WD 3 - 3000 - 051/19 (11. März 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wird, ob es im öffentlichen Bereich Erfahrungen mit „Insourcing“ von Dienstleistungen, insbesondere vor dem Hintergrund von Arbeitnehmerrechten, gibt. Weiterhin wird nach den Grenzen für eine Auslagerung von Dienstleistungen an private Unternehmen („Outsourcing“) gefragt. Für den Bereich des Bundes konnten keine Informationen über mögliche Wiedereingliederungen („Insourcing“) von vormals an Dritte ausgelagerte Dienstleistungen ermittelt werden. Die Länder und die Kommunen holen zunehmend Dienstleistungen in die eigene Aufgabenerfüllung zurück. Als Gründe werden hauptsächlich Wirtschaftlichkeit, Qualität der Leistung, aber auch eine politische Neuausrichtungen (z. B. Energiewende) genannt. Vereinzelt haben auch soziale Gründe zu einer Rekommunalisierung einer Dienstleistung geführt. Bei einer Auslagerung von Dienstleistungen an private Unternehmen muss die deutsche und die EU-Gesetzgebung für das öffentliche Vergabewesen eingehalten werden. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Insourcing