© 2019 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 053/19 Direkte Demokratie auf Bundesebene Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 053/19 Seite 2 Direkte Demokratie auf Bundesebene Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 053/19 Abschluss der Arbeit: 1. März 2019 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 053/19 Seite 3 1. Einleitung Die Dokumentation enthält Informationen zu Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene sowie zur Direktwahl des Bundespräsidenten. 2. Literaturhinweise 2.1. Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene 2.1.1. Deutscher Bundestag, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene, Verfassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die föderale Struktur Deutschlands und Rechtslage in Österreich und der Schweiz, WD 3 - 3000 - 005/14 Die Ausarbeitung erläutert die Terminologie im Zusammenhang mit direkter Demokratie: Volksinitiative , Volksbegehren, Volksentscheid. Sie benennt die wenigen Fälle, in denen das Grundgesetzt bereits heute direktdemokratische Elemente vorsieht und stellt fest, dass die Einführung weitergehender plebiszitärer Elemente nur durch Verfassungsänderung möglich wäre. Dabei werden verschiedene Ansichten zu der Frage skizziert, ob und wie die Mitwirkung der Länder bei der Volksgesetzgebung in verfassungskonformer Weise ausgestaltet werden könnte. Die Ausarbeitung gewährt weiterhin einen Überblick über einschlägige parlamentarische Initiativen der letzten Jahrzehnte. Der in diesem Zusammenhang zitierte Entwurf der rot-grünen Koalition aus dem Jahr 2002 sieht auch besondere Quoren für verfassungsändernde Volksentscheide vor. Schließlich wird rechtsvergleichend die Volksgesetzgebung in Österreich und der Schweiz dargestellt. Anlage 1 2.1.2. Deutscher Bundestag, Welche rechtlichen Grundlagen sind für Volksbefragungen auf Bundesebene erforderlich?, WD 3 - 3000 - 007/15 In der Ausarbeitung werden die Vorgaben des Grundgesetzes zur Volksbefragung auf Bundesebene erläutert und verschiedene Standpunkte zu der Frage der Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung dargelegt. Anlage 2 2.1.3. Deutscher Bundestag, Zur direkten Demokratie im Bund und in den Ländern, WD 3 - 3000 - 162/17 Der Sachstand nennt die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Verfahren der direkten Demokratie im Bund und in den Ländern. Auch werden direktdemokratische Beteiligungsformen des Unionsrechts erläutert. Anlage 3 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 053/19 Seite 4 2.1.4. Deutscher Bundestag, Neue Formen demokratischer Beteiligung von Bürgern, WD 3 - 3000 - 037/18 Die Ausarbeitung gibt einen umfassenden Überblick über bereits etablierte Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungen und beschäftigt sich ausführlich mit neuen Formen der Beteiligung von Bürgern. Schließlich werden Vor- und Nachteile neuer Beteiligungsformen aufgezeigt. Anlage 4 2.2. Direktwahl des Bundespräsidenten 2.2.1. Köhne, Direktwahl des Bundespräsidenten?, in: RuP 2/2008, S. 95-99 Der Verfasser sieht die Notwendigkeit einer Reform der Wahl des Bundespräsidenten. Geeigneter als eine Direktwahl scheint ihm eine Änderung der erforderlichen Stimmenmehrheiten, um eine hohe Zustimmung der Bevölkerung zu erhalten. Anlage 5 2.2.2. Rütters, Direktwahl des Bundespräsidenten: Sehnsucht nach präsidentieller Obrigkeit ?, in: ZParl 2/2013, S. 276-295 Der Autor sieht keine Rechtfertigung für eine Abkehr von der Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. Das Grundgesetz verlangt seiner Meinung nach weder nach Überparteilichkeit oder parteipolitische Unabhängigkeit durch den Bundespräsidenten noch nach einer Wahl, die auf einem breiten, parteiübergreifenden Konsens basiert. Die Mitwirkung von Parteien am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess zu Amt und Kandidatenaufstellung sowie der Wahl des Bundespräsidenten seien unverzichtbar. Anlage 6 2.2.3. Lörler, Das Für und Wider einer Direktwahl des Bundespräsidenten, in: ZRP 2014, S. 209-211 Der Verfasser hält eine Direktwahl des Bundespräsidenten für pseudodemokratisch, da der Bundespräsident nicht über die erforderlichen Machtbefugnisse verfüge, um die politischen Erwartungen der Wähler umzusetzen. Er vertritt die Auffassung, eine Direktwahl mache eine Kompetenzerweiterung des Bundespräsidenten notwendig, damit gingen aber wesentliche demokratische Vorteile des parlamentarischen Regierungssystems verloren. Anlage 7 ***