© 2016 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 129/16 Migration und Integration Interparlamentarisches Forum des Deutschen Bundestages und der Knesset am 30.5.2016 Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 129/16 Seite 2 Migration und Integration Interparlamentarisches Forum des Deutschen Bundestages und der Knesset am 30.5.2016 Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 129/16 Abschluss der Arbeit: 19.05.2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 129/16 Seite 3 1. Steuerung der Migration Im Zentrum der Migrationsbewegungen steht derzeit die Fluchtmigration von Drittstaatsangehörigen . Da die Migrationsprozesse von vielen verschiedenen Faktoren in den Herkunftsländern (Push-Faktoren) und in den Zielländern (Pull-Faktoren) abhängen, gestaltet sich die Steuerung von Migrationsbewegungen schwierig. Steuerungsmaßnahmen können sich auf die Push- und Pull-Faktoren in den Herkunfts- und Zielländern sowie auf den (EU-Außen)-Grenzschutz beziehen . Von deutscher Seite wurden im letzten Jahr zahlreiche ziellandbezogene Maßnahmen ergriffen , und zwar durch Gesetzesänderungen im Rahmen der sog. Asylpakete I und II. 2. Wichtige Gesetzesänderungen Die gesetzlichen Änderungen zielten in erster Linie auf die Beschleunigung der Asylverfahren, die Senkung der Anreize für illegale (Wirtschaftsflucht-)Migration sowie auf die Integration asylrechtlich Schutzberechtigter ab. Hervorzuheben ist die frühzeitige Differenzierung zwischen Asylbewerbern mit guter und ohne gute Bleibeperspektive. Zu den Asylbewerbern ohne gute Bleibeperspektive gehören insbesondere diejenigen aus sicheren Herkunftsstaaten. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten müssen für die Dauer des Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, dürfen keine Erwerbstätigkeit ausüben und haben keinen Zugang zu Integrationsangeboten . Für Asylbewerber ohne gute Bleibeperspektive wurde darüber hinaus die Möglichkeit beschleunigter Asylverfahren geschaffen, die innerhalb von einer Woche durchzuführen sind und den Aufenthalt in besonderen Aufnahmeeinrichtungen vorsehen. Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive hingegen wurde der Zugang zu Integrationskursen ermöglicht. Weitere wichtige Gesetzesänderungen bezogen sich auf folgende Maßnahmen: Bestimmung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten (Westbalkanstaaten),1 Möglichkeit von Sachleistungen auch in der Anschlussunterbringung, Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre. 3. „Integration fördern und fordern“ Das Konzept „Integration fördern und fordern“ soll im Rahmen eines Integrationsgesetzes umgesetzt werden.2 Zu diesem Konzept gehören u.a. folgende Eckpunkte: Arbeitsmarktprogramm (100.000 Arbeitsgelegenheiten) für Asylbewerber, die nicht aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, Ausbildungsförderung für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Ausweitung von sanktionsbewehrten Integrationspflichten (Leistungskürzungen), gleichmäßigere Verteilung der Schutzberechtigten durch Wohnsitzzuweisung, unbefristete Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge nur bei erbrachten Integrationsleistungen. Ende der Bearbeitung 1 Die Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten wurde am 13.5.2016 vom Bundestag beschlossen. 2 Beschluss der Bundesregierung über den Entwurf eines Integrationsgesetzes voraussichtlich am 24.05.2016.