© 2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 066/18 Vereinsverbote in Deutschland Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 066/18 Seite 2 Vereinsverbote in Deutschland Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 066/18 Abschluss der Arbeit: 28. Februar 2018 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 066/18 Seite 3 1. Einleitung Es wird um Informationen zu Vereinsverboten in Deutschland gebeten. 2. Rechercheergebnisse Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Entscheidungskompetenzen des Bundestages bei Vereinsverboten (WD 3 – 3000 – 186/14) In dem Sachstand werden Voraussetzungen und Verfahren zum Erlass von Vereinsverboten erläutert . Kritsch wird die Aufhebung eines Vereinsverbots durch den Bundestag gesehen und Stellung zu einer möglichen Anweisung zur Aufhebung eines Vereinsverbots durch den Bundestag genommen. Anlage 1 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Verbot religiöser Vereine – Rechtliche Voraussetzungen und Rechtsprechung (WD 3 – 3000 – 053/15) Die Ausarbeitung befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen für das Verbot religiöser Vereine . Insbesondere wird auf die Anwendbarkeit des Vereinsrechts auf religiöse Vereine und die verfassungsrechtliche Verankerung des Vereinsverbots in Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz eingegangen. Weiterhin befasst sie sich mit der Rechtsprechung zum Verbot religiöser Vereine. Anlage 2 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Möglichkeiten des Verbotes von „Parteien “ nach dem Vereinsgesetz (WD 3 – 3000 – 069/15) Die Ausarbeitung befasst sich mit den Begriffsmerkmalen der politischen Partei und der verbindlichen Feststellung des Parteienstatus. Weiterhin werden das Antragsverfahren beim Bundesverfassungsgericht sowie ein behördliches Vereinsverbot kurz dargestellt. Anlage 3 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Muslime und radikal-islamische Bewegungen in Deutschland, Anlage 4 (WD 1 – 3000 – 038/16) In der Übersicht werden verbotene islamistische Organisationen in anderen EU-Mitgliedstaaten genannt. Anlage 4 ***