© 2016 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 099/16 Terrorismusabwehr in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 099/16 Seite 2 Terrorismusabwehr in Deutschland Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 099/16 Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 099/16 Seite 3 Der Aufbau des Sicherheitssystems der Bundesrepublik Deutschland ist durch die föderale Struktur von Bund und Ländern und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten geprägt. Die Aufgabe der Polizei besteht unter anderem darin, Gefahren abzuwehren, Störungen zu beseitigen und Straftaten zu verfolgen. In Abgrenzung dazu liegen die Hauptaufgaben der Nachrichtendienste in der operativen und technischen Beschaffung und Auswertung von Informationen , ohne jedoch Exekutivbefugnisse zu besitzen. Auf Bundesebene existieren zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben vor allem das Bundeskriminalamt , dem unter anderem die Aufgabe der Terrorismusbekämpfung obliegt, sowie die Bundespolizei . Auf Länderebene bestehen entsprechend die Landeskriminalämter und Landespolizeien . Ferner gibt es drei Organisationen, die den Status eines Nachrichtendienstes besitzen. Diese Organisationen sind der Bundesnachrichtendienst (BND) als zentraler Auslandsnachrichtendienst , der Militärische Abschirmdienst (MAD) und der Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst . Der Verfassungsschutz gliedert sich ferner in das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV). Als Koordinierungsstelle der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder existieren das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und das gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus, des Linksextremismus /-terrorismus, des Ausländerextremismus/-terrorismus und der Spionage einschließlich proliferationsrelevanter Aspekte (GETZ). Es handelt sich dabei jedoch um keine eigenständigen Behörden, sondern lediglich um gemeinsame Kooperations- und Kommunikationsplattformen von Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern. Ende der Bearbeitung