WD 3 - 3000 - 083/19 (19. März 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wird nach dem Stand der Digitalisierung von Visaverfahren in Deutschland und den dafür zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzmitteln. Eine vollständige Digitalisierung von Visaverfahren in dem Sinne, dass Visa online beantragt, digitalisiert geprüft und schließlich auch elektronisch erteilt werden können, ist noch nicht erreicht. Bisher fehlte es insbesondere für eine gänzlich papierlose Bearbeitung von Schengenvisa-Anträgen an einer Rechtsgrundlage. Diese wird jedoch mit der laufenden Reform des Visakodex eingeführt. Die Pflicht zur Abgabe von biometrischen Daten (insbesondere von Fingerabdrücken) in der Auslandsvertretung oder ggf. beim externen Dienstleister bleibt hiervon jedoch unberührt. Die EU- Kommission hat zudem eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und berät sich mit Experten aus den Mitgliedstaaten zur weiteren Digitalisierung von Schengen-Visaverfahren insbesondere durch die Ersetzung des herkömmlichen Visumsetiketts durch ein E-Visum und die Einführung einer Online-Antragstellung. Die Bundesregierung ist unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an den Verfahren beteiligt. In Deutschland ist die Bearbeitung von Visaanträgen bereits jetzt zu einem großen Teil digitalisiert. So kann der Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums bei einer deutschen Auslandsvertretung zuvor online ausgefüllt werden. Mithilfe eines Barcodes, der auf dem ausgedruckten Antrag erscheint , können die Daten des Antragstellers dann bei einem externen Dienstleister oder in der Auslandsvertretung in das deutsche System zur Bearbeitung von Visumanträgen (RK-Visa) eingelesen werden (sog. VIDEX-Formular). Die weitere Bearbeitung der eingelesenen Daten, z. B. der Kontakt zu den im Verfahren beteiligten Behörden und der Abgleich mit verschiedenen Datenbanken , läuft ebenfalls weitestgehend digitalisiert. Bei Anträgen für ein nationales Visum wird derzeit noch zusätzlich der Papierantrag über das Bundesverwaltungsamt an die beteiligte Ausländerbehörde übersandt. Die Möglichkeit der Online-Antragstellung soll aber noch in diesem Jahr auch für Anträge auf nationale Visa angeboten werden. Das Auswärtige Amt, das BMI und das Bundesverwaltungsamt arbeiten derzeit gemeinsam daran, das Visumsverfahren weiter zu digitalisieren und an neue gesetzliche Vorgaben anzupassen. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Digitalisierung von Visaverfahren in Deutschland Kurzinformation Digitalisierung von Visaverfahren in Deutschland Fachbereich WD 3 (Verfassung und Verwaltung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Die weitere bzw. vollständige Digitalisierung von Visaverfahren würde einen substantiellen Bedarf an Personal und Finanzmitteln begründen. Der konkrete Umfang des Personal und Finanzbedarfes ist aktuell nur schwer zu prognostizieren. Insbesondere wäre im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes eine Anschubfinanzierung zur Schaffung einer weltweit standardisierten Schnittstelle für hochautomatisierte Visaverfahren zum deutschen Inlandsportal erforderlich. ***