WD 3 - 3000 - 038/19 (19. Februar 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wird, ob Deutschland aufgrund der Flüchtlingskrise oder einer terroristischen Bedrohung seit dem 1. Januar 2018 einen Ausnahmezustand verhängt oder in Kraft gesetzt hat. In Deutschland wurde ein Ausnahmezustand wegen einer erhöhten Zuwanderung von Personen aus Drittstaaten oder aufgrund einer terroristischen Bedrohung nicht verhängt. Weitergehende Informationen zur Rechtslage finden sich in der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 299/15 „Einreise von Asylsuchenden aus sicheren Drittstaaten“ (Anlage 1), die sich eingehend mit der Flüchtlingskrise und der „Öffnung der Grenzen“ im Herbst 2015 befasst, sowie dem Sachstand WD 3 - 3000 - 211/15 „Einsatz der Bundeswehr im Inland“ (Anlage 2), der die Vorgaben des Grundgesetzes für einem Einsatz der Bundeswehr im Falle eines inneren oder äußeren Notstands in Deutschland erläutert. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Ausnahmezustand in Deutschland