© 2017 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 016/17 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in ausgewählten Staaten Aktualisierung der Ausarbeitung WF III G - 12/06 vom 23. Januar 2006 Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 2 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in ausgewählten Staaten Aktualisierung der Ausarbeitung WF III G - 12/06 vom 23. Januar 2006 Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 016/17 Abschluss der Arbeit: 12. Mai 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 5 2. Dänemark 6 2.1. Überblick über die Nachrichtendienste 6 2.2. Kontrolle der Nachrichtendienste 6 2.2.1. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 6 2.2.2. Gremium für die Kontrolle der Nachrichtendienste 7 3. Frankreich 7 3.1. Überblick über die Nachrichtendienste 7 3.1.1. Dienst des Innenministeriums 8 3.1.2. Dienste des Verteidigungsministeriums 9 3.1.3. Dienste des Finanz- und Wirtschaftsministeriums 9 3.2. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 9 4. Israel 10 4.1. Überblick über die Nachrichtendienste 10 4.2. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 11 5. Italien 11 5.1. Überblick über die Nachrichtendienste 11 5.1.1. Agenzia informazioni e sicurezza interne (AISI) 12 5.1.2. Agenzia informazioni e sicurezza esterna (AISE) 12 5.1.3. Centro Intelligence Interforze (CII) 12 5.2. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 12 6. Kanada 13 6.1. Überblick über die Nachrichtendienste 13 6.2. Kontrolle der Nachrichtendienste 14 6.2.1. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 14 6.2.2. Security Intelligence Review Committee (SIRC) 14 6.2.3. Office of the CSE Commissioner 15 7. Niederlande 15 7.1. Übersicht über die Nachrichtendienste 15 7.2. Kontrolle der Nachrichtendienste 16 7.2.1. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 16 7.2.2. Kontrollausschuss für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste 17 8. Norwegen 17 8.1. Überblick über die Nachrichtendienste 17 8.1.1. Norwegian Intelligence Service (NIS) 17 8.1.2. Politiets sikkerhetstjeneste (PST) 18 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 4 8.1.3. Nasjonal sikkerhetsmyndighet (NSM) (Nationale Sicherheitsbehörde) 18 8.1.4. Forsvaret (FSA) 18 8.2. Kontrolle der Nachrichtendienste 18 9. Schweiz 20 9.1. Überblick über die Nachrichtendienste 20 9.2. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 20 10. Spanien 21 10.1. Der spanische Nachrichtendienst 21 10.2. Parlamentarische Kontrolle des Nachrichtendienstes 22 11. Südafrika 22 11.1. Überblick über die Nachrichtendienste 22 11.2. Kontrolle der Nachrichtendienste 23 11.2.1. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 23 11.2.2. Inspector General for Intelligence 24 12. Vereinigtes Königreich 24 12.1. Überblick über die Nachrichtendienste 24 12.1.1. Secret Intelligence Service (SIS) 24 12.1.2. Security Service 25 12.1.3. Government Communications Headquaters (GCHQ) 25 12.1.4. Defence Intelligence (DI) 25 12.1.5. Joint Intelligence Committee (JIC) 26 12.2. Kontrolle der Nachrichtendienste 26 12.2.1. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 26 12.3. Außerparlamentarische Kontrollgremien 27 12.3.1. Investigatory Powers Commissioner (IPC) 27 12.3.2. Investigatory Powers Tribunal 28 13. Vereinigte Staaten von Amerika 28 13.1. Überblick über die Nachrichtendienste 28 13.1.1. Central Intelligence Agency 28 13.1.2. Militärische Nachrichtendienste 29 13.1.3. Zivile Nachrichtendienste 29 13.2. Kontrolle durch die Exekutive 30 13.2.1. Director of National Intelligence (DNI) 30 13.2.2. President’s Intelligence Advisory Board (PIAB) 30 13.2.3. National Security Council (NSC) und Homeland Security Council (HSC) 30 13.3. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 31 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 5 1. Einleitung Nachrichtendienste sind staatliche Einrichtungen, die Informationen sammeln und diese auswerten, um Erkenntnisse zu gewinnen über – außen- oder sicherheitspolitisch relevante Entwicklungen im Ausland, – innenpolitische Aktivitäten, die gegen den Bestand oder das Funktionieren des Staates gerichtet sind, sowie über – sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht. Neben der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Informationen und Daten stehen ihnen polizeiliche Befugnisse insbesondere für Vollzugsmaßnahmen in der Regel nicht zur Verfügung. Einige Nachrichtendienste sind aber zur Durchführung so genannter verdeckter Operationen im Ausland ermächtigt. Entsprechend ihrer unterschiedlichen Aufgaben sind die Nachrichtendienste organisatorisch meist aufgeteilt in Inlands- und Auslandsnachrichtendienste. Angebunden sind die Nachrichtendienste je nach Zuständigkeit bei dem jeweiligen Fachminister bzw. beim Regierungschef. Der Regierung bzw. dem Fachminister steht die Fach- und Rechtsaufsicht zu. Grundsätzlich sind die Tätigkeiten der Nachrichtendienste in demokratischen Ländern Gegenstand der allgemeinen Regierungskontrolle durch das Parlament. Zum Schutz von Quellen, der Belange Dritter und der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste sind die Kontrollrechte, insbesondere die Informationsrechte der Parlamente eingeschränkt. Zum Ausgleich dieses Kontrolldefizits haben viele Länder daher spezielle Gremien eingerichtet, in denen ein kleiner Personenkreis die Informationen erhält, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden können. Diese speziellen Gremien verfügen teilweise über besondere Anhörungs- und Ermittlungsrechte. In einigen Ländern wurden zudem unabhängige Kontrollgremien geschaffen, die insbesondere die Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten der Nachrichtendienste überprüfen. Ein direkter Vergleich der parlamentarischen Kontrolle in unterschiedlichen Ländern ist problematisch . Zum einen unterscheiden sich die Strukturen der Nachrichtendienste erheblich. Zum anderen ist die Kontrolle der Nachrichtendienste Teil der allgemeinen Kontrolle der Exekutive durch die Parlamente, die wiederum in den Ländern sehr unterschiedlich ausgestaltet ist. Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf Informationen, die aus den jeweiligen Staaten eingeholt wurden. Zur Ergänzung wurde auf im Internet verfügbare Informationen zurückgegriffen. Aussagen über deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit sind jedoch nicht möglich. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 6 2. Dänemark1 2.1. Überblick über die Nachrichtendienste In Dänemark gibt es zwei Nachrichtendienste: Der Politiets Efterretningstjeneste (PET) ist der dänische Inlandsnachrichten- und Sicherheitsdienst, der dem Justizminister untersteht. Aufgabe des PET ist es, Gefahren für Dänemarks Freiheit, Demokratie und Gesellschaft zu erkennen, vorzubeugen, zu untersuchen und abzuwehren. Er befasst sich insbesondere mit Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des PET ist das Gesetz über den Dänischen Sicherheits- und Nachrichtendienst (PET Act) vom 1. Januar 2014. Der Forsvarets Efterretningstjeneste (FE) ist der Auslands- und militärische Nachrichtendienst. Er ist dem Verteidigungsministerium zugeordnet und sammelt Erkenntnisse über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Sicherheit Dänemarks und dänischer Truppen im Rahmen internationaler Missionen sind. Zum FE gehört das Center for Cybersikkerhed (CFCS), das dänische Zentrum für Internetsicherheit. 2.2. Kontrolle der Nachrichtendienste 2.2.1. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Die parlamentarische Kontrolle über beide Nachrichtendienste erfolgt durch den 1988 in seiner heutigen Form gebildeten Ausschuss für Nachrichtendienste (Consolidated Act No. 937 vom 26.08.2014). Der Ausschuss besteht aus fünf Parlamentsmitgliedern; die Mitglieder werden von den fünf Parteien bestimmt, die im Präsidium des dänischen Parlaments vertreten sind. Jedes Mitglied kann eine Ausschusssitzung einberufen. Die Anzahl der Ausschusssitzungen unterliegt der Vertraulichkeit. Die Regierung ist unter anderem gesetzlich verpflichtet, den Ausschuss über wesentliche sicherheitsrelevante Umstände und außenpolitische Themen, die für die Nachrichtendienste von Bedeutung sind, zu informieren. Einmal jährlich erstattet die Regierung Bericht über die Aktivitäten der Nachrichtendienste. Dem Ausschuss sind zudem bedeutende neue Aufgabenfelder sowie allgemeine Leitlinien für die Tätigkeit der Nachrichtendienste vorab zur Kenntnis zu bringen. Der Ausschuss kann mündliche und schriftliche Anfragen an die Regierung richten und verlangen , dass die Leiter des PET und des FE für Fragen zur Verfügung stehen. Die Sitzungen des Ausschusses für Nachrichtendienste sind vertraulich; die Mitglieder unterliegen einer Schweigepflicht in Bezug auf Vorgänge, die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Ausschuss bekannt 1 Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf einer Auskunft der Parlamentsverwaltung des Folketing sowie ergänzend auf Informationen der englischsprachigen Internetseiten des Politiets Efterretningstjeneste (PET) (https://www.pet.dk/English.aspx), des Forsvarets Efterretningstjeneste (FE) (https://fe-ddis.dk/eng/Pages/English .aspx) und des Tilsynet med Efterretningstjenesterne (http://www.tet.dk/en/), jeweils zuletzt abgerufen am 08.03.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 7 werden. Der Ausschuss kann jedoch dem Parlament über seine Tätigkeit im Allgemeinen Bericht erstatten. Die Nachrichtendienste unterliegen ferner der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle. Insbesondere dem Verteidigungs- und dem Justizausschuss kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. Der Ombudsmann des dänischen Parlaments ist zudem auch für den Inlandsnachrichtendienst PET zuständig. 2.2.2. Gremium für die Kontrolle der Nachrichtendienste 2014 wurde das Tilsynet med Efterretningstjenesterne2 (Gremium für die Kontrolle der Nachrichtendienste ) gegründet. Das Kontrollgremium hat fünf Mitglieder, die vom Justizminister, nach Beratung mit dem Verteidigungsminister, ernannt werden. Die Ernennung des Vorsitzenden des Gremiums, der ein Richter an einem der beiden Landesgerichte (Østre Landsret und Vestre Landsret) sein muss, erfolgt auf Vorschlag der beiden Landesgerichtspräsidenten. Die anderen vier Mitglieder werden nach Beratung mit dem parlamentarischen Nachrichtendienstausschuss ernannt. Aufgabe des Kontrollgremiums ist es zu überwachen, dass die Nachrichtendienste PET und FE Daten natürlicher und juristischer Personen in Überstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben erheben und verarbeiten. In Bezug auf das CFCS bezieht sich die Überwachung auf die Daten natürlicher Personen. Im Rahmen eines indirekten Auskunftsverfahrens für Bürger muss das Kontrollgremium auf Verlangen einer natürlichen oder juristischen Person zudem untersuchen, ob die Nachrichtendienste rechtswidrig ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und die Person über das Ergebnis der Untersuchung informieren. Das Kontrollgremium kann vom PET, FE und CFCS alle Informationen, die für seine Arbeit von Bedeutung sind, sowie Stellungnahmen zu Rechts- und Sachfragen verlangen. Die Mitglieder des Gremiums sind berechtigt, jede Dienststelle der Nachrichtendienste, in denen die Datenverarbeitung erfolgt, zu betreten. 3. Frankreich3 3.1. Überblick über die Nachrichtendienste Seit 2008 wurde in Frankreich die Sicherheits- und Verteidigungspolitik einer umfassenden Reform unterzogen, die auch die Nachrichtendienste betraf. Das „Weißbuch der Verteidigung und nationalen Sicherheit“ führte den Begriff der Communauté française du renseignement (französische Gemeinschaft der Nachrichtendienste) ein4, zu der folgende Dienste gehören: – la Direction générale de la sécurité intérieure (DGSI), 2 Englisch: Danish Intelligence Oversight Board. 3 Die nachfolgenden Ausführungen beruhen zum Teil auf einer Auskunft der Verwaltung des französischen Senats. 4 Académie du Renseignement, La communauté française du renseignement (http://www.academie-renseignement .gouv.fr/communaute.html), abgerufen am 27. April 2017; s.a. Décrets n°2014-474 vom 12. Mai 2014. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 8 – la Direction générale de la sécurité extérieure (DGSE), – la Direction du renseignement et de la sécurité de la défense (DRSD), – la Direction du renseignement militaire (DRM), – la Direction nationale du renseignement et des enquêtes douaniéres (DNRED), – la Traitement du renseignement et action contre les circuits financiers clandestins (TRACFIN). Teil der Gemeinschaft sind zudem der Coordonnateur national du renseignement (nationaler Koordinator der Nachrichtendienste) sowie die Académie du renseignement (Akademie der Nachrichtendienste). Daneben existieren das Secrétariat général de la défense et de la sécurité nationale (SGDSN) (Generalsekretariat für Verteidigung und nationale Sicherheit), das dem Premierminister untersteht , und weitere kleinere Nachrichtendienste. In den vergangenen Jahren gab es mehrere Bestrebungen, gesetzliche Grundlagen für die Aktivitäten der Nachrichtendienste zu schaffen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Gesetze loi du 24 juillet 2015 relative au renseignement (Nachrichtendienstgesetz vom 24.07.2015) und loi du 30 novembre 2015 relative aux mesures de surveillance des communications électroniques internationales (Gesetz über Maßnahmen zur Überwachung internationaler elektronischer Kommunikation vom 30.11.2015), die einen rechtlichen Rahmen für die Verwendung bestimmter Techniken der Informationsgewinnung schaffen. 3.1.1. Dienst des Innenministeriums5 Der Inlandsnachrichtendienst Direction générale de la sécurité intérieure (DGSI) ist seit 2014 Nachfolger der Direction centrale du renseignement intérieur (DCRI). Bei der Umwandlung handelte es sich vor allem um eine organisatorische Neuausrichtung des Dienstes. Der DGSI ist nunmehr direkt dem Innenminister unterstellt und nicht mehr an die Direction générale de la police nationale angegliedert. Dennoch bleibt die inhaltliche Zugehörigkeit zur Police nationale bestehen. Zu den Aufgaben des DGSI gehören Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung, Überwachung staatsfeindlicher Gruppierungen, Schutz der wirtschaftlichen Sicherheit, Überwachung und Bekämpfung der Cyberkriminalität sowie die Informationsbereitstellung für die Regierung. Daneben hat er auch repressivpolizeiliche Aufgaben. Rechtsgrundlage für die Aufgaben und Organisation des DGSI ist ein Dekret, das im Ministerrat beraten und nach einer verpflichtenden Anhörung durch den Conseil d’Etat erlassen wurde. 5 Krumrey, Die Inlandsnachrichtendienste in Frankreich und Deutschland, 2014, S. 217 f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 9 3.1.2. Dienste des Verteidigungsministeriums Dem Verteidigungsministerium sind drei Dienste zugeordnet. Aufgabengebiet und Tätigkeiten der Dienste sind im Code de la défense (Verteidigungsgesetz) normiert. Die Direction générale de la sécurité extérieure (DGSE)6 ist der Auslandsnachrichtendienst, dessen Hauptaufgabe es ist, die Regierung zur Abwehr von Gefahren für die nationale Sicherheit mit Informationen zu Fragen der internationalen Sicherheit, Politik und Wirtschaft zu versorgen. Sie bedient sich dabei aller Methoden nachrichtendienstlicher Informationsgewinnung. Zuständig für das Sammeln militärisch relevanter Informationen und für strategische Planungen ist die Direction du renseignement militaire (DRM), der militärische Nachrichtendienst. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit den Verteidigungsminister, den Generalstabchef und andere militärische Stellen. Die Direction du renseignement et de la sécurité de la défense (DRSD) ist verantwortlich für die Sicherheit des Personals sowie von Informationen, Material und sicherheitsrelevanten Einrichtungen . Zum Schutzbereich der DRSD gehören neben den Streitkräften unter anderem auch Wirtschaftsunternehmen. Zur Erfüllung ihrer umfangreichen Aufgaben arbeitet die DRSD eng mit den anderen Nachrichtendiensten zusammen. 3.1.3. Dienste des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Die Direction nationale du renseignement et des enquêtes douanières (DNRED) ist verantwortlich für die Kontrolle und Bekämpfung von Zollbetrug. Die Tätigkeit des Dienstes ist im Code des douanes (Zollgesetz) geregelt. Der Traitement du renseignement et action contre les circuits financiers clandestins (TRACFIN) bekämpft die Geldwäsche in Frankreich. 3.2. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Das französische Parlament ist ein Zweikammerparlament, bestehend aus der unmittelbar gewählten Assemblée nationale (Nationalversammlung) und dem mittelbar gewählten Senat. Mit dem Gesetz zur Schaffung eines Gremiums zur parlamentarischen Kontrolle geheimdienstlicher Tätigkeiten vom 9. Oktober 2007 wurde die Délégation parlamentaire au renseignement (DPR) geschaffen. Das Kontrollgremium wird gemeinsam von der Nationalversammlung und dem Senat eingesetzt und besteht aus vier Abgeordneten und vier Senatoren. Die Vorsitzenden der für innere Sicherheit und Verteidigung zuständigen Ausschüsse der Nationalversammlung und des Senats gehören dem DPR von Amts wegen an. Die anderen vier Mitglieder werden von den Präsidenten der Nationalversammlung und des Senats so bestimmt, dass eine pluralistische Zusammensetzung 6 Bis zum 07.10.2016: la Direction de la protection et de la sécurité de la défense (DPSD), (http://www.defense .gouv.fr/actualites/articles/la-dpsd-devient-la-drsd), abgerufen am 25.04.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 10 gewährleistet ist. Das Amt des Vorsitzenden wird jährlich abwechselnd von einem Abgeordneten und einem Senator übernommen. Das Kontrollgremium kontrolliert das Regierungshandeln im Bereich der Nachrichtendienste und bewertet die staatliche Nachrichtendienstpolitik. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, erhält sie von den zuständigen Ministern die dafür notwendigen Informationen oder kann diese von der Regierung verlangen. Es dürfen jedoch keine Informationen über laufende nachrichtendienstliche Operationen, Regierungsanweisungen, operative Methoden oder über die Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten weitergegeben werden. Das Gremium kann den Premierminister, die verantwortlichen Minister, den Nationalkoordinator der Nachrichtendienste, den Direktor der Akademie der Nachrichtendienste sowie die Leiter der nachrichtendienstlichen Behörden anhören. Es können auch Direktoren anderer Behörden angehört werden, sofern diese von nachrichtendienstlichen Tätigkeiten Kenntnis erlangt haben. Die Mitglieder des Kontrollgremiums sind in ihrer amtlichen Eigenschaft befugt, Zugang zu eingestuften Informationen zu erhalten. Davon ausgenommen sind Daten, deren Verbreitung die Anonymität, Sicherheit oder das Leben von Personen gefährden könnten. Die Tätigkeiten des Kontrollgremiums unterliegen der Geheimhaltung und seine Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jedes Jahr erstellt das Gremium einen öffentlichen Bericht über seine Tätigkeit, der keinerlei der Geheimhaltung unterstehende Informationen enthalten darf. Im Rahmen seiner Tätigkeit darf das Gremium dem Präsidenten der Republik oder dem Premierminister Empfehlungen oder Feststellungen mitteilen, die auch dem Präsidenten der Nationalversammlung und des Senats übermittelt werden. Das Kontrollgremium gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, die von den Präsidien der Nationalversammlung und des Senats gebilligt werden müssen. Das Parlament kann zudem Untersuchungsausschüsse einrichten, um nachrichtendienstliche Tätigkeiten zu kontrollieren. Die Ausschüsse können Personen anhören, befragen oder sich selbst ein Bild machen im Wege der Augenscheinnahme. 4. Israel7 4.1. Überblick über die Nachrichtendienste Die Israeli Security Agency (ISA), auch Shabak oder Shin Beth genannt, ist für die Inlandsaufklärung verantwortlich. Ihr obliegt insbesondere die Spionageabwehr sowie die Bekämpfung des Terrorismus und inländischer Subversion. Zudem ist sie für die Sicherheit wichtiger Institutionen sowie der israelischen Botschaften im Ausland zuständig. Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten 7 Die nachfolgenden Ausführungen beruhen im Wesentlichen auf Informationen der englischsprachigen Internetseiten der Israeli Security Agency (https://www.shabak.gov.il/english/about/Pages/about.aspx), der Internetseiten der Knesset (https://knesset.gov.il/main/eng/home.asp), beide abgerufen am 19.04.2017 sowie auf Bitton, In Law We Trust, in: Goldman, Global Intelligence Oversight, 2016, S. 141 ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 11 der ISA ist der ISA Statute (General Security Service Law) von 2002. Der Shabak untersteht dem Premierminister. Der Auslandsnachrichtendienst Mossad ist unter anderem zuständig für die Beschaffung von Informationen, verdeckte Aktionen im Ausland und die Terrorismusbekämpfung. Er untersteht gleichfalls dem Premierminister. Der Aman ist der militärische Nachrichtendienst der Israeli Defense Force (IDF). 4.2. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Die parlamentarische Kontrolle erfolgt hauptsächlich durch das Subcommittee for Intelligence, Secret Services, Captives and Missing soldiers (Unterausschuss zur Kontrolle der Nachrichtendienste ). Der Unterausschuss untersteht, wie weitere zehn Unterausschüsse, dem Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung. Der Unterausschuss erhält regelmäßig Berichte der Nachrichtendienste und hört ranghohe Mitarbeiter der Dienste in geheimen Sitzungen an. Darüber hinaus kann er die Funktion eines Untersuchungsausschusses übernehmen. Der Unterausschuss hat zurzeit acht Mitglieder; der Vorsitzende des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten ist auch der Vorsitzende des Unterausschusses. Der derzeitige Vorsitzende Avi Dichter war von 2000 bis 2005 Leiter des Shabak. 5. Italien8 5.1. Überblick über die Nachrichtendienste Im Jahr 2007 wurde das italienische Nachrichtendienstwesen durch das Gesetz 124/2007 grundlegend reformiert und das Sistema di informazione per la sicurezza della Repubblica (etwa nachrichtendienstliches System zur Sicherheit der Republik) geschaffen. Im Zuge dessen wurden die bis dahin bestehenden Nachrichtendienste und Kontrollorgane umbenannt, neu strukturiert und organisiert. Die Nachrichtendienste unterstehen dem Ministerpräsidenten. Das Dipartimento delle Informazioni per la Sicurezza (DIS), die Abteilung für Nachrichtendienste im Amt des Ministerpräsidenten , ist für die Koordination der Sicherheitspolitik zuständig und kann unter anderem nach Absprache mit dem Comitato interministeriale per la sicurezza della Repubblica (CISR), einem interministeriellen Komitee, notwendige Vorgaben für die Organisation und die Operationen der Nachrichtendienste erlassen. Ferner soll es Richtlinien und Vorschriften für die Nachrichtendienste aufstellen, inklusive solcher, die die nationale Sicherheit im Cyberspace stärken sollen. 8 Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf Informationen der englischsprachigen Internetseiten von Sistema di informazione per la sicurezza della Repubblica (https://www.sicurezzanazionale.gov.it/sisr.nsf/english.html). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 12 5.1.1. Agenzia informazioni e sicurezza interne (AISI) Aufgabe des Inlandsnachrichtendienstes Agenzia informazioni e sicurezza interne (AISI) ist es, Italiens politische, militärische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und industrielle Interessen zu schützen. Zudem ist er für den Schutz der nationalen Sicherheit vor inländischen Bedrohungen sowie die Spionageabwehr zuständig. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung krimineller und terroristischer Aktivitäten. 5.1.2. Agenzia informazioni e sicurezza esterna (AISE) Der Auslandsnachrichtendienst Agenzia informazioni e sicurezza esterna (AISE) ist verantwortlich für den Schutz der nationalen Sicherheit vor Bedrohungen aus dem Ausland. Des Weiteren obliegt es auch ihm, Italiens politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und industrielle Interessen zu schützen. Weitere Themenschwerpunkte der Arbeit des AISE sind die Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die Spionageabwehr sowie die Verhinderung jeglicher feindlicher Angriffe auf Italien. 5.1.3. Centro Intelligence Interforze (CII) Der militärische Nachrichtendienst Centro Intelligence Interforze (CII) untersteht dem Generalstab der Streitkräfte. Er wird insbesondere in den Bereichen Fernmeldeaufklärung und militärische Sicherheit tätig. 5.2. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Das italienische Parlament ist ein Zweikammerparlament, das aus der Abgeordnetenkammer (Camera dei deputati) und dem Senat (Senato della Repubblica) besteht. Beide Häuser des Parlaments haben gleiches Initiativ- und Beschlussrecht.9 Im Rahmen der Reform der Nachrichtendienste wurde auch das parlamentarische Kontrollgremium für die Nachrichtendienste umstrukturiert und umbenannt in Comitato parlamentare per la sicurezza della Repubblica (COPASIR). Das Kontrollgremium besteht aus fünf Abgeordneten und fünf Senatoren. Diese werden von den Präsidenten der beiden Häuser unter Berücksichtigung der jeweiligen Fraktionsstärke ernannt. Der Vorsitzende soll einer Oppositionsfraktion angehören und mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Das Gremium ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Es erstattet dem Parlament einmal jährlich über seine Tätigkeiten Bericht. Das Gremium hat die Aufgabe, ständig und systematisch zu überprüfen, dass die Nachrichtendienste ihre Tätigkeiten unter Beachtung der Verfassung und der Rechtsordnung sowie im Interesse der Republik ausüben. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, soll das Gremium den Ministerpräsidenten , die Nachrichtendienstabteilung, die Minister des CISR und die Leiter des AISE und 9 Brockhaus, Italien, Stand 09.05.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 13 des AISI in regelmäßigen Abständen anhören. In außergewöhnlichen Fällen kann das Gremium auch Mitarbeiter der Nachrichtendienste sowie sonstige Personen anhören, sofern die Personen im Besitz von Informationen sind, die für die Kontrollaufgabe des Gremiums als nützlich erachtet werden. Das Kontrollgremium kann darüber hinaus zu bestimmten Gesetzesvorhaben der Regierung Stellungnahmen abgeben. 6. Kanada10 6.1. Überblick über die Nachrichtendienste In Kanada gibt es mehrere Organisationen, die mit nachrichtendienstlichen Tätigkeiten auf Bundesebene befasst sind. Der Canadian Security Intelligence Service (CSIS) ist der wichtigste Nachrichtendienst Kanadas. Er ist in erster Linie Inlandsnachrichtendienst, nimmt jedoch auch Aufgaben der Auslandsaufklärung wahr, und zwar insbesondere hinsichtlich der Bekämpfung von Terrorismus und anderer rechtswidriger und gewalttätiger extremistischer Aktivitäten, Spionage, Proliferation, illegale Einwanderung und Cyber-Attacken auf wichtige Infrastrukturen. Ferner kann der Nachrichtendienst im Rahmen seines Security Screening Program (Sicherheitsüberprüfungsprogramm) Nicht-Kanadiern, die eine Bedrohung für Kanada darstellen, die Einreise verbieten und verhindern, dass sie einen Aufenthaltstitel oder die Staatsbürgerschaft erhalten. Zusätzlich schützt der CSIS vertrauliche Regierungsinformationen vor ausländischen Regierungen und anderen Organisationen, die ein Risiko darstellen können. Zur Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet der der Dienst eng mit ausländischen Nachrichtendiensten zusammen. Der CSIS untersteht dem Minister für öffentliche Sicherheit. Das Communications Security Establishment (CSE) ist zuständig für die Fernmelde- und elektronische Aufklärung sowie die Informationssicherheit. Die Aufgaben des CSE sind im National Defence Act geregelt und beinhalten die Informationsgewinnung durch Signals Intelligence SIGINT (Fernmelde- und elektronische Aufklärung), den Schutz regierungseigener Informations- und Kommunikationsnetzwerke durch Verschlüsselungen sowie die Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden durch technische und operative Mitwirkung. Das CSE gehört zum Verantwortungsbereich des Verteidigungsministers. Teile der kanadischen Bundespolizei Royal Canadian Mounted Police (RCMP) führen nachrichtendienstliche Aktivitäten in den Bereichen Terrorismusbekämpfung und Organisierte Kriminalität aus. Der Privy Council Office of Canada (Kronrat) hat ein Sicherheits- und Nachrichtendienstsekretariat , welches den Premierminister in wesentlichen Sicherheitsfragen berät und unterstützt. 10 Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf einer Auskunft der Verwaltung des kanadischen Parlaments sowie auf Informationen der Internetseite des Parliament of Canada (http://www.parl.gc.ca/Default.aspx?Language=E), abgerufen am 26.04.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 14 Das Canadian Forces Intelligence Command ist eine nachrichtendienstliche Abteilung innerhalb der kanadischen Streitkräfte. 6.2. Kontrolle der Nachrichtendienste 6.2.1. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Das kanadische Parlament hat zwei Kammern, das House of Commons (Unterhaus) und den Senat. Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste erfolgt in erster Linie durch zwei reguläre ständige Ausschüsse des House of Commons: dem Standing Committee on Public Safety and National Security (Ausschuss für öffentliche und nationale Sicherheit) und dem Standing Committee on National Defense (Verteidigungsausschuss). Dem Ausschuss für öffentliche und nationale Sicherheit obliegt unter anderem die Kontrolle der Politik, Programme und Ausgabenpläne der für die öffentliche Sicherheit zuständigen Ministerien und Behörden sowie der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, des Katastrophenschutzes und des Grenzschutzes. Darunter fällt auch die Kontrolle des CSIS. Der Verteidigungsausschuss ist zuständig für die Kontrolle aller Angelegenheiten in Bezug auf das Verteidigungsministerium und die Streitkräfte, inklusive dem CSE. Gemäß Geschäftsordnung des Unterhauses (Standing Order 108) haben Ausschüsse folgende Befugnisse: Sie können in allen Angelegenheiten, die ihnen vom Unterhaus zugewiesen werden, Überprüfungen einleiten und dem Unterhaus anschließend berichten. Sie können Personen anhören sowie Dokumente oder Aufzeichnungen anfordern. Zudem dürfen sie ihre Befugnisse an Unterausschüsse delegieren. Die Mitglieder des Ausschusses können jederzeit eine Sitzung einberufen , unabhängig davon, ob Sitzungswoche ist. Schließlich können sie auch mit anderen Ausschüssen zusammenarbeiten. Im Senat ist der Standing Senate Committee on National Security and Defence (Ausschuss für nationale Sicherheit und Verteidigung) für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständig. 6.2.2. Security Intelligence Review Committee (SIRC) Das Security Intelligence Review Committee (SIRC) (Kommittee für die Kontrolle der Nachrichtendienste ) ist eine unabhängige Kontrollinstanz der kanadischen Regierung. Es ist für die Überprüfung der Aktivitäten des CSIS zuständig und stellt sicher, dass diese rechtmäßig und in angemessener Weise durchgeführt werden. Im Zuge dessen überprüft es vergangene Operationen des Nachrichtendienstes und geht Bürgerbeschwerden nach. Das SIRC hat weitreichende Befugnisse, um seinen Kontrollaufgaben gerecht zu werden. So hat es Zugang zu allen Informationen, die nachrichtendienstliche Tätigkeiten betreffen, unabhängig vom Geheimhaltungsgrad. Es erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht für den Minister für öffentliche Sicherheit, den dieser dem Parlament vorzulegen hat. Die Berichte sind auch der Öffentlichkeit online zugänglich. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 15 6.2.3. Office of the CSE Commissioner Die Überprüfung der Tätigkeiten des CSE unterliegt dem CSE Commissioner (Beauftragter für den CSE). Er hat gemäß des National Defence Acts drei Hauptaufgaben. Zunächst überprüft der Beauftragte die Tätigkeiten des CSE und untersucht, ob sie gesetzeskonform ausgeführt wurden. Sofern der Beauftragte eine schriftliche Beschwerde über den CSE erhält, leitet er Ermittlungen ein. Schließlich hat der Beauftragte die Pflicht, den Verteidigungsminister und den Generalstaatsanwalt zu informieren, wenn er Maßnahmen des CSE für rechtswidrig hält. Ferner stellt der Beauftragte sicher, dass der CSE für seine Maßnahmen die erforderliche ministerielle Autorisierung erhalten hat. Zudem können sich zur Geheimhaltung verpflichtete Personen an den Beauftragten wenden, wenn sie der Ansicht sind, es sei im öffentlichen Interesse bestimmte Informationen operativer Natur des CSE zu veröffentlichen. Der CSE-Beauftragte ist unabhängig. Er hat uneingeschränkten Zugang zu allen Einrichtungen, Akten und Systemen des CSE. Ferner kann er die Mitarbeiter des CSE mit formellen Vorladungen („subpoenas“) zu einer Anhörung bestellen. Der CSE Beauftragte erstellt jährlich einen Bericht über seine Aktivitäten und Feststellungen für den Verteidigungsminister, den dieser ebenfalls dem Parlament vorzulegen hat. 7. Niederlande11 7.1. Übersicht über die Nachrichtendienste Der ehemalige niederländische Inlandsnachrichtendienst Binnenlandse Veiligheids (BVD) wurde 2002 in Algemene Inlichtiingen- en Veiligheidsdienst (AIVD) umbenannt und nimmt seither sowohl die Aufgaben der Inlands- als auch der Auslandsaufklärung wahr. Der AIVD untersteht dem Minister für Inneres und Angelegenheiten des Königreichs. Zu den fünf Hauptaufgaben des Dienstes gehören die Beobachtung von Organisationen und Personen, die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen, Förderung der Sicherheit vitaler Bereiche, die internationale Informationsgewinnung sowie die Erstellung von Bedrohungs- und Risikoanalysen. Seit einigen Jahren liegen die Aufgabenschwerpunkte insbesondere in den Bereichen Terrorismus und Radikalismus, Rechts- und Linksextremismus, Extremismus militanter Tierrechtsgruppen, feindliche Einmischung aus dem Ausland und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Proliferation). Der Militaire Inlichtingen- en Veiligheidsdienst (MIVD) ist der militärische Nachrichtendienst und untersteht dem Verteidigungsminister. Neben dem AIVD und dem MIVD existieren noch mehrere regionale Nachrichtendienste, die Teil der regionalen Polizeibehörden sind. Sie nehmen eine Doppelaufgabe wahr. Sie sammeln einerseits 11 Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf Informationen der englischsprachigen Internetseiten des Algemene Inlichtingen- en Veiligheidsdienst (https://english.aivd.nl/), des Staten Generaal (https://www.houseofrepresentatives .nl/) und der Commissie van Toezicht op de Inlichtingen- en Veiligheidsdiensten (https://english.ctivd.nl/), abgerufen 21.03.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 16 Informationen zum Schutz der öffentlichen Ordnung und unterstehen dabei dem Ministerium für Sicherheit und Justiz. Gleichzeitig beschaffen sie Informationen für den AIVD unter der Verantwortung des Ministers für Inneres und Angelegenheiten des Königreichs. Die Koordinierung der Nachrichtendienste erfolgt durch den Nationaal Coördinator Terrorismebestrijding en Veiligheid (NCTV), dem Nationalen Koordinator für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit. Die Behörde hat rund 300 Mitarbeiter. Die Richtlinien für die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und den Koordinator legen der Premierminister , der Minister für Allgemeine Angelegenheiten, der Minister für Inneres und Angelegenheiten des Königreichs sowie der Verteidigungsminister fest. Rechtsgrundlage für die Aktivitäten der Nachrichtendienste und des Koordinators ist der Intelligence and Security Services Act 2002 (Wiv 2002). Das Gesetz wird derzeit novelliert, um es an die technischen Entwicklungen insbesondere im Bereich der elektronischen Überwachung anzupassen. 7.2. Kontrolle der Nachrichtendienste Die Kontrolle der Nachrichtendienste erfolgt in den Niederlanden sowohl durch das Parlament als auch durch mehrere Fachgremien. 7.2.1. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Das niederländische Parlament (Staten-Generaal - Generalstaaten) besteht aus zwei Kammern. Die Erste Kammer wird von den Provinzparlamenten gewählt. Die vom Volk gewählte Zweite Kammer ist das eigentliche Gesetzgebungsorgan. Die Zweite Kammer verfügt über einen Ausschuss für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste (Commissie voor de Inlichtingen- en Veiligheidsdiensten - CIVD). Mitglieder des Ausschusses sind die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden; den Vorsitzenden stellt die größte Fraktion. Die Anzahl der Mitglieder ist zunächst auf die Vorsitzenden der fünf stärksten Fraktionen beschränkt. Die Kammer kann jedoch auf Vorschlag des CIVD ein oder zwei weitere Ausschussmitglieder bestimmen. Die Sitzungen des Ausschusses für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste unterliegen der Geheimhaltung ; die Mitglieder sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Auch die Termine und die Anzahl der Sitzungen oder die Tagesordnungspunkte werden nicht veröffentlicht. Der Ausschuss erstattet dem Parlament jährlich Bericht über seine Kontrolltätigkeit. Der Ausschuss ist für die parlamentarische Kontrolle der geheimhaltungsbedürftigen Aspekte der Tätigkeiten der Nachrichtendienste AIVD und MIVD verantwortlich. Er ist der einzige ständige Ausschuss des niederländischen Parlaments, der sich mit der Geheimhaltung unterliegenden Angelegenheiten befassen darf. Zur Erfüllung seiner Aufgaben haben die zuständigen Minister den Ausschuss über die Methoden, Ressourcen und Quellen der Nachrichtendienste sowie aktuelle Entwicklungen zu informieren. Zudem legen der AIVD und der MIVD vierteljährlich Berichte vor. Aufgabe des Ausschusses ist ferner die Überprüfung des Jahresberichtes des AIVD, einschließlich des geheimen Anhangs und der geheimen Jahresplanung. Der Ausschuss berät sich zudem mit Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 17 dem Commissie van Toezicht op de Inlichtingen- en Veiligheidsdiensten (CTIVD), dem Kontrollausschuss für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste. Der Innenausschuss und der Verteidigungsausschuss befassen sich mit den nicht geheimhaltungsbedürftigen Aspekten der Aktivitäten der Nachrichtendienste. 7.2.2. Kontrollausschuss für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste Der in 2002 gegründete Kontrollausschuss für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste, Commissie van Toezicht op de Inlichtingen- en Veiligheidsdiensten (CTIVD), ist ein unabhängiges Gremium. Er besteht aus drei Mitgliedern, an deren Auswahlverfahren Vertreter aller drei Staatsgewalten beteiligt sind. Eine erste Auswahl möglicher Kandidaten treffen der Vizepräsident des Staatsrates, der Präsident des obersten Gerichts sowie der nationale Ombudsmann. Die Zweite Kammer nominiert aus dieser Liste mehrere Kandidaten und die zuständigen Minister wählen letztlich einen Kandidaten aus, der durch königlichen Erlass ernannt wird. Hauptaufgabe des CTVID ist die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten der Dienste. Daneben hat er eine beratende Funktion für die zuständigen Minister, die er auf Anforderung, aber auch auf eigene Initiativ über seine Ergebnisse informiert. Die Kontrolle rein politischer Entscheidungen, wie beispielsweise die Effizienz der Arbeit der Nachrichtendienste, gehört hingegen nicht zu seinem Aufgabenbereich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der CTVID über weitreichende Befugnisse. Beispielsweise hat der CTIVD Zugang zu allen relevanten Informationen der Dienste und kann sämtliche Mitarbeiter anhören. Ebenso kann er Zeugen unter Eid vernehmen oder Experten beiziehen. Er hat zudem Zugang zu bestimmten Örtlichkeiten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist. Bürger, die sich über die Tätigkeit der Dienste beschweren möchten, können sich innerhalb eines Jahres an den zuständigen Minister wenden, der den CTVID hinzuzieht, bevor er über die Beschwerde entscheidet. Der Ausschuss veröffentlicht einen Jahresbericht sowie Berichte zu Bereichen, die geprüft wurden. 8. Norwegen12 8.1. Überblick über die Nachrichtendienste 8.1.1. Norwegian Intelligence Service (NIS) Der Norsk Etterretningstjeneste (englisch Norwegian Intelligence Service (NIS)) ist der Auslandsnachrichtendienst Norwegens. Er sammelt Informationen über die Lage außerhalb Norwegens und unterstützt so die Regierung bei Entscheidungen bezüglich ihrer Außen-, Sicherheits- und 12 Die nachfolgenden Informationen beruhen zum Teil auf einer Auskunft der Verwaltung des norwegischen Parlaments sowie auf Informationen der englischsprachigen Internetseite des EOS utvalget (https://eos-utvalget .no/english_1/), abgerufen am 27.04.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 18 Verteidigungspolitik. Er ist Teil der norwegischen Streitkräfte und dem Verteidigungsministerium unterstellt. 8.1.2. Politiets sikkerhetstjeneste (PST) Der Politiets sikkerhetstjeneste (PST) ist Norwegens polizeilicher Nachrichtendienst, zuständig für die Inlandsaufklärung. Zu seinen Aufgaben gehören das Sammeln und Auswerten von Informationen sowie die Durchführung von Maßnahmen gegen Bedrohungen für die nationale Sicherheit. Ferner soll er Verbrechen, die die nationale Sicherheit gefährden, verhindern und verfolgen. Hierzu arbeitet er eng mit den Polizeibehörden zusammen sowie mit ausländischen Nachrichtendiensten . Der PST ist nicht Teil der allgemeinen Polizei und untersteht direkt dem Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit. 8.1.3. Nasjonal sikkerhetsmyndighet (NSM) (Nationale Sicherheitsbehörde) Die Nasjonal sikkerhetsmyndighet (NSM) (Nationale Sicherheitsbehörde) ist eine branchenübergreifende Fach- und Aufsichtsbehörde innerhalb der Sicherheitsdienste Norwegens. Sie ist unter anderem zuständig für Sicherheitsfragen in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologien und führt Bedrohungsanalysen durch. Die NSM arbeitet eng mit dem NIS und dem PST zusammen. Sie untersteht dem Verteidigungsministerium, erstattet aber auch Bericht an das Justizministerium und die Polizei. 8.1.4. Forsvaret (FSA) Die Forsvaret (FSA) ist die Sicherheitsabteilung der Streitkräfte. Ihr obliegen der Schutz der Streitkräfte und ihrer operativen Tätigkeiten, einschließlich der Wahrnehmung auch nachrichtendienstlicher Aufgaben. Die FSA soll Bedrohungen durch Spionage, Sabotage oder Terrorismus für militärische Aktivitäten und die nationale Sicherheit entgegenwirken. 8.2. Kontrolle der Nachrichtendienste Die Kontrolle der Nachrichtendienste obliegt seit 1996 dem sog. EOS-Ausschuss13 (Kontrollausschuss für Nachrichten-, Überwachungs- und Sicherheitsdienste) des norwegischen Parlaments (Storting). Der EOS-Ausschuss ist kein parlamentarischer Ausschuss im herkömmlichen Sinne, sondern ein externes Gremium. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die auf Vorschlag des Parlamentspräsidiums vom Parlament für fünf Jahre gewählt werden. Der Ausschuss ist in seiner täglichen Arbeit unabhängig vom Parlament; Abgeordnete dürfen nicht zugleich Mitglied des Kontrollgremiums sein. Der Ausschuss übt seine Kontrollfunktion auf drei verschiedene Arten aus: durch Inspektionen, die Überprüfung von Beschwerden und die Untersuchung von Sachverhalten, die er aus eigner Initiative aufgreift. Im Mittelpunkt der Arbeit des Ausschusses steht die Überprüfung, ob die Nachrichtendienste ihre Aktivitäten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ausüben. 13 Stortingets kontrollutvalg for etterretnings-, overvåkings- og sikkerhetstjeneste (EOS-utvalget). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 19 Der Ausschuss beschäftigt sich in der Praxis insbesondere mit Beschwerden von Einzelpersonen und Organisationen, die der Meinung sind, dass sie durch Aktivitäten der Nachrichtendienste ohne ausreichende gesetzliche Grundlage beeinträchtigt worden sind. Der Ausschuss soll sicherstellen , dass keine Individualrechte verletzt werden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Die Kontrollfunktion umfasst keine Personen oder Organisationen, die nicht in Norwegen wohnhaft oder ansässig sind. In seltenen Fällen kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden. Die Überprüfung der Beschwerden erfolgt durch mündliche Anhörungen, schriftliche Stellungnahmen der Dienste oder durch Nachforschungen in den nachrichtendienstlichen Archiven. Ein weiterer zentraler Aspekt der Tätigkeit des Ausschusses sind die jährlich mehrmals durchzuführenden Inspektionen der Nachrichtendienste. Die Inspektionen werden in der Regel zuvor angekündigt, sind aber auch unangemeldet möglich. Der Ausschuss hat ein umfassendes Einsichtsrecht in einschlägige Archive und Register und ein Zugangsrecht zu jeglicher Art von Räumen und technischen Einrichtungen, auch solche der allgemeinen norwegischen Verwaltung. Er kann Mitarbeiter der Nachrichtendienste und der Verwaltung sowie Privatpersonen zu einer mündlichen Erklärung laden. Der Ausschuss darf auch eine Beweisaufnahme gerichtlich einfordern. Darüber hinaus besteht Zugang zu sachkundiger Hilfestellung im Rahmen der Kontrollausübung, wenn dies erforderlich erscheint. Dies geschieht insbesondere innerhalb der Telekommunikation und der IT-Bereiche. Der Ausschuss kann seine Auffassung über Sachverhalte äußern, die zu seinem Kontrollbereich gehören, sowie Empfehlungen aussprechen. Er hat jedoch keine Weisungskompetenz gegenüber den Nachrichtendiensten. Der Ausschuss darf ferner auf Verhältnisse oder Probleme innerhalb der Nachrichtendienste aufmerksam machen, die nach seiner Auffassung von aktueller Bedeutung sind und so Änderungen der einschlägigen Vorschriften anstoßen. Der EOS-Ausschuss ist verpflichtet dem Parlament einen jährlichen Bericht über seine Tätigkeiten vorzulegen. Insbesondere soll der Bericht eine Übersicht über die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse beinhalten sowie eine Zusammenfassung der bearbeiteten Fälle. Ferner berichtet der Ausschuss, ob von den Nachrichtendiensten Einwände gegen eine Untersuchung vorgebracht wurden. Schließlich teilt der Ausschuss dem Parlament seine Auffassung über bestehende nachrichtendienstliche Regelungen mit und ob er Gesetzesänderungen für notwendig hält. Der Ausschuss kann in bestimmten Fällen zusätzlich einen aktuellen Bericht verfassen. Die Berichte des Ausschusses werden, nachdem sichergestellt wurde, dass sie keine eingestuften Informationen beinhalten, veröffentlicht. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 20 9. Schweiz14 9.1. Überblick über die Nachrichtendienste Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) besteht seit 2010. Er wurde gemäß Parlamentsbeschluss vom April 2009 aus den beiden Vorgängerdiensten gebildet, dem Strategischen Nachrichtendienst (SND), der vor allem das Ausland bearbeitete, und dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP), der im Bereich der Wahrung der inneren Sicherheit der Schweiz präventiv tätig war. Im Inland befasst sich der NDB mit der Früherkennung und Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägertechnologie sowie Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen. Im Rahmen der Auslandsaufklärung beschafft der NDB sicherheitspolitisch wichtige Informationen und wertet diese aus. Auf Bundesebene bedient der NDB primär den Bundesrat (Regierung der Schweiz), die Departemente sowie die militärische Führung mit seinen Produkten. Er unterstützt zudem die Kantone bei der Wahrung der inneren Sicherheit und die Strafverfolgungsbehörden auf Bundesebene. Dabei ist jedoch die präventive Tätigkeit des NDB von der repressiven Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden abzugrenzen. Voraussichtlich im September 2017 wird das im September 2016 angenommene neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft treten, das die derzeit geltenden Rechtsgrundlagen, das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), ersetzen soll. Das NDG formuliert den Auftrag zur umfassenden Lagebeurteilung durch den NDB neu und soll die Wahrung weiterer wichtiger strategischer Landesinteressen, wie den Schutz kritischer Infrastruktur, ermöglichen . Ferner soll die Aufsicht über den NDB verstärkt werden. Der Militärische Nachrichtendienst (MND) stellt in der Schweizer Armee den Nachrichtendienst sicher und führt den Nachrichtenverbund. Der MND verfolgt die Lageentwicklung in den Bereichen Umwelt, ausländische Streitkräfte, zivile Partner und Phänomene der Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle. Beide Dienste sind dem Department für „Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport“ (VBS) unterstellt. 9.2. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Das Schweizer Parlament, auch Eidgenössische Räte genannt, besteht aus dem Nationalrat und dem Ständerat. Die Ausschüsse werden Kommissionen genannt. 14 Die folgenden Informationen entstammen den Internetseiten Nachrichtendienst des Bundes (http://www.vbs.admin.ch/de/vbs/organisation/verwaltungseinheiten/nachrichtendienst.html), Militärischer Nachrichtendienst (http://www.vtg.admin.ch/de/organisation/fsta/j2.html), Das Schweizer Parlament (https://www.parlament.ch/de) sowie Ennir, Intelligence Review In Switzerland, Stand 31.10.2012 (http://www.ennir.be/switzerland/intelligence-review-switzerland), alle zuletzt abgerufen am 03.05.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 21 Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste erfolgt durch die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Die Geschäftsprüfungskommissionen der Nationalversammlung und des Ständerates wählen aus ihrer Mitte je drei Mitglieder in die GPDel. Die Delegation überwacht die Tätigkeit des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste und überprüft das staatliche Handeln in Bereichen, die geheim gehalten werden, weil deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Landesinteressen einen schweren Schaden zufügen kann. Die Geschäftsprüfungskommissionen können ihr darüber hinaus weitere besondere Aufgaben übertragen. Die GPDel überprüft die Aktivitäten der Regierung insbesondere unter den Aspekten Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Effektivität. Der Bundesrat hat die GPDel spätestens 24 Stunden nach seinem Beschluss über Verfügungen zur Wahrung der Interessen des Landes oder der inneren oder äußeren Sicherheit zu informieren. Die GPDel kann zudem von allen Institutionen, die Bundesaufgaben wahrnehmen, Auskunft verlangen sowie deren Mitarbeiter befragen. Das Auskunftsrecht besteht auch gegenüber Mitgliedern des Bundesrates. Der Bundesrat hat darüber hinaus auf Verlangen alle Dokumente herauszugeben, auf denen der Entscheidungsprozess innerhalb des Bundesrats selbst beruht, einschließlich der Besprechungsprotokolle. Das Recht der GPDel auf unbeschränkten Zugang zu allen geheimen Informationen der Regierung ergibt sich aus Art. 169 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gemäß dem den vom Gesetz vorgesehenen besonderen Delegationen von Aufsichtskommissionen keine Geheimhaltungspflichten entgegengehalten werden können. Die Mitglieder der GPDel sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Die GPDel ist nicht formell am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Sie gibt jedoch regelmäßig Empfehlungen zur Überarbeitung der bestehenden Gesetze ab, um die von ihr festgestellten Mängel zu beheben. Die GPDel veröffentlicht gemeinsam mit den Geschäftsprüfungskommissionen der Nationalversammlung und des Ständerates einen jährlichen Bericht. 10. Spanien15 10.1. Der spanische Nachrichtendienst Der Centro Nacional de Inteligencia (CNI) ist sowohl Inlands- als auch Auslandsnachrichtendienst . Seine Aufgabe ist es, dem Ministerpräsidenten und den Ministerien, in der Regel dem Innenministerium, dem Außenministerium und dem Verteidigungsministerium Informationen, Analysen, Ausarbeitungen oder Vorschläge zur Verhinderung von Gefahren, Bedrohungen oder Aggressionen gegen die Unabhängigkeit oder territoriale Integrität Spaniens, seiner nationalen Interessen, die Stabilität seiner Institutionen und seiner Rechtsordnung, bereitzustellen. 15 Nach nachfolgenden Ausführungen beruhen auf einer Auskunft der Verwaltung des spanischen Senats sowie auf Informationen der englischsprachigen Internetseite des Centro Nacional de Inteligencia (CNI) (www.cni.es/en), abgerufen am 25.04.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 22 Die jährlichen Ziele des CNI werden durch einen Geschäftsführenden-Ausschuss, dem der Vizepräsident der Regierung, der Außen-, Verteidigungs-und Wirtschaftsminister sowie der Vorsitzende des CNI angehören, festgelegt. Der CNI untersteht dem Vizepräsidenten der Regierung und dem Ministerio de la Presidencia y para las Administraciones Territoriales (Amt des Ministerpräsidenten). Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des CNI sind das Gesetz 11/2002 vom 6. Mai 2002 und das Ley Orgánica 2/2002 vom 6. Mai 2002. 10.2. Parlamentarische Kontrolle des Nachrichtendienstes Das spanische Parlament, Cortes Generales genannt, ist ein Zweikammerparlament. Es besteht aus dem Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) und dem Senat (Senado). Die Kontrolle der Regierung erfolgt in erster Linie durch das Abgeordnetenhaus. Seit 2002 wird die parlamentarische Kontrolle über den Nachrichtendienst von der Kommission ausgeübt, die auch für die Kontrolle vertraulicher Haushaltsmittel zuständig ist. Rechtsgrundlage für die parlamentarische Kontrolle ist Art. 11 des Gesetzes 11/2002 vom 6. Mai 2002. Das Abgeordnetenhaus ernennt jeweils ein Mitglied jeder Fraktion, das geheimhaltungsbedürftige Informationen erhalten darf. Vorsitzender der Kommission ist der Präsident des Abgeordnetenhauses . Die Kommission hat ein Selbstbefassungsrecht und ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Um ihre Kontrollaufgabe wahrnehmen zu können, erhalten die Mitglieder der Kommission Zugang zu eingestuften Informationen des CNI, mit Ausnahme von Informationen, die die Quellen oder Methoden des Nachrichtendienstes oder ausländischer Nachrichtendienste und internationaler Organisationen betreffen. Die eingesehen Unterlagen müssen an den CNI zurück gesandt werden; es dürfen weder Originale noch Kopien oder Abschriften behalten werden. Der Kommission werden die von der Regierung festgesetzten Ziele für den CNI mitgeteilt. Zudem erhält sie einen jährlichen Bericht über die Tätigkeiten und Erfolge des Nachrichtendienstes. 11. Südafrika16 11.1. Überblick über die Nachrichtendienste 2009 wurde begonnen, die zivilen Nachrichtendienste Südafrikas umzustrukturieren mit dem Ziel, die Gesamtheit der Dienste effektiver und effizienter zu gestalten. Als Teil dieses Umstrukturierungsprozesses wurde die State Security Agency (SSA) (Staatssicherheitsagentur) geschaffen, in die die bislang getrennt operierenden Nachrichtendienste eingegliedert wurden. 16 Die nachfolgenden Informationen beruhen auf Informationen der Internetseiten der State Security Agency (http://www.ssa.gov.za/), der South African Defence Force (http://www.dod.mil.za/), des South African Police Service (https://www.saps.gov.za/) und des Parliament of the Republic of South Africa (https://www.parliament .gov.za/), abgerufen am 26.04.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 23 Die SSA wird von einem Director-General (Generaldirektor) geleitet und untersteht dem Ministry for State Security (Ministerium für Staatssicherheit). Aufgabe der SSA ist es, die Regierung mit Informationen über nationale und internationale Bedrohungen für die nationale Stabilität, die verfassungsmäßige Ordnung und die Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung zu versorgen. Zu diesen Bedrohungen zählen insbesondere Terrorismus, Sabotage, Subversion, Spionage und die organisierte Kriminalität. Die SSA ist in mehrere Abteilungen untergliedert. Die Domestic Branch (Abteilung Inland), der ehemalige Inlandsnachrichtendienst National Intelligence Agency (NIA), nimmt die Aufgaben der Inlandsaufklärung war. Die Foreign Branch (Abteilung Ausland), ehemals South African Foreign Service (SASS), ist für die Auslandsaufklärung zuständig. Beide Dienste haben keine Befugnis, Personen festzunehmen oder zu verhaften. Teil der Abteilung National Communications Branch (Nationale Kommunikationsabteilung) sind das staatliche Unternehmen COMSEC, dessen Funktion es ist, die elektronische Kommunikation der Staatsorgane zu sichern, sowie das Office for Interception Centre (OIC), das Abhörmaßnahmen für Strafverfolgungsbehörden in Fällen von nationaler Bedrohung durchführt. Das Computer Security Incident Response Team (CSIRT) ist die zentrale Anlaufstelle für die staatlichen Organe bezüglich Angelegenheiten der Computerund Netzsicherheit. Daneben haben die südafrikanischen Streitkräfte (South African National Defence Force) eine eigene Defence Intelligence (DI) und innerhalb der Polizei (South African Police Services) gibt es eine Crime Intelligence Division (CID). Die Aktivitäten der Nachrichtendienste werden vom National Intelligence Co-ordinating Committee (Nicoc) koordiniert und ausgewertet. Ständige Mitglieder sind die Leiter der SSA, der In- und Auslandsabteilungen der SSA, der DI, der CID sowie der National Co-ordinator for Intelligence, der zugleich der Vorsitzende ist. 11.2. Kontrolle der Nachrichtendienste 11.2.1. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Das südafrikanische Parlament ist ein Zweikammerparlament, bestehend aus der National Assembly (Nationalversammlung) und dem National Council of Provinces (Nationaler Rat der Provinzen). Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste erfolgt durch das Joint Standing Committee on Intelligence (JSCI) (Gemeinsamer Ständiger Ausschuss für die Nachrichtendienste). Der Ausschuss hat 15 Mitglieder und wird entsprechend dem Stärkeverhältnis der einzelnen Fraktionen besetzt. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des JSCI ist der Intelligence Services Oversight Act von 1994. Aufgaben und Funktionen des Ausschusses sind unter anderem: – Vorschlagsrecht bei der Ernennung des Generalinspekteurs der Nachrichtendienste (Inspector General for Intelligence); – Prüfung der Finanzen der Dienste auf der Grundlage des Berichts des obersten Rechnungsprüfers (Auditor General); Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 24 – Entgegennahme des Berichts über die Ausübung der richterlichen Befugnisse zur Ermächtigung der Anwendung einschneidender nachrichtendienstlicher Mittel (z.B. Telekommunikationsüberwachungen ); – Empfehlungen abgeben zu allen Gesetzesvorhaben, die die Nachrichtendienste betreffen, oder solche Gesetzesvorhaben initiieren; – Überprüfung der Zusammenarbeit der SSA, der Streitkräfte und der Polizei sowie die Effektivität der Aufgabenaufteilung und entsprechende Empfehlungen abgeben; – er kann von den Diensten oder dem Generalinspektor der Nachrichtendienste Aufklärung über Bürgerbeschwerden hinsichtlich Rechtsgutverletzungen durch die Dienste verlangen; – er kann in Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Fragen Anhörungen durchführen und Zeugen vorladen. Um seine Aufgaben und Funktionen wahrnehmen zu können, hat der Ausschuss Zugang zu Informationen und Dokumenten der Nachrichtendienste und kann Auskunft von den zuständigen Ministern, den Leitern der Dienste und dem Generalinspektor der Nachrichtendienste verlangen. 11.2.2. Inspector General for Intelligence Der Inspector General for Intelligence (Generalinspektor der Nachrichtendienste) wird auf Vorschlag des Nachrichtendienstausschusses vom Präsidenten ernannt, wobei die Ernennung der Zustimmung des Parlaments (Zweidrittelmehrheit) bedarf. Er ist dem Nachrichtendienstausschuss gegenüber verantwortlich und muss ihm mindestens einmal im Jahr Bericht erstatten. Aufgabe des Generalinspektors ist unter anderem die fortlaufende Überwachung, ob die Nachrichtendienste sowohl die einschlägigen rechtlichen als auch die relevanten politischen Vorgaben beachten. Ferner überprüft er im Nachgang einzelne nachrichtendienstliche Aktivitäten und geht Beschwerden von Bürgern oder Mitarbeitern der Nachrichtendienste über Rechtsverletzungen, Misswirtschaft, Machtmissbrauch, Missachtung einschlägiger politischer Vorgaben, Korruption und Betrug nach. 12. Vereinigtes Königreich17 12.1. Überblick über die Nachrichtendienste 12.1.1. Secret Intelligence Service (SIS)18 Für die Auslandsaufklärung ist der Secret Intelligence Service (SIS), besser bekannt als MI6, zuständig . Er untersteht dem Außenminister. Im Interesse der nationalen Sicherheit, insbesondere 17 Die nachfolgenden Ausführungen beruhen zum Teil auf einer Auskunft der Parlamentsverwaltung des House of Commons. 18 Secret Intelligence Service (https://www.sis.gov.uk), abgerufen am 03.05.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 25 der Verteidigungs- und Außenpolitik, im Interesse des wirtschaftlichen Wohls des UK oder zur Unterstützung der Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten – beschafft und liefert der SIS Informationen über die Handlungen und Vorhaben von Personen außerhalb der Britischen Inseln und – erfüllt besondere Aufgaben in Bezug auf die Handlungen und Vorhaben solcher Personen. Rechtsgrundlage für die Aktivitäten des SIS ist der Intelligence Services Act von 1994. 12.1.2. Security Service19 Der Security Service, auch MI5 genannt, ist der Inlandsnachrichtendienst und dem Innenministerium unterstellt. Er ist zuständig für den Schutz des wirtschaftlichen Wohls des Königreichs und der nationalen Sicherheit vor Bedrohungen durch Spionage, Terrorismus und Sabotage, vor Agenten fremder Mächte und vor Handlungen, die darauf gerichtet sind, die parlamentarische Demokratie zu beseitigen oder zu unterminieren. Der Security Service sammelt, analysiert und wertet Informationen aus, um die Regierung über Bedrohungen zu informieren und sie bei der Ergreifung von geeigneten Schutzmaßnahmen zu beraten. Zudem unterstützt er die Polizeibehörden und andere Vollzugsorgane bei der Verhütung und Aufklärung schwerer Straftaten. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Security Service ist der Security Service Act von 1996. 12.1.3. Government Communications Headquaters (GCHQ)20 Die Government Communications Headquaters (GCHQ) sind für die elektronische Aufklärung als Abhör,- Ver- und Entschlüsselungsbehörde zuständig und unterstehen dem Außenminister. Die GCHQ empfängt und entschlüsselt Signale zum Schutz der nationalen Sicherheit und des Wohls des Königreichs sowie zur Unterstützung bei der Verhinderung und Aufklärung schwerer Straftaten. Daneben bieten die GCHQ der Regierung, anderen staatlichen Stellen, der Armee und der Industrie Dienste auf dem Gebiet der Sicherheit von Informations- und Kommunikationssystemen an. Die GCHQ arbeiten eng mit dem Security Service zusammen, um sensible Informationen zum Wohle des Landes zu schützen. 12.1.4. Defence Intelligence (DI)21 Nachrichtendienstliche Aufgaben erfüllt auch die Defence Intelligence (DI), welche Teil des Verteidigungsministeriums ist. Zu ihren Aufgaben gehört das Liefern von Einschätzungen und 19 Security Service MI5 (https://www.mi5.gov.uk/), abgerufen am 03.05.2017. 20 Government Communications Headquaters (https://www.gchq.gov.uk/), abgerufen am 03.05.2017. 21 GOV.UK, Defence Intelligence (https://www.gov.uk/government/groups/defence-intelligence), abgerufen am 03.05.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 26 Auswertungen für Entscheidungen der politischen Führung, den Einsatz der Streitkräfte sowie das Entwickeln militärischer Fähigkeiten. Zudem unterstützt sie Analysen und Operationen der NATO und der EU. 12.1.5. Joint Intelligence Committee (JIC)22 Der Gemeinsame Nachrichtendienstausschuss Joint Intelligence Committee (JIC) ist ein Unterausschuss des British Cabinet Office (Britische Regierungsbehörde), der dem Premierminister unterstellt ist und ihn bei der Regierungsarbeit und bei der Festlegung von Regierungszielen unterstützt . Um die nationalen sicherheitspolitischen Ziele zu erreichen, berät der JIC den Premierminister und die Kabinettsminister, welche Daten von den Nachrichtendiensten schwerpunktmäßig erfasst und ausgewertet werden sollen. Der Gemeinsame Ausschuss überwacht die Sicherheitslage, schätzt sicherheitsrelevante Situationen ein und warnt gegebenenfalls die zuständigen Stellen. In regelmäßigen Abständen überprüft der Gemeinsame Nachrichtendienstausschuss, ob die Tätigkeiten der Nachrichtendienste den Anforderungen entsprechend ausgeübt wurden. 12.2. Kontrolle der Nachrichtendienste 12.2.1. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste23 Das Parlament des Vereinigten Königreiches besteht aus zwei Kammern, dem House of Commons (Unterhaus) und dem House of Lords (Oberhaus). Bis 2013 war das Intelligence and Security Committee (ISC) ein parlamentarisches Kontrollgremium , welches die Ausgaben, die Verwaltung und die Politik des Security Service, des SIS und der GCHQ überprüfte. Mit dem Justice and Security Act von 2013 wurde das ISC reformiert. Es ist nunmehr ein Ausschuss des Parlaments, ausgestattet mit erweiterten Befugnissen und einem vergrößerten Aufgabenbereich, inklusive der Aufsicht über operative Tätigkeiten der Nachrichtendienste . Zudem ist es für die Kontrolle weiterer nachrichtendienstlicher Organisationen befasst, wie z.B. des JIC, des Office for Security and Counter-Terrorism und des DI. Das ISC hat neun Mitglieder und besteht aus Abgeordneten des House of Commons und Mitgliedern des House of Lords. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Premierministers (nach Konsultation mit dem Oppositionsführer) von ihren jeweiligen Häusern ernannt. Um seine Kontrollaufgaben wahrnehmen zu können, kann das ISC nach den Bestimmungen des Justice and Security Act von den Direktoren der Nachrichtendienste sowie der zuständigen Minister die Offenlegung der erforderlichen Informationen verlangen, es sei denn, der Außenminister untersagt die Weitergabe. Der Außenminister kann solch eine Untersagung nur aussprechen, wenn es sich um sensible Informationen handelt, die im Interesse der nationalen Sicherheit nicht vor dem ISC preisgegeben werden dürfen. Das ISC darf keine laufenden Operationen überprüfen. 22 GOV.UK, Joint Intelligence Committee (https://www.gov.uk/government/groups/joint-intelligence-organisation), abgerufen am 05.04.2017. 23 Intelligence and Security Committee (http://isc.independent.gov.uk/), abgerufen am 04.04.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 27 Die Mitglieder des ISC sind gemäß dem Offical Secrets Acts 1989 befugt, hoch eingestufte Materialien einzusehen. Schließlich kann das ISC dem Investigatory Powers Commissioner eine Angelegenheit zur Ermittlung , Einsichtnahme oder Anhörung vorlegen. Dieser muss dem ISC dann mitteilen, ob er in der Angelegenheit tätig wird. Das ISC erstellt jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Aufgaben. Vor der Vorlage an das Parlament erhält der Premierminister den Bericht, der die Unkenntlichmachung bestimmter Informationen verlangen kann, wenn die Veröffentlichung für die Tätigkeiten der Nachrichtendienste nachteilig wäre. Der jährliche Bericht wird dann dem Parlament vorgelegt, wobei das ISC auf Unkenntlichmachungen hinweisen muss. Ferner ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, dem Parlament regelmäßig Berichte über bestimmte nachrichtendienstliche Tätigkeiten vorzulegen. Der Terrorism Prevention and Investigation Measures Act 2011 beispielsweise verpflichtet den Innenminister, dem Parlament über Fortbewegungs - und Verhaltenseinschränkungsmaßnahmen von Terrorismusverdächtigen zu berichten. 12.3. Außerparlamentarische Kontrollgremien 12.3.1. Investigatory Powers Commissioner (IPC) Bis 2016 war der Intelligence Service Commissioner für die unabhängige richterliche Aufsicht über Maßnahmen der drei oben genannten Nachrichtendienste zuständig.24 Der Interception of Communications Commissioner prüfte die Kommunikationsdatenerfassung- und weitergabe, sowie die Telekommunikationsüberwachungen.25 Die Überwachung von verdeckten Ermittlungen und verdeckten Ermittlern war Aufgabe des Surveillance Commissioners.26 Durch den Investigatory Powers Act 2016 wurden diese drei Stellen abgeschafft und durch den Investigatory Powers Commissioner ersetzt. Dieser ist nun zuständig ist für die Kontrolle der Ausübung von nachrichtendienstlichen Ermittlungsbefugnissen.27 Die Umsetzung des Gesetzes dauert derzeit an. Die Hauptaufgaben des Investigatory Powers Commissioners die Überprüfung der behördlichen Ausübung von gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Abhören von Kommunikation, der Datenerfassung und Datenaufbewahrung, der Erfassung sekundärer Daten sowie der Telekommunikationsüberwachung. Ferner soll der Commissioner auch die Aufbewahrung , Nutzung und Weitergabe von Daten durch die Nachrichtendienste kontrollieren. Er soll insbesondere die Privatsphäre der Bürger schützen. 24 Intelligence Service Commissioner (https://www.gov.uk/government/organisations/intelligence-services-commissioner ), abgerufen am 05.04.2017. 25 Interception of Communications Commissioner's Office (http://www.iocco-uk.info/), abgerufen am 05.04.2017. 26 Office of Surveillance Commissioners (https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-surveillancecommissioners ), abgerufen am 05.04.2017. 27 Parliament (http://services.parliament.uk/bills/2015-16/investigatorypowers.html), abgerufen am 05.04.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 28 Wurde ungerechtfertigt in die Rechte einer Person eingegriffen, und stellt dies einen ernsthaften Fehler aus Sicht des Commissioners dar, muss dieser die betroffene Person über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Investigatory Powers Tribunal aufklären und ihr die für eine Beschwerde notwendigen Details des Verstoßes mitteilen. Der Investigatory Powers Commissioner ist verpflichtet, dem Premierminister einen jährlichen Bericht über seine Arbeit vorzulegen. Dieser muss unter anderem Statistiken über den Gebrauch von nachrichtendienstlichen Maßnahmen enthalten. 12.3.2. Investigatory Powers Tribunal28 Das Investigatory Powers Tribunal ist ein spezielles unabhängiges Gericht, das Beschwerden bezüglich möglicher rechtswidriger Maßnahmen durch britische Nachrichtendienste untersucht. Es soll sicherstellen, dass das Vereinigte Königreich seinen Verpflichtungen nach Art. 13 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (Recht auf wirksame Beschwerde) nachkommt. Das Tribunal hat gegenüber den Nachrichtendiensten ein umfassendes Akteneinsichtsrecht. Ist eine Beschwerde begründet, kann das Gericht die Beendigung der nachrichtendienstlichen Maßnahme anordnen und gegebenenfalls bestimmen, dass Aufzeichnungen illegal beschaffter Informationen vernichtet werden. 13. Vereinigte Staaten von Amerika 13.1. Überblick über die Nachrichtendienste Zur „Intelligence Community“ IC (Nachrichtendienstgemeinschaft) gehören derzeit 17 Nachrichtendienste .29 Diese sind unterschiedlichen Ministerien zugeordnet und werden seit 2004 von dem Director of National Intelligence (DNI) koordiniert. 13.1.1. Central Intelligence Agency30 Aufgabe der Central Intelligence Agency (CIA) ist die Beschaffung und Auswertung von Informationen über sicherheitsrelevante Vorgänge im Ausland sowie die Bereitstellung von Informationen, die die nationale Sicherheit betreffen. Zudem führt die CIA Gegenspionagetätigkeiten, Sonderoperationen und andere sicherheitsrelevante Aufgaben auf Weisung des US-Präsidenten durch. Dazu zählen auch die „covert actions“ (verdeckten Operationen). Der Direktor der CIA wird vom Präsidenten ernannt und vom Senat bestätigt. Die CIA ist nicht einem bestimmten Ministerium zugeordnet, sondern untersteht direkt vom Director of National Intelligence, der wiederum unmittelbar dem Präsidenten untersteht. 28 Investigatory Powers Tribunal (http://www.ipt-uk.com/), abgerufen am 05.04.2017. 29 Director of National Intelligence, https://www.odni.gov/index.php, abgerufen am 09.04.2017. 30 Central Intelligence Agency, https://www.cia.gov/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 29 13.1.2. Militärische Nachrichtendienste31 Im Verantwortungsbereich des Verteidigungsministeriums (Departement of Defense) gibt es zum einen die Nachrichtendienste der einzelnen Teilstreitkräfte, nämlich die US Air Force Intelligence, die United States Army Intelligence, die United States Marine Corps Intelligence und die United States Navy Intelligence. Daneben gibt es vier teilstreitkräfteübergreifende Nachrichtendienste. Die Defense Intelligence Agency (DIA) koordiniert die Geheimdienstaktivitäten der militärischen Nachrichtendienste. Die National Geospatial-Intelligence Agency (NGA) stellt dem Verteidigungsministerium und den Nachrichtendiensten Karten, Satellitenbilder und Koordinaten zur Verfügung. Das National Reconnaissance Office (NRO) ist für die militärischen Satellitenprogramme zuständig. Die National Security Agency (NSA) ist neben der CIA der größte und finanziell am besten ausgestattete Auslandsnachrichtendienst der USA. Aufgabe der NSA ist die weltweite Überwachung, Entschlüsselung und Auswertung von elektronischer Kommunikation, diese nach nachrichtendienstlich verwertbaren Informationen zu filtern und die gewonnen Informationen zu identifizieren, zu sichern, zu analysieren und auszuwerten. Die NSA beschäftigt weltweit ca. 40.000 Mitarbeiter und verfügt über ein jährliches Budget von rund 10,3 Mrd. US-Dollar.32 13.1.3. Zivile Nachrichtendienste33 Zur Intelligence Community werden schließlich noch die folgenden zivilen Stellen gezählt: – das Office of Intelligence and Analysis im Heimatschutzministerium; – die United States Coast Guard Intelligence, die ebenfalls zum Heimatschutzministerium gehört und sich um maritime Sicherheitsangelegenheiten kümmert; – das Bureau of Intelligence and Research (INR) im Außenministerium, eine rein auswertende Abteilung für politische Analyse; – das Office of Intelligence im Finanzministerium, zuständig für den Bereich der Terrorfinanzierung; – das Office of Intelligence and Counterintelligence im Energieministerium, das ausländische Nuklearwaffenprogramme, Nuklearproliferation und Energiesicherheitsaspekte analysiert und über eine Gegenspionageabteilung verfügt; 31 Office of the Director of National Intelligence, Members of the IC, https://www.odni.gov/index.php/what-wedo /members-of-the-ic, abgerufen am 09.05.2017. 32 Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, USA - National Security Agency (NSA), https://lfv.hessen.de/usanational -security-agency-nsa, abgerufen am 04.04.2017 33 Office of the Director of National Intelligence, Members of the IC, https://www.odni.gov/index.php/what-wedo /members-of-the-ic, abgerufen am 09.05.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 30 – das Office of National Security Intelligence der Drug Enforcement Administration (DEA) ist für alle nachrichtendienstlichen Angelegenheiten bezüglich Drogenschmuggel und -kriminalität zuständig. Die DEA untersteht dem Justizministerium; – das Federal Bureau of Investigation (FBI) ist sowohl Bundespolizei als auch Inlandsnachrichtendienst . Kernfunktionen der National Security Branch des FBI sind Gegenspionage, Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung. Das FBI untersteht dem Justizministerium, erstattet jedoch in nachrichtendienstlichen Angelegenheiten auch dem Director of National Intelligence (DNI) Bericht. 13.2. Kontrolle durch die Exekutive Letztlich liegt die Verantwortung für die Nachrichtendienste beim Präsidenten als Chef der gesamten Exekutive. Es gibt aber eine Reihe von Institutionen, die ihn bei der Kontrolle und Inanspruchnahme der Nachrichtendienste unterstützen und beraten. 13.2.1. Director of National Intelligence (DNI)34 Der Director of National Intelligence (DNI) ist der „head of the intelligence community“, Koordinator der Nachrichtendienste und oberster Berater in nachrichtendienstlichen Angelegenheiten sowohl des Präsidenten als auch des National Security Council (NSC) und des Homeland Security Council (HSC). Unterstützt wird er durch das Office of the DNI (ODNI). Der DNI darf nicht zugleich Chef der CIA, dessen Direktor bis 2004 dem heutigen DNI vergleichbare Funktionen wahrnahm, oder eines anderen Nachrichtendienstes sein. Seine Ernennung durch den Präsidenten bedarf der Zustimmung des Senats. Er untersteht unmittelbar dem Präsidenten. 13.2.2. President’s Intelligence Advisory Board (PIAB) Das President’s Intelligence Advisory Board (PIAB) soll eine unabhängige Quelle der Beratung des Präsidenten in Bezug auf die Effektivität der Arbeit der Nachrichtendienste sein. Jeder Präsident entscheidet, ob das Gremium während seiner Präsidentschaft existieren soll. Ferner bestimmt er über die Größe und den Geschäftsbereich des Gremiums.35 13.2.3. National Security Council (NSC) und Homeland Security Council (HSC)36 Aufgabe des National Security Council (NSC) ist es, den Präsidenten unter Berücksichtigung der Innen-, Außen- und Militärpolitik in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit zu beraten. Der Homeland Security Council (HSC) berät den Präsidenten in Angelegenheiten der inneren Sicher- 34 Director of National Intelligence, https://www.odni.gov/index.php, abgerufen am 09.04.2017. 35 Z.B. Executive Order 13462 vom 29.02.2008, https://www.gpo.gov/fdsys/pkg/FR-2008-03-04/pdf/08-970.pdf. 36 The White House, https://www.whitehouse.gov/the-press-office/2017/01/28/presidential-memorandum-organization -national-security-council-and, abgerufen am 28.03.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 31 heit. Beiden Gremien gehören unter anderem der Präsident, der Vizepräsident, die Außen-, Verteidigungs -, Justiz-, Energie-, Heimatschutz- und Finanzminister sowie der Vertreter der USA bei den Vereinten Nationen an. Zudem nimmt der DNI an den Sitzungen des NSC teil. NSC und HSC haben einen gemeinsamen Verwaltungsunterbau (NSC-Staff), das die Umsetzung der Regierungspolitik und die Koordinierung aller sicherheitsrelevanten Tätigkeiten der Ministerien und Nachrichtendienste unterstützt 13.3. Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste37 Im Kongress, bestehend aus dem Senat und dem Repräsentantenhaus, gibt es zwei spezielle Ausschüsse für die Nachrichtendienste: das Senate Select Committee on Intelligence (SSCI) des Senats, das derzeit aus 15 Mitgliedern besteht, und das House Permanent Select Committee on Intelligence (HPSCI) des Repräsentantenhauses, zur Zeit bestehend aus 22 Mitgliedern. Die beiden Ausschüsse haben umfangreiche Informations- und Anhörungsrechte in Bezug auf alle Aspekte des Nachrichtendienstwesens. Der Präsident hat sicherzustellen, dass die Ausschüsse umfassend und aktuell über die nachrichtendienstlichen Aktivitäten der US Intelligence Community informiert werden. Dies bedeutet, dass die Nachrichtendienste verpflichtet sind, die Ausschüsse über ihre Aktivitäten und Analysen zu informieren, einschließlich aller vom Präsidenten genehmigten „covert actions“ (verdeckte Maßnahmen) sowie bedeutender nachrichtendienstlicher Fehlschläge. Auch der DNI ist beiden Ausschüssen zur Auskunft verpflichtet. Zu Anhörungen können formelle Vorladungen („subpoenas“) für Zeugen bzw. Sachverständige ausgesprochen und eidesstattliche Aussagen angeordnet werden. Darüber hinaus können Unterausschüsse eingerichtet, Untersuchungen angeordnet und die Vorlage schriftlicher Unterlagen verlangt werden. Die Ausschussmitglieder haben gegenüber anderen Kongressmitgliedern zudem besondere Zugangsrechte zu eingestuften Informationen. Die Administration hat jedoch die Möglichkeit, unter Hinweis auf „executive privileges“ eine Dokumentenvorlage abzulehnen. SSCI und HPSCI erstellen zudem den Gesetzentwurf für den Haushalt der Nachrichtendienste; der Entwurf enthält auch rechtliche und politische Vorgaben für die Aktivitäten der Dienste. Bevor der gesamte Kongress über den Haushalt der Nachrichtendienste abstimmt, überprüfen die beiden Kontrollausschüsse den Haushaltsvorschlag. Hierbei sind das HPSCI und das SSCI für unterschiedliche Bereiche zuständig. Die Kontrollausschüsse haben zudem die Möglichkeit die Verteilung der Gelder für die Nachrichtendienste zu ändern. Das SSCI wirkt außerdem bei der Besetzung von Führungspositionen der Nachrichtendienste mit. 37 Congressional Research Service, Congressional Oversight Manual (RL30240), 19.12.2014; U.S. Senat Select Committee on Intelligence, https://www.intelligence.senate.gov/about , abgerufen am 27.03.2017; U.S. House of Representatives Permanent Select Committee on Intelligence, https://intelligence.house.gov/, abgerufen am 09.05.2017. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 016/17 Seite 32 Die Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich. Dieser Transparenzgrundsatz geht allerdings faktisch nicht über die Diskussion bereits öffentlich bekannter Sachverhalte hinaus. Sicherheitsrelevante Inhalte werden immer in anschließenden „closed sessions“ erörtert. Mit nachrichtendienstlichen Fragen befasst sind außerdem in beiden Häusern jeweils das Armed Services Committee (Streitkräfteausschuss) und das Appropriations Committee (Bewilligungsausschuss ), das Judiciary Committee (Justizausschuss) in Hinblick auf das dem Justizministerium unterstehende FBI und in Einzelfällen das Homeland Security Committee (Heimatschutzausschuss). ***