WD 3 - 3000 - 077/18 (14. März 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag hat beim Bundesverfassungsgericht zwei Organklagen zum CETA-Abkommen (2 BvE 3/16 und 2 BvE 4/16) gegen den Deutschen Bundestag eingereicht. In beiden Fällen handelt es sich noch um laufende Verfahren. Das Sekretariat des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz hat hierzu mitgeteilt, dass der Bundestag als Antragsgegner in beiden Verfahren eine Stellungnahme abgegeben wird. Der Jahresvorschau des Bundesverfassungsgerichts ist zu entnehmen, dass die Verfahren im Jahr 2018 entschieden werden sollen. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Organstreitverfahren zum CETA-Abkommen vor dem Bundesverfassungsgericht