© 2016 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 125/16 Rolle der nationalen Parlamente und interparlamentarische Kooperation TOP 3 der EU-PPK vom 22.-24.5.2016 Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 125/16 Seite 2 Rolle der nationalen Parlamente und interparlamentarische Kooperation TOP 3 der EU-PPK vom 22.-24.5.2016 Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 125/16 Abschluss der Arbeit: 04.05.2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 125/16 Seite 3 1. Rolle der nationalen Parlamente Die demokratische Legitimation der EU stützt sich neben dem EP auf die nationalen Parlamente (Zweiter Legitimationsstrang; Art. 10 Abs. 2 UAbs. 2 EUV). Ihre Aufgaben und Rechte sind seit dem Vertrag von Lissabon im europäischen Primärrecht festgeschrieben (Art. 12 EUV). Die Teilhabe der nationalen Parlamente erfolgt zum einen direkt gegenüber den EU-Organen (z.B. „politischer Dialog“ mit der Kommission) und zum anderen über ihre nationalen Regierungen. In Deutschland hat vor allem die Mitwirkung von Bundestag (und Bundesrat) gegenüber der Regierung eine besondere Bedeutung (EUZBBG, EUZLBG und Integrationsverantwortungsgesetz). Derzeit ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Frage anhängig, ob und in welchem Maße der Bundestag auch über Pläne und sonstige Maßnahmen im Bereich der GASP und GSVP von der Bundesregierung informiert werden muss. Große Bedeutung hat aktuell der Themenkomplex „gemischte Abkommen der EU“. Nur bei diesen Abkommen werden neben der EU auch die Mitgliedstaaten Vertragspartei und die Verträge bedürfen nach Maßgabe der nationalen Regeln der Zustimmung der nationalen Parlamente (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG). Der EuGH wird sich im Rahmen eines Gutachtens zum Freihandelsabkommen mit Singapur zu der Reichweite der Kompetenzen der EU in diesem Bereich äußern. Dies wird voraussichtlich auch für die Handelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) Bedeutung haben. Zu diesem Themenkomplex gehört auch die Frage, ob die nationalen Parlamente Zugang zu den Verhandlungsunterlagen bei diesen wichtigen Abkommen haben sollen und unter welchen Bedingungen dies erfolgen soll (TTIP-Leseraum). 2. Interparlamentarische Kooperation Das Flaggschiff der interparlamentarischen Kooperation ist die COSAC. Die halbjährlichen Treffen von Vertretern der Europaausschüsse der nationalen Parlamente und des EP führen nicht nur zu wichtigen Beiträgen und Ergebnissen, sondern auch zur Bildung eines Kommunikationsnetzwerks, das auch außerhalb der Konferenzen zu einem regen Informationsaustausch der nationalen Parlamente führt. Eng mit der COSAC verbunden ist die interparlamentarische Kooperation im Bereich der Subsidiaritätskontrolle. In der dafür errichteten Datenbank IPEX finden sich zu den Rechtsetzungsvorhaben der EU Informationen über die Prüfung der Subsidiarität durch die nationalen Parlamente. Auf diese Weise können die Parlamente ihre Subsidiaritätskontrolle im Hinblick auf das jeweils für die Überprüfung durch die Kommission erforderliche Quorum (Art. 7 Abs. 2 „gelbe Karte“ und Abs. 3 „orangene Karte“ Subsidiaritätsprotokoll) koordinieren. Daneben existieren eine Reihe weiterer Kooperationsformen. Sie reichen von bereits etablierten Konferenzen, wie der EU-PPK, bis zu der neueren Konferenz nach Art. 13 des Fiskalvertrags zur Koordination von Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltsfragen. Zur Diskussion von Fachfragen hat sich mittlerweile auch die oft über das EP eingeleitete Kooperation der Fachausschüsse der nationalen Parlamente etabliert. In Treffen der nationalen Parlamente, z.B. zwischen der französischen Assemblée Nationale und dem Deutschen Bundestag, wird die bilaterale interparlamentarische Kooperation auch im Bereich der EU-Angelegenheiten vertieft. Schließlich erfolgt ein nicht zu unterschätzender Teil der interparlamentarische Kommunikation und Kooperation im Rahmen von informellen Treffen zwischen den Parlamentariern der verschiedenen Mitgliedstaaten. Ende der Bearbeitung