© 2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 081/18 Verfassungsmäßigkeit eines Paritätsgesetzes Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 081/18 Seite 2 Verfassungsmäßigkeit eines Paritätsgesetzes Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 081/18 Abschluss der Arbeit: 19. März 2018 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 081/18 Seite 3 1. Einleitung Es wird um Informationen gebeten, unter welchen Voraussetzungen ein Paritätsgesetz verfassungskonform ist. 2. Rechercheergebnisse Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Möglichkeiten einer paritätischen Besetzung des Bundestages mit beiden Geschlechtern (WD 3 - 3000 - 008/08) Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Frage, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber hat, um verbindliche gesetzliche Regelungen zur paritätischen Besetzung des Bundestages zu schaffen. Ein verfassungskonformes Paritätsgesetz könnte danach durch eine Grundgesetzänderung und eine anschließende einfachgesetzliche Ausgestaltung erreicht werden. Anlage 1 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Geschlechterparität bei Wahlen nach französischem Vorbild (WD 3 - 3000 - 291/14) Die Ausarbeitung befasst sich mit dem französischen Paritégesetz und untersucht eine mögliche Übertragbarkeit in das deutsche Wahlrecht. Insbesondere wird auf die alternierenden Kandidatenlisten und die Nichtzulassung dieser Listen bei Paritätsverstoß sowie die bindenden Paritévorgaben bei der Aufstellung der Wahlkreiskandidaten und die Kürzung der Parteienfinanzierung im Falle der Missachtung eingegangen. Bei einer Grundgesetzänderung vergleichbar der Regelung in der französischen Verfassung wäre demnach ein deutsches Paritätsgesetz verfassungsrechtlich zulässig. Anlage 2 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Geschlechterparität bei Wahlen nach französischem und tunesischem Vorbild (WD 3 - 3000 - 101/17) Die Ausarbeitung gibt einen Überblick über die verfassungsrechtlichen Hürden bei der Einführung von Regelungen zur Geschlechterparität im Wahlrecht in Frankreich und Tunesien. Anlage 3 Lukoschat/Belschner, Macht zu gleichen Teilen - Ein Wegweiser zu Parität in der Politik, EAF Berlin, 2. Aufl. 2017. Die Autorinnen kritisieren die bestehenden strukturellen Benachteiligungen bei der Gleichberechtigung von Mann und Frau und befassen sich mit der Repräsentanz von Frauen in politischen Entscheidungsgremien. U.a. geben sie einen Überblick über die verfassungsrechtliche Debatte und Initiativen für die Einführung einer gesetzlichen Quotenregelung im Bund und den Ländern. Anlage 4 ***