© 2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 115/18 Datenschutz im ehrenamtlichen Bereich Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 115/18 Seite 2 Datenschutz im ehrenamtlichen Bereich Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 115/18 Abschluss der Arbeit: 16.04.2018 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 115/18 Seite 3 1. Vorbemerkung Der vorliegenden Dokumentation liegt die Fragestellung zugrunde, welche Auswirkungen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Vereine und den ehrenamtlichen Bereich haben wird. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt ab dem 25.05.2018 in Deutschland und allen EU-Mitgliedstaaten als unmittelbar geltendes Recht. Ab diesem Zeitpunkt wird auch das neugefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten. Dieses ergänzt die europäischen Regelungen, bzw. füllt Spielräume aus, die der Unionsgesetzgeber den Mitgliedstaaten eingeräumt hat. Nach Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die Datenschutz-Grundverordnung für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Soweit also Vereine in diesem Sinne personenbezogene Daten verarbeiten, fallen sie in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung und müssen deren Regelungen vollständig beachten. Ergänzend hierzu sind auch die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Die rechtlichen Vorgaben differenzieren grundsätzlich nicht zwischen gewerblichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten. Die europarechtlichen Vorgaben kennen zudem auch keine Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Bereich mehr. Eine Ausnahme vom Anwendungsbereich besteht in begrenztem Umfang lediglich für Datenverarbeitungen von natürlichen Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO). 2. Literaturempfehlungen Aufgrund der Neuartigkeit der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Literaturbestand, der sich mit datenschutzrechtlichen Fragen im Vereinsbereich befasst, überschaubar. Folgende Arbeiten bieten aber eine gute Ausgangslage für die Umstellung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Vereinsbereich: 2.1. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit Anlage 1 Der Leitfaden thematisiert umfassend mögliche datenschutzrechtliche Konstellationen, die in der Vereinsarbeit auftauchen können. Dargestellt werden insbesondere die Anforderungen, die die neuen Regelungen hinsichtlich der Erhebung, Speicherung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit sich bringen. Aufgezeigt werden ferner auch organisatorische Anforderungen, wie die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten oder die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 115/18 Seite 4 2.2. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Datenschutz im Verein – Checkliste für die Umstellung auf die Datenschutzgrundverordnung Anlage 2 Die Checkliste gibt einen kurzen praxisnahen Überblick über mögliche datenschutzrechtliche Fallkonstellationen, die ab dem 25.05.2018 auftreten können. Sie soll im Vereinsbereich helfen, die Umstellung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu bewältigen. ***