© 2016 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 088/13 Konkurrentenklagen von Bundesbeamten Entwicklung der Zahl im Zeitraum von 2007 bis 2011 Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 088/13 Seite 2 Konkurrentenklagen von Bundesbeamten Entwicklung der Zahl im Zeitraum von 2007 bis 2011 Verfasser/in: Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 088/13 Abschluss der Arbeit: 15. Mai 2013 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Telefon: Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 088/13 Seite 3 1. Beamtenrechtliche Konkurrentenklagen Im Zuge von Verfahren zur Neubesetzung von Beamtenpositionen oder zur Besetzung höherwertiger Beamtenpositionen kann es zum Streit zwischen Bewerbern und dem Dienstherrn kommen. Bewerber haben zwar keinen rechtlichen Anspruch auf Einstellung oder Berücksichtigung bei der Stellenbesetzung. Gemäß Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) hat aber jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt. Folglich muss die Besetzung von Beamtenpositionen auf dem Prinzip der Bestenauslese gründen. Dieser grundsätzliche Anspruch wurde mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 19891 konkretisiert: Danach ist der Dienstherr verpflichtet, vor der Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle - im Wege der externen Neubesetzung oder Beförderung - die nicht ausgewählten Bewerber über ihre Ablehnung zu unterrichten. Diese müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, die Beachtung ihres Anspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG gerichtlich prüfen zu lassen. Zugleich stellte das Gericht die grundsätzliche Unzulässigkeit einer Konkurrentenklage nach der Einstellung des ausgewählten Bewerbers fest. Zur Verhinderung einer solchen Stellenbesetzung kommt daher im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Betracht. Das Bundesverfassungsgericht stellte mit seiner Entscheidung vom 9. Juli 20022 fest, dass die Prüfung des Rechtsanspruchs eines konkurrierenden Bewerbers auf gleichen Zugang zu dem ausgeschriebenen öffentlichen Amt Vorrang vor dem Bedürfnis des Dienstherrn nach einer zügigen Stellenbesetzung habe. Im Konkurrentenstreitfall steht den Beamten gemäß § 54 Beamtenstatusgesetz der Verwaltungsrechtsweg offen. Der Antrag an das Verwaltungsgericht ist in der Regel darauf gerichtet, die Ernennung des ausgewählten Beamten im einstweiligen Rechtsschutz zu verhindern. Im Hauptsacheverfahren richtet sich die Konkurrentenklage regelmäßig nur auf die Aufhebung der Auswahlentscheidung . 2. Verfügbares Zahlenmaterial über die Klageverfahren seit 2007 Das Bundesministerium des Innern erfasst nach eigener Auskunft3 keine Klagen, die Beamte anderer oberster Bundesbehörden sowie Beamte der diesen nachgeordneten Behörden gegen ihren Dienstherrn mit dem Ziel erheben, die Besetzung einer Beamtenposition hinsichtlich der Einhaltung von Art. 33 Abs. 2 GG gerichtlich prüfen zu lassen. Das Bundesamt für Justiz, das im Geschäftsbereich seiner Abteilung III (Internationale Rechtshilfe ; Forschung; Verkündung) Justizforschung betreibt, hat im Rahmen seiner Forschungsarbeit 1 BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. September 1989 (2 BvR 1576/88). 2 BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 9. Juli 2002 (2 BvQ 25/02). 3 Informationsgespräche mit dem Referat D 1 (Grundsatzangelegenheiten des öffentlichen Dienstes; Beamtenstatusrecht ; EU und Internationale dienstrechtliche Angelegenheiten) des BMI am 7. und 8. Mai 2013. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 088/13 Seite 4 bislang keine Daten erfasst, die Aussagen über entsprechende Verfahrenszahlen bei deutschen Verwaltungsgerichten oder über deren Entwicklung in vergangenen Jahren zulassen.4 Das Statistische Bundesamt erfasst seit 2007 statistische Daten über die Tätigkeit der Verwaltungsgerichte , die Rückschlüsse auf die Entwicklung von Konkurrentenklagen zulassen. Mit einem eigenen Sachgebietsschlüssel für den Rechtsbereich des Bundes werden verwaltungsgerichtliche Verfahren erfasst, deren Verfahrensgegenstand Beförderungen sind.5 Eine Sonderauswertung des Datenmaterials des Statistischen Bundesamtes zeigt die Zahl der von den Verwaltungsgerichten erledigten Verfahren (Hauptsacheverfahren sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in denen die Beförderung von Bundesbeamten Streitgegenstand waren: Von den Verwaltungsgerichten erledigte Hauptsacheverfahren bundesweit im Jahre 2007 2008 2009 2010 2011 Erledigte Verfahren insgesamt 140 680 136 962 127 403 124 397 124 204 davon im Recht der Bundesbeamten 3 687 3 291 2 976 2 840 2 637 davon Verfahrensgegenstand Beförderungen 99 81 110 94 77 Von den Verwaltungsgerichten erledigte Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz (ohne Numerus-clausus-Verfahren) bundesweit im Jahre 2007 2008 2009 2010 2011 Erledigte Verfahren insgesamt 36768 33496 32524 33354 31953 davon im Recht der Bundesbeamten 486 700 514 533 610 davon Verfahrensgegenstand Beförderungen 96 112 169 97 149 Quelle: Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes vom 14. Mai 2013 4 Informationsgespräch mit dem Referat III 3 (Justizforschung) des Bundesamtes für Justiz vom 8. Mai 2013. 5 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.4, Rechtspflege, Verwaltungsgerichte, Ausgabe 2011 vom 9. Juli 2012, S. 122; abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/GerichtePersonal/Verwaltungsgerichte210 0240117004.pdf?__blob=publicationFile (zul. abgerufen am 14. Mai 2013). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 088/13 Seite 5 Die Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes, die für die angegebenen Jahre auch eine Aufteilung der Verfahrenszahlen nach Bundesländern vornimmt, ist diesem Sachstand als Anlage beigefügt. Zu ihrem Datenumfang, ihrer Erfassungstiefe und zu ihrer beschränkten Aussagekraft sind folgende Anmerkungen zu machen: Zum Berichtsjahr 2007 wurde die Justizgeschäftsstatistik der Verwaltungsgerichte grundlegend überarbeitet und in diesem Zusammenhang deren Erhebungskatalog und Aufbereitungsprogramm modifiziert. Bei der statistische Erfassung der Geschäftstätigkeit der Verwaltungsgerichte vor dem Berichtsjahr 2007 haben die hier relevanten Parameter („Bundesbeamte“ und „Beförderungen “) noch keine Anwendung gefunden; entsprechende Daten wurden folglich nicht erfasst. Die hier relevanten Daten sind somit erst ab dem Berichtsjahr 2007 verfügbar. Die statistische Bearbeitung der Daten für das Jahr 2012 wird erst mit dem Jahresbericht 2012 abgeschlossen, der im Juli 2013 bekannt gegeben wird. In Ermangelung eines eigenen Sachgebietsschlüssels werden Verfahren, die von Beamten gegen ihren Dienstherrn im Zusammenhang mit der Neubesetzung eines Dienstpostens angestrengt werden, nicht gesondert erfasst, sondern dem nächsthöheren Sachgebietsschlüssel zugeordnet. Daher lassen die vom Statistischen Bundesamt erfassten Daten keine Schlüsse hinsichtlich der Zahl dieser Verfahren zu. Die Erfassungsmethodik des Statistischen Bundesamtes lässt eine präzisere Spezifizierung der mit den Sachgebietsschlüsseln „Bundesbeamte“ und „Beförderung“ erfassten Daten nicht zu. Daher ist es nicht möglich, Konkurrentenklagen von anderen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mit dem Verfahrensgegenstand Beförderung, die mit demselben Sachgebietsschlüssel statistisch erfasst werden, zu unterscheiden.