrum eines regionalen Korps, das Polizeipräsidium (hoofbureau), befindet sich in der sog. Zentralgemeinde, in der Regel der größten Gemeinde der Region. Wichtige strategische Entscheidungen werden vom Regionalkollegium getroffen, das aus den Bürgermeistern der Region und dem Oberstaatsanwalt besteht. In Abstimmung mit dem Korpspräsidenten und dem Oberstaatsanwalt setzt der Korpsverwalter diese Entscheidung in konkrete Maßnahmen um. Die sonstigen hierarchischen Beziehungen ergeben sich aus der jeweiligen Aufgabe. Geht es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder um Hilfeleistungen, so ist die Polizei dem Bürgermeister der Gemeinde unterstellt. Auf nationaler Ebene trägt das Innenministerium die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Tritt die Polizei im Rahmen der strafrechtlichen Wahrung der Rechtsordnung auf oder nimmt sie justizielle Aufgaben Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 30 wahr, untersteht sie dem zuständigen Staatsanwalt. Die politische Verantwortung für diesen Bereich der Polizeiarbeit trägt der Justizminister. Neben den 25 Regionalkorps besteht das Landespolizeikorps (KLPD), welches direkt dem Innenministerium unterstellt ist. Das KLPD ist für alle Aufgabenbereiche zuständig, die die Grenzen der Polizeiregionen überschreiten oder von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind. Hierzu zählen vor allem die Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität, der besonders schweren Gewalt und des Terrorismus, das Leisten von Luftunterstützung durch den Einsatz von Polizeihelikoptern, die Überwachung der wichtigsten niederländischen Verkehrsachsen sowie die Analyse und Aufbereitung von Informationen und deren Bereitstellung als nachrichtendienstliche Erkenntnisse. Außerdem fallen der Personenschutz für die Mitglieder des Königshauses und die Ausbildung von Polizeipferden und -hunden in die Zuständigkeit des KLPD. Das Landespolizeikorps gliedert sich in elf Aufgabenbereiche: Nationale Kriminalpolizei, Zentralstelle für das internationale polizeiliche Informationswesen, Zentraldienst für kriminalpolizeiliche Spezialtechnik, Zentraldienst für Spezialeinsätze, Autobahnpolizei, Wasserschutzpolizei, Bahnpolizei, Luftpolizei, Zentraldienst „Operative Unterstützung und Koordination“, Reiter- und Hundestaffel und den Sicherheitsdienst für das Königshaus sowie den politisch-diplomatischen Führungsbereich. Insgesamt verfügt das KLPD über ca. 140 Dienststellen im Inland und einige im Ausland. Neben dem KLPD gibt es noch zwei weitere Einrichtungen, die für nationale Belange eingesetzt werden: Die Kooperationsstelle der niederländischen Polizei und das Niederländische Polizei- Institut. Diese sorgen für eine bessere Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den einzelnen Regionalkorps und für die entsprechende IT-Unterstützung und die Betreuung des Kommunikationssystems sowie die Einrichtung und Betreuung der Notrufzentrale und der gemeinsamen Leitstellen. Neben der zivilen Polizei gibt es in den Niederlanden auch eine Polizei mit einem militärischen Status: Die Königliche Marechaussee (KMar). Die KMar ist hinsichtlich ihrer Stellung und ihrer Organisation mit den italienischen Carabinieri, der spanischen Guardia Civil und der französischen Gendarmerie zu vergleichen. Sie erfüllt sowohl zivile als auch militärische Aufgaben. Hierzu zählen vor allem der Personenschutz für die Mitglieder der Königsfamilie, die Unterstützung ziviler Polizeieinheiten bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheitsaufgaben am Flughafen Amsterdam und der Grenzschutz. Ebenfalls zur Unterstützung und Entlastung der professionellen Polizeikräfte existieren seit den 1990er Jahren in vielen niederländischen Städten sog. Stadtwachen (Stadswacht), deren Angehörige zwar uniformiert, aber unbewaffnet sind. Im Allgemeinen haben die Stadtwachen eine Meldeund Kontrollfunktion im Rahmen von kommunalen, nachbarschaftsorientierten Sicherheitsprogrammen . Die Aufsicht über die Stadtwachen wird in der Regel von der Polizei wahrgenommen. Daneben gibt es auch freiwillige Polizisten (Vrijwillige Politie), die über exekutiven Befugnisse verfügen, aber meist auf unterer Ebene im Verwaltungs- und Vollzugsdienst eingesetzt werden. 3.10.2. Kennzeichnungspflicht Sowohl Zivilstreifen als auch uniformierte Beamte sind verpflichtet, einen Identifikationsausweis , der über Name und Dienstnummer des Polizisten informiert, mit sich zu führen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diesen Ausweis sichtbar an ihrer Uniform zu tragen. Es besteht keine Ausnahmeregelung von der Mitführungspflicht bei gefährlichen Polizeieinsätzen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 31 3.10.3. Einsatz der militärischen Streitkräften im Inneren Die niederländische Verfassung erweitert in Art. 97 den Auftrag der Streitkräfte um den Schutz der Interessen des Königreiches.23 Die niederländischen Streitkräfte können zur Unterstützung ziviler Stellen bei der Rechtsdurchsetzung, der Katastrophenhilfe und der Leistung humanitärer Hilfe im Inland eingesetzt werden. Hierbei ist zwischen vier unterschiedlichen Formen des Einsatzes der Streitkräfte zu unterscheiden: Unterstützung von strukturellen Staatsaufgaben, militärische Unterstützung nach dem Polizeigesetz von 1993, militärische Unterstützung auf der Grundlage des Gesetzes über Katastrophen und schwere Unfälle24 und die militärische Unterstützung auf Grund von öffentlichen Interessen. Der Einsatz des Militärs zur Ausführung struktureller Staatsaufgaben findet regelmäßig statt und bedarf keiner besonderen Anforderung. Hierunter fallen die Aufgaben des Küstenschutzes, der Sprengstoffbeseitigung, der Luftraumüberwachung und das Bereitstellen des Militärkrankenhauses in Utrecht bei schweren Unfällen, Naturkatastrophen oder Epidemien. Nach den Art. 58, 59 und 60 des niederländischen Polizeigesetzes von 1993 können die Streitkräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Inland eingesetzt werden. Zunächst wird nach Art. 58 die Königliche Marechaussee zur Hilfe eingesetzt. Ist eine Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auch dann nicht möglich, kommt es nach Art. 59 und 60 zum Einsatz weiterer militärischer Kräfte. Nach dem niederländischen Katastrophenschutzgesetz kann das Militär im Inland eingesetzt werden, sofern eine Naturkatastrophe oder ein Unfall die nationale Sicherheit gefährdet, das Leben und die Gesundheit von einer großen Anzahl von Personen gefährdet oder die Umwelt bzw. wichtige materielle Dinge (z. B. Gebäude) bedroht sind. Darüberhinaus muss es die Notlage erfordern, dass zu ihrer Bekämpfung eine Koordination und der Einsatz vieler unterschiedlicher Dienste notwendig ist. Kommt es nach dem Katastrophenschutzgesetz zum Einsatz der Streitkräfte im Inland, so sind die Soldaten stets unbewaffnet. Der Einsatz des Militärs im Inneren auf Grund von öffentlichen Belangen ist dann gerechtfertigt, wenn Güter, die von der Zivilbevölkerung dringend benötigt werden, nicht in ausreichendem Maße von zivilen Stellen bereitgestellt werden können.25 3.11. Österreich 3.11.1. Organisation und Aufgaben der Polizei In Österreich ist die Sicherheitsbehördenstruktur (Sicherheitsbehörden des Bundes) bundesverfassungsgesetzlich verankert. Die Organisation und Führung der Bundespolizei ist gemäß Bundes -Verfassungsgesetz in Gesetzgebung und Vollziehung Angelegenheit des Bundes. 23 Schmidt-Radefeldt, Roman, Homeland-Security durch Streitkräfte: Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für innereuropäische Militäreinsätze, in: Borchert, Heiko, Weniger Souveränität – Mehr Sicherheit – Schutz der Heimat im Informationszeitalter und die Rolle der Streitkräfte, 2009, S. 84. 24 Disaster and Major Accidents Act (Wrzo) vom 30. Januar 1985. 25 Verteidigungsministerium der Niederlande, Civil-Military Cooperation Catalogue, 2008. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 32 Die materiellrechtlichen Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Sicherheitsbehörden sowie des Wachkörpers Bundespolizei richten sich nach den jeweiligen bundes- und landesgesetzlichen Normen. Zentral ist in diesem Zusammenhang das „Sicherheitspolizeigesetz (SPG) 1991 idgF“, das unter anderem die Organisation der Sicherheitsverwaltung regelt. Diese wird von den Sicherheitsbehörden mit den diesen beigegebenen oder unterstellten Wachkörpern besorgt. Oberste Sicherheitsbehörde ist der Bundesminister für Inneres. Dem Bundesminister für Inneres unmittelbar unterstellt besorgen die Sicherheitsdirektionen, ihnen nachgeordnet Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen die Sicherheitsverwaltung in den Ländern. Die Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres, die Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung besorgen, bilden die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit. Zum besseren Verständnis ist eine vereinfachte grafische Darstellung der Sicherheitsbehörden- und Wachkörperstruktur [Bundespolizei] samt Kommentar sowie ein Organigramm des Bundesministeriums für Inneres angeschlossen (siehe Anlage). Wesentliche Aufgaben der Sicherheitsbehörden sind: - Besorgung der Sicherheitsverwaltung - Wahrnehmung von Aufgaben im Dienste der Strafrechtspflege (Kriminalpolizei) Die Organe der Bundespolizei werden im Rahmen des Vollzuges der Gesetze nicht als Behörde, sondern als Organe für jene Behörde tätig, die jeweils für die Vollziehung des Gesetzes zuständig ist. Wesentliche Aufgabenstellungen sind insbesondere die Vollziehung des Exekutivdienstes für die Sicherheitsbehörden als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die Mitwirkung an der Strafrechtspflege (Kriminalpolizei) mit direkter Inanspruchnahme durch Staatsanwaltschaften und Gerichte sowie die Mitwirkung an der Handhabung der Verkehrspolizei und der Vollziehung kraftfahrrechtlicher Bestimmungen für die zuständigen Verkehrsbehörden. Der Wachkörper Bundespolizei weist eine relativ komplexe, hierarchisch strukturierte Gliederung auf. Auch wenn der Wachkörper Bundespolizei bei der Vollziehung gesetzlicher Aufgaben der jeweils zuständigen Behörde unterstellt ist, verfügt er im Rahmen des „Inneren Dienstes“ über eine selbstständige Entscheidungs- und Verfügungskompetenz. Im Übrigen wird auf die beiliegende , vereinfachte grafische Darstellung der Sicherheitsbehörden- und Wachkörperstruktur samt Kommentar verwiesen (siehe Anlage). Das Bundeskriminalamt (BK) in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit ist für die bundesweite Bekämpfung gerichtlich strafbarer Handlungen und zur Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der internationalen polizeilichen Kooperation zuständig. Organisatorisch ist es Teil der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit schützt die Bevölkerung und verfassungsmäßige Einrichtungen der Republik Österreich und deren Handlungsfähigkeit vor weltanschaulicher und politisch motivierter Kriminalität. Insbesondere zählen zu den Kernaufgaben des BVT die Bekämpfung extremistischer und terroristischer Phänomene, der Spionage, des internationalen Waffenhandels, des Handels mit Kernmaterial und der organisierten Kriminalität in diesen Bereichen. Darüber hinaus obliegt dem BVT die Veranlassung und Koordination von Personen- und Objektschutz- Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 33 maßnahmen, der Schutz von Vertreter-/innen ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderen Völkerrechtssubjekten. Gemäß der Sondereinheiten-Verordnung bestehen zwei Sondereinheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit: - Einsatzkommando Cobra (EKO-Cobra) – Antiterroreinheit, Kernaufgaben: Geisellagen, Amoklagen, grenzüberschreitende Lagen, Festnahme Schwerkrimineller, Schutz österreichischer Missionen, Personenschutz. - Sondereinheit für Observation (SEO) – Kernaufgaben: Durchführung optischer und akustischer Überwachung in den dafür gesetzlich zulässigen Fällen, Abwehr jeglicher Auskundschaftung von Geheimnissen, sofern diese Auskundschaftung einen mittels technischer Maßnahmen im Rahmen organisierter Kriminalität durchgeführten gefährlichen Angriff darstellt und es zu deren Abwehr des Einsatzes hochwertiger Technologie bedarf. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ist organisatorisch im Bundesministerium für Inneres außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit eingerichtet und bundesweit zuständig für: - die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption, - die enge Zusammenarbeit mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) sowie - die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Anti- Korruptionseinrichtungen. Im Rahmen des bundesverfassungsgesetzlich normierten Wirkungsbereiches der Gemeinden ist die Errichtung eines Gemeindewachkörpers oder eine Änderung seiner Organisation der Bundesregierung anzuzeigen. Durch Bundes- oder Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Angehörigen eines Gemeindewachkörpers mit Zustimmung der Gemeinde zur Besorgung des Exekutivdienstes für die zuständige Behörde ermächtigt werden können. Die diesbezügliche bundesgesetzliche Regelung ist im SPG 1991 i. d. g. F. normiert. 3.11.2. Kennzeichnungspflicht Die Uniformsorten und das Tragen von Uniformen sind in der Polizeiuniformtragevorschrift (PUTV) geregelt. In Österreich ist für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes das Tragen einer sichtbaren Kennzeichnung zur individuellen Identifizierung nicht vorgesehen. Durch Verordnung ist geregelt, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes von einer Amtshandlung betroffenen Personen auf deren Verlangen ihre Dienstnummer bekanntzugeben beziehungsweise sich mit dem Dienstausweis auszuweisen haben. Diese Verpflichtung entfällt, wenn Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 34 durch das Ausweisen der Beamten die Erfüllung der Aufgabe oder der Zweck des Einschreitens gefährdet werden würden.26 3.11.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren Gemäß Bundesverfassungsgesetz obliegt dem österreichischen Bundesheer die militärische Landesverteidigung . Darüber hinaus kann das Bundesheer soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, auch zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt sowie zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen herangezogen werden. Welche Behörden und Organe die Mitwirkung des Bundesheeres zu den oben angeführten genannten Zwecken (Assistenzleistung) unmittelbar in Anspruch nehmen können, bestimmt das Wehrgesetz 2001 i. d. g. F. Selbständiges militärisches Einschreiten zu den genannten Zwecken ist nur zulässig, wenn entweder die zuständigen Behörden durch höhere Gewalt außerstande gesetzt sind, das militärische Einschreiten herbeizuführen, und bei weiterem Zuwarten ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Allgemeinheit eintreten würde, oder wenn es sich um die Zurückweisung eines tätlichen Angriffes oder um die Beseitigung eines gewalttätigen Widerstandes handelt, die gegen eine Abteilung des Bundesheeres gerichtet sind. 3.12. Polen 3.12.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Nach der polnischen Verfassung (Art. 5) ist es die Aufgabe des Staates, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Die Verfassung beinhaltet jedoch keine konkreten Bestimmungen zur Arbeitsweise der Polizei. Diese finden sich in einfachgesetzlichen Regelungen. Das Polizeisystem umfasst die Polizei (Policjia), die Behörde für Innere Sicherheit (Agencja Bezpieczenstwa Wewnetrznego), die zentrale Antikorruptionsbehörde und die lokalen Polizeieinheiten . Die Polizei ist nach dem Polizeigesetz vom 06. April 1990 dafür verantwortlich, das Leben und die Gesundheit der Bürger sowie das Eigentum zu schützen. Darüber hinaus obliegen ihr der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Bekämpfung der Kriminalität sowie die Auswertung von Informationen über Straftaten. Die Justizpolizei (verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf von Gerichtsverfahren) ist ebenfalls ein Teil der Polizei. 26 Siehe: Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der Richtlinien für das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erlassen werden (Richtlinien-Verordnung – RLV), BGBl. Nr. 266/1993, Verordnung der Bundesministerin für Inneres über das Tragen von Uniformen und die Verpflichtung zur Ausweisleistung, BGBl. II Nr. 203/2005. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 35 Die Behörde für Innere Sicherheit ist zuständig für alle Angelegenheiten, die die innere Sicherheit und die verfassungsmäßige Ordnung des Staates betreffen. Die Bekämpfung der Korruption im öffentlichen und wirtschaftlichen Bereich, insbesondere im Bereich der staatlichen und lokalen Institutionen, ist die Aufgabe der zentralen Antikorruptionsbehörde . Ferner ist sie zuständig für die Aufsicht über alle Aktivitäten, die die wirtschaftlichen Interessen des Staates berühren. Auf der lokalen Ebene sind die Stadt- und Gemeindepolizeien für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung verantwortlich. Die Zuständigkeiten sind jeweils auf das Stadt- oder Gemeindegebiet (pol.: gmina) begrenzt. 3.12.2. Kennzeichnungspflicht Die Beamten der Polizei (Policjia) tragen eine Uniform und sind verpflichtet, der Identifizierung dienende Merkmale an ihrer Uniform zu tragen. Dazu zählen ein Etikett mit der Aufschrift „Polizei “, ein Namensetikett und das Dienstrangabzeichen. Zusätzlich sind die Beamten verpflichtet, einen Dienstausweis mit sich zu führen, auf dem eine Identifikationsnummer aufgedruckt ist. Der Dienstausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Über die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht entscheidet der diensthabende Vorgesetzte nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einsatzes. In diesen Fällen können die Polizisten auf das Tragen der der Identifizierung dienenden Merkmale verzichten. Die Verpflichtung zum Mitführen des Dienstausweises, der auf Verlangen vorzuzeigen ist, bleibt jedoch bestehen. Diese Regelung trifft auch auf den Einsatz von geschlossenen Einheiten zu, die keine der Identifizierung dienenden Merkmale an der Uniform tragen. Die Beamten der Behörde für Innere Sicherheit tragen nur zu offiziellen Anlässen eine Uniform. Während ihres regulären Dienstes sind sie angewiesen, Zivilkleidung zu tragen. Die Beamten der zentralen Antikorruptionsbehörde tragen ebenfalls keine Uniform. Über die Regelungen zum Mitführen eines Dienstausweises in den beiden Behörden entscheidet der Premierminister. Die Stadt- und Gemeindepolizisten tragen während der Dienstzeit eine Uniform, eine Identifizierungskarte , ein Dienst- und Rangabzeichen sowie ein Kennzeichen ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Regelungen zur Kennzeichnungspflicht werden durch den Ministerrat festgelegt. 3.12.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren Nach der polnischen Verfassung (Art. 26) sollen die bewaffneten Streitkräfte die Unabhängigkeit und die territoriale Integrität des Staates schützen sowie die Sicherheit und Unverletzlichkeit der Grenzen gewährleisten. In besonderen Gefahren- und Notsituationen, die von den eigentlich zuständigen Behörden nicht bewältigt werden können, kann das Kriegsrecht ausgerufen werden oder der nationale Not- oder Ausnahmezustand erklärt werden. In diesen Fällen, beispielsweise bei Naturkatastrophen, können die Streitkräfte für besondere Aufgaben im Landesinneren eingesetzt werden. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 36 Zur Kennzeichnungspflicht der Soldaten bei Inlandseinsätzen gibt es keine spezifischen Regelungen . Die Soldaten sind jedoch generell dazu verpflichtet, im Einsatz eine Uniform zu tragen, an der ein Etikett mit dem Nachnamen des Soldaten angebracht ist. Darüber hinaus besitzt jeder Soldat eine persönliche Identifikationskarte. 3.13. Portugal 3.13.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Nach der portugiesischen Verfassung ist es die Aufgabe der Regierung, für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit zu sorgen. Der Premierminister übernimmt hierfür die politische Verantwortung . Für die konkrete Planung und Koordination der polizeilichen Tätigkeiten in Portugal sind der Oberste Rat für Innere Sicherheit, der Generalsekretär für die Innere Sicherheit und das Büro für die Koordination der Inneren Sicherheit verantwortlich. Der Oberste Rat für Innere Sicherheit, dem der Premierminister vorsitzt, ist eine ressortübergreifende Einrichtung, die für die Planung und Beratung der polizeilichen Tätigkeiten verantwortlich ist. Dem Generalsekretär für die Innere Sicherheit obliegen die Koordination, das Management, die Aufsicht und Kontrolle sowie das operationale Kommando über die Polizei. Das Büro für die Koordination der Inneren Sicherheit ist spezialisiert auf die technische und operationale Planung und Koordinierung der Polizeikräfte. Bei seiner Arbeit ist das Büro direkt dem Premierminister und dem Innenminister unterstellt. Das Polizeisystem in Portugal umfasst sechs Polizeiorganisationen: Die Justizpolizei, die staatliche Sicherheitspolizei, die Nationalgarde, die Grenzschutz- und Ausländerpolizei, einen Nachrichtendienst und die Maritimpolizei. Neben den sechs nationalen Polizeieinheiten gibt es in den Städten und Gemeinden lokale Polizeieinheiten. Die Justizpolizei ist die Kriminalpolizei. Sie untersteht dem Justizministerium und ist für die Bekämpfung und Ermittlung von schwerer Verbrechen und organisierter Kriminalität verantwortlich . Die Justizpolizei ist sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene tätig. Die Hauptaufgabenfelder sind die Bekämpfung von Korruption, Wirtschaftskriminalität und Drogenhandel, die Ermittlung bei Mordfällen und die Verhinderung terroristischer Anschläge.27 Die staatliche Sicherheitspolizei ist eine uniformierte und bewaffnete Sicherheitseinheit, die für den Schutz der Bürger und der demokratischen Grundordnung verantwortlich ist. Sie untersteht dem Innenministerium und arbeitet vor allem in den urbanen Regionen des Landes. Im Normalfall sorgt die Sicherheitspolizei für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Verkehrsüberwachung , Ermittlungen u.ä.). In Ausnahmefällen und bei Notstandsituationen kann die Sicherheitspolizei auch zur Verteidigung eingesetzt werden. 27 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), POLIS-Datenbank, Policing Profiles of Participating and Partner States, Country Profile Portugal, verfügbar unter http://polis.osce.org/countries/ details?item_id=39. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 37 Die Nationalgarde ist eine Gendarmerie, im Sinne eines militärisch organisierten Sicherheitsverbandes . Die Aufgabengebiete der Nationalgarde umfassen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, die Durchsetzung und den Schutz von Menschen- und Bürgerrechten und die Zusammenarbeit bei der Durchführung der nationalen Verteidigungspolitik. Des Weiteren fallen der Streifendienst, die Verkehrsüberwachung, Steuer- und Zollinspektionen, der Küstenschutz, kriminaltechnische Ermittlungen, der Umweltschutz und Rechtshilfeangelegenheiten in ihren Aufgabenbereich . Die Grenzschutz- und Ausländerpolizei ist für die Sicherung und Überwachung der nationalen Grenzen verantwortlich. Hierzu überwacht sie die Ein- und Ausreise von Personen, prüft die Voraussetzungen für die Ausstellung von Visa und bekämpft die illegale Einwanderung und den Menschenhandel. Der Nachrichtendienst untersteht direkt dem Premierminister. Er sammelt und verwertet Informationen zur Bekämpfung und Verhinderung von Sabotage, Spionage und terroristischen Angriffen . Die Hauptfunktion des Nachrichtendienstes ist somit die Prävention von Angriffen auf die verfassungsmäßige demokratische Ordnung der Republik Portugal. Für die Aufsicht und die Kontrolle über die maritimen Gebiete des portugiesischen Staatsgebietes ist die Maritimpolizei zuständig. Die Einheit ist uniformiert und bewaffnet und sorgt neben der Aufsicht über die portugiesischen Meeresgebiete auch für die Sicherheit der Bürger und die Durchsetzung ihrer Rechte. Neben den sechs Polizeiorganisationen ist die Nationale Luftfahrtbehörde für die Überwachung und die Regulation der zivilen Luftfahrt verantwortlich. Auf der lokalen Ebene dient die Gemeindepolizei zur Unterstützung der nationalen Polizeieinheiten und zur Hilfe bei polizeilichen Ermittlungen und Untersuchungen. 3.13.2. Kennzeichnungspflicht Die portugiesischen Polizeibeamten tragen bei der Ausübung der polizeilichen Tätigkeit eine Uniform. Eine Kennzeichnungspflicht in Form von Namensetiketten oder Identifikationsnummern besteht nicht. Stattdessen führen die Beamten eine sog. Identifikationskarte mit sich, die Auskunft über ihren Namen gibt. Es bestehen Ausnahmeregelungen für Gefahrensituationen und für den Dienst in geschlossenen Verbänden. In diesen Fällen können die Beamten eine kodierte Nummer tragen oder aber auch die Auskunft über ihre Identität verweigern. Diese Regelung gilt für die nationale Polizei, die Militärkräfte und die regionalen Polizeieinheiten . Die Stadtpolizei trägt lediglich ihre jeweiligen Polizeiwappen an der Uniform. 3.13.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren Nach der portugiesischen Verfassung können die militärischen Streitkräfte zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit mit anderen Institutionen des Staates kooperieren. Darüber hinaus können die Streitkräfte für Aufgaben des Zivilschutzes sowie für die Bereitstellung von Gütern der Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 38 Grundversorgung eingesetzt werden. Bei Einsätzen im Inland haben die Soldaten in den genannten Fällen das Recht eine Uniform sowie eine persönliche Identifikation zu tragen. 3.14. Schweden 3.14.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Die Polizei in Schweden (schwed. „Polis“) ist ein nationaler Wachkörper, der dem Justizministerium unterstellt ist. Die Polizei in Schweden unterteilt sich in eine nationale und eine lokale Ebene. Sie besteht aus der nationalen Polizeibehörde, dem kriminaltechnischen Labor und den 21 Polizeikommandos in den Verwaltungsbezirken auf lokaler Ebene. Die nationale Polizeibehörde ist die zentrale Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde der schwedischen Polizei. Sie stellt das Verbindungsglied zwischen der Regierung und den Polizeibehörden dar und ist dafür verantwortlich, die bestmöglichen Bedingungen für die Polizeiarbeit zu schaffen sowie ein langfristige Strategie einer effizienten Polizeiarbeit zu entwickeln. Der nationalen Polizeibehörde unterstellt sind die nationale Kriminalpolizei und der Verfassungsschutz. Die nationale Kriminalpolizei ist keine eigenständige Behörde, sondern der nationalen Polizeibehörde untergeordnet. Sie führt Ermittlungen in Fällen von landesweiter und grenzüberschreitender Bedeutung durch, sammelt kriminalpolizeilich relevante Informationen und unterstützt die Kriminalbeamten auf der lokalen Ebene. Darüber hinaus ist sie zunehmend in verschiedenen internationalen polizeilichen Kooperationen tätig. Die Kriminalpolizei ist aber auch auf der lokalen Ebene der Polizeiorganisation tätig: Falls erforderlich, stellt sie eine notwendige Verstärkung für die lokalen Polizeieinheiten bereit. Ferner leitet sie die Polizeihelikopterabteilung, die friedensunterstützenden Operationen der schwedischen Polizei sowie das nationale Kommunikationszentrum . Der schwedische Geheimdienst ist eine eigenständige Behörde, jedoch ebenfalls ein Teil der nationalen Polizeibehörde. Die Aufgaben des Geheimdienstes sind die Aufdeckung von Angriffen gegen die nationale Sicherheit, die Terrorismusbekämpfung sowie der Schutz der Regierung. Hierzu zählen die Spionagebekämpfung, der Schutz der Verfassung sowie Aufgaben im Personen - und Objektschutz. Das kriminaltechnische Labor wurde vom schwedischen Staat gegründet und tritt im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden als eigenständige Facheinrichtung auf. Es ist für forensische Untersuchungen zuständig und arbeitet mit unterschiedlichen Polizeieiabteilungen zusammen. Das Labor ist darüber hinaus in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit auf dem Gebiet der forensischen Wissenschaft tätig. Die Angestellten des Labors sind keine Polizisten, sondern in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen ausgebildete Experten. Schweden gliedert sich administrativ in 21 Verwaltungsbezirke. Nach dem schwedischen Polizeigesetz gibt es in jedem dieser Bezirke eine lokale Polizeibehörde, welche für die Verrichtung der täglichen Polizeiarbeit zuständig ist. Der Polizeibehörde steht ein Bezirkspolizeikommandant vor. Der Aufbau und die Struktur variiert in den Bezirken, da die lokalen Polizeibehörden Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 39 selbstständig über die Organisation entscheiden können. Jede lokale Polizeibehörde verfügt jedoch über eine Personalabteilung (zuständig für Finanzen, Personal, Informationstechnologie und Bürotätigkeiten), eine regionale Abteilung der Kriminalpolizei (diese besteht mindestens aus einer Kriminalpolizeiabteilung, einer Drogeneinheit, einer Einheit für Wirtschaftskriminalität und einer Einheit für technische Unterstützung) und eine Abteilung für öffentliche Ordnung (diese kann sich in weitere Untereinheiten gliedern, die dann für eine bestimmte Region zuständig sind und über eigene Polizeiwachen und eigenes Personal verfügen). Die Abteilung für öffentliche Sicherheit kann ebenfalls die Verkehrspolizei und in bestimmten Fällen den Grenzschutz umfassen. 3.14.2. Kennzeichnungspflicht Die Beamten der schwedischen Polizei tragen eine Uniform mit der Aufschrift „Polizei“ und ein Dienstabzeichen. Falls erforderlich, wird eine Sicherheitsweste getragen. Beamte in Zivilkleidung besitzen eine Kappe mit Polizeiaufschrift. Die Polizeibeamten sind generell nicht verpflichtet, ihre Identität preiszugeben oder sich in irgendeiner Weise zu kennzeichnen. Dennoch besteht die Verpflichtung, einen Dienstausweis mitzuführen , der Informationen zum Namen und eine Identifikationsnummer enthält. Der Dienstausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Polizeibeamte das Vorzeigen des Dienstausweises verweigern. Ebenso ist es möglich, dass der Beamte eine geschützte Identität erhält. Für diesen Sonderfall erhält er einen Ausweis mit einem fiktivem Namen . Tragen Polizeibeamte im Rahmen von Demonstrationen Helme und werden auf diese Weise für die Zivilbevölkerung unkenntlich, sind sie verpflichtet, einen sichtbaren Hinweis auf ihre Identität (z. B. den Dienstausweis) an ihrer Uniform zu tragen. Auch die Helme sind mit einer Zifferund Buchstabenkombination gekennzeichnet, um eine Identifizierung der Beamten zu ermöglichen . 3.14.3. Einsatz der militärischen Streitkräften im Inneren Den schwedischen Streitkräften ist es laut Gesetz verboten, Inlandseinsätze durchzuführen, bei denen sie Gewalt oder Zwang gegen Personen ausüben müssen. Einsätze gegen Aufständische oder Rebellen im Inland sind ebenfalls nicht erlaubt. Die schwedischen Streitkräfte dürfen lediglich zur Unterstützung der Polizei bei der Bekämpfung des Terrorismus tätig werden. Bei diesen Einsätzen ist es dem Militär gestattet, Gewalt oder Zwang gegen Personen anzuwenden. Im Kriegsfall oder bei einem bewaffneten Angriff auf das schwedische Königreich kann das schwedische Militär zum Schutz der Zivilbevölkerung und zum Schutz von Einrichtungen, die für die Zivilbevölkerung von Bedeutung sind, eingesetzt werden. Das Vorgehen bei Katastrophen oder schweren Notfällen in Friedenszeiten ist geprägt vom sog. „Verantwortlichkeitsprinzip“. Dieses besagt, dass die Einrichtung oder Behörde, die im Normalfall für eine Tätigkeit verantwortlich ist, auch im Falle einer Katastrophe oder eines Unfalls diese Tätigkeit ausführt. Das schwedische Militär kann im Falle eines Notfalls daher nur zur Unterstüt- Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 40 zung der verantwortlichen Stellen angefordert werden. Die Anforderungen an eine Situation, in der das Militär unterstützend eingreifen darf, sind jedoch äußerst komplex. Die maßgeblichen Kriterien für einen Einsatz des schwedischen Militärs in Friedenszeiten finden sich hauptsächlich im Gesetz über den Schutz bei Unfällen, dem Gesetz über den Einsatz der schwedischen Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei bei der Terrorismusbekämpfung und der Verordnung über den unterstützenden Einsatz der schwedischen Streitkräfte bei Zivilaktivitäten. Bei Einätzen im Kriegsfall sind die schwedischen Soldaten dazu verpflichtet, eine Identifikationskarte zu tragen. Bei Inlandseinsätzen im Friedensfall besteht diese Verpflichtung nicht. 3.15. Slowakei 3.15.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Als unitarischer Staat verfügt die Slowakei über eine Nationalpolizei (Nationales Polizeikorps), die für das gesamte Staatsgebiet verantwortlich ist. Das Innenministerium ist als höchste Autorität für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Das Nationale Polizeikorps der Slowakischen Republik ist die ausführende Institution für alle Aufgaben, die die Innere Sicherheit berühren und damit für die Bekämpfung der Kriminalität (inkl. Organisierter Kriminalität) auf dem gesamten Staatsgebiet verantwortlich. Hierunter fallen der Schutz von Leben und Eigentum der slowakischen Bürger, die Durchsetzung des Rechtstaates und die Ermittlung von Straftaten. An der Spitze des Polizeikorps steht das Polizeipräsidium, welches vom Polizeipräsidenten geleitet wird. Das Polizeikorps besteht aus der Kriminalpolizei, der Abteilung für Finanz- und Wirtschaftskriminalität, der Verkehrs- und Bahnpolizei, der Ordnungspolizei , der Abteilung für den Schutz des Eigentums, der Fremdenpolizei, dem Personenund Objektschutz und der Grenzschutzpolizei. Neben dem Nationalen Polizeikorps existiert in der Slowakei die Gemeindepolizei, die territorial organisiert ist und insgesamt aus acht Regional- und 79 Distriktpolizeieinheiten besteht. Die Gemeindepolizei ist auf dem Gebiet ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde tätig. Sie sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, den Umweltschutz und den Schutz der Einwohner. Darüber hinaus ist die Gemeindepolizei für die lokale Verkehrsüberwachung zuständig. In der Slowakei übernehmen neben der Polizei auch die Feuer- und Rettungskräfte Aufgaben, die zum Schutz der Bevölkerung beitragen. Hierzu zählen unter anderem die Unterstützung der Polizei bei der Unfallabsicherung und die Zusammenarbeit bei Naturkatastrophen oder anderen extremen Notfallsituationen. Der slowakische Nachrichtendienst ist für die Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Sicherheit des Staates zuständig. Die Slowakei verfügt darüber hinaus über einen militärischen Nachrichtendienst. Dieser verrichtet die selben Aufgaben wie der zivile Nachrichtendienst, jedoch nur im Zusammenhang mit der Verteidigung der Slowakei. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 41 Ferner existieren kleine Wachdienste, die für den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, der Wälder und Gewässer sowie für die Überwachung der Jagdgebiete zuständig sind. 3.15.2. Kennzeichnungspflicht Bei der Ausführung polizeilicher und hoheitlicher Tätigkeiten haben sich die Beamten der slowakischen Polizei als Polizisten zu identifizieren. Die Polizeibeamten identifizieren sich durch - das Tragen einer Uniform mit einer Identifikationsnummer und bei Einsätzen mit einem zusätzlichem Namensschild (informiert über den Namen und ggf. über den akademischen Titel des Beamten), - einen Dienstausweis, - ein Abzeichen der Kriminal- oder Finanzpolizei, - durch mündliche Erklärung. Eine mündliche Erklärung erfolgt nur in Situationen, in denen eine anderweitige Identifikation nicht möglich ist. Zur allgemeinen Identifizierung ist es ausreichend, wenn der Beamte seinen Dienstausweis kurz vorzeigt. Der Ausweis muss seinem Gegenüber nicht ausgehändigt werden. Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht bestehen bei - Einsätzen in geschlossenen Verbänden, - beim Objektschutz, - beim Vorgehen gegen Personen, die das Leben des Beamten gefährden, im Speziellen o Bewaffnete o Schwerverbrecher o Flüchtige o Betrunkene o Inhaftierte, die eine Aussage vor dem Beamten machen sollen o illegale Einwanderer. Im Allgemeinen entfällt die Identifikationspflicht, wenn die Umstände dies nicht ermöglichen. Der Innenminister kann darüber hinaus die Pflicht zum Tragen eines Namenetiketts mit Identifikationsnummer auf der Uniform aufheben, sofern beim Einsatz das Leben oder die Gesundheit des Beamten gefährdet ist. Hierzu zählen Einsätze in geschlossenen Verbänden, Sondereinsatzkommandos (Anti-Terror-Einsätze, Geiselbefreiung, Ermittlungen gegen das organisierte Verbrechen ) und Einsätze bei Naturkatastrophen und sonstigen schweren Unfällen. Zivilbeamte müssen sich vor dem Beginn ihres Eingriffs entweder durch eine mündliche Erklärung , durch das Vorzeigen ihres Dienstausweises oder des Abzeichens der Kriminal- oder Finanzpolizei als Polizist zu erkennen geben. Die Beamten der Gemeindepolizei identifizieren sich durch das Tragen einer Uniform mit einer sichtbaren Identifikationsnummer sowie durch den Besitz eines Dienstausweises der jeweiligen Gemeindepolizei. Sollte eine Identifikation auf diesem Wege nicht möglich sein, hat sie durch Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 42 mündliche Erklärung zu erfolgen. Die Beamten der Gemeindepolizei müssen sich nicht identifizieren , sofern die Umstände dies unmöglich machen. Sonderregelungen für die Kennzeichnungspflicht bei Spezialeinsätzen existieren hier nicht, da diese von der Gemeindepolizei nicht ausgeführt werden. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr identifizieren sich durch das Tragen einer Uniform, durch einen Dienstausweis oder ggf. durch mündliche Erklärung (sofern eine anderweitige Identifikation nicht möglich ist). Auf der Uniform sind spezielle Abzeichen und Wappen (unter anderem das Staatswappen) angebracht, die den Träger als ein Mitglied der Feuerwehr kennzeichnen. Die Feuerwehr verfügt über unterschiedliche Uniformen für den Einsatz und für repräsentative Anlässe . Bei der Identifikation durch das Vorzeigen des Dienstausweises darf dieser dem Gegenüber nicht ausgehändigt werden. Die Mitarbeiter des Nachrichtendienstes identifizieren sich mit Hilfe eines Dienstausweises mit einer Identifikationsnummer und einer mündlichen Erklärung. Diese Regelungen gelten ebenfalls für den militärischen Nachrichtendienst. 3.15.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren In der Slowakei können die militärischen Streitkräfte bei sog. „außergewöhnlichen Umständen“ zum Einsatz im Inneren herangezogen werden. Das Militär übernimmt dann unterstützende Aufgaben z.B. bei Naturkatastrophen, der humanitären Hilfe, dem Grenzschutz und dem Schutz von Eigentum. Die Soldaten des slowakischen Militärs tragen bei ihren Einsätzen eine Uniform. Darüber hinaus erhalten sie eine persönliche Identifikationskarte, die sie bei sich tragen und auf Verlangen vorzeigen müssen. Diese Regelungen gelten auch für Einsätze des Militärs im Inneren. Spezielle Regelungen zur Kennzeichnungspflicht bei Inlandseinsätzen existieren nicht. 3.16. Spanien 3.16.1. Organisation und Aufgaben der Polizei28 Die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verteilt sich in Spanien auf mehrere Polizeikörper: Laut dem Gesetz über die Sicherheits- und Ordnungskräfte sind auf nationaler Ebene die Guardia Civil und das Nationale Polizeikorps (Cuerpo Nacional de Policía – CNP) zuständig. Auf lokaler Ebene sorgen die Gemeinde- und Stadtpolizeien (Guardia Urbana, Policía Local oder Policía Municipal) für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Darüber hinaus verfügen die autonomen Regionen Katalonien, Navarra , die Kanaren und das Baskenland jeweils über eigenständige Polizeieinheiten. 28 Die Darstellung basiert auf den im Internet verfügbaren Informationen des spanischen Innenministeriums (auf Spanisch verfügbar unter http://www.mir.es/, Stand: 03. Juni 2011) sowie Hinrichs, Fabian, Das Recht der spanischen Vollzugspolizei, 2004. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 43 Die Guardia Civil untersteht als paramilitärisch ausgerichtete Polizeieinheit sowohl dem Innenals auch dem Verteidigungsministerium und nimmt militärische sowie zivile Aufgaben wahr. Der Auftrag der Guardia Civil ist die Wahrung der Demokratie und die Sicherstellung der Verfassung. Ihre Hauptaufgaben umfassen im Einzelnen: - Überwachung der Autobahnen - Drogenbekämpfung - Grenzschutz und Zollfunktionen - Küstenwache - Kontrolle von Waffenhandel und -scheinen - Terrorismusbekämpfung - Spionageabwehr - Schutz von diplomatischen Einrichtungen im Ausland Die Guardia Civil ist im Gegensatz zum Nationalen Polizeikorps vor allem auch in den ländlichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte tätig. Ferner verfügt die Guardia Civil über verschiedene Spezialeinheiten. Hierzu zählen unter anderem eine schnelle Eingreiftruppe (Unidad Especial de Intervención), ein Bombenentschärfungskommando sowie eine Anti-Terror-Einheit (Grupo de Acción Rural). Das Nationale Polizeikorps (Cuerpo Nacional de Policía) hat seinen rechtlichen Ursprung in der spanischen Verfassung von 1978. Hiernach ist sie für den Schutz der freien Ausübung der Rechte der Bürger sowie für die Gewährleistung der städtischen Sicherheit verantwortlich. Eine klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben des Nationalen Polizeikorps und der Guardia Civil ist jedoch nur schwer vorzunehmen. Kompetenzkonflikte entstehen zum Beispiel bei der Personenkontrolle an den Grenzen, bei Pass- und Ausländerangelegenheiten sowie bei der Drogenbekämpfung . Das Nationale Polizeikorps verfügt wie die Guardia Civil über mehrere Sondereinheiten. Beispiele sind die Sondereinsatzgruppe GEO sowie die Sprengmittelbeseitigung Tedax. Auch hier kann es zu Überschneidungen der Zuständigkeiten von Nationalem Polizeikorps und der Guardia Civil kommen. Auf der lokalen Ebene nehmen in Spanien die Stadt- und Gemeindepolizeien (Guardia Urbana, Policía Local oder Policía Municipal) polizeiliche Aufgaben wahr. Sie kümmern sich hauptsächlich um kleinere und geringfügige Aufgaben, insbesondere um die Verkehrsüberwachung auf Straßen in geschlossenen Ortschaften, auf denen die nationalen Polizeieinheiten nicht zuständig sind. Auf Nationalstraßen werden die Aufgaben meist zwischen den lokalen und den nationalen Polizeieinheiten aufgeteilt. Zu den Aufgaben der kommunalen Polizeibehörden gehören darüber hinaus die Sicherung von Veranstaltungen in ihrer Region. Meistens obliegt den Beamten der Lokalpolizei jedoch mangels Einsatzkräften nur die Einsatzleitung, während der eigentliche Einsatz von Kräften der Guardia Civil ausgeführt wird. In einigen der autonomen Regionen Spaniens (Katalonien, Navarra, die Kanaren und das Baskenland ) wurden eigenständige Polizeieinheiten aufgestellt (Policía Autonómica). Diese übernehmen in ihren jeweiligen Gebieten teilweise die Aufgaben der beiden nationalen Polizeieinheiten. Ausgenommen sind die Bekämpfung des Terrorismus sowie die Überwachung der Grenzen. Die Au- Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 44 tonomiepolizei von Katalonien heißt Mossos d’Esquadra, die von Navarra Policía Foral, die der Kanaren Policía Canaria und die Einheiten des Baskenlandes heißen Ertzaintza. 3.16.2. Kennzeichnungspflicht29 In der Umsetzung der Kennzeichnungspflicht wird unterschieden zwischen Zivilstreifen, die eine Identifikationskarte mit sich führen und den uniformierten Beamten, die eine Identifikationsnummer besitzen. Ausnahmen bestehen für verdeckte Ermittlungen; hier sind die Beamten von der Kennzeichnungspflicht befreit. Diese Regelung gilt für die nationale und die lokale Polizei. Einige der Autonomiepolizeibehörden haben diese Regelungen übernommen. Für den Dienst in geschlossenen Verbänden (z. B. bei Demonstrationen) besteht keine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht. 3.16.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren Die militärisch organisierte Guardia Civil übernimmt polizeiliche Aufgaben im Inland (siehe oben). Der Einsatz der Streitkräfte im Inland ist nur im Falle einer Bedrohungslage (Kriegsrecht) zulässig. Ferner muss der Einsatz mit einer absoluten Mehrheit des Abgeordnetenhauses (Congreso de los Diputados) beschlossen werden. Nach der herrschenden Lehre ist der Einsatz der Streitkräfte im Kampf gegen den Terrorismus zulässig, wenn dieser eine Gefahr für die demokratische Grundordnung des Landes (Art. 8 der spanischen Verfassung) herbeiführt.30 Der Einsatz des Militärs im Inneren erfolgte aber bislang nur sporadisch: im Jahre 1981 wurden die Streitkräfte zur Grenzüberwachung in der Pyrenäenregion Navarra gegen mögliche Aktionen von ETA- Kommandos eingesetzt. Anlässlich der Weltausstellung in Sevilla im Jahre 1992 wurde das Militär zum Schutz öffentlicher Einrichtungen eingesetzt.31 3.17. Zypern 3.17.1. Organisation und Aufgaben der Polizei Die Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten durch die zypriotische Polizei erfolgt auf der Grundlage der Verfassung der Republik Zypern, dem Polizeigesetz 73(l)2004, einschlägigen Rechtsverordnungen , den Dienstvorschriften und der Geschäftsordnung der Polizei sowie Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch. Der Minister für Justiz und öffentliche Ordnung ist politisch verantwortlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Bewahrung des Friedens sowie die Prävention und Ermittlung von Straftaten. Darüber hinaus ist es die Aufgabe des Ministers für Justiz und öffentliche Ordnung, bilaterale Vereinbarungen über polizeiliche Zusammen- 29 30 Hueso, Lorenzo, Military Law in Spain, in Nolte, European Military Law Systems, S. 733. 31 Schmidt-Radefeldt, Roman, Homeland-Security durch Streitkräfte: Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für innereuropäische Militäreinsätze, in: Borchert, Heiko, Weniger Souveränität – Mehr Sicherheit – Schutz der Heimat im Informationszeitalter und die Rolle der Streitkräfte, 2009, S. 85. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 45 arbeiten zu treffen sowie den Beitritt Zyperns zu multilateralen polizeilichen Kooperationen zu beschließen. Die folgenden Informationen zur Organisation der Polizei sind dem Internetauftritt der zypriotischen Polizei32 entnommen. Die zypriotische Polizei entstand durch die Fusion der vormals bestehenden Polizei (zuständig für die städtischen Gebiete) mit der Gendarmerie (zuständig für die ländlichen Regionen). Der Großteil der polizeilichen Tätigkeiten wird nun vom Polizeipräsidium wahrgenommen, an dessen Spitze der Polizeipräsident steht. Neben dem Polizeipräsidium bestehen sieben regionale Polizeibezirke sowie weitere Sondereinheiten, die nicht in das Polizeipräsidium eingegliedert sind. Das Polizeipräsidium umfasst die Forschungs- und Entwicklungsabteilung, die Abteilungen der Verkehrspolizei, der Kriminalpolizei und der Technischen Unterstützung sowie ein forensisches Labor. Darüber hinaus ist das Polizeipräsidium für die Innenrevision sowie für die allgemeine Verwaltung und die Personalentwicklung zuständig. Die sieben regionalen Polizeibezirke sind für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in ihrer jeweiligen Region zuständig. Hierzu verfügt jeder Bezirk über ein Bezirkspolizeipräsidium sowie weitere Polizeistationen, dessen Beamte direkt mit dem Bürger in Kontakt treten. Darüber hinaus verfügt die zypriotische Polizei über Sondereinheiten, die aus dem Polizeipräsidium ausgegliedert sind. Hierzu zählen der Nachrichtendienst, die Polizeiakademie, das Drogendezernat , die Ausländerpolizei, die Hafen- und Marinepolizei sowie der Sicherheitsdienst für den Präsidenten. 3.17.2. Kennzeichnungspflicht Die Polizeibeamten tragen im Dienst eine dunkelblaue Uniform mit einer an der Schulter angebrachten Identifikationsnummer. Zusätzlich tragen die Beamten ein Namensetikett sowie das Abzeichen ihrer Polizeibehörde. Diese Regelungen gelten für die gesamte Polizei sowie für die Feuerwehr, die in die Organisationsstruktur der Polizei eingegliedert ist. Von dieser Pflicht sind ausgenommen: die Zivilstreifen, die Kriminalpolizei, das Drogendezernat, der Sicherheitsdienst für den Präsidenten, die Einheit zur Kriminalitätsprävention und das Integrationsamt. Geschlossene Einheiten sind nicht von der Kennzeichnungspflicht befreit, tragen jedoch in der Regel keine Namensetiketten, sondern Identifikationsnummern.34 3.17.3. Einsatz der militärischen Streitkräfte im Inneren Inlandseinsätze des Militärs sind bei einer Gefährdung der nationalen Sicherheit möglich. Die Streitkräfte können in solchen Fällen zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung eingesetzt 32 Verfügbar unter http://www.police.gov.cy/police/police.nsf/dmlindex_en/dmlindex_en?opendocument. 33 34 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 46 werden. Die Soldaten sind bei Inlandseinsätzen durch das Tragen ihrer regulären Uniform zu identifizieren. 4. Ländervergleich zum Strafmaß bei Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte35 Land Strafmaß „normale“ Körperverletzung Strafmaß Körperverletzung gegen (Polizei-) Beamte Dänemark Geldstrafe oder Gefängnis bis zu 3 Jahren (§ 244 Straffeloven) Erhöhung der Strafe bis um die Hälfte (§ 247 Absatz 2 Straffeloven) Finnland Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bei einfacher Körperverletzung; bei schwerer Körperverletzung Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe von 4 Monaten bis zu 4 Jahren Frankreich 3 Jahre Freiheitsstrafe und 45.000 € Geldstrafe (code pénal livre II, titre II, chapitre II, section 1, paragraphe 2, article 222-11) 5 Jahre Freiheitsstrafe und 75.000 € Geldstrafe (article 222-12); der Einsatz von Waffen wirkt zusätzlich strafschärfend Großbritannien Keine Strafschärfung Irland Keine Strafschärfung Italien Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 3 Jahren (Artikel 582 codice penale) Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren (Artikel 336 codice penale ); Sofern qualifizierende Elemente erfüllt sind Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren (Artikel 339 codice penale) Litauen Keine Strafschärfung Österreich Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen (§ 83 Absatz 1 StGB) Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (§ 84 Absatz 2 Nummer 4 StGB) Portugal Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei einfacher Körperverletzung (art. 143° n°1 of the Penal code) Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren (art. 145° n° 1a), bzw. 3 bis 12 Jahre (art. 145 ° n° 1b) 35 erbindungs Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 139/11 WD 7 – 3000 – 112/11 Seite 47 Rumänien Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (Art. 243 StGB) Schweiz Keine Strafschärfung Slowakei Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 2 Jahren bei vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Artikel 156); Freiheitsstrafe von 4 bis zu 10 Jahren bei schwerer Körperverletzung (Artikel 155) Freiheitsstrafe von 1 bis zu 3 Jahren ; bei schwerer Körperverletzung Freiheitsstrafe von 5 bis zu 12 Jahren Slowenien Geldstrafe oder Gefängnis bis zu 1 Jahr (Artikel 122 Absatz 1) Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren Spanien Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren (Artikel 147 código penal) Freiheitsstrafe von 1 bis zu 3 Jahren (Artikel 551 código penal); Einsatz von Waffen wirkt zusätzlich strafschärfend Tschechien Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bei einfacher Körperverletzung (§ 221 Absatz 1) Freiheitsstrafe von 1 bis zu 5 Jahren (§ 155 Absatz 2b); seit dem 1. Januar 2010 gemäß § 325 Absatz 2b Zypern Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren (Artikel 243) Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren (Artikel 244b)