WD 3 - 3000 - 081/19 (20. März 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. In Deutschland finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag und die Wahlen für das Europäische Parlament unter der Leitung des Bundeswahlleiters statt. Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesminister des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. Traditionell wird der Präsident des Statistischen Bundesamtes zum Bundeswahlleiter bestellt; er ist Bundesbeamter. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der Bundeswahlleiter nicht an Weisungen, sondern an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Die Befugnisse und Aufgaben des Bundeswahlleiters für Bundestagswahlen sind im Bundeswahlgesetz 1 und der Bundeswahlordnung2 geregelt; für die Europawahl gelten die Bestimmungen des Europawahlgesetzes3 sowie der Europawahlordnung4. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der Bundeswahlleiter durch eine Stabsstelle, das Büro des Bundeswahlleiters, unterstützt. Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter sowie die Mitarbeiter der Stabsstelle sind Beschäftigte des Statistischen Bundesamtes und unterliegen den beamten- oder tarifrechtlichen Bestimmungen des Bundes. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Bundeswahlleiters finden sich auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (https://www.bundeswahlleiter.de/en/bundeswahlleiter.html). *** 1 Bundeswahlgesetz, (in Deutsch abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/index.html). 2 Bundeswahlordnung, (in Deutsch abrufbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/index.html). 3 Europawahlgesetz, (in Deutsch abrufbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/euwg/index.html). 4 Europawahlordnung, (in Deutsch abrufbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/euwo_1988/index.html). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Das Amt des Bundeswahlleiters