© 2016 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 048/16 Illegale Einreise nach Deutschland aus anderen Staaten der Europäischen Union Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 048/16 Seite 2 Illegale Einreise nach Deutschland aus anderen Staaten der Europäischen Union Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 048/16 Abschluss der Arbeit: 15. Februar 2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 048/16 Seite 3 1. Einleitung Gefragt wird, ob durch die Einreise von Asylsuchenden aus anderen Staaten der Europäischen Union (EU) das geltende Recht verletzt wird und ob es sich in diesem Fall um illegale Flüchtlinge handeln würde, die an der Grenze abzuweisen seien. Die beigefügten Ausarbeitungen und Sachstände behandeln Fragen zur Einreise von Asylsuchenden aus Staaten der EU bzw. sicheren Drittstaaten, der Rechtmäßigkeit der Einreise und mögliche verfassungsrechtliche Pflichtverletzungen des Bundes gegenüber den Ländern. 2. Ausarbeitung zur Einreise von Asylsuchen aus sicheren Drittstaaten (WD 3-3000-299/15) Die Ausarbeitung WD 3-3000-299/15 vom 26. November 2015 behandelt die Anfang September 2015 erfolgte Öffnung der Grenzen durch die Bundesregierung für Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten. Die Einreise an der Binnengrenze wurde unter dem Gesichtspunkten der Rechtmäßigkeit der Öffnung der Grenzen sowie im Hinblick auf das Asylgrundrecht aus Art. 16a Grundgesetz (GG), Vorgaben der Europäischen Union sowie nach § 18 Asylgesetz geprüft. Ferner wurde die Erforderlichkeit eines Bundestagsbeschlusses für die Aussetzung des Einreiseverbots für Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten geprüft. Anlage 1 3. Sachstand zu den Möglichkeiten der Bundesregierung, gesetzliche Regelungen zeitweilig außer Kraft zu setzen (WD 3-3000-301/15) Vor dem Hintergrund der veränderten Migrationslage in Deutschland wurde in dem Sachstand WD 3-3000-301/15 vom 30. November 2015 geprüft, inwieweit die Bundesregierung bestehende gesetzliche Verbote und Gebote zum Schutze höherrangiger Rechtsgüter in Fällen des Notstandes oder ähnlichen Ausnahmesituationen zeitweilig außer Kraft setzen kann. Dabei wurden der Rechtsstaatsgrundsatz (Art. 20 Abs. 2 GG), die Notstandsverfassung im Verteidigungsfall (Art. 115a - 115l GG), Vorschriften für den sogenannten inneren Notstand (insbesondere Art. 87a Abs. 4 und Art. 91 GG) sowie besondere gesetzliche Befugnisse der Bundesregierung (§ 18 AsylG) geprüft. Anlage 2 4. Sachstand Sicherung der Bundesgrenzen aus föderaler Perspektive – Anmerkungen zum Gutachten „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“ (WD 3-3000-010/16) In dem Sachstand WD 3-3000-010/16 vom 14. Januar 2016 wurde eine kurze Einschätzung zu dem Gutachten „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“ des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio gegeben. Dabei wurde kursorisch eine mögliche Pflichtverletzung des Bundes gegenüber den Ländern dahingehend geprüft, ob das Unterlassen der Grenzsicherung des Bundes gegen den Grundsatz der Bundestreue verstößt, wenn dadurch erhebliche Funktionsstörungen auf der Ebene der Länder bei der Ausübung staatlicher Befugnisse und der Erfüllung der staatlichen Aufgaben eintreten. Anlage 3 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 048/16 Seite 4 5. Ausarbeitung zur Einreise von Asylsuchenden aus sicheren Drittstaaten – Ergänzung zur Ausarbeitung WD 3-3000-299/15 (WD 3-3000-014/16) Auch die Ausarbeitung WD 3-3000-014/16 vom 1. Februar 2016 nimmt Bezug auf das Gutachten „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“ des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio. Im Zentrum steht die Prüfung, ob der Bund gegenüber den Ländern verfassungsrechtlich verpflichtet ist, seine Kompetenz zur Grenzsicherung in einer die Interessen und Rechte der Länder schonenden Weise auszuüben. Dabei wird die wesentliche Frage behandelt, ob die Vorschrift des § 18 Abs. 4 AsylG auch eine pauschale und massenhafte Einreise von Asylsuchenden durch eine ministerielle Anordnung gestattet oder ob vor dem Hintergrund des Grundsatzes des Vorbehalts des Gesetzes und im Sinne der Wesentlichkeitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber in derart grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat. Anlage 4 Ende der Bearbeitung