WD 3 - 3000 - 091/19 (1. April 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Wissenschaftlichen Dienste sind Teil der Abteilung Wissenschaft und Außenbeziehungen der Verwaltung beim Deutschen Bundestag. Die Arbeitsgebiete der zehn Fachbereiche umfassen alle Politikfelder. Hinzu kommt der Fachbereich Europa, der in der Abteilung Parlament und Abgeordnete der Unterabteilung Europa angehört. Derzeit sind rund 80 Mitarbeiter gutachterlich bei den Wissenschaftlichen Diensten tätig. Die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste ist durch eine Arbeitsanweisung („Leitfaden“) des Direktors beim Deutschen Bundestag geregelt. Die Fachbereiche unterstützen die Abgeordneten bei ihrer politischen Arbeit in Parlament und Wahlkreis durch Fachinformationen sowie Analysen und gutachterliche Stellungnahmen. Die Aufträge der Abgeordneten müssen einen Bezug zu ihrem Mandat im Bundestag haben. Die Wissenschaftlichen Dienste fertigen keine Gesetzentwürfe oder politische Konzeptionen. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste stehen den Auftraggebern bis zu ihrer Veröffentlichung vier Wochen exklusiv zur Verfügung. Nach Ablauf der vierwöchigen Schutzfrist werden die Gutachten auf der Internetseite des Bundestages zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Nennung des Auftraggebers. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages