Nr. WD 3-3000-103/16 (8. April 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der Fachbereich WD 7 wurde gefragt, unter welchen Voraussetzungen es möglich sei, die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung zu untersagen. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Erläuterung der Begriffe „Ferienwohnung“ sowie „Betrieb eines Beherbungsgewerbes“ gewünscht . Vor diesem Hintergrund bat der Fachbereich WD 7 den Fachbereich WD 3 um Zuarbeit hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Untersagung der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung. Daraufhin wurden Recherchen zur entsprechenden Gesetzgebungskompetenz sowie zur Vereinbarkeit einer solchen Nutzungsuntersagung mit den Grundrechten der Berufsfreiheit in Artikel 12 Abs. 1 und der Eigentumsgarantie in Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz durchgeführt. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber teilte der Fachbereich WD 7 mit, dass der Auftraggeber eine verfassungsrechtliche oder gewerberechtliche Beurteilung nicht wünsche und die Fragen ausschließlich aus baurechtlicher Sicht beantwortet werden sollten. Infolgedessen hat der Fachbereich WD 3 von einer weiteren Untersuchung der oben genannten Fragen aus verfassungsrechtlicher bzw. gewerberechtlicher Sicht abgesehen. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Untersagung der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung