WD 3 - 3000 - 096/16 (17. März 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Mit der wird nach den Vorschriften des Geheimschutzund Sicherheitsüberprüfungsrechts in Deutschland gefragt. Dabei wird auch um Auskunft darüber gebeten, welche staatliche Einrichtung in Deutschland für Fragen des Geheimschutzrechts zuständig ist und welche Regelungen es zum Geheimschutz von NATO-Dokumenten gibt. Die oben genannten Fragen werden ausführlich in dem dieser Kurzinformation als Anlage beigefügtem Infobrief „Geheimschutzrecht – Voraussetzungen und Folgen der Einstufung von Informationen als Verschlusssachen“ erörtert. Ergänzend sei auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen /Sicherheit/SicherheitAllgemein/VSA.pdf – zuletzt abgerufen am 17. März 2016) sowie das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (abrufbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/s_g/ – zuletzt abgerufen am 17. März 2016) hingewiesen. In Bezug auf den Geheimschutz von NATO-Dokumenten ist das am 6. März 1997 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Übereinkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über den Geheimschutz zu nennen, dem der Bundestag mit Gesetz vom 15. Februar 2001 zugestimmt hat. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Geheimschutzrecht