© 2017 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 108/17 Integrationspolitische Maßnahmen der Bundesregierung seit 2005 (Aktualisierung der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 032/16 vom 12.02.2016) Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 108/17 Seite 2 Integrationspolitische Maßnahmen der Bundesregierung seit 2005 (Aktualisierung der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 032/16 vom 12.02.2016) Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 108/17 Abschluss der Arbeit: 23. Mai 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 108/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Sprache 4 2.1. Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ 4 2.2. Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“ 4 2.3. Integrationskurse 4 2.4. Berufsbezogene Deutschsprachförderung 5 2.4.1. ESF-BAMF-Programm 5 2.4.2. Bundesfinanzierte berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthG 6 2.5. Gesamtprogramm Sprache (GPS) 6 3. Gesundheit 6 4. Gesellschaftlicher Zusammenhalt 6 4.1. Wohnungsbau- und Integrationspolitik der Bundesregierung 6 4.2. Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ 7 4.3. Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ 7 4.4. Aktivitäten der Bundesregierung für Teilhabe und Chancengleichheit am Beispiel 7 4.4.1. Projekte zum interreligiösen Dialog 7 4.4.2. Zentren für Islamische Theologie 7 4.4.3. Avicenna-Studienwerk 8 5. Rassismus/Diskriminierung/Fremdenfeindlichkeit 8 5.1. Konten von Geduldeten und Asylsuchenden 8 5.2. Interministerielle Arbeitsgruppe 8 5.3. Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe 8 5.4. Bundeszentrale für politische Bildung 9 5.5. Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ 9 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 108/17 Seite 4 1. Einleitung Die folgende Ausarbeitung befasst sich mit den Veränderungen in den integrationspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung seit März 2016. Grundlage für die Aktualisierung ist der Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration „Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland“ vom 9. Dezember 2016.1 2. Sprache 2.1. Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Das BMFSFJ fördert durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ die alltagsintegrierte sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kindertagesbetreuung . Hierbei werden die erfolgreichen Ansätze des Programms „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ (2011-2015) aufgegriffen und weiterentwickelt. Von 2016 bis 2019 stellt der Bund jährlich bis zu 100 Millionen Euro für die Umsetzung des Programms zur Verfügung.2 2.2. Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“ 2013 startete die gemeinsame Initiative von Bundesregierung (BMBF und BMFSFJ) und den Ländern (Kultusministerkonferenz [KMK] und der Jugend- und Familienministerkonferenz [JFMK]) „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“ zur Verbesserung der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung. Die Initiative ist als siebenjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm angelegt und soll die sprachliche Bildung von Kindern verbessern.3 2.3. Integrationskurse Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, erhalten mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz4 zum 24. Oktober 2015 gem. § 44 Abs. 4 S. 2 AufenthG im Rahmen freier Kursplätze einen Zugang zu den Integrationskursen. Mit der Verordnung zum Integrationsgesetz5 wurde Asylsuchenden mit guter Bleibeperspektive zudem ein vorrangiger Zugang zu den Integrationskursen im Rahmen verfügbarer Kursplätze eingeräumt (§ 5 Abs. 4 Nr. 5 IntV). Darüber hinaus wurden die Integrationskurse auch für Ausländerinnen und Ausländer geöffnet, die eine Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder bei erheblichem öffentlichem Interesse nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen.6 1 BT-Drs. 18/10610. 2 BT-Drs. 18/10610, S. 39. 3 BT-Drs. 18/10610, S. 39. 4 Vgl. „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ vom 20.10.2015, BGBl I, S. 1722 ff. 5 Vgl. „Verordnung zum Integrationsgesetz“ vom 31.07.2016, BGBl I, S. 1950 ff. 6 BT-Drs. 18/10610, S. 45. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 108/17 Seite 5 Ab 1. Januar 2017 können Asylbewerber sowie Geduldete nach § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG i.V. mit § 5b Abs. 1 AsylbLG zu einer Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Im Fall einer Nichtteilnahme aufgrund durch den Asylbewerber oder Geduldeten zu vertretende Gründe ist der Anspruch auf Leistungen nach §§ 2, 3 und 6 AsylbLG verwirkt.7 Ab Januar 2017 wird auf Grund eines neuen Erlasses des BMI ein subsidiäres Kinderbetreuungsangebot wieder eingeführt. Demzufolge wird das BAMF Teilnehmende eines Integrationskurses durch ein Kinderbetreuungsangebot unterstützen, wenn ihr Kind der Betreuung bedarf und kein örtliches Betreuungsangebot gewährleistet werden kann, das einen zeitnahen Kursbeginn erlaubt. Für die integrationskursbegleitende Kinderbetreuung werden für das Jahr 2017 10 Millionen Euro, je hälftig aus den Etats des BMI und BMFSFJ, bereitgestellt.8 Zur besseren Steuerung der Kurskapazitäten hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein neues Instrument entwickelt. Mit dem sog. Transparenzcockpit werden bis auf Kreisebene Angebot und Nachfrage nach Integrationskursen festgestellt und prognostiziert.9 Daneben hat das BAMF in der zweiten Jahreshälfte 2016 für nicht schulpflichtige Asylbewerber, bei denen eine längere Prüfung ihres Asylantrags abzusehen ist, ein „Modellprojekt zur Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerber“ gestartet. Den Asylbewerbern soll landeskundliches Wissen verbunden mit einfachen Deutschkenntnissen vermittelt werden. Die Haushaltsmittel für die Durchführung der Integrationskurse wurden für 2017 um 51 Millionen Euro auf rund 610 Millionen Euro erhöht. Ab dem 1. Juli 2016 wird der Kostenerstattungssatz für die Durchführung von Integrationskursen für den Regelfall von 3,10 Euro auf 3,90 Euro angehoben. Bei einer Kursgröße über 20 Teilnehmer findet eine Degression auf 2 Euro statt. Ferner wird die Vergütungsuntergrenze für Honorarlehrkräfte von 23 Euro auf 35 Euro angehoben.10 2.4. Berufsbezogene Deutschsprachförderung 2.4.1. ESF-BAMF-Programm Die Europäische Union hat zur Verbesserung der Integration von Asylbewerbern auf dem europäischen Arbeitsmarkt den Europäischen Sozialfonds (ESF) geschaffen. Ziel dieses Programms ist die Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund beim Erlernen der für den Arbeitsmarkt relevanten berufsbezogenen Sprachkenntnisse. Die Umsetzung erfolgt durch das BAMF. Für die Jahre 2015 bis 2017 stehen hierfür insgesamt 242 Millionen Euro zur Verfügung.11 7 BT-Drs. 18/10610, S. 46. 8 BT-Drs. 18/10610, S. 50. 9 BT-Drs. 18/10610, S. 47. 10 BT-Drs. 18/10610, S. 54. 11 BT-Drs. 18/10610, S. 57 ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 108/17 Seite 6 2.4.2. Bundesfinanzierte berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthG Aufgrund eines gestiegenen Bedarfs wurde als Fortsetzung zu dem Ende 2017 auslaufenden ESF-BAMF-Programm zum 1. Juli 2016 die berufsbezogene Deutschsprachförderung geschaffen, § 45a AufenthG. Als Grundlage dient der vom BAMF koordinierte Integrationskurs, auf den das Programm aufbaut. Für 2016 wurden zusätzlich zu den aus dem ESF-BAMF-Programm zur Verfügung stehenden Mitteln 179 Millionen aus Haushaltsmitteln des Bundes für die berufsbezogene Deutschsprachförderung bereitgestellt. Für 2017 sind es 410 Millionen Euro und ab 2018 werden jährlich 470 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.12 2.5. Gesamtprogramm Sprache (GPS) Die beiden gesetzlich verankerten Sprachprogramme des Bundes (Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung) wurden so konzipiert, dass die Angebote aufeinander aufbauen „Gesamtprogramm Sprache“ (GPS). Beide Programme bleiben in ihren unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und getrennten Haushaltsansätzen, wurden aber inhaltlich aufeinander abgestimmt.13 3. Gesundheit Die Bundesregierung hat migrationsrelevante Aspekte in der Gesundheitspolitik berücksichtigt und in das Präventionsgesetz (PrävG)14 „Migrantinnen und Migranten“ als Zielgruppe von Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung explizit aufgenommen. Auch beim Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)15 wurden migrationsrelevante Kriterien berücksichtigt. Demnach müssen die individuellen Bedarfe von Personengruppen mit einem spezifischen Unterstützungsbedarf in den Versorgungsplänen berücksichtigt werden; hierzu gehören laut PSG II auch „pflegebedürftige Personen mit Migrationshintergrund“.16 4. Gesellschaftlicher Zusammenhalt 4.1. Wohnungsbau- und Integrationspolitik der Bundesregierung Die Bundesregierung sieht eine große Herausforderung in der Unterbringung und Integration der Flüchtlinge in den Städten und Gemeinden und fördert die Kommunen bei der Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen. Das Bundeskabinett hat mit dem Eckwertebeschluss zum Haushalt 2017 und dem Finanzplan bis zum Jahr 2020 auch zusätzliche Investitionen für die soziale Stadtentwicklung in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich beschlossen.17 12 BT-Drs. 18/10610, S. 60. 13 BT-Drs. 18/10610, S. 61. 14 Vgl. „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ vom 17.07.2015, BGBl I, S. 1368 ff. 15 Vgl. „Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 21.12.2015, BGBl I, S. 2424 ff. 16 BT-Drs. 18/10610, S. 214. 17 BT-Drs. 18/10610, S. 164 f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 108/17 Seite 7 4.2. Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 sieht eine Verstärkung der Investitionen in die soziale Stadtentwicklung und damit auch in das nachbarschaftliche Zusammenleben in den Städten und Gemeinden vor. Insgesamt sind dafür in den Jahren 2017 bis 2020 zusätzlich 300 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Von dieser Summe fließen 200 Millionen pro Jahr in das Programm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“. Damit soll der Umbau und Ersatzneubau sozialer Infrastrukturen wie Kitas, Bildungseinrichtungen und Stadtteilzentren zu Orten der Integration im Quartier gefördert werden.18 4.3. Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Die außerschulischen Maßnahmen reichen von Leseund Sprachförderung über Tanz-, Theater- und Zirkusprojekte bis hin zur Mediengestaltung und bildenden Kunst. Das Programm läuft von 2013 noch bis Ende 2017. Insgesamt stellt das BMBF dafür bis zu 230 Millionen Euro bereit.19 4.4. Aktivitäten der Bundesregierung für Teilhabe und Chancengleichheit am Beispiel 4.4.1. Projekte zum interreligiösen Dialog Das Bundesinnenministerium (BMI) fördert Projekte zum interreligiösen Dialog, unter anderem mit dem Islam. Hierbei handelt es sich vor allem um von muslimischen, christlichen und/oder dialogischen Trägern durchgeführte Maßnahmen, die sich an Multiplikatoren aus den Bereichen Religion, Gesellschaft und Politik richten. Ziel ist es, über ein besseres Verständnis der Religionen untereinander, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.20 4.4.2. Zentren für Islamische Theologie Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat seit 2011 für zunächst fünf Jahre mit rund 20 Millionen Euro die Zentren für Islamische Theologie in Tübingen, Frankfurt am Main (mit Gießen), Münster, Osnabrück und Erlangen-Nürnberg gefördert. Nach der positiven Evaluation aller Zentren im Dezember 2015 setzt das BMBF die Förderung der islamischen Theologie an deutschen Universitäten um weitere fünf Jahre fort.21 18 BT-Drs. 18/10610, S. 170. 19 BT-Drs. 18/10610, S. 207. 20 BT-Drs. 18/10610, S. 230. 21 BT-Drs. 18/10610, S. 230. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 108/17 Seite 8 4.4.3. Avicenna-Studienwerk Ebenfalls in die Zuständigkeit des BMBF fällt die Förderung von begabten und gesellschaftlich engagierten muslimischen Studierenden: Am 16. Juli 2013 wurde das Avicenna-Studienwerk in die Reihe der vom BMBF anerkannten und geförderten Begabtenförderungswerke in Deutschland aufgenommen. Seit Anfang 2014 können sich dort junge Muslime um ein Begabtenstipendium bewerben.22 5. Rassismus/Diskriminierung/Fremdenfeindlichkeit 5.1. Konten von Geduldeten und Asylsuchenden Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie23 und der dazugehörigen Zahlungskonto -Identitätsprüfungsverordnung24 wird es Asylbewerbern und Geduldeten erleichtert, ein Girokonto zu eröffnen. Hierzu werden sowohl die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung als auch bei einem Asylsuchenden den Ankunftsnachweis bzw. eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung als Identitätsnachweis zugelassen.25 5.2. Interministerielle Arbeitsgruppe Am 13. Juli 2016 hat die Bundesregierung das von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) erarbeitete Papier „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung “ beschlossen. Ziel ist die Optimierung der Extremismusprävention und Demokratieförderung im direkten Kontakt mit den Bürgern, aber auch im Internet.26 5.3. Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe Das BMI hat das Fördervolumen für das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ ab 2016 auf 12 Millionen Euro jährlich verdoppelt. Mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ werden landesweit tätige Verbände (ursprünglich vor allem in Ostdeutschland) angesprochen . Künftig werden sich zudem Modellprojekte dem Themenfeld „Interkulturelles Lernen“ widmen; sie sollen die Professionalität der ehrenamtlich tätigen Demokratietrainerinnen und Demokratietrainer in diesem Feld stärken. 27 22 BT-Drs. 18/10610, S. 231. 23 Vgl. „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen“ vom 11.04.2016, BGBl I, S. 720 ff. 24 Vgl. „Verordnung über die Bestimmung von Dokumenten, die zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person zum Zwecke des Abschlusses eines Zahlungskontovertrags zugelassen werden“ vom 05.07.2016, BAnz AT 06.07.2016 V1. 25 BT-Drs. 18/10610, S. 246. 26 BT-Drs. 18/10610, S. 258 f. 27 BT-Drs. 18/10610, S. 260. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 108/17 Seite 9 5.4. Bundeszentrale für politische Bildung Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken. Ein Schwerpunkt der Arbeit der BpB liegt in der Auseinandersetzung mit Extremismus und Fremdenfeindlichkeit.28 5.5. Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit “ Die Haushaltsmittel für das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ wurden 2016 von 40,5 Millionen Euro auf 50,5 Millionen Euro erhöht. Für 2017 wurde nochmals eine Verdopplung auf insgesamt 104,5 Millionen Euro eingeplant. Die Projekte wurden ab 2016 um die Themenfelder „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ sowie „Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter“ erweitert. Für 2017 ist geplant, dass das Programm um die Themenfelder „Engagement und Vielfalt in der Arbeits- und Unternehmenswelt“, „Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft“, „Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug“ und „Bewährungshilfe, Stärkung des Engagement im Netz sowie Demokratieförderung im Bildungsbereich“ erweitert wird.29 *** 28 BT-Drs. 18/10610, S. 260. 29 BT-Drs. 18/10610, S. 259.