© 2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 055/18 Kennzeichnungspflicht von Bundespolizisten Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 055/18 Seite 2 Kennzeichnungspflicht von Bundespolizisten Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 055/18 Abschluss der Arbeit: 22. Februar 2018 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 055/18 Seite 3 1. Einleitung Es wird um aktuelle Informationen zur Kennzeichnungspflicht bei Bundespolizisten gebeten. Eine individuelle Kennzeichnung ist bei Angehörigen der Bundespolizei nicht vorgesehen. Mit der nachfolgenden Literaturrecherche wird ein Überblick über die Rechtslage im Bund und in den Ländern gegeben. 2. Rechercheergebnisse Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 19/354, S. 2 Die Bundesregierung stellt die derzeit vorgesehenen Vorkehrungen zur Identifizierbarkeit der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei dar und sieht keine Notwendigkeit zur Einführung einer Kennzeichnungspflicht bei Angehörigen der Bundespolizei. Anlage 1 Braun, Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte, Die POLIZEI, 2017, 6, 172 – 176 Der Autor befasst sich mit der Kennzeichnungspflicht aus rechtlicher Sicht und fasst die bisherigen Erkenntnisse aus Rechtsprechung und Literatur zusammen. Anlage 2 Ertl, Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete auf dem Prüfstand, DÖV 2016, 23 ff. Der Autor befürwortet in seiner verfassungsrechtlichen Bewertung die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und sieht sie als probates Mittel, um rechtswidriger polizeilicher Gewalt vorzubeugen . Anlage 3 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und –beamten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (WD 3 – 3000 – 126/11) Der Infobrief gibt einen Überblick über die Kennzeichnungspflicht in den EU-Mitgliedstaaten und befasst sich auch mit der in Deutschland unterschiedlich geregelten Pflicht zum Tragen individueller Kennzeichen bei Polizeibeamten des Bundes und der Länder. Anlage 4 ***