© 2019 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 070/19 Verbindliche Frauenquoten für Landeslisten zur Bundestagswahl Vereinbarkeit mit den Wahlrechtsgrundsätzen (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 070/19 Seite 2 Verbindliche Frauenquoten für Landeslisten zur Bundestagswahl Vereinbarkeit mit den Wahlrechtsgrundsätzen (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 070/19 Abschluss der Arbeit: 12. März 2019 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 070/19 Seite 3 1. Einleitung Die Dokumentation gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Diskussion zur Vereinbarkeit von verbindlichen Frauenquoten mit den Grundsätzen der allgemeinen, freien und gleichen Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG). 2. Meinungsstand zur Vereinbarkeit verbindlicher Frauenquoten für Landeslisten mit den Wahlrechtsgrundsätzen (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) Die wohl überwiegende Zahl der Autoren in der Fachliteratur hält zwingende Frauenquoten für Landeslisten für verfassungsrechtlich bedenklich bzw. sogar mit dem Grundgesetz in seiner jetzigen Fassung für unvereinbar. Eine Übersicht über den Meinungsstand und die dabei vertretenen wesentlichen Argumentationslinien enthält die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Geschlechterparität bei Wahlen nach französischem und tunesischem Vorbild, WD 3 - 3000 - 101/17. Anlage 1 Ferner zeichnet die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Geschlechterparität bei Wahlen auf Bundesebene nach brandenburgischem Vorbild, WD 3- 3000 - 032/19 Anlage 2 die Diskussion im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung des brandenburgischen Parité-Gesetzes über die Vereinbarkeit von verbindlichen Paritätsvorgaben für Kandidatenlisten mit den Wahlrechtsgrundsätzen nach und bezieht auch weitere neuere Stellungnahmen und Fachbeiträge ein. Ergänzend ist auf die jüngst erschienenen Beiträge von Laskowski, Zeit für Veränderung: Ein paritätisches Wahlrecht jetzt!, RP 2018, 391 ff. Anlage 3 und von Buzer, Diskussionsstand und Verfassungsfragen einer Paritégesetzgebung auf Bundes- und Landesebene, NdsVBl 2019, 10 ff. Anlage 4 hinzuweisen. ***