© 2016 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 101/13 Anpassung der Ausgabevolumina für das Personal der öffentlichen Verwaltung in ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union Beiträge zur Konsolidierung der Staatshaushalte seit 2009 Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 2 Anpassung der Ausgabevolumina für das Personal der öffentlichen Verwaltung in ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union - Beiträge zur Konsolidierung der Staatshaushalte seit 2009 Verfasser/in: Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 101/13 Abschluss der Arbeit: 16. August 2013 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Telefon: Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 4 2. Untersuchungsmethode 4 3. Ergebnis und seine Auswertbarkeit 5 4. Die Situation in der Bundesrepublik Deutschland 5 4.1. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung 5 4.2. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung 6 4.3. Veränderungen bei Gehaltsbestandteilen in der öffentlichen Verwaltung 6 4.4. Veränderungen von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen in der öffentlichen Verwaltung 7 5. Die Situation in ausgewählten Mitgliedstaaten der Eurozone 8 5.1. Estland 8 5.2. Finnland 10 5.3. Frankreich 12 5.4. Italien 14 5.5. Niederlande 17 5.6. Österreich 19 5.7. Portugal 21 5.8. Slowakische Republik 22 5.9. Spanien 23 5.10. Zypern 25 6. Ergänzende Daten der Europäischen Statistikbehörde EUROSTAT 26 6.1. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung 26 6.2. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung 27 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 4 1. Vorbemerkungen Seit dem Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise im Herbst 2008 und der in ihrer Folge eingetretenen hohen bis krisenhaften Staatsverschuldung zahlreicher Mitgliedstaaten der Eurozone gehört die Konsolidierung der Staatshaushalte zu den Kernanstrengungen der Krisenbewältigung. Bei den Konsolidierungsbemühungen auf der Ausgabenseite werden insbesondere die Ausgabevolumina für das Personal in der öffentlichen Verwaltung einer Überprüfung unterzogen und angepasst. Die nachfolgende Ausarbeitung gibt einen Überblick über die Anpassung der Ausgaben für das Personal der öffentlichen Verwaltung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Währung der Euro ist, für den Zeitraum von 2008 bis 2012. Grundlage hierfür bildet eine Anfrage des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages an die Partnerdienste der Parlamente der Euro-Staaten 2. Untersuchungsmethode Um einen Überblick über die Anpassung der Ausgabevolumina für das Personal der öffentlichen Verwaltung in den Staaten der Eurozone für die Jahre 2009 bis 2012 zu erhalten, wurden die Parlamente der Mitgliedstaaten Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien und Zypern zu folgenden Fragen um eine Stellungnahme gebeten: 1. Wieviele Personen (Beamte und Richter, Soldaten, Angestellte) waren in den Jahren 2008 bis 2012 in der öffentlichen Verwaltung (zentrale, regionale und kommunale Ebene) Ihres Landes beschäftigt? 2. Wie haben sich die Gehälter in der öffentlichen Verwaltung im gleichen Zeitraum linear entwickelt? a. Gehaltsveränderung 2009 im Vergleich zu 2008 b. Gehaltsveränderung 2010 im Vergleich zu 2009 c. Gehaltsveränderung 2011 im Vergleich zu 2010 d. Gehaltsveränderung 2012 im Vergleich zu 2011 3. Sind im gleichen Zeitraum Gehaltsbestandteile der in der öffentlichen Verwaltung Beschäftigten, wie z.B. Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld u.ä., verändert worden oder weggefallen? 4. Sind im gleichen Zeitraum Veränderungen an der Arbeitszeit und an dem Urlaubsanspruch der in der öffentlichen Verwaltung Beschäftigten vorgenommen worden? Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 5 3. Ergebnis und seine Auswertbarkeit Antworten liegen aus allen angefragten Staaten vor, mit Ausnahme von: Belgien, Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta und Slowenien. Die Antworten der Parlamentsdienste wurden teilweise in englischer, französischer und niederländischer Sprache übermittelt, sodass eine Arbeitsübersetzung durch den Fachbereich WD 3 ins Deutsche erforderlich war. Um die fehlenden Informationen aus den Staaten zu kompensieren, deren Parlamente nicht geantwortet hatten, wurden als ergänzende Quelle Daten der Europäischen Statistikbehörde EUROSTAT herangezogen, die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt wurden. Sie sind Teil dieser Ausarbeitung unter Textziffer 6. Mangels Vergleichbarkeit der übermittelten und beigezogenen Daten ist anzumerken, dass die hier eingegangenen Antworten es nicht zulassen, ein klares und konsistentes Gesamtbild der in den Staaten der Eurozone jeweils vorgenommenen Veränderungen der Ausgabevolumina zu zeichnen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund jeweils unterschiedlicher Methoden der Datenerhebung und -auswertung sowie sehr unterschiedlicher Definitionen für den Untersuchungsbereich „Öffentliche Verwaltung“ Ein Vergleich unzureichend kohärenten Datenmaterials und seine Auswertung würden zu fehlerhaften Schlüssen führen. Aus diesem Grunde werden die Antworten der Partnerdienste der angefragten Parlamente dargestellt, ohne sie hier für Auswertungen und für Schlussfolgerungen heranzuziehen. 4. Die Situation in der Bundesrepublik Deutschland 4.1. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung2 Verwaltungsebene 30. 06. 2008 30. 06. 2009 30. 06. 2010 30. 06. 2011 30. 06. 20123 Bund (insgesamt) 462.173 460.438 457.264 524.728 513.926 Beamte/Richter 129.528 129.085 129.556 182.416 181.590 Soldaten 183.571 185.039 185.725 185.542 179.509 Angestellte 149.074 146.314 141.983 156.770 152.827 Bundesländer (insgesamt) 1.929.065 1.921.526 1.940.696 2.336.973 n.a. Beamte/Richter 1.238.077 1.239.722 1.253.453 1.293.933 n.a. Angestellte 690.988 681.804 687.243 1.043.040 n.a. Kommunen (insgesamt) 1.220.446 1.235.308 1.241.490 1.367.178 n.a. Beamte/Richter 180.891 181.674 182.077 186.219 n.a. Angestellte 1.039.555 1.053.634 1.059.413 1.180.959 n.a. 2 Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2009-2012, Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes , Fachserie 14, Reihe 6, Kap. 2.1., online abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/AlteAusgaben/PersonalOeffentlicherDie nstAlt.html [Stand 12. August 2013]. 3 Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Sonderabfrage im Auftrag der Wissenschaftlichen Dienste vom 29. Mai 2013. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 6 Hinweis: Der in der Übersicht für das Jahr 2011 ausgewiesene sprunghafte Anstieg der Personalzahlen ist nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes auf einen Konzeptionswechsel bei der Erfassung und Darstellung der Personalstandstatistik zum 30. Juni 2011 zurückzuführen.4 4.2. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung 2009 2010 2011 2012 2013 Bund Beamte/Richter/Soldaten +2,8 % (1.1.2009) + 1,2 % (1.1.2010) + 0,6 % (1.1.2011) + 0,3 % (1.8.2011) + 3,3 % (1.3.2012) + 1,2 % (1.4.2013) +1,2 % (1.8.2013) Angestellte + 2,8 % 225 € einmalig (1.1.2009) + 1,2 % (1.1 2010) + 0,6 % 240 € einmalig (1.1.2011) + 0,5 % (1.8.2011) + 3,5 % (1.3.2012) + 1,4 % (1.4.2013) +1,4 % (1.8.2013) Bundesländer Beamte/Richter5 zwischen 0 und 3 % zwischen 0 und 1,2 % zwischen 0 und 2,0 % zwischen 1,0 und 2,6 % zwischen 1,0 und 2,65 % Angestellte + 40 € (Sockel) + 3,0 % (1.3.2009) + 1,2 % (1.3.2010) + 1,5 % 360 € einmalig (1.4.2011) + 17 € (Sockel) + 1,9 % (1.1.2012) + 2,65 % (1.1.2013) Kommunen Beamte zwischen 0 % und 3 % zwischen 0 % und 1,2 % zwischen 0 % und 2,0 % zwischen 1,0 %und 2,6 % zwischen 1,0 und 2,65 % Angestellte + 2,8 % 225 € einmalig (1.1.2009) + 1,2 % (1.1 2010) + 0,6 % 240 € einmalig (1.1.2011) + 0,5 % (1.8.2011) + 3,5 % (1.3.2012) + 1,4 % (1.4.2013) +1,4 % (1.8.2013) 4.3. Veränderungen bei Gehaltsbestandteilen in der öffentlichen Verwaltung Für die Beamten/Richter und Soldaten des Bundes und der Länder gab es eine gemeinsame Rechtsgrundlage für die Zahlung eines jährlichen Urlaubsgeldes und einer jährlichen Sonderzuwendung (sog. Weihnachtsgeld) bis zum Jahre 2003. Seit der Änderung des Rechtsrahmens im Jahre 2004 haben Bund und Länder die Möglichkeit, die Gewährung des Urlaubsgeldes und der Sonderzuwendung selbst zu regeln. Von diesem Recht haben sie Gebrauch gemacht und differenzierte Regelungen - von der vollständigen Streichung bis zur Zahlung von 70 Prozent eines Monatsgehalts - getroffen. 4 Hintergrund dieser Veränderungen sei der Ausgliederungsprozess von öffentlichen Aufgaben aus der Kernverwaltung der Gebietskörperschaften in rechtlich selbstständige Einrichtungen. Für die Personalstandstatistik hatte dies zur Folge, dass immer mehr Einrichtungen im mittelbaren öffentlichen Dienst und bei privat-rechtlichen Einrichtungen nachgewiesen wurden. Um aber die Vergleichbarkeit der Daten im Zeitverlauf und über die Grenzen der Bundesländer hinweg zu verbessern, sei eine Integration dieser Einheiten notwendig gewesen, daher wurden die Darstellungsbereiche überarbeitet. Die erweiterte Darstellung der öffentlichen Gesamthaushalte ermögliche Vergleiche mit den Finanzstatistiken, die bisher nur auf Ebene der Kernhaushalte möglich waren. Der öffentliche Gesamthaushalt - abgeleitet aus den Konzepten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen - entspreche institutionell dem Staatssektor und könne daher besser für internationale Vergleiche herangezogen werden. Eine Untergliederung des öffentlichen Dienstes in unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Dienst werde nicht mehr vorgenommen . Vgl. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2012, Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes, Fachserie 14 Reihe 6, S. 6 f., online abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Personaloeffentlich erDienst2140600117004.pdf?__blob=publicationFile [Stand 12. August 2013]. 5 Seit September 2006 regeln der Bund und die Länder die Besoldung ihrer Beamten jeweils eigenständig. Daher werden hier für die Länder lediglich Spannen der Gehaltsentwicklung angegeben. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 7 Die Zahlung eines Urlaubsgeldes wurde im Bereich des Bundes, der Länder und Kommunen 2004 eingestellt. Für die Beamten, Richter und Soldaten des Bundes wurde die Höhe der Sonderzuwendung vom Jahr 2004 an von ca. 83 % auf 60 % eines Monatsgehalts reduziert. Für die Jahre 2006 bis 2010 wurde die Sonderzuwendung nochmals halbiert. Seit 2011 wird die Sonderzuwendung wieder in der für 2004 bestimmten Höhe von ca. 60 % eines Monatsgehalts gezahlt; sie ist seit dem 1. Juli 2009 in das Monatsgehalt der Beamten/Richter und Soldaten integriert. Die Sonderzuwendung für die Beamten und Richter der Länder und Kommunen6 ist seit 2004 sehr unterschiedlich geregelt worden. Die Bandbreite reicht von der vollständigen Streichung in Brandenburg (2009) und in Sachsen (2011) über die teilweise Streichung für höhere Einkommensgruppen und die Gewährung von Festbeträgen zwischen 120 und 840 Euro bis hin zur Gewährung von bis zu 70 % eines Monatsgehalts (Bayern). In einigen Ländern wurde die Sonderzuwendung im Jahre 2009 in das Monatsgehalt der Beamten und Richter integriert; das Volumen variiert dabei zwischen 50 % (Mecklenburg-Vorpommern) und 60 % (Hessen) eines Monatsgehalts . Die Angestellten des Bundes und der Kommunen erhalten seit 2007 eine - im Vergleich zur vorherigen Regelung - abgesenkte jährliche Sonderzahlung. Sie ist sozial gestaffelt und variiert je nach tariflicher Eingruppierung zwischen 90 und 45 Prozent eines Monatsgehalts. Die Jahressonderzahlung für die Angestellten der Länder wird ebenfalls seit 2007 mit abgesenktem Volumen gewährt. Durch die soziale Staffelung variiert der Betrag zwischen 30 und 95 Prozent eines Monatsgehalts. 4.4. Veränderungen von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen in der öffentlichen Verwaltung Seit dem 1. März 2006 beträgt die regelmäßige Wochenarbeitszeit der Beamten des Bundes 41 Stunden. Es gab seither keine Veränderungen. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit der Beamten in Ländern und Kommunen wird von den Ländern durch Erlass entsprechender Verordnungen geregelt. Sie variiert zwischen 40 und 42 Stunden pro Woche. Für die Angestellten des Bundes und der Kommunen gilt seit dem Jahr 2005 unverändert eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 39 bzw. 40 Stunden. In den Ländern ist die Arbeitszeit der Angestellten im großflächigen Tarifvertrag der Länder nicht verbindlich vorgegeben. Die Arbeitszeiten variieren in den Ländern zwischen 39 und 40 Wochenstunden. Reduzierungen der Arbeitszeit zur Beschäftigungssicherung finden seit 2006 in zahlreichen Ländern, darunter Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, Anwendung. 6 Die jeweilige Regelung für die Landesbeamten gilt auch für die Beamten der Kommunen dieses Landes. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 8 5. Die Situation in ausgewählten Mitgliedstaaten der Eurozone 5.1. Estland 5.1.1. Vorbemerkungen Die öffentliche Verwaltung in Estland gliedert sich in zwei Ebenen: die Zentralregierung und die kommunalen Verwaltungen der 15 Landkreise und 194 ländliche Gemeinden.7 Die Entwicklung der Beschäftigtenzahl erscheint je nach Verwaltungsebene mit unterschiedlicher Tendenz; dies gilt auch jeweils für die Berufsgruppen innerhalb der öffentlichen Verwaltung. In der Gesamtschau für die öffentliche Verwaltung des ganzen Landes ergibt sich eine kontinuierliche Zunahme der Beschäftigtenzahl seit 2008; jedoch wird auf einen signifikanten Anstieg der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse seit 2009 verwiesen. Es fehlt der Auskunft jedoch an sicherndem Datenmaterial und Abgrenzungsmöglichkeiten zu Vollzeitbeschäftigungen, um Aussagen zur Summenentwicklung (etwa der Vollzeitäquivalente) treffen zu können. Die Gehälter der Beschäftigten wurden in den Jahren 2009 und 2010 reduziert; in den beiden Folgejahren stiegen sie wieder an. 5.1.2. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung8 Verwaltungsebene 2008 2009 2010 2011 2012 Insgesamt 155.500 158.600 157.700 159.300 165.400 Zentralregierung 82.000 81.700 82.200 81.600 86.300 Ländliche Gemeinden 73.500 76.900 75.500 77.800 79.100 Die Tabelle zeigt die durchschnittliche Anzahl von Arbeitnehmern im öffentlichen Sektor (jeweils aufgerundet) in Estland in den Jahren 2008-2012 mit Ausnahme der Daten zur regionalen Ebene der Landkreise, die nicht übermittelt wurden. 7 Eintrag "Estland - gesamt" in Munzinger Online/Länder - Internationales Handbuch, online abrufbar unter: http://www.munzinger.de/document/03000EST000, [Stand 12. August 2013]. 8 Quelle: Antwort der Kanzlei des estnischen Parlaments, Research Department, vom 26. Juni 2013 mit Verweis auf Statistics Estonia. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 9 Berufsgruppen 2008 2009 2010 2011 2012 Insgesamt 155.500 158.600 157.700 159.300 165.400 Fachangestellte 49.500 56.600 61.100 60.800 63.700 Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe 25.00 23.700 23.700 25.00 26.800 Kaufmännische Angestellte, und Beschäftigte in Servicebereichen 22.800 21.900 18.300 18.300 22.000 Hilfsarbeitskräfte 16.800 17.00 13.900 13.000 13.500 Führungspersonal 14.400 13.900 14.700 14.000 12.500 Angestellte für Administration und Büroarbeiten 8.600 7.200 7.700 10.100 10.100 Bedienpersonal für Anlagen und Maschinen und Monteure 5.900 6000 7.200 7.700 7.300 Landwirtschaft, Handwerk und verwandte Berufe 8.900 9.500 6.800 7.500 6.500 Streitkräfte 3.400 2.900 3.300 2.100 2.500 Diese Tabelle markiert die durchschnittliche und ebenfalls aufgerundete Gesamtzahl der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung Estlands im Alter von 15 bis 74 Jahren, aufgeteilt nach Berufsund Tätigkeitsgruppen. 5.1.3. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung9 Verwaltungsebene 2009 2010 2011 2012 Alle (ø) - 3,0 % - 3,8 % + 3,7 % + 3,6 % Zentralregierung inkl. Sozialversicherungen - 2,0 % - 2,5 % + 4,2 % + 4,2 % Kommunalverwaltung - 4,5 % - 5,8 % + 3,0 % + 2,8 % Die Tabelle kennzeichnet die Entwicklung der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung Estlands. Dargestellt ist die prozentuale Veränderung der Beschäftigtenentgelte jeweils gegenüber denen des Vorjahrs. Die angegebenen Zahlen beruhen auf eigenen Berechnung des estnischen Parlaments auf der Basis der Daten der Statistikbehörde Estland. Es fehlen wiederum Daten zur Verwaltungsebene der Landkreise. 5.1.4. Veränderungen bei Gehaltsbestandteilen Nach Angaben des estnischen Parlaments ist insgesamt ein signifikanter Rückgang von Zulagen und Boni seit 2007 zu verzeichnen. Im Jahr 2007 umfassten sie einen Anteil von ca. 10 % der 9 Quelle: Antwort der Kanzlei des estnischen Parlaments, Research Department (Fn. 8). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 10 Personalausgaben der öffentlichen Verwaltung insgesamt: Auf der Ebene der Zentralregierung betrug der Anteil 9,4 %, auf der Ebene der ländlichen Gemeinden 1,6 %. Bis zum Jahr 2010 sank ihr Anteil auf 0,6 % bzw. 1,1 %. Hintergrund dieser Einschnitte sind die Regierungsinitiativen vom Juli 2008 und Frühjahr 2009, die Personalausgaben im öffentlichen Sektor um insgesamt 8 % bzw. weitere 10 % zu kürzen. In der zweiten Jahreshälfte 2009 wurde eine weitere Reduzierung der Personalausgaben um 4 % vorgenommen. Seit Beginn der wirtschaftlichen Erholung des Landes stiegen Zulagen und Boni lediglich in marginalem Umfang an. Urlaubsgeld wurde von nahezu ausnahmslos allen Verwaltungen seit 2009 nicht mehr gewährt - trotz bestehender gesetzlicher Befugnis. Der im Juni 2012 verabschiedete und im April 2013 in Kraft getretene Civil Service Act10 sieht keine Urlaubsgeldzahlung mehr vor. Auch andere Gehaltsbestandteile und Zulagen werden darin nicht mehr explizit aufgeführt. 5.1.5. Veränderungen von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen in der öffentlichen Verwaltung Durch den Erlass des Civil Service Act wurden die Beschäftigungsbedingungen für die öffentliche Verwaltung in erheblichem Umfang verändert. Das Gesetz sieht Kürzungen bisher gewährter Leistungen vor, darunter auch vom Dienstalter abhängige Vergünstigungen und Urlaubstage. Der grundlegende Urlaubsanspruch wurde auf 35 Kalendertage festgesetzt; zusätzliche Ansprüche auf nach dem Dienstalter gestaffelte Urlaubstage (bis zu 10) wurden gestrichen. Nach der Auskunft des estnischen Parlaments sind Veränderungen der Arbeitszeitregelungen in der öffentlichen Verwaltung nicht präzise erfasst. Auf einen seit 2009 festzustellenden signifikanten Rückgang von Vollzeitbeschäftigungen und einen damit korrespondierenden Anstieg von Teilzeitbeschäftigungen wird ausdrücklich hingewiesen. 5.2. Finnland 5.2.1. Vorbemerkungen Die öffentliche Verwaltung Finnlands gliedert sich unterhalb der Zentralregierung in sechs Regionalverwaltungsbezirke , darunter in 19 Regionen und 70 Verwaltungsgemeinschaften mit aktuell 320 Gemeinden.11 Die Gesamtzahl der in der öffentlichen Verwaltung Beschäftigten hat sich 2012 nach zwischenzeitlich geringfügiger Absenkung wieder auf dem Ausgangsniveau von 2008 eingestellt. Der Blick auf die Verwaltungsebenen lässt erkennen, dass die kontinuierliche Abnahme der Beschäftigtenzahl auf der Ebene der Zentralregierung durch einen stetigen Anstieg der Zahl der Beschäftigten 10 Civil Service Act (Avaliku teenistuse seadus) vom 13. Juni 2012; online abrufbar unter: http://www.legaltext.ee/et/andmebaas/tekst.asp?loc=text&dok=2013X11&keel=en&pg=1&ptyyp=RT&tyyp=X&que ry=avaliku+teenistuse [Stand 12. August 2013]. 11 "Finnland - Politik" in Munzinger Online/Länder - Internationales Handbuch, URL: http://www.munzinger.de/document/03000FIN020 [Stand 12. August 2013]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 11 der Regional- und Kommunalverwaltungen kompensiert wurde. Die Gesamteinkommen der Beschäftigten stiegen in allen erfassten Jahren an. Wesentliche Veränderungen der Arbeitszeitfestlegungen und Urlaubsansprüche fanden im fraglichen Zeitraum nicht statt. 5.2.2. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung Verwaltungsebene 2008 2009 2010 2011 2012 Insgesamt 666.000 657.000 663.000 667.000 666.000 Zentralregierung 157.000 155.000 153.000 151.000 144.000 Regional- und Kommunalverwaltungen 509.000 502.000 510.000 517.000 522.000 Die Tabelle weist zunächst die Gesamtzahl der in der öffentlichen Verwaltung Finnlands Beschäftigten im Alter von 15 bis 74 Jahren aus. Die Summen werden weiter untergliedert nach den Beschäftigten der Zentralregierung sowie denen der Regional- und Kommunalverwaltungen. Für den Bereich der Zentralregierung werden erfasst: deren unmittelbar Beschäftigte, die Beschäftigten der Universitäten, der Sozialversicherung, der Finnischen Notenbank und externe Institutionen der Zentralregierung mit eigener Rechtspersönlichkeit. Auf der Ebene der Regional- und Kommunalverwaltungen sind erfasst: deren unmittelbare Beschäftigte, die Beschäftigten des kommunalen Schulsystems, der kommunalen Institutionen und Agenturen mit eigener Rechtspersönlichkeit , wie z.B. Gesundheitszentren, Krankenhäuser und Tagespflege-Einrichtungen sowie die Beschäftigten externer Institutionen der Regional- und Kommunalverwaltungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.12 5.2.3. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung Verwaltungsebene 2008 2009 2010 2011 2012 Zentralregierung + 7,15 % + 3,25 % + 3,22 % + 2,71 % + 4,23 % Kommunalverwaltung + 5,60 % + 3,17 % + 2,28 % + 2,62 % + 2,35 % Die Tabelle veranschaulicht die Entwicklung der Gesamteinkommen (total earnings) in der öffentlichen Verwaltung Finnlands. Dargestellt ist die nicht-inflationsbereinigte prozentuale Veränderung der Gesamteinkommen jeweils gegenüber denen des Vorjahrs. Die angegebenen Zahlen beruhen auf Daten der Statistikbehörde Finnlands.13 12 Quelle: Antwort der Eduskunta vom 26. Juni 2013 mit Verweis auf Official Statistics of Finland (OSF): Labour force survey, Employment and unemployment in 2011 (2011) Appendix table 12, online abrufbar unter: http://www.tilastokeskus.fi/til/tyti/2011/13/tyti_2011_13_2012-03-09_tau_012_en.html [Stand 12. August 2013]. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die hier vorgenommene Zuordnung der Beschäftigten von derjenigen unterscheidet , die der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zugrunde gelegt wird. 13 Official Statistics of Finland (OSF). Das finnische Parlament verweist zur Definition von Gesamteinkommen auf http://www.stat.fi/meta/kas/kokonaisansio_en.html [Stand 12. August 2013]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 12 5.2.4. Veränderungen bei Gehaltsbestandteilen in der öffentlichen Verwaltung Nach den Angaben des finnischen Parlaments hat die Euro-Krise per se nicht zu einschneidenden Veränderungen bezüglich der Gehaltsbestandteile geführt. Kleinere Anpassungen, die sich an längerfristigen Entwicklungen orientierten, wurden jedoch vorgenommen. Auf der Ebene der Zentralregierung sind die Gehaltsbestandteile beispielsweise konstant geblieben. Unregelmäßig gezahlte Leistungen wie im Rahmen von Krankenpflege, Eltern- oder Kindergeld oder die Gewährung von Leistungen im Erziehungsurlaub sind ebenfalls größtenteils unverändert geblieben. Zusätzliches Urlaubsgeld wird unverändert gewährt; eine Weihnachtsgratifikation existiert in Finnland nicht. 5.2.5. Veränderungen von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen in der öffentlichen Verwaltung Die Länge des Jahresurlaubs, die sich in Finnland einerseits nach der Anzahl der Monate richtet, in denen ein Urlaubsanspruch erworben wurde und andererseits nach der Dauer des entsprechenden Arbeitsverhältnisses, ist unverändert geblieben. Nach der Antwort des finnischen Parlaments hat es in Finnland keine wesentlichen Änderungen bei den Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüchen als Konsequenz aus der Euro-Krise gegeben. 5.3. Frankreich 5.3.1. Vorbemerkungen Die öffentliche Verwaltung der französischen Republik gliedert sich unterhalb der Zentralregierung in 22 Regionen (Régions), 96 Départements, 330 Arrondissements, 3.883 Kantone (Cantons) und 36.570 Gemeinden (Communes). Hinzu treten Körperschaften mit Sonderstatus (Collectivités à statut particulier) und überseeische Körperschaften (Collectivités d’outre-mer).14 Die Antwort der französischen Assemblée nationale nimmt nur bedingt auf die gestellten Fragen der Wissenschaftlichen Dienste Bezug und verweist hierzu lediglich auf einen Bericht des Ministeriums für Staatsreform, Dezentralisierung und öffentlichen Dienst.15 Dieser Bericht nimmt hinsichtlich der statistisch erfassten Daten eine Unterscheidung dreier Bereiche der öffentlichen Verwaltung vor: die Zentralregierung (Fonction publique de l’État), die Verwaltungen der Gebietskörperschaften (Fonction publique territoriale) sowie das Gesundheitswesen (Fonction publique hospitalière). 14 "Frankreich - Verwaltung" in Munzinger Online/Länder - Internationales Handbuch, abrufbar unter: http://www.munzinger.de/document/03000FRA020 [Stand 12. August 2013]. 15 Quelle: Antwort der Assemblée nationale mit Verweis auf das Ministére de la réforme de l'Etat, de la décentralisation et de la fonction publique (2012): Rapport sur l’État de la Fonction publiques et les rémunérations online abrufbar unter: http://www.fonction-publique.gouv.fr/files/files/statistiques/jaunes/jaune2013_FP.pdf [Stand 12. August 2013] Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 13 5.3.2. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung Das französische Parlament beschränkt sich in seiner Antwort auf eine Darstellung der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in der öffentlichen Verwaltung zwischen den Jahren 2000 und 2010.16 Jährliche Entwicklung zwischen 2000 und 2010 Entwicklung 2008-2009 Entwicklung 2009-2010 in % absolut in % absolut Öffentliche Verwaltung (insgesamt) + 1,1 % + 0,4 + 23.353 - 0,1 + 4.961 Zentralregierung - 0,5 % - 1,0 - 24.269 - 1,0 - 24.121 Verwaltungen der Gebietskörperschaften + 3,1 % + 2,1 + 36648 + 0,2 + 4.492 Gesundheitswesen + 1,8 % + 1,0 + 10.974 + 1,3 + 14.668 5.3.3. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung Das französische Parlament verweist in seiner Antwort auf eine Darstellung der Entwicklung der Durchschnittsgehälter der drei Hierarchieebenen in der öffentlichen Verwaltung Frankreichs.17 Hierarchieebene 2008 2009 2010 2011 Gesamt + 0,6 % + 0,7 % + 0,9 % + 0,7 % Kategorie A + 0,60 % + 0,60 % + 0,90 % + 0,60 % Kategorie B + 0,70 % + 0,90 % + 1,10 % + 1,10 % Kategorie C + 0,80 % + 0,80 % + 0,80 % + 0,40 % 5.3.4. Veränderungen bei Gehaltsbestandteilen in der öffentlichen Verwaltung Diese Frage blieb unbeantwortet. 5.3.5. Veränderungen von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen in der öffentlichen Verwaltung Diese Frage blieb ebenfalls unbeantwortet. 16 vgl. Fn. 15, S. 24. 17 vgl. Fn. 15, S. 127. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 14 5.4. Italien 5.4.1. Vorbemerkungen Die italienische Verwaltung ist in folgende Ebenen gegliedert: die Zentralregierung, Verwaltungen der 20 Regionen und 110 Provinzen sowie die Kommunalverwaltungen in den Gemeinden.18 In der Gesamtschau ist der von der ersten Kammer des italienischen Parlaments zur Verfügung gestellten Übersicht eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl zu entnehmen. Die massivsten Reduzierungen sind demnach im Bildungssektor (Kategorien Schule und Hochschule) und in den Ministerialverwaltungen vorgenommen worden. Einen Anstieg der Beschäftigtenzahlen verzeichneten in signifikanter Höhe lediglich die Verwaltungen der Sonderregionen. Die Gehälter der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung sind im Gesamtdurchschnitt bis 2009 angestiegen, um in den beiden Folgejahren um 1,4 % bzw. 1,9 % gegenüber dem Vorjahr zu sinken. Diese Gesamttendenz findet bei Einzelbetrachtung in keinem der dargestellten Verwaltungsbereiche ihre Bestätigung. Steigerungen und Kürzungen fanden zu verschiedenen Zeitpunkten und in verschiedener Höhe statt; im Bereich der unabhängigen Institutionen zum Beispiel wurden über den gesamten Betrachtungszeitraum hinweg die Gehälter erhöht. 5.4.2. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung19 Verwaltungsbereich 2008 2009 2010 2011 Insgesamt 3.436.814 3.376.211 3.315.238 3.282.999 Schulen 1.129.863 1.074.772 1.043.284 1.015.589 Künstlerische und kulturelle Bildung 9.008 8.796 9.211 9.082 Ministerien 183.414 179.318 174.427 167.521 Regierungspräsidium 2.425 2.344 2.521 2.438 Fiskalorgane 55.238 54.405 53.674 54.468 Feuerwehr 31.982 31.695 31.586 32.608 Polizei 330.816 328.786 324.071 324.086 Streitkräfte 191.940 196.802 194.608 193.328 Justizbehörden 10.410 10.486 10.195 10.136 Diplomatenlaufbahn 935 919 909 919 Präfektenlaufbahn 1.478 1.415 1.403 1.356 Gefängnissektor 473 456 432 397 18 "Italien - Politik" in Munzinger Online/Länder - Internationales Handbuch, abrufbar unter: http://www.munzinger.de/document/03000ITA020, [Stand 12. August 2013]. 19 Quelle: Antwort des italienischen Senats vom 26. Juni 2013 mit Verweis auf das Oberste Rechnungsamt (RGS - Dipartimento della Ragioneria Generale dello Stato), "Conto annuale" http://www.contoannuale.tesoro.it [Stand 12. August 2013]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 15 Verschiedene öffentliche Einrichtungen und Körperschaften 56.235 53.888 52.144 50.284 Forschungseinrichtungen 17.421 18.186 18.111 20.860 Universitäten 119.869 115.912 111.004 108.500 Gesundheitssystem 689.856 693.716 688.481 682.477 Behörden der Regionen und Gemeinden 522.324 520.171 515.434 502.453 Sonderregionen 72.597 73.340 73.086 93.928 Unabhängige Institutionen 1.428 1.490 1.523 1.598 Sonstige öffentliche Einrichtungen 4.200 4.266 4.117 1.315 Sonstige öffentliche Einrichtungen20 4.902 5.048 5.017 9.656 Diese Tabelle zeigt die Anzahl der in der öffentlichen Verwaltung Italiens Beschäftigten in den Jahren 2008 bis 2011. Die Unterteilung erfolgt hier nach Berufsgruppen, nicht nach der jeweiligen Verwaltungsebene, wobei einzelne der angegebenen Kategorien, wie „Behörden der Regionen und Gemeinden“ sowie „Sonderregionen“ direkt auf die Situation in diesen Verwaltungsebenen hinweisen. Für das Jahr 2012 existieren nach den Angaben des italienischen Senats nur vorläufige Daten des Finanzministeriums, mit denen die prozentualen Veränderungen der Beschäftigtenzahlen in der öffentlichen Verwaltung zwischen 2011 und 2012 belegt werden:21 Verwaltungsbereich Veränderung der Anzahl der Beschäftigen 2012 im Vergleich zu 2011 (vorläufig) Insgesamt - 2,2 Schulen - 3,4 % Künstlerische und kulturelle Bildung - 1 % Ministerien - 2,5 % Regierungspräsidium - 0,8 % Feuerwehr - 2,2 % Polizei - 1,2 % Streitkräfte - 1,9 % Justizbehörden + 5 % Diplomatenlaufbahn - 5,7 % Präfektenlaufbahn - 1,6 % 20 Die beiden gleich benannten Kategorien “Sonstige Öffentliche Einrichtungen” bilden die Zahlen zu Institutionen ab, die auf zwei verschiedenen gesetzlichen Grundlagen basieren. Sie wurden nicht näher erläutert. 21 Quelle: Antwort des italienischen Senats mit Verweis auf das Oberste Rechnungsamt, "Conto annuale", http://www.contoannuale.tesoro.it [Stand 12. August 2013]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 16 Gefängnissektor - 4,2 % Fiskalorgane - 2,9 % Forschungseinrichtungen - 1,7 % Gesundheitssystem - 0,7 % Behörden der Regionen / Kommunen - 2,1 % 5.4.3. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung Verwaltungsbereich 2008 2009 2010 2011 Insgesamt + 6,4 % + 0,7 % - 1,4 % - 1,9 % Schulen + 14,1 % - 1,9 % - 5,1 % - 4,8 % Künstlerische und kulturelle Bildung + 1,3 % + 3,9 % + 27,3 % - 18,3 % Ministerien - 1,1 % - 0,8 % - 3 % + 1,6 % Regierungspräsidium 0 + 20,4 % + 0,7 % + 11,2 % Fiskalorgane + 0,1 % + 2,0 % - 3,3 % + 2,2 % Feuerwehr + 10,4 % 0 + 0,9 % + 11,5% Polizei + 0,6 % + 3,3 % - 0,8 % + 5,4 % Streitkräfte + 4 % + 6,4 % + 8% + 3,5 % Justizbehörden + 6,5 % + 0,8 % + 3,3 % - 4,6 % Diplomatenlaufbahn + 11,2 % -5 ,8 % - 3,4 % - 1,3 % Präfektenlaufbahn + 5,9 % - 1,7 % - 8,5 % + 5 % Gefängnissektor + 1,7 % - 0,7 % - 1,4 % - 5,8 % Verschiedene öffentliche Einrichtungen und Körperschaften - 2,3 % - 1,8 % + 2,5 % - 10,8 % Forschungseinrichtungen + 3,5 % + 13,7 % - 8,6 % + 14,3 % Universitäten + 5,6 % + 2 % - 2,6 % - 6,9 % Gesundheitssystem + 3,5 % + 1,9 % + 0,4 % - 2,4 % Behörden der Regionen / Kommunen + 8 % - 0,8 % - 1,6 % - 7,8 % Sonderregionen + 6 % + 2,9 % - 0,5 % + 25 % Unabhängige Institutionen + 7,3 % + 4,2 % + 7,5 % + 2,2 % Sonstige öffentliche Einrichtungen - 12,4 % + 3,5 % - 4,8 % - 54,7 % Sonstige öffentliche Einrichtungen22 + 11,3 % + 8 % + 1,8 % + 51,6% 22 Die beiden gleich benannten Kategorien “Sonstige Öffentliche Einrichtungen” bilden die Zahlen zu Institutionen ab, die auf zwei verschiedenen gesetzlichen Grundlagen basieren. Sie wurden nicht näher erläutert. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 17 Diese Tabelle zeigt die Veränderungen der gesamten Personalausgaben für die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sowie der Ausgaben für externes Personal. Auch hier verweist das italienische Parlament darauf, dass für das Jahr 2012 noch keine Daten verfügbar sind. 5.4.4. Veränderungen bei Gehaltsbestandteilen in der öffentlichen Verwaltung Die Antwort des italienischen Senats verweist auf das Gesetz Nr. 98/2011,23 mit dem dringende Maßnahmen zur Stabilisierung des öffentlichen Haushalts getroffen wurden. Danach wurde ein Einstellungsstopp verhängt; eine Ausnahme hiervon bilden die Bereiche Innere Sicherheit, Polizei und Feuerwehr. Der Anstieg bisher gezahlter Zulagen wurde begrenzt. Beide Festlegungen wurden inzwischen bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Mit Gesetz Nr. 78/2010 wurden die Gehälter für den Zeitraum von 2011-2013 auf dem Niveau von 2010 festgeschrieben und die Bemessungsgrundlage für Zulagen reduziert. Die Ausdehnung der Anwendungsdauer dieses Gesetzes bis zum Jahr 2014 liegt dem Parlament bereits zur Beratung vor. Weiterhin wird in der vorliegenden Antwort auf das Gesetz Nr. 150/2009 verwiesen, das zu Veränderungen für die Beschäftigungsbedingungen in der öffentlichen Verwaltung geführt hat. Es koppelt Zuwendungen und Zulagen an die Effektivität und Effizienz der Leistung der Beschäftigten. 5.4.5. Veränderungen von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen in der öffentlichen Verwaltung Die grundlegenden Bestimmungen über die Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung sind unverändert geblieben. 5.5. Niederlande24 5.5.1. Vorbemerkungen Die öffentliche Verwaltung der Niederlande ist in die Zentralbehörden und die Verwaltungen der 12 Provinzen (Provincies) und 418 Gemeinden (Gemeenten) gegliedert. An der Verwaltung der Provinzen sind die Provinzialstaaten (Landtage), die Deputiertenstaaten (Provinzregierung) unter Vorsitz des Kommissars des Königs beteiligt. Die Gemeindeverwaltungen bestehen aus dem direkt gewählten Gemeinderat und dem Magistrat (Bürgermeister und Beigeordnete). Neben den niederländischen Gebietskörperschaften gibt es gebietsübergreifende Körperschaften, deren Verwaltungstätigkeit sich nach bestimmten Aufgabenbereichen richtet.25 23 Italienische Gesetze sind abrufbar unter: www.normativa.it 24 Quelle: Antwort der niederländischen Zweiten Kammer vom 3. Juli 2013 . 25 „Niederlande - Verwaltung" in Munzinger Online/Länder - Internationales Handbuch, abrufbar unter: https://www.munzinger.de/search/go/land.jsp?id=nld&name=Niederlande [Stand 12. August 2013]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 18 Alle Bereiche des öffentlichen Sektors der Niederlande verzeichneten in den Jahren 2009 und 2010 signifikante Steigerungen der Beschäftigtenzahlen, die jedoch bis auf den Gesundheitsbereich in den beiden Folgejahren wieder eingebüßt wurden. Die Gehälter im öffentlichen Sektor entwickelten sich bei Indexierung des Niveaus 2006 (100) bis zum Jahr 2010 deutlich positiv (111), um nach Stagnation im Jahr 2011 im Folgejahr 2012 weniger steil zu wachsen (111,5). 5.5.2. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung Bereich des öffentlichen Sektors 2008 2009 2010 2011 2012 Öffentliche Verwaltung 310.000 318.000 317.500 309.000 305.000 Bildungswesen 344.000 351.000 352.000 347.000 333.000 Universitäre Medizinische Zentren 51.500 52.500 53.500 54.500 58.500 Innere Sicherheit 123.200 128.100 127.700 124.300 122.800 Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in den angegebenen Bereichen des öffentlichen Sektors. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung wird nicht nach den Ebenen der Gebietskörperschaften unterschieden. Mit Ausnahme des Gesundheitsbereichs, der eine kontinuierliche Zunahme der Beschäftigtenzahlen im Betrachtungszeitraum aufweist, haben alle übrigen Bereiche massive Zuwächse der Beschäftigtenzahlen in den Jahren 2009 und 2010 und erhebliche Reduzierungen in den Folgejahren zu verzeichnen, die sogar zu einer Unterschreitung des Ausgangsniveaus führen.26 5.5.3. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung 2008 2009 2010 2011 2012 Gehaltsentwicklung im Vergleich zum Stand 2006 (Index 100) 107 109 111 111 111,5 Bei Indexierung des Gehaltsniveaus im öffentlichen Sektor im Jahr 2006 (100) entwickelten sich die Gehälter der hier Beschäftigten bis zum Jahr 2010 deutlich positiv (111), um nach Stagnation im Jahr 2011 im Folgejahr 2012 weniger steil zu wachsen (111,5). Für das Jahr 2013 wird mit einer erneuten Stagnationsphase gerechnet.27 26 Quelle: Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties, Feiten en Cijfers Werken in de publieke sector 2013, S. 9, abrufbar unter: http://www.rijksoverheid.nl/bestanden/documenten-enpublicaties /rapporten/2013/06/05/feiten-en-cijfers-werken-in-de-publieke-sector- 2013/feitenencijferswerkenindepubliekesector2013.pdf [12. August 2013] 27 Quelle: Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties, Fn. 26, S. 19. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 19 5.5.4. Veränderungen bei Gehaltsbestandteilen in der öffentlichen Verwaltung Gehaltsbestandteile wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld u.a. wurden im Betrachtungszeitraum der jeweiligen Gehaltsentwicklung angepasst. Es fand keine Aussetzung der Gewährung dieser Gehaltsbestandteile statt. 5.5.5. Veränderungen von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen in der öffentlichen Verwaltung Im Betrachtungszeitraum hat es keine Veränderungen gegeben. 5.6. Österreich28 5.6.1. Vorbemerkungen Die Republik Österreich ist bundesstaatlich verfasst und besteht aus neun Bundesländern. Die Verwaltung ist in drei Ebenen gegliedert: die Bundesebene, die Bundesländer (Burgenland, Kärnten , Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien) sowie die Ebene der Kommunalverwaltungen. Österreich umfasst 15 sog. Statuarstädte, 80 Bezirke und 2.354 Gemeinden (per 1. Januar 2013). Die Bundeshauptstadt Wien hat 23 Gemeindebezirke.29 Im Betrachtungszeitraum von 2008 bis 2012 ging die Gesamtbeschäftigtenzahl auf der Ebene des Bundes geringfügig zurück. Der stärkere Rückgang in der Gruppe der Beamten und Richter im Umfang von fast 7000 Beschäftigten wurde durch einen Zuwachs im Bereich der Vertragsbeschäftigten nahezu ausgeglichen. Das Zahlenwerk zu den übrigen Körperschaften reicht für eine Tendenzbeschreibung nicht aus. Die Gehaltssteigerungsrate flachte im Betrachtungszeitraum mehr und mehr ab. Wesentliche Änderungen bei Gehaltsbestandteilen, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen wurden nicht vorgenommen. 5.6.2. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung Verwaltungsebene 2008 2009 2010 2011 2012 Bund (insgesamt) 132.784 132.908 132.804 132.357 131.183 davon Beamte/Richter 71.630 70.051 67.802 66.288 64.646 davon militärischer Dienst 14.641 14.747 14.644 14.392 13.981 davon Vertragsbedienstete 46.513 48.110 50.358 51.677 52.555 28 Quelle: Antwort des Österreichischen Bundeskanzleramtes vom 4. Juli 2013 . 29 "Österreich - Verwaltung" in Munzinger Online/Länder - Internationales Handbuch, abrufbar unter: http://www.munzinger.de/search/go/land.jsp?id=aut&name=%C3%96sterreich [Stand 12. August 2013]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 20 Bundesländer(insgesamt)30 141.972 142.798 140.765 n.a. n.a. Kommunen (insgesamt) 74.325 74.922 75.029 n.a. n.a. Diese Tabelle enthält die Anzahl der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung in sog. Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ). Ausgegliederte Einrichtungen sind nicht erfasst. 5.6.3. Veränderungen der Gehälter sowie bei Gehaltsbestandteilen in der öffentlichen Verwaltung Gehälter und Gehaltsbestandteile der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung in Österreich haben sich nach den Angaben des österreichischen Kanzleramts wie folgt verändert: Ab 1. Januar 2009: Erhöhung der Gehälter, Zulagen und Vergütungen um 3,55%. Ab 1. Januar 2010: zweistufige Erhöhung der Gehälter um zunächst 0,9%, danach um 4,00 Euro sowie Erhöhung von Zulagen und Vergütungen um 0,9%. Ab 1. Januar 2011: Erhöhung der Gehälter um 0,85%, mindestens jedoch um 25,50 Euro sowie Erhöhung von Zulagen und Vergütungen um 1%. Ab 1. Februar 2012: zweistufige Erhöhung der Gehälter um 2,56%, danach Erhöhung um 11,10 Euro sowie Erhöhung von Zulagen und Vergütungen um 2,95%. Ab 1. Januar 2013: keine Gehaltsanpassung; Vereinbarung einer „Nulllohnrunde“. Im Betrachtungszeitraum (2009 – 2012) wurden keine Einkommensbestandteile der Bediensteten gekürzt, abgeschafft oder zeitweilig ausgesetzt. 5.6.4. Veränderungen von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen in der öffentlichen Verwaltung Die Arbeitszeitregelung für die in der öffentlichen Verwaltung Beschäftigten wurde im Jahr 2011 dahingehend verändert, dass eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Pflege und/oder Betreuung behinderter Kinder auch nach dem Schuleintritt bzw. über diesen Zeitpunkt hinaus ermöglicht wurde. Die Urlaubsansprüche der in der öffentlichen Verwaltung Beschäftigten wurden durch verschiedene Maßnahmen verändert. Zum Jahresbeginn 2009 wurde die Ausgleichsregelung abgeschafft, nach der Beschäftigte Anspruch auf einen Urlaubsausgleich haben, wenn in der Zeit des Erholungsurlaubes von Vollzeitbeschäftigten ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag fällt. Anspruch auf ein erhöhtes Urlaubsausmaß von 240 Stunden haben seit 2010 nur noch Bedienstete mit einem Dienstalter von mindestens 25 Jahren, seit 2011 gilt dieser erhöhte Urlaubsanspruch erst mit der Vollendung des 43. Lebensjahres. Weitere Neuerungen betrafen die Anspruchsberechnung und -gewährung im Zusammenhang mit Eltern- und Pflegezeiten. 30 Gemeint sind hier die Bundesländer (insgesamt), ohne die Landeskrankenanstalten. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 21 5.7. Portugal31 5.7.1. Vorbemerkungen Die portugiesische Verwaltung weist eine zentralistische Struktur auf, die lediglich durch die Verwaltungen der autonomen Regionen Azoren und Madeira durchbrochen wird. Neben der Zentralregierung gibt es kommunale Verwaltungsstrukturen auf der Ebene der 18 Bezirke (Distritos ), der 308 Stadtgemeinden (Municípios) und der 4.260 Gemeinden Portugals. Die Autonomen Regionen Azoren und Madeira verfügen über eigene, in allgemeinen Wahlen bestimmte Regionalparlamente und über eigene Verwaltungsstrukturen.32 Im Betrachtungszeitraum von 2008 bis 2012 ging die Zahl der Beschäftigten der Zentralregierung Portugals kontinuierlich um insgesamt 18 Prozent (in absoluten Zahlen mehr als 92.600) zurück; für die übrigen Ebenen liegen nur Zahlen zu den Jahren 2011 und 2012 vor, nach denen auch hier Personal abgebaut wurde. Bis zum Jahr 2009 fanden signifikante lineare Gehaltsanpassungen der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung statt. 2010 gab es eine „Nullrunde“. Seit 2011 haben die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung Einschnitte von durchschnittlich 5 % hinzunehmen . 5.7.2. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung Verwaltungsebene 2008 2009 2010 2011 2012 Zentralregierung 528.710 529.073 516.238 458.353 436.103 Regionalverwaltungen n.a. n.a. n.a. 32.689 31.932 Kommunalverwaltungen n.a. n.a. n.a. 120.759 115.777 Die Tabelle zeigt die Anzahl aller Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung in Portugal. Mangels verfügbarer Daten weist die Tabelle die Beschäftigtenzahl der Regional- und Kommunalverwaltung erst ab 2010 aus. 5.7.3. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung Nach zwei linearen Anpassungen der Gehälter in den Jahren 2008 (+2,1 %) und 2009 (+2,9 %) gab es im Jahr 2010 eine „Nullrunde“ für die in der öffentlichen Verwaltung Beschäftigten. Seit 2011 wird bei den Beschäftigten mit einem Monatseinkommen bis zu 1.500 Euro eine Gehaltskürzung in Höhe von 3,5 % vorgenommen. Die Kürzung steigt auf 10 % bei darüber liegenden 31 Quelle: Antwort Nationalversammlung Portugals vom 17. Juli 2013 . 32 "Portugal - Verwaltung" in Munzinger Online/Länder - Internationales Handbuch, abrufbar unter: https://www.munzinger.de/search/go/land.jsp?id=prt&name=Portugal [Stand 12. August 2013]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 22 Einkommen. Im Durchschnitt ergibt sich eine Gehaltskürzung für alle Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung in Höhe von 5 %. Die Kürzungen sind nach wie vor in Kraft. 5.7.4. Veränderungen bei Gehaltsbestandteilen in der öffentlichen Verwaltung Im Jahr 2011 wurde das Weihnachtsgeld einer Sonderbesteuerung von 50 % unterworfen. Seit 2012 erhalten Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung mit einem Monatseinkommen über 1.100 Euro weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld. Eine Bestimmung des Haushaltsgesetzes 2013 zur völligen Abschaffung des Weihnachtsgeldes wurde als potentiell verfassungswidrig außer Vollzug gesetzt. Kürzungen wurden bei Reise- und Fahrkostenerstattungen ebenso vorgenommen wie bei bestimmten Unterstützungsleistungen im Krankheitsfall. Weiterhin wurden seit 2011 alle Beförderungsverfahren ausgesetzt. 5.7.5. Veränderungen von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen in der öffentlichen Verwaltung Die seit 1998 in Portugal geltende regelmäßige Arbeitszeit von wöchentlich 35 Stunden soll nach einem in der parlamentarischen Beratung befindlichen Gesetzentwurf33 auf 40 Wochenstunden angehoben werden. Die portugiesische Regierung hat jüngsten Meldungen34 zufolge die Absicht, den allgemeinen Urlaubsanspruch der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung von 25 auf 22 Arbeitstage zu reduzieren. Zwei staatliche und zwei religiöse Feiertage werden seit Jahresbeginn 2013 in Portugal nicht mehr als arbeitsfreie Tage begangen. 5.8. Slowakische Republik35 5.8.1. Vorbemerkungen Die öffentliche Verwaltung der Slowakischen Republik ist in drei Ebenen gegliedert: die Zentralregierung , die Regionalverwaltungen und die Ebene der Kommunalverwaltungen. Das Land umfasst acht Regionen (Bratislava, Banská Bystrica, Košice, Nitra, Prešov, Trenčín, Trnava sowie 33 Gesetzentwurf der portugiesischen Regierung Nr. 153/XII (pt) vom 6. Juni 2012. 34 Função Pública perde dias de férias com nova lei, negocios online, 21. Juni 2013, online abrufbar unter: http://www.jornaldenegocios.pt/economia/funcao_publica/detalhe/funcao_publica_perde_dias_de_ferias_com_no va_lei.html [Stand 12. August 2013]. 35 Quelle: Antwort der Kanzlei des Nationalrats der Slowakischen Republik vom 12.Juli 2013 . Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 23 Žilina) mit einem Regionalrat an der Spitze der Verwaltung sowie 79 Bezirke und 2.891 Gemeinden (darunter 138 Städte).36 Im mitgeteilten Zeitraum von 2010 bis 2012 ging die Zahl der Beschäftigten im gesamten öffentlichen Sektor kontinuierlich zurück. Sie sank absolut um mehr als 6.500. Seit 2011 gab es keine linearen Gehaltsanpassungen der Beschäftigten im öffentlichen Sektor mehr. Die Gewährung weiterer Gehaltsbestandteile wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld u.ä. wird seit 2011 ausgesetzt. 5.8.2. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung Verwaltungsebene 2008 2009 2010 2011 2012 Insgesamt (Veränderung zum Vorjahr) n.a. n.a. 350.056 (+ 1%) 345.493 (-1%) 343.501 (-1%) Die Tabelle zeigt die Anzahl aller Beschäftigten im öffentlichen Sektor in der Slowakei. Sie erfasst Beamte, Richter, Angehörige der Streitkräfte sowie die in der Sozial- und Krankenversicherung Beschäftigten auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene. 5.8.3. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung In der Slowakischen Republik gab es keine lineare Gehaltsanpassung der im öffentlichen Sektor Beschäftigten in den Jahren 2011 bis 2013. 5.8.4. Veränderungen bei Gehaltsbestandteilen in der öffentlichen Verwaltung Die Gewährung zusätzlicher Gehaltsbestandteile wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld u.a. ist im Jahr 2011 ausgesetzt worden. 5.8.5. Veränderungen von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen in der öffentlichen Verwaltung Hier hat es keine Veränderungen gegeben. 5.9. Spanien37 5.9.1. Vorbemerkungen Die öffentliche Verwaltung Spaniens gliedert sich in vier Ebenen: die Zentralregierung, die Regierungen der 17 Autonomen Gemeinschaften (Comunidades Autónomas), die 50 Provinzialverwaltungen sowie die Verwaltungen der 8.116 Gemeinden. 36 "Österreich - Verwaltung" in Munzinger Online/Länder - Internationales Handbuch, abrufbar unter: http://www.munzinger.de/search/go/land.jsp?id=slw&name=Slowakei [Stand 12. August 2013]. 37 Quelle: Antwort des Spanischen Kongresses vom 17.Juli 2013 . Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 24 Die Zahl der in der öffentlichen Verwaltung Beschäftigten ist in den Jahren 2008 bis 2010 um insgesamt fast 140.000 angewachsen. Im Jahr 2011 sank diese Zahl um mehr als 32.000 um schließlich in 2012 um fast 220.000 auf ein Gesamtniveau unter dem des Jahres 2008 zu fallen. Die Gehälter der öffentlichen Bediensteten wurden seit 2010 nicht mehr angehoben, das Weihnachtsgeld im Jahr 2012 ausgesetzt und der Urlaubsanspruch um senioritätsabhängig gewährte Tage gekürzt. 5.9.2. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung 2008 2009 2010 2011 2012 Insgesamt 3.029.500 3.065.700 3.168.500 3.136.100 2.917.200 5.9.3. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung In den Jahren 2010 bis 2012 wurden lineare Gehaltsanpassungen für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung ausgesetzt („Nullrunden“). Daten über die Gehaltsentwicklung der Vorjahre wurden nicht übermittelt. Alternativ wurden Daten über die Entwicklung der Gesamtpersonalausgaben in Spanien zur Verfügung gestellt: 2008 2009 2010 2011 2012 Personalausgaben (Mio. €) 118.514 125.710 125.658 123.550 116.087 5.9.4. Veränderungen bei Gehaltsbestandteilen in der öffentlichen Verwaltung Mit Gesetz 20/2012 vom 13. Juli 2012 wurden umfassende „Maßnahmen zur Konsolidierung des Staatshaushalts und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Spaniens“ umgesetzt, die Schritte zur Reorganisation und Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung enthielten. Für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung wurde die Gewährung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2012 ausgesetzt . 5.9.5. Veränderungen von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen in der öffentlichen Verwaltung Mit dem unter Textziffer 5.9.4 genannten Gesetz 20/2012 vom 13. Juli 2012 wurden für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung folgende Veränderungen ihrer Urlaubsansprüche festgelegt , darunter die Streichung senioritätsabhängiger Urlaubstage und die Reduzierung zusätzlicher Urlaubstage von sechs auf drei. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 25 5.10. Zypern 5.10.1. Vorbemerkungen Die öffentliche Verwaltung der Republik Zypern gliedert sich in zwei Ebenen: die Zentralregierung und die Kommunalverwaltung. Zypern ist territorial in sechs Verwaltungsbezirke (Famagusta , Kyrenia, Lárnax, Lemesós, Levkosía, Páfos) gegliedert, von denen der gesamte Bezirk Kyrenia, fast der ganze Bezirk Famagusta sowie Teile der Bezirke Lárnax und Levkosía zum türkisch besetzten Gebiet gehören. Die Kommunalverwaltung wird von Gemeinderäten, Entwicklungsausschüssen und Dorfkomitees bestimmt, deren Zusammensetzung Gegenstand allgemeiner Wahlen ist. 38 Die Angaben in der Antwort des zyprischen Repräsentantenhauses beziehen sich auf die Verwaltung in der Republik Zypern.39 Im Betrachtungszeitraum von 2008 bis 2012 ist in der öffentlichen Verwaltung der Republik Zypern ein kontinuierlicher Anstieg der Beschäftigtenzahlen festzustellen. Im Bereich der öffentlichen Unternehmen wurde die Zahl der Beschäftigten dagegen reduziert. 2011 wurde ein Reformprogramm für die öffentliche Verwaltung eingeleitet, das den Abbau von Stellen in der öffentlichen Verwaltung, Gehaltsreduzierungen bei Beamten und Polizisten und den Abbau von Vergünstigungen vorsieht. Die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung sind wie alle Arbeitnehmer von der Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge und der Kürzung von Sozialleistungen betroffen . 5.10.2. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung Verwaltungsebene 2008 2009 2010 2011 2012 Insgesamt 68.389 70.183 71.529 71.553 70.269 Zentralregierung 54.783 56.305 57.493 57.915 56.870 Kommunalverwaltungen 4.435 4.612 4.677 4.796 4.854 Staatsbetriebe und Unternehmen im öffentlichen Eigentum und 9.171 9.266 9.359 8.842 8.545 38 Eintrag "Zypern - gesamt" in Munzinger Online/Länder - Internationales Handbuch, online abrufbar unter: http://www.munzinger.de/search/go/land.jsp?id=cyp&name=Zypern [Stand 12. August 2013]. 39 Quelle: Antwort des zyprischen Repräsentantenhauses vom 12. Juli 2013 mit Verweis auf Statistical Service of the Republic of Cyprus, http://www.cystat.gov.cy [Stand 12. August 2013]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 26 5.10.3. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung Nach Angaben des zyprischen Repräsentantenhauses war bei den Gehältern innerhalb des öffentlichen Sektors in Zypern während der letzten Jahre tendenziell ein Anstieg zu verzeichnen. Aufgrund der andauernden Wirtschaftskrise wurde jedoch mit einer Reduzierung der Personalausgaben begonnen, um den Staatshaushalt zu entlasten. Mit dem Ziel, Verwaltungsstrukturen umzubauen sowie den öffentlichen und privaten Sektor einander anzugleichen wurden seit 2011 zahlreiche gesetzgeberischen Maßnahmen getroffen, darunter die Folgenden: Begrenzung von Neueinstellungen sowie schrittweise Stellenreduzierung in der öffentlichen Verwaltung um bis zu 5000 Posten bis Ende 2016; es wird ein Verhältnis von vier Pensionierungen gegenüber einer Neueinstellung angestrebt. Einfrieren der Gehälter, Zuschläge und Pensionen bis Ende 2016, Reduzierung der Zulagen für Beamte und Polizisten um 15 %, Faktische Gehaltsreduzierungen in Abhängigkeit von der Gehaltstabelle durch eine Sonderabgabe , die auch von den Arbeitnehmern im Privatsektor zu leisten ist. Streichung bestimmter Vergünstigungen, wie z.B. Business Class für Dienstreisen. Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung wie auch für die des Privatsektors (50%) und deren Arbeitgeber (50%). Kürzungen von Sozialleistungen. 5.10.4. Veränderungen bei Gehaltsbestandteilen in der öffentlichen Verwaltung Seit 2011 wurde die Gewährung zahlreicher Vergünstigungen für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung eingestellt oder die Bedingungen dafür verändert (vgl. Ziff. 5.10.3). Hierzu gehören u.a. Zuschüsse zu Bewirtungskosten, Reisetagegelder und Telekommunikationspauschalen. 5.10.5. Veränderungen von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen in der öffentlichen Verwaltung Das Arbeitszeitregime für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung wurde im Zuge der beschriebenen Reformmaßnahmen verändert, um das Überstundenaufkommen zu reduzieren. Die Wochenarbeitszeit wurde mit 37,5 Stunden beibehalten; Veränderungen bei den Urlaubsansprüchen gab es nicht. 6. Ergänzende Daten der Europäischen Statistikbehörde EUROSTAT Zur Kompensation der Lücken, die wegen fehlender Antworten in der vorliegenden Darstellung verblieben sind, wurde das Statistische Bundesamt gebeten, ergänzend Daten der Europäischen Statistikbehörde EUROSTAT zur Verfügung zu stellen. 6.1. Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung Für einen Überblick über die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung übermittelte das Statistische Bundesamt die Ergebnisse einer EUROSTAT-Abfrage zu den Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 101/13 Seite 27 Beschäftigten im Alter von 15 bis 64 Jahren in den Wirtschaftszweigen, die dem öffentlichen Sektor zugeordnet werden. Die Ergebnisse sind dieser Ausarbeitung beigefügt als Anlage 1. Diese wird zur Erläuterung ergänzt durch eine Übersicht zur Klassifikation der Wirtschaftszweige , auf die sich die Abfrage bezieht. Die Übersicht ist angefügt als Anlage 2. 6.2. Veränderungen der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung Eine fokussierte statistische Erfassung der linearen Entwicklung der in der öffentlichen Verwaltung gezahlten Gehälter und Löhne findet bei den Statistik-Behörden der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten nicht statt. Die statistisch erfassten jährlichen Personalausgaben auf den Gebietskörperschaftsebenen der Mitgliedstaaten lassen aber auch bedingte Rückschlüsse auf die Entwicklung der Gehälter im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 zu. Die entsprechende EU- ROSTAT-Übersicht ist beigefügt als Anlage 3.