WD 3 - 3000 - 042/16 (16. Februar 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der Mitarbeiter der Abgeordneten, , erkundigte sich telefonisch am 05.02.2016, ob das Auswärtige Amt (AA) oder das Bundesministerium des Innern (BMI) innerhalb der Bundesregierung die Federführung für Rückübernahmeabkommen besitze. In einem ersten Gespräch wurde dem Mitarbeiter mitgeteilt, dass insoweit keine rechtlichen Vorgaben bestünden und die Bundesregierung insoweit grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung sei. Eine Anfrage beim Referat KabParl des BMI blieb ohne eindeutige Antwort. In einem Telefonat am 10.02.2016 teilte das Referat ParlKab des AA mit, dass das BMI die Federführung für Rückübernahmeabkommen besitze. Dieses Ergebnis wurde am 16.02.2016 der Mitarbeiterin der Abgeordneten , , mit der Bitte um Weiterleitung an telefonisch mitgeteilt. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Federführung für Rückübernahmeabkommen