© 2017 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 037/17 Maßnahmen des Bundes zur Terrorismusbekämpfung seit 2001 Gesetzgebung und Evaluierung (Aktualisierung der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 044/15 vom 6. März 2015) Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 2 Maßnahmen des Bundes zur Terrorismusbekämpfung seit 2001 Gesetzgebung und Evaluierung (Aktualisierung der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 044/15 vom 6. März 2015) Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 037/17 Abschluss der Arbeit: 16. Februar 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Gesetze mit Evaluationsvorschriften 4 2.1. Terrorismusbekämpfungsgesetz (Nr. 3) 4 2.2. Zuwanderungsgesetz (Nr. 14) 6 2.3. Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame- Dateien-Gesetz - GDG) vom 22. Dezember 2006 (Nr. 18) 7 2.4. Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 5. Januar 2007 (Nr. 19) 8 2.5. Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25. Dezember 2008 (Nr. 29) 9 2.6. Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG) vom 30. Juli 2009 (Nr. 33) 10 2.7. Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (Nr. 43) 11 2.8. Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (VWDG) vom 22. Dezember 2011 (Nr. 50) 12 2.9. Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze (Nr. 54) 13 2.10. Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen (Nr. 58) 13 2.11. Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Nr. 59) 14 3. Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland vom 28. August 2013 14 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 4 1. Vorbemerkung Die Ausarbeitung stellt die vom Bundesgesetzgeber seit 2001 zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erlassenen Gesetze zusammen und geht insbesondere auf Vorschriften zur Evaluation dieser Gesetze ein. Dabei werden sowohl die Evaluationsbestimmungen selbst als auch die Konsequenzen betrachtet, die aus den Ergebnissen einer Evaluation gezogen wurden. Die Ausarbeitung aktualisiert die Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 044/15 vom 6. März 2015. Die Ausführungen unter 2.10. und 2.11. wurden neu hinzugefügt; im Übrigen blieb die Ausarbeitung von 2015 unverändert. Dieser Ausarbeitung liegt eine tabellarische Übersicht aller Bundesgesetze zur Terrorismusbekämpfung seit 2001 zugrunde. Sie wurde um die Zeilen 55 bis 73 ergänzt und ist als Anlage 1 beigefügt. Weiterhin ist der Ausarbeitung eine tabellarische Übersicht über die Gesetze mit Evaluationsbestimmungen als Anlage 2 beigefügt, die ebenfalls aktualisiert wurde. Sie enthält stichwortartig die hier näher ausgeführten Informationen zu den Evaluationsvorschriften der betreffenden Gesetze, die Auftraggeber und Auftragnehmer einer Evaluation sowie Angaben zu Folgen der Evaluation. Dazu wurden die Evaluationsberichterstattung der Bundesregierung und mehrere Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen ausgewertet.1 Die Übersicht weist zudem die hier nicht näher betrachteten Gesetze aus, die der Implementierung völkerrechtlicher Abkommen sowie supranationaler Rechtsetzungsakte der Europäischen Union dienen, und die jeweils eigene Evaluationsbestimmungen enthalten. 2. Gesetze mit Evaluationsvorschriften 2.1. Terrorismusbekämpfungsgesetz (Nr. 3)2 Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (TBG)3 wurden zahlreiche Sicherheitsgesetze , darunter das Bundesverfassungsschutzgesetz, das MAD-Gesetz, das BND-Gesetz, das Bundegrenzschutzgesetz und das Bundeskriminalamtgesetz, sowie darüber hinaus das Ausländergesetz und andere ausländerrechtliche Vorschriften angepasst. Grundlage hierfür war die Feststellung der Notwendigkeit einer Fortentwicklung der gesetzlichen Instrumente angesichts der Entwicklung des internationalen Terrorismus zu einer weltweiten Bedrohung.4 1 BT-Drs. 17/2366; BT-Drs. 18/4057; BT-Drs. 18/9477, S. 16. 2 Die hier verwendete Nummerierung der Gesetze verweist auf die tabellarische Übersicht in Anlage 1. 3 Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9.1.2002, BGBl. I 2002, S. 361, Berichtigung in BGBl. I 2002, S. 3142. 4 BT-Drs. 14/7727, S. 1. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 5 Gemäß Art. 22 Abs. 2 TBG traten einige dieser Anpassungen, namentlich die Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes, des Artikel-10-Gesetzes, des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des § 7 Abs. 2 des BKA-Gesetzes, mit einer zeitlichen Befristung in Kraft. Der Bestimmung folgend sollten sie vom 11. Januar 2007 wieder in ihrer ursprünglichen Fassung vom 31. Dezember 2001 gelten. Vor Ablauf dieser Frist war für diese zeitlich befristeten Änderungen die Durchführung einer Evaluation vorgeschrieben (Art. 22 Abs. 3 TBG). Die Evaluation nach Art. 22 Abs. 3 TBG nahm die Bundesregierung vor; die Ergebnisse veröffentlichte sie in ihrem Bericht vom 11. Mai 2005 zu den Auswirkungen der nach Art. 22 Abs. 2 TBG befristeten Gesetzesänderungen.5 Dem Bericht zufolge diente die Evaluation der Überprüfung der neuen nachrichtendienstlichen Befugnisse und Zuständigkeiten im Hinblick auf ihre Gesetzesfolgen , insbesondere ihre Praktikabilität und die Erreichung der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele.6 Der Evaluationsbericht der Bundesregierung kommt zu dem Gesamtergebnis, dass die gesetzgeberischen Entscheidungen überwiegend bestätigt wurden; zu einzelnen Punkten wurden auch weitere Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt.7 Die Evaluation des Terrorismusbekämpfungsgesetzes mündete in das Gesetzgebungsverfahren für das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG).8 Die Evaluationsergebnisse sowie die in der Anwendungspraxis der angepassten Sicherheitsgesetze gemachten Erfahrung wurden mit dem Gesetz aufgegriffen, das neben zahlreichen weiteren Maßnahmen9 die gemäß Art. 22 Abs. 2 TBG befristeten Sicherheitsbestimmungen durch eine sich anschließende Befristung um weitere fünf Jahre beibehält (Art. 10 i.V.m. Art. 13 Abs. 2 TBEG). Ergänzend hinzuweisen ist auf weitere Evaluationsbestimmungen, die der Gesetzgeber für einzelne der befristeten Sicherheitsnormen getroffen hat.10 Darin wird das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages beauftragt, den Deutschen Bundestag jährlich und nach drei Jahren zusammenfassend zum Zwecke der Evaluierung zu unterrichten. Das Kontrollgremium kam dieser 5 Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der nach Artikel 22 Abs. 2 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes befristeten Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes, des Artikel 10-Gesetzes, des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des § 7 Abs. 2 des BKA-Gesetzes, Ausschussdrucksache des Innenausschusses vom 11. Mai 2005, 15(4)218. Der Bericht ist darüber hinaus online abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Sicherheit/Terrorismus/Bericht_BReg_Auswirkung _Terrorismusbekaempfungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen am 2. März 2015). 6 Fn. 5, Seite 2 f. 7 Vgl. Fn. 5, Schlussfolgerungen zu den einzelnen Evaluationsgegenständen in Kapitel C. 8 BT-Drs. 16/2921. 9 Vgl. im Detail: Gustav Heinemann-Initiative & Humanistische Union (Hrsg.), Graubuch Innere Sicherheit, 2009, S. 39 ff. 10 § 8 Abs. 10 BVerfSchG – auch in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Satz 6 BVerfSchG, § 5 und § 10 Abs. 3 Satz 6 MAD- Gesetz sowie § 2 Abs. 1a Satz 4 und § 8 Abs. 3a Satz 6 BND-Gesetz. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 6 Berichtspflicht mit seinen Berichten zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz nach.11 2.2. Zuwanderungsgesetz12 (Nr. 14) Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz unterzog der Bundesgesetzgeber sämtliche Bestimmungen der Migrations- und Integrationspolitik sowie des Aufenthaltsrechts von Nichtdeutschen einer umfassenden Reform. Mit dem Artikelgesetz wurden das Aufenthaltsgesetz und das Gesetz zur Freizügigkeit von EU-Bürgern neu eingeführt und zahlreiche bestehende Vorschriften geändert. Das Gesetz vollzog dabei auch die notwendigen Änderungen des Ausländerrechts durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 nach.13 Die Evaluation des Gesetzes war nicht im Zuwanderungsgesetz bestimmt worden, vielmehr wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 11. November 200514 eine Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes anhand der Anwendungspraxis vereinbart. Den Auftrag übernahm das Bundesministerium des Innern (BMI) und legte die Ergebnisse seiner Evaluation15 mit seinem Bericht vom Juli 2006 vor.16 Für den Regelungsbereich der Inneren Sicherheit und Terrorismusbekämpfung kommt das Ministerium zu dem Ergebnis, dass sich die sicherheitsrelevanten Normen des Zuwanderungsgesetzes, insbesondere im Bereich der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung insgesamt bewährt haben. Als wirksames Instrument mit spezialpräventiver Wirkung hätten sich gerade Überwachungsmaßnahmen erwiesen, die bei aus Gründen der inneren Sicherheit ausgewiesenen Ausländern angeordnet werden können. 11 Vgl. BT-Drs. 15/981, 15/3391, 15/5506, 16/2550, 16/5982. 12 Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), vom 30. Juli 2004, BGBl. I 2004, S. 1950. 13 BT-Drs. 15/420 S. 61. 14 Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 11. November 2005, S. 118, Zeilen 5760 ff., online verfügbar unter: http://www.kas.de/upload/ACDP/CDU/Koalitionsvertraege /Koalitionsvertrag2005.pdf (zuletzt abgerufen am 4. März 2015). 15 Das Gesetz wurde in einem mehrstufigen Verfahren evaluiert, das die Einholung schriftlicher Stellungnahmen der betroffenen Bundes- und Landesministerien sowie von Nichtregierungsorganisationen, die Anhörung von Experten, eine Analyse der Rechtsprechung zum Zuwanderungsgesetz sowie die Evaluierung der Integrationskurse durch externe Beratungsunternehmen umfasste. Vgl. BT-Drs. 16/5065, S. 151. 16 Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), Juli 2006, online verfügbar unter: http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/151396/publicationFile/14810/evaluierungsbericht _zum_zuwanderungsgesetz.pdf (zuletzt abgerufen am 4. März 2015). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 7 Darüber hinaus stellt das BMI in seinem Bericht Optimierungsbedarf auf gesetzgeberischer Ebene fest. Die im Evaluierungsbericht ausgewiesenen Empfehlungen17 sind in Teilen in dem Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union berücksichtigt worden.18 Die gesetzlichen Optimierungsmaßnahmen, die auf sicherheitspolitischen Erkenntnissen beruhen, betreffen vor allem wesentliche Änderungen im Visumverfahren. Darüber hinaus wurde das Konsultationsverfahren gemäß § 73 AufenthG auf alle bekannten Referenzpersonen erstreckt.19 2.3. Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz - GDG) vom 22. Dezember 200620 (Nr. 18) Mit dem am 31. Dezember 2006 in Kraft getretenen Gesetz wurden zur weiteren Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Sicherheitsbehörden die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen standardisierten Zentralen Antiterrordatei sowie von gemeinsamen Projektdateien von Polizeien und Nachrichtendiensten geschaffen. Das Gesetz sah zum einen die Einführung des Antiterrordateigesetzes (ATDG) und zum anderen die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für projektbezogene gemeinsame Dateien (Projektdateien) vor, die der Unterstützung einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des MAD, des BND, der Polizeibehörden des Bundes und der Länder und des ZKA dienen. Nach Art. 5 Abs. 2 GDG war das durch dieses Gesetz neu geschaffene Antiterrordateigesetz ein Jahr vor Ablauf seiner sechsjährigen Befristung unter Einbeziehung eines im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag zu bestellenden wissenschaftlichen Sachverständigen zu evaluieren. Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens erhielt die Ramboll Management GmbH, Hamburg, den Auftrag, eine wissenschaftliche Methodenberatung durchzuführen. Der Deutsche Bundestag erklärte sein Einvernehmen mit der Beauftragung am 8. März 2011.21 Der Evaluierungsbericht22 wurde dem Deutschen Bundestag am 7. März 2013 zugeleitet. 17 Erforderlich seien zum einen Präzisierungen und Ergänzungen bei den sicherheitsrelevanten Ausweisungstatbeständen und deren Rechtsfolgen. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird dabei auch bei der Beschleunigung sicherheitsrelevanter Ausweisungsverfahren gesehen. Zum anderen empfehle sich eine gesetzliche Neujustierung des in der Praxis bislang nicht zum Einsatz gekommenen Instruments der Abschiebungsanordnung. Vgl. Evaluationsbericht des BMI, Fn. 16, S. 7, 11 ff. sowie 169 ff. 18 BT-Drs. 16/5065. Das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I 2007, Seite 1970) trat mit Ausnahme einiger Bestimmungen am 28. August 2007 in Kraft. 19 Zu den Maßnahmen im Überblick vgl. BT-Drs. 16/5065, Fn. 18, S. 4 f.; im Einzelnen S. 154 ff. 20 BGBl. I 2006, Seite 3409. 21 Vgl. BT-Drs. 18/4057, Fn. 1 zu Frage 2. 22 BT-Drs. 17/12665 (neu). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 8 Sowohl die darin festgestellten Ergebnisse der Evaluation23 als auch die Vorgaben24 des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil zum Antiterrordateigesetz vom 24. April 201325 sind in das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze vom 18. Dezember 2014 (hier Nr. 54) eingeflossen. 2.4. Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 5. Januar 200726 (Nr. 19) Das am 10. Januar 2007 in Kraft getretene Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) nahm die Erkenntnisse aus der Evaluation des Terrorismusbekämpfungsgesetzes auf und setzte sie um. Dies führte zur Beibehaltung der im Terrorismusbekämpfungsgesetz befristeten Regelungen mit erneuter Befristung auf weitere fünf Jahre. Zudem wurden insbesondere die Auskunftsbefugnisse für die Nachrichtendienste bei Wahrung datenschutzrechtlicher Belange ergänzt und fortentwickelt.27 Die Evaluation des TBEG wurde in Art. 11 TBEG dahingehend bestimmt, dass die durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz und das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes, des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes , des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 und des Straßenverkehrsgesetzes vor dem 10. Januar 2012 unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, zu evaluieren sind. Die Evaluierungsbestimmung in Art. 11 TBEG wird durch Art. 10 TBEG konkretisiert. Dieser sah vor, bestimmte Vorschriften der in Art. 11 TBEG genannten Gesetze zum Stichtag des 10. Januar 2012 wieder auf einen früheren Rechtszustand zurückzuführen, insbesondere mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz oder Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz eingeführte Befugnisse wieder zu beseitigen. Demgemäß ging der Evaluierungsauftrag dahin, festzustellen, ob diese Rückführung gemäß Art. 10 TBEG tatsächlich umgesetzt werden sollte, oder ob ein Bedarf für die – unveränderte oder modifizierte – Fortgeltung einzelner Vorschriften besteht.28 Der Evaluierungsvorgabe wurde entsprochen. Im Ergebnis eines Vergabeverfahrens erhielt die Ramboll Management GmbH, Hamburg, den Zuschlag, eine wissenschaftliche Methodenberatung durchzuführen. Der Deutsche Bundestag erklärte sein Einvernehmen mit der Bestellung durch einen Beschluss des Innenausschusses vom 17. Juni 2009. Darüber hinaus wurde Prof. Dr. Heinrich A. Wolff, Europa-Universität Viadrina (Frankfurt/Oder), Lehrstuhl für Öffentliches Recht, mit der 23 Zu den Ergebnissen bzw. den daraus abgeleiteten Empfehlungen vgl. Fn. 22, S. 5 bzw. S. 53 f. 22. 24 Vgl. hierzu: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Antiterrordateigesetz, Aktueller Begriff Nr. 18/13, 23. Mai 2013, abrufbar unter: http://www.bundestag .btg/ButagVerw/W/Ausarbeitungen/Einzelpublikationen/Ablage/2013/Die_Entscheidung_1369375565.pdf (zuletzt abgerufen am 4. März 2015). 25 BVerfGE 133, 277. 26 BGBl. I 2007, Seite 2. 27 BT-Drs. 16/2921. 28 Vgl. BT-Drs. 17/6925, S. 10 f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 9 Evaluierung einiger zentraler Normen beauftragt. Gegenstand seines Gutachtens29 war die Anwendungspraxis aus staatsrechtswissenschaftlicher Sicht unter Berücksichtigung grundrechtlicher Fragestellungen, insbesondere unter Würdigung der Auswirkungen der jeweiligen Maßnahmen auf die Grundrechte der Betroffenen.30 Die Ergebnisse der Evaluation des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes flossen ein in das Gesetzgebungsverfahren für das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (Nr. 43). Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge führte die Evaluation zu der Erkenntnis, dass Verbesserungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Rechtsschutz und die Kontrolle gegenüber den Nachrichtendiensten sowie hinsichtlich der Effektivität ihrer Aufgabenerfüllung bestehen. Darüber hinaus sollten die von der Befristung gemäß Art. 10 TBEG betroffenen Befugnisse teilweise erneut befristet verlängert werden und im Übrigen auslaufen. Eine schlichte Anordnung der Weitergeltung des bisherigen Rechtsstandes sei den Erkenntnissen im Ergebnis der Evaluierung nach Art. 11 TBEG nicht angemessen.31 Ergänzend hinzuweisen ist auf weitere Evaluationsbestimmungen, die der Gesetzgeber für einzelne der befristeten Sicherheitsnormen getroffen hat.32 Darin wird das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages beauftragt, den Deutschen Bundestag jährlich und nach drei Jahren zusammenfassend zum Zwecke der Evaluierung zu unterrichten. Das Kontrollgremium kam seiner Berichtspflicht mit seinen Berichten zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz , zuletzt mit Bericht vom 19. Dezember 2013, nach.33 2.5. Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25. Dezember 200834 (Nr. 29) Mit dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Gesetz wurde das Bundeskriminalamt (BKA) zur Verbesserung seiner Möglichkeiten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in bestimmten Fallgruppen mit der Kompetenz zur Übernahme von Aufgaben der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus sowie entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Der Gesetzgeber machte mit diesem Gesetz erstmals Gebrauch von der im Zuge der Föderalismusreform im Grundgesetz verankerten ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das BKA (Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG). 29 Vgl. Ausschussdrucksache des Innenausschusses 17(4)245. 30 Vgl. BT-Drs. 18/4057, Fn. 1 zu Frage 2. 31 Vgl. BT-Drs. 17/6925, Fn. 28, S. 10. 32 § 8 Abs. 10 BVerfSchG – auch in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Satz 6 BVerfSchG, § 5 und § 10 Abs. 3 Satz 6 MAD- Gesetz sowie § 2 Abs. 1a Satz 4 und § 8 Abs. 3a Satz 6 BND-Gesetz. 33 Vgl. BT-Drs. 16/11560; 17/550; 17/4277; 17/8638; 17/12774; 18/216. 34 GVVG, BGBl. I 2008, S. 3083. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 10 Dem BKA wurden mit diesem Gesetz erstmals originäre präventiv-polizeiliche Befugnisse zugewiesen .35 In Art. 6 sieht das Gesetz eine Evaluierung der mit Art. 1 Nr. 2 sowie Nr. 5 §§ 20j und 20k in das BKA-Gesetz neu aufgenommenen Bestimmungen vor. Die Evaluation ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, durchzuführen. Der Evaluierungsauftrag betrifft die neu in das BKA-Gesetz aufgenommenen Bestimmungen zur – Übernahme der Aufgaben der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das BKA in Fällen einer bundesländerübergreifenden Gefahr oder nicht erkennbarer Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde oder in Fällen, in denen die oberste Landesbehörde um Übernahme ersucht (Art. 1 Nr. 2 [§ 4a neu]); – Rasterfahndung und Eingriffen in informationstechnische Systeme (Art. 1 Nr. 5 [§§ 20j und 20 k]). Im Auftrag des BMI hat das Beschaffungsamt des Ministeriums in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein Vergabeverfahren für die Leistungen des wissenschaftlichen Sachverständigen durchgeführt.36 Aus diesem Verfahren liegt inzwischen ein zuschlagsfähiges Angebot vor. Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 17. November 2014 den Präsidenten des Deutschen Bundestags darum gebeten, das Verfahren zur Herstellung des Einvernehmens des Deutschen Bundestags betreffend die Beauftragung einzuleiten.37 2.6. Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG) vom 30. Juli 200938 (Nr. 33) Zentrales Ziel des am 4. August 2009 in Kraft getretenen Gesetzes war es, eine strafrechtliche Verfolgung auch von organisatorisch nicht gebundenen Tätern, die bestimmte „schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten,“ zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde das bestehende 35 Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland, 2013, S. 25 ff., online verfügbar unter: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Bericht_RegKom_Sicherheitsgesetzgebung .pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen am 4. März 2015). 36 Vgl. BT-Drs. 17/14055, zu Frage 12. 37 Antwort des BMI, Referat ÖS I 2, vom 20. Februar 2015 auf das Auskunftsersuchen des Fachbereichs WD 3 der Wissenschaftlichen Dienste vom 17. Februar 2015. 38 BGBl. I 2009, S. 2437. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 11 Instrumentarium des Staatsschutzstrafrechts um Vorschriften ergänzt, die den besonderen Gefährdungslagen bei der Vorbereitung terroristischer Anschläge gerecht werden sollten. Darüber hinaus wurden mit dem Gesetz zwei internationale Rechtsinstrumente39 innerstaatlich umgesetzt. Das Gesetz enthält keine Vorschrift über die Evaluation seiner Bestimmungen. Im Jahr 2011 hat die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesamt für Justiz, ein Forschungsvorhaben zur Evaluation des GVVG in Auftrag gegeben. Auftragnehmer waren die Kriminologische Zentralstelle e. V. (KrimZ) in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Thomas Feltes, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft. Diese legten ihren Endbericht mit den Ergebnissen des rechtstatsächlichen Forschungsvorhabens im August 2012 vor.40 Untersuchungsgegenstand waren ausschließlich die durch das GVVG im Strafgesetzbuch (StGB) neu eingeführten Straftatbestände § 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat), § 89b StGB (Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) und § 91 StGB (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat). Hinsichtlich der Evaluationstiefe wird darauf hingewiesen, dass durch den vergleichsweise kurzen Untersuchungszeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes eine verhältnismäßig geringe Datenmenge zur Verfügung stand, die lediglich beschränkte Rückschlüsse auf die Auswirkungen des Gesetzes erlaubte. Eine abschließende Beurteilung der Wirksamkeit des GVVG gegen die Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus sei daher erst angezeigt, wenn sie auf eine breitere Datenbasis gestützt werden kann.41 2.7. Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (Nr. 43) Das am 10. Januar 2012 in Kraft getretene Gesetz42 diente der Umsetzung der Ergebnisse der Evaluation einzelner Vorschriften zur Regelung von Befugnissen der Nachrichtendienste des Bundes aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz. Insbesondere beinhaltete das Gesetz Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Rechtsschutzes und der exekutiven sowie parlamentarischen Kontrolle gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes im Hinblick auf Grundrechtseingriffe, die mit der Ausübung dieser Befugnisse einhergehen. Auskunfts- und Eingriffsbefugnisse der Nachrichtendienste, die sich im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung als entbehrlich erwiesen haben, wurden aufgehoben. Die mit positivem Ergebnis evaluierten Bestimmungen der 39 Dabei handelt es sich um das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus vom 16. Mai 2005, das von der Bundesrepublik erst am 10. Juni 2011 ratifiziert wurde, sowie um den Rahmenbeschluss 2008/919/JI vom 28. November 2008 des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung. 40 Vgl. BT-Drs. 18/4057, Fn. 1 zu Frage 2. 41 Vgl. BT-Drs. 18/4057, Fn. 1 zu Frage 2. 42 BGBl. I 2011, S. 2576. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 12 Terrorismusbekämpfungsgesetze wurden mit erneuter Befristung bis zum 10. Januar 2016 fortgeführt .43 Nach Art. 9 des Gesetzes ist bis zum 10. Januar 2016 eine erneute Evaluation zur Anwendung der durch die Terrorismusbekämpfungsgesetze geschaffenen und geänderten Vorschriften vorgesehen. Damit umfasst der komplexe Evaluierungsauftrag neben den Bestimmungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes die Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes und des BND-Gesetzes sowie des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes . Mit der Durchführung der Evaluierung hat das BMI das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation in Speyer (InGFA) beauftragt. Der Abschlussbericht des InGFA soll im März 2015 vorgelegt werden.44 2.8. Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (VWDG) vom 22. Dezember 201145 (Nr. 50) Mit dem am 1. Juni 2013 in Kraft getretenen Gesetz wurden die Rechtsgrundlagen für die Errichtung einer zentralen Visa-Warndatei einerseits sowie für ein Verfahren für einen mittelbaren Abgleich von bestimmten Daten aus Visumverfahren für Sicherheitszwecke andererseits geschaffen. Ziel der Visa-Warndatei ist in erster Linie die Vermeidung von Visummissbrauch durch die neu geschaffene Möglichkeit, die an einem Visumantrag beteiligten Personen gezielt auf rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit einem Visumverfahren oder mit sonstigem Auslandsbezug zu überprüfen. Daneben wird ein neues Verfahren zum Abgleich der Visumantragsdaten mit den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zu Personen mit Verbindung zum internationalen Terrorismus eingeführt, um dem besonderen sicherheitspolitischen Interesse im Visumverfahren Rechnung zu tragen.46 Das Gesetz beauftragt in § 17 die Bundesregierung mit der Evaluation der Anwendung dieses Gesetzes drei Jahre nach seinem Inkrafttreten. 43 BT-Drs. 17/6925. 44 Bericht der InGFA zum Evaluierungsauftrag des BMI. Online verfügbar unter: http://www.foev-speyer.de/ingfa/inhalte /05k_projekte_Eval_TBEG.asp (zuletzt abgerufen am 4.3.2015). 45 BGBl. I 2011, S. 3037. 46 Vgl. BT-Drs. 17/6643. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 13 2.9. Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze47 (Nr. 54) Das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Gesetz vom 18. Dezember 2014 geht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2013 über die Verfassungsmäßigkeit des Antiterrordateigesetzes zurück. Darüber hinaus berücksichtigt es die Ergebnisse der nach Art. 5 Abs. 2 GDG bestimmten gesetzlichen Evaluierung des Antiterrordateigesetzes.48 In seiner Entscheidung bewertete das Bundesverfassungsgericht die Antiterrordatei in ihren Grundstrukturen als verfassungsgemäß, verwarf sie jedoch in Einzelpunkten als verfassungswidrig.49 Für die Korrektur der beanstandeten Regelungen hat das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 bestimmt. Diese Übergangsfrist diente auch der Prüfung durch den Gesetzgeber, „ob er im Zusammenhang mit der Neuregelung des ATDG auch eine Überarbeitung von Bestimmungen anderer Gesetze, die den angegriffenen Vorschriften ähnlich sind, (…) für angezeigt hält“.50 Das Gesetz bestimmt Änderungen betreffend das Bestimmtheitsgebot und Übermaßverbot in den Bereichen der beteiligten Behörden, der erfassten Personen und der Nutzung verdeckt bereitgestellter Grunddaten . Zudem wurden eine Konkretisierungsbefugnis und eine wirksame Aufsicht für zu speichernde Daten und Einbeziehung von Erkenntnissen aus der Telekommunikationsüberwachung aufgenommen.51 Durch Art. 1 des Änderungsgesetzes wurde in § 9 ATDG ein neuer Abs. 3 eingefügt. Danach berichtet das BKA alle drei Jahre, erstmalig zum 1. August 2017, über den Datenbestand und die Nutzung der Antiterrordatei. Der Bericht ist zeitgleich mit der Zuleitung an den Deutschen Bundestag über den Internetauftritt des Bundeskriminalamts zu veröffentlichen.52 2.10. Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen 53 (Nr. 58) Das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 5. Januar 2007 (Nr. 19, oben 2.4.) befristete verschiedene nachrichtendienstliche Befugnisse bis zum Januar 2012, darunter Auskunftsrechte der Nachrichtendienste gegenüber Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdienstleistern und die Befugnis zum Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers. Eine erste Verlängerung dieser Befristung bis zum Januar 2016 erfolgte durch das Gesetz zur Änderung des Bundeverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 (Nr. 43, oben 2.7.). Durch Art. 1 des Gesetzes zur Verlängerung 47 BGBl. I 2014, S. 2318. 48 Vgl. BT-Drs. 18/1565, S. 1. 49 BVerfGE 133, 277. 50 BVerfGE 133, 277 (377). 51 Vgl. BT-Drs. 18/1565, Fn. 48. 52 BGBl. I 2014, S. 2318 (2320 f.). 53 BGBl. I 2015, S. 2161. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 14 der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen vom 3. Dezember 2015 wurde die Befristung erneut verlängert, nunmehr bis zum 10. Januar 2021. Dem Erlass des zweiten Verlängerungsgesetzes ging eine Evaluierung auf Grundlage von Art. 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundeverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 voraus. Die Evaluierung wurde vom Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation durchgeführt, das seinen Bericht im April 2015 vorlegte:54 Demnach haben sich die Regelungen zur Terrorismusbekämpfung in der Praxis grundsätzlich bewährt. Um die Gesetzesanwendung weiter untersuchen zu können, wurde die Befristung beibehalten und erneut verlängert. Art. 5 des Verlängerungsgesetzes sieht eine erneute Evaluierung vor dem 10. Januar 2021 vor. 2.11. Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten55 (Nr. 59) Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten betrifft die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Es schafft neue Vorschriften, nachdem das Bundesverfassungsgericht frühere Regelungen wegen Verstoßes gegen Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes für nichtig erklärt hatte.56 Das Gesetz enthält im Wesentlichen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung. Ziele des Gesetzes sind Verbesserungen bei der Gefahrenabwehr und der Verfolgung schwerer Straftaten. Dazu soll auf Verkehrsdaten von Telekommunikationsverbindungen , darunter Zeitpunkt und Dauer einer Verbindung und die Rufnummern der Beteiligten, zugegriffen werden können. Nach §§ 113a ff. des Telekommunikationsgesetzes sind die Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von Verkehrsdaten verpflichtet. Die Speicherfristen betragen nach der Neuregelung nur noch zehn bzw. vier Wochen. § 100g der Strafprozessordnung gestattet den Zugriff auf die gespeicherten Verkehrsdaten zur Verfolgung bestimmter Straftaten. Art. 7 des Gesetzes sieht eine Evaluierung vor. Ab dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten zu evaluieren, wobei die Auswirkungen auf die Strafverfolgung, die Kosten und Einhaltung des Datenschutzes ausgewertet werden sollen. Die Evaluierung soll unter Einbeziehung eines vom Bundestag zu bestellenden wissenschaftlichen Sachverständigen geschehen . Dabei stehen die nach § 101b der Strafprozessordnung zu erfassenden statistischen Daten über den Einsatz der Maßnahme zur Verfügung. 3. Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland vom 28. August 2013 Über den methodischen Ansatz einer individuell gesetzesbezogenen Evaluation hinaus verfolgte die mit Beschluss der Bundesregierung vom 17. August 2011 gebildete Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung einen Untersuchungsauftrag, der die Auswirkungen 54 Ausführlicher Bericht in BT-Drs. 18/5935. 55 BGBl. I 2015, S. 2218. 56 BVerfGE 125, 260. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 Seite 15 der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung aus einer übergeordneten rechtsstaatlichen Perspektive zum Gegenstand hatte. Nach den vom Bundeskabinett gebilligten Eckpunkten war die Regierungskommission beauftragt, die Entwicklung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland kritisch zu untersuchen und hieraus Schlussfolgerungen für die Gesetze zum Vorgehen gegen Terrorismus im weiteren Sinne und für die künftige Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland zu ziehen. Dabei sollte sie den Schwerpunkt ihrer Untersuchung richten auf eine kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie die Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten, sowie die Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des Terrorismus und internationaler Gefährdung. Die von der Kommission gefundenen Erkenntnisse sollen in Empfehlungen für die Gesetzgebung und für die weitere Entwicklung der Sicherheitsstruktur in Deutschland, sowohl bezogen auf den Aufgabenzuschnitt der Behörden als auch auf ihre materiellen Befugnisse, münden. Die inhaltliche Ausrichtung und organisatorische Aufstellung der beschlossenen Regierungskommission wurde angesichts der Ereignisse und späteren Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) den neuen Gegebenheiten angepasst. Dabei wurde berücksichtigt, dass in weitem Umfang gesetzliche Regelungen, die ursprünglich mit Blick auf den internationalen Terrorismus geschaffen worden sind, auch der Bekämpfung des Rechtsterrorismus dienen können. Kern des Untersuchungsauftrages an die Regierungskommission war damit die Frage, wie die Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere seit dem 11. September 2001, aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu bewerten sei und welche Schlussfolgerungen sich daraus für eine künftige gesetzliche Ausgestaltung und Absicherung (Kontrolle) der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene ergeben.57 Die Regierungskommission legte ihren Bericht am 28. August 2013 vor.58 *** 57 Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland, 2013, S. 2., online verfügbar unter: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Bericht_RegKom_Sicherheitsgesetzgebung .pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen am 4. März 2015). 58 Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland, Fn. 57. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 1 - Bundesgesetze zur Terrorismusbekämpfung seit 2001 Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? 1. 08.12.2001 Erstes Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes (sog. Sicherheitspaket 1) vom 4. Dezember 2001 Wesentlicher Regelungsinhalt:1 Ersatzlose Streichung des sog. Religionsprivilegs im Vereinsgesetz (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Vereinsgesetz). BGBl. I 2001, Seite 3319 2. 01.01.2002 Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung vom 10. Dezember 2001 Wesentlicher Regelungsinhalt:2 Erhöhung der Tabaksteuer um zwei Cents pro Zigarette und der Versicherungsteuer um einen Prozentpunkt zur Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Änderung §§ 4 und 32 Tabaksteuergesetz, § 6 Versicherungsteuergesetz sowie von § 4 Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung ; Neufassungsermächtigung). BGBl. I 2001, Seite 3436 3. 01.01.2002 Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG, sog. Sicherheitspaket 2) vom 9. Januar 2002 Wesentlicher Regelungsinhalt:3 Anpassung von Sicherheitsgesetzen (sog. Sicherheitspaket II) an die Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus, erweiterte Kompetenzen für Sicherheitsbehörden , Verbesserung des Datenaustausches, Verhinderung der Einreise terroristischer Straftäter, identitätssichernde Maßnahmen im Visumverfahren, Verbesserungen bei der Grenzkontrolle, verstärkte Überprüfung von sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten, biometrische Merkmale in Pässen und Personalausweisen , Beschränkungen für extremistische Ausländervereine , Rasterfahndung, Schusswaffengebrauch in zivilen Luftfahrzeugen nur durch Polizeibeamte, Sicherstellung der Energieversorgung. BGBl. I 2002, Seite 361 Berichtigung : BGBl. I 2002, Seite 3142 ja4 1 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 04.10.2001, BT-Drs. 14/7026. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP14/570/57099.html. 2 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.10.2001, BT-Drs. 14/7062. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP14/564/56430.html. 3 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 04.12.2001, BT-Drs. 17/7727. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP14/567/56794.html. Ausführlich zum Inhalt vgl. Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung nach den Anschlägen vom 11. September 2001, Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WF III G - 34/06, S. 5 ff. 4 Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der nach Artikel 22 Absatz 2 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes befristeten Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes, des Artikel 10- Gesetzes, des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des § 7 Absatz 2 des BKA- Gesetzes vom 11. Mai 2005. Zu den Ergebnissen vgl. Ausschussdrucksache des Innenausschusses 15(4)218. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 2 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des federführenden (ffü.) Ausschusses : Verstärkung datenschutzrechtlicher Regelungen , u.a. Einholung von Auskünften durch die Sicherheitsbehörden nur im Einzelfall, keine Einrichtung einer bundesweiten Datei zu biometrischen Merkmalen , keine Ausweisung aufgrund von Terrorismusbzw . Extremismus-Verdacht, Regelungen zum Ausweisersatz , Verlängerung der Speicherfristen von Ausländerdateien, Zuverlässigkeitsüberprüfung des auf Flughäfen in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätigen Personals u.a.m. 4. 15.08.20025 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz) vom 8. August 2002 Wesentlicher Regelungsinhalt: 6 Anpassung des Geldwäschegesetzes an die neue Bedrohungslage durch den Terrorismus: Verpflichtung aller im Finanzsektor tätigen Institute zur Erstattung von Verdachtsanzeigen, Verbesserung bankinterner Sicherungssysteme gegen neue Methoden illegaler Finanztransaktionen, Verbesserungen bei der Aufdeckung von Strohmanngeschäften, Einbeziehung von Massengeschäften mit unbaren Finanztransaktionen, Kooperation von Ermittlungs- und Finanzaufsichtsbehörden , Ausbau der beim Bundeskriminalamt bestehenden Zentralstelle für Geldwäscheverdachtsanzeigen (FIU), Einbindung neuer Berufsgruppen in die Pflichten des Geldwäschegesetzes, Gleichstellung von Bargeld mit elektronischem Geld bei den Aufgaben der Zollverwaltung , Möglichkeit der Einbindung von Landespolizeien , verschärfte Anforderungen an Giro- und Finanztransfergeschäfte; Änderung versch. §§ Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, u.a. Einführung der Kurzbezeichnung "Geldwäschegesetz (GwG)", Änderung der §§ 1 und 12c Zollverwaltungsgesetz sowie Einfügung von § 25b Kreditwesengesetz. Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Erweiterung der Angaben zur Person um den Geburtsort und Übernahme weiterer Änderungswünsche des Bundesrates, Klarstellung, dass keine Kompetenzausweitung des BGBl. I 2002, Seite 3105 5 Art. 1, 2, 4 und Art. 3, soweit Art. 3 zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt. Darüber hinaus trat Art. 3 am 01.07.2003 in Kraft. 6 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs 14/8739. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP14/573/57313.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 3 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Bundeskriminalamtes erfolgt; Änderung der §§ 6 und 16 Bundeskriminalamtgesetz. 5. 30.08.2002 Vierunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - § 129b StGB (34. StrÄndG) vom 22. August 2002 Wesentlicher Regelungsinhalt:7 Einfügung § 129b StGB: Anwendung der §§ 129 und 129a StGB auch auf im Ausland gebildete kriminelle oder terroristische Vereinigungen Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Erweiterung des Anwendungsbereichs der §§ 129 und 129a Strafgesetzbuch, u. a. Definition der Tathandlung des Werbens, Ergänzung des § 129b betr. Vereinigungen außerhalb der EU (Verfolgung nach Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz), Regelungen zur Beschlagnahme von Vermögenswerten. BGBl. I 2002, Seite 3390 6. 12.10.2002 Gesetz zum Internationalen Übereinkommen vom 15. Dezember 1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge vom 5. Oktober 2002 Wesentlicher Regelungsinhalt:8 Ratifikation des von der VN-Generalversammlung am 15. Dezember 1997 angenommenen, von der Bundesrepublik Deutschland am 26. Januar 1998 in New York unterzeichneten Übereinkommens: Sicherstellung der weltweiten Verfolgung von Gewaltakten in Form von Bombenanschlägen, Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Einstufung als Straftat und zur Strafverfolgung oder Auslieferung, Begründung einer diesbezüglichen Gerichtsbarkeit. BGBl. II 2002, Seite 2506 7. 07.12.2003 Zweites Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 31. Oktober 2003 Wesentlicher Regelungsinhalt:9 Anpassung des Zollverwaltungsgesetzes an die Einführung eines weiteren Freizonentyps im neuen EG- Zollrecht (Kontrolltyp I), gesetzliche Verankerung der Arbeitsmethode der Risikoanalyse im Zollbereich und der Einrichtung einer entsprechenden Zentralstelle, Schaffung einer Rechtsgrundlage für Finanzsanktionen gegen "EU-interne Zielsubjekte" zur Unterbindung der BGBl. I 2003, Seite 2146 7 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 14/7025. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP14/558/55887.html. 8 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 14/9198. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP14/577/57702.html. 9 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/1060. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/317/31709.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 4 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Finanzierung des internationalen Terrorismus; Einfügung § 6a und Änderung versch. §§ Zollverwaltungsgesetz , Änderung §§ 49 und 56 Kreditwesengesetz, Artikel 2 - Änderung des KreditwesenG. 8. 25.12.2003 Gesetz zum Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus vom 19. Dezember 2003 Wesentlicher Regelungsinhalt:10 Ratifikation des am 20. Juli 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommens: Strafbarkeit des Sammelns und Bereitstellens finanzieller Mittel, die der Finanzierung terroristischer Akte dienen; Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Schaffung von Möglichkeiten der Beschlagnahme und Einziehung, Regelungen zur Begründung der internationalen Gerichtsbarkeit sowie zur Rechtshilfe und Auslieferung. BGBl. II 2003, Seite 1923 9. 28.12.2003 Gesetz zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22. Dezember 2003 Wesentlicher Regelungsinhalt:11 EU-einheitliche Definition der terroristischen Straftaten sowie Festlegung von Strafsanktionen für bestimmte Delikte; Änderung §§ 129a und 261 StGB, § 120 GVG sowie von § 112 StPO. BGBl. I 2003, Seite 2836 ja12 10. 31.12.2003 Gesetz zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und zum Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen vom 22. Dezember 2003 Wesentlicher Regelungsinhalt:13 Zustimmung zu der am 12. Dezember 2003 in London von der IMO beschlossenen Änderung der Anlage des SOLAS-Übereinkommens und den technischen Ausführungsbestimmungen im neu geschaffenen Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und Hafenanlagen (ISPS-Code): systematische Bewertung BGBl. II 2003, S. 2018 10 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/1507. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/348/34817.html. 11 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/813. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/346/34673.html. 12 Vgl. KOM(2004) 409 endg. sowie KOM(2007) 681 endg. 13 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/1780. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/358/35877.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 5 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? von Risiken bei Schiffen und Hafenanlagen, die Ziel terroristischer Übergriffe sein könnten, sowie Regelungen zum Einsatz von Beauftragten zur Gefahrenabwehr, Erstellung von Plänen zur Gefahrenabwehr, Netzwerk der Gefahrenkommunikation, Übungen zur Gefahrenabwehr . 11. 01.05.2004 Errichtung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, Gesetz vom 27. April 2004 Wesentlicher Regelungsinhalt:14 Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, Übertragung der Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes nach dem Zivilschutzgesetz, die bisher von der Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt wahrgenommen wurden; Änderung § 4 Zivilschutzgesetz , Anl. I Bundesbesoldungsgesetz sowie von Art. 2 Gesetz zu der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954. BGBl. I 2004, S. 630 12. 28.07.2004 Gesetz zum Abkommen vom 3. März 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, insbesondere des Terrorismus und der organisierten Kriminalität vom 23. Juli 2004 Wesentlicher Regelungsinhalt:15 Ratifikation des am 3. März 2003 in Ankara unterzeichneten Abkommens: Zusammenarbeit der Behörden bei der Bekämpfung des Terrorismus, der Organisierten Kriminalität und anderer Straftaten außerhalb der Rechtshilfe, u.a. Entsendung von Verbindungsbeamten und Austausch von Fachleuten, Regelungen für die Verwendung personenbezogener Daten. BGBl. II 2004, Seite 1059 13. 29.07.2004 Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen (Verkehrsleistungsgesetz - VerkLG) vom 23. Juli 2004 Wesentlicher Regelungsinhalt:16 BGBl. I 2004, Seite 1865 14 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/2286. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/359/35922.html. 15 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/2724. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/361/36194.html. 16 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/2769. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/358/35840.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 6 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Regelung der Anforderung von Verkehrsleistungen und der Überwachung von Verkehrsmitteln in bestimmten Krisensituationen (Naturkatastrophen, Kernreaktorunfälle , wirtschaftliche Krisenlagen oder terroristische Anschläge) sowie der Einsatzunterstützung der Streitkräfte auf Grund internationaler Vereinbarungen; Aufhebung § 10 Seeaufgabengesetz sowie der Verordnung über die Beförderungsleistungen durch Seeschiffe in wirtschaftlichen Krisenlagen. 14. 06.08.200417 Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz ) vom 30. Juli 2004 Wesentlicher Regelungsinhalt:18 Grundlegende Neustrukturierung des Aufenthaltsrechts, u.a. Begrenzung des Zuzugs, Reduzierung der Zahl der Aufenthaltstitel auf zwei: (befristete) Aufenthaltserlaubnis und (unbefristete) Niederlassungserlaubnis, flexible Steuerung der Zuwanderung aus Erwerbsgründen , attraktive Aufenthaltsbedingungen für Studenten und Hochqualifizierte, Regelungen zum Spätaussiedlerumzug , Förderung der Integration der Zuwanderer, insbesondere durch Sprachkurse, Begrenzung des Nachzugsalters von Kindern auf 12 Jahre, Neuregelungen zur Aufnahme und zur Gewährung von Bleiberechten aus humanitären Gründen, Beschleunigung der Durchführung der Asylanerkennungsverfahren und der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen, finanzielle Beteiligung von Ausländern an den Kosten von Integrationskursen, Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention in Fällen nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung, identitätssichernde Maßnahmen im Visumverfahren, verbesserte Datenerfassung und -übermittlung, Einrichtung eines Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Umbenennung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung in Bundesinstitut für Bevölkerungs- und Migrationsforschung , Einrichtung als unabhängige wissenschaftliche BGBl. I 2004, Seite 1950 ja19 17 Am 6.8.2004 traten in Kraft: Art. 1 §§ 42, 43 Abs. 4, § 69 Abs. 2 bis 6, § 99, Art. 2 § 11 Satz 1, soweit er auf §§ 69 und 99 des Aufenthaltsgesetzes verweist, Art. 3 Nr. 39 hinsichtlich des § 61 Abs. 2 Satz 2 des Asylverfahrensgesetzes, soweit dieser auf § 42 des Aufenthaltsgesetzes verweist. Am 1.9.2004 traten in Kraft: Art. 1 § 75 Nr. 2a, Artikel 3 Nr. 4b und c, Nr. 5 und 48 und Art. 6 Nr. 3d hinsichtlich des § 9 Abs. 5a des Bundesvertriebenengesetzes; am 1.1.2005 traten die übrigen Artikel in Kraft. 18 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/420. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/321/32158.html. 19 Vgl. Bericht des Bundesministeriums des Innern vom Juli 2006 zur Evaluierung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz ). Online verfügbar unter: http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/151396/publication- File/14810/evaluierungsbericht_zum_zuwanderungsgesetz.pdf. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 7 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Einrichtung beim BAMF, eigenständige Regelung des Rechts auf Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen; Gesetz über den Aufenthalt , die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - Aufenth G) als Art. 1, Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) als Art. 2 der Vorlage, Außerkrafttreten des Ausländergesetzes, des Aufenthaltsgesetzes/EWG. Änderungen durch das Vermittlungsverfahren: Einschränkungen beim Zuzug von ausländischen Arbeitskräften : Kein Zuzug ohne Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes, Aufhebung des Anwerbestopps für hochqualifizierte Wissenschaftler und Spezialisten, dazu Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, Arbeitsmöglichkeit für ausländische Studenten nach Abschluss des Studiums; Verschärfung der Regelungen zur Ausweisung und Abschiebung gefährlicher Ausländer: Abschiebung bereits auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Gefahrenprognose, Meldepflichten und Kommunikationsverbote, Einrichtung eines Registers zum vorübergehenden Schutz beim BAMF, Datenübermittlung durch das BAMF als nationale Kontaktstelle; Verbesserung des Aufenthaltsstatus von Opfern nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung; Verpflichtung von Ausländern zur Teilnahme an Integrationskursen, Sanktionen bei Nichtteilnahme; Regelungen für die Staatsangehörigen der neuen EU- Mitgliedstaaten, insbesondere Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung bei Aufnahme einer Beschäftigung. 15. 8.12.2004 Gesetz zum Abkommen vom 7. April 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, Gesetz vom 02. Dezember 2004 Wesentlicher Regelungsinhalt:20 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus. BGBl. II 2004, Seite 1570 16. 15.1.2005 Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 200521 Wesentlicher Regelungsinhalt: 22 BGBl. I 2005, Seite 78 20 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/3177. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/369/36966.html. 21 Hinweis: § 14 Abs. 3 LSiG ist gemäß des Urteils des BVerfG, BvR 357/05 vom 15.02.2006 (BVerfGE 109, 279) mit dem GG unvereinbar und damit nichtig. 22 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/2361. Online verfügbar unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/382/38200.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 8 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Zusammenfassung der Vorschriften für einen wirksamen Schutz des Luftverkehrs gegen Flugzeugentführungen, Sabotageakte und sonstige gefährliche Eingriffe in einem eigenen Gesetz (Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)) als Art. 1 der Vorlage: Aufgaben und Befugnisse der Luftsicherheitsbehörde , Sicherheitsmaßnahmen, Unterstützung und Amtshilfe durch die Streitkräfte in den Fällen, in denen die Polizeibehörden der Länder nicht über die personelle und technische Ausstattung zum Handeln verfügen, Regelungen über Zuständigkeit und Verfahren, Anpassung an die Vorschriften der EU- Luftsicherheitsverordnung ; Änderungen im Luftverkehrsgesetz, Bundesgrenzschutzgesetz, Gesetz über das Ausländerzentralregister sowie der AZRG-Durchführungsverordnung , Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang. Bund, Ländern und Kommunen entstehen durch das Gesetz keine Kosten. Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Klarstellungen und Ergänzungen unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrates; Folgeänderungen im Bundeszentralregistergesetz und der Luftverkehrszulassungsverordnung . 17. 18.7.200623 Gesetz vom 10. Juli 2006 zum Vertrag vom 27. Mai 2005 über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration (Prümer Vertrag) Wesentlicher Regelungsinhalt:24 Ratifikation des am 27. Mai 2005 in Prüm/Eifel unterzeichneten Vertrags, der Anlagen 1 und 2 sowie der Gemeinsamen Erklärung der Vertragsparteien: Bestimmungen zum Informationsaustausch, Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten und zur Bekämpfung der illegalen Migration, Regelungen zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit und in Bezug auf die in diesem Bereich entsandten Beamten, übergreifende Bestimmungen zum Datenschutz . BGBl. II 2006, Seite 626 23 Sowie gemäß Art. 50 Abs. 1 Satz 2 am 23.11.2006. 24 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/1108. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/91/9192.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 9 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? 18. 31.12.2006 Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz - GDG) vom 22. Dezember 2006 Wesentlicher Regelungsinhalt: 25 Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen Antiterrordatei sowie gemeinsamer Projektdateien von Polizei und Nachrichtendiensten; Fristen zu Evaluation und Außerkrafttreten des Antiterrordateigesetzes ; Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz - ATDG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügungen § 22a Bundesverfassungsschutzgesetz, § 9a BND-Gesetz und § 9a Bundeskriminalamtgesetz BGBl. I 2006, Seite 3409 ja26 19. 10.01.2007 Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz - TBEG) vom 5. Januar 2007 Wesentlicher Regelungsinhalt: 27 Umsetzung von Erkenntnissen aus der Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes: Beibehaltung der befristeten Regelungen durch weitere Befristung um wiederum 5 Jahre, Fortentwicklung und Ergänzung der Auskunftsbefugnisse für die Nachrichtendienste bei Wahrung datenschutzrechtlicher Belange, Ausdehnung auf MAD und BND, Einführung der Ausschreibungsmöglichkeit im Schengener Informationssystem, Befugnis des Zolls zur Sicherstellung von Bargeld bei Terrorismusfinanzierungsverdacht, Abruf von Auskünften zu Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister; Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes , des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und weiterer sechs Gesetze sowie der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung . BGBl. I 2007, Seite 2 ja28 20. 28.07.2007 Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Juni 2005 zur Änderung des Partnerschaftsabkommens vom 23. Juni 2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen BGBl. II 2007, Seite 995 25 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/2950. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/60/6091.html. 26 Bericht zur Evaluierung des Antiterrordateigesetzes vom 7. März 2013, BT-Drs. 17/12665. 27 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/2921. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/60/6083.html. 28 Wissenschaftliche Methodenberatung der Ramboll Managment GmbH, Hamburg sowie Evaluierung der Anwendungspraxis aus staatsrechtswissenschaftlicher Sicht durch Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Frankfurt/Oder. Vgl. BT-Drs. 18/4057 zu Frage 2. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 10 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP-EG- Partnerschaftsabkommen), Gesetz vom 20. Juli 2007 Wesentlicher Regelungsinhalt:29 Überprüfung des AKP-EG-Abkommens im Hinblick auf die Vertiefung der politischen Dimension, die Erweiterung der Entwicklungsstrategien sowie die effizientere Gestaltung der finanziellen Zusammenarbeit , Ergänzungen des Abkommens um Klauseln zur Terrorismusbekämpfung, zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, zur Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs, zur Prävention von Söldneraktivitäten und zu den Millenniumsentwicklungszielen (MDG); weitere Ergänzungen betreffen kleine Inselstaaten, Nothilfe, Sozialsektor, Jugend, traditionelles Wissen, Informationsgesellschaft sowie HIV/AIDS; Regelungen zum 9. und 10. Europäischen Entwicklungsfonds ; Erleichterung der Darlehensvergabe an hoch verschuldete Länder durch die Europäische Investitionsbank (EIB); größere Flexibilität bei der Mittelvergabe für die EU- Kommission. 21. 31.10.200730 Gesetz zur Umsetzung des VN-Einkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen vom 26. Oktober 2007 Wesentlicher Regelungsinhalt:31 Schaffung einer völkerrechtlichen Grundlage für die weltweite strafrechtliche Verfolgung von nuklearterroristischen Handlungen. BGBl. I 2007, Seite 2523 22. 30.12.2007 Gesetz vom 20. Dezember 2007 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records - PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security vom 26. Juli 2007 Wesentlicher Regelungsinhalt:32 Ratifikation des am 23. Juli 2007 in Brüssel von der EU und am 26. Juli 2007 in Washington von den USA unterzeichneten Abkommens nebst begleitendem Briefwechsel: Arten und Umfang der übermittelten BGBl. II 2007, Seite 1978 29 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/4970. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/88/8858.html. 30 Sowie gemäß Artikel 25 Abs. 2 am 09.03.2008. 31 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/5336. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/90/9014.html. 32 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/6750. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/103/10303.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 11 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Daten, Übermittlungsverfahren und Verwendungszweck , Datenspeicherung und Datenschutzmaßnahmen durch das DHS, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. 23. 01.01.200833 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 200734 Wesentlicher Regelungsinhalt:35 Vereinheitlichung rechtlicher Regelungen zu verdeckten strafprozessualen Ermittlungsmethoden, Änderungsbedarf für eine technisch moderne Strafverfolgungspraxis sowie aufgrund versch. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG: harmonisiertes System des Zeugnisverweigerungsrechts von Berufsgeheimnisträgern, Kennzeichnung der durch verdeckte Ermittlungen erlangten Erkenntnisse, nachträgliche Benachrichtigung der von verdeckten Ermittlungen betroffenen Personen, Spezifizierung dieses Personenkreises und des erforderlichen gerichtlichen Verfahrens, des nachträglichen gerichtlichen Rechtsschutzes, der Löschungsverpflichtungen , Umwidmung von Daten und Erkenntnissen aus verdeckten Ermittlungen für andere Strafverfahren in Abhängigkeit von der für diese Straftaten erlaubten Ermittlungsverfahren, Neuordnung und Beschränkung der Anlassstraftaten für Telekommunikationsüberwachung , Sicherstellung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung , Datenerhebungsbefugnis für vernetzte aber räumlich getrennte Speichermedien, Zuständigkeitskonzentration beim Richtervorbehalt, Speicherungspflichten und Berichtspflichten und statistische Erhebungen bei der Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten , Vereinheitlichung der Statistiken zu Telekommunikationsüberwachungen , Steuerstraftaten als Anlassstraftat gem. § 100a StPO; Änderung und Ergänzung versch. §§ Strafprozessordnung und Telekommunikationsgesetz , Änderung §§ 370, 373 und 374 sowie Aufhebung § 370a AO, Änderung § 261 StGB, § 17 Artikel 10-Gesetz, § 10 Vereinsgesetz, § 16 BKAG, § 120 GVG, Anfügung § 12 StPOEG, Änderung § 59 Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, § 16b Wertpapierhandelsgesetz, § 7 Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges BGBl. I 2007, Seite 3198 33 Mit Ausnahme der Artikel 2 Nr. 3d und Artikel 13 Nr. 1c, Nr. 10, die erst am 01.01.2009 in Kraft traten. 34 Hinweis: teilweise ausgesetzt durch Beschl. des BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 11.03.2008 und vom 28.10.2008 (BGBl. I 2008, Seite 659 u. 1850). 35 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/5846. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/89/8922.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 12 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen, Änderung versch. §§ Telekommunikations - Überwachungsverordnung, Artikel 2 und 4 Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung; Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gem. Artikel 10 Grundgesetz. Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Änderungen in den Bereichen Beschlagnahmeverbot und Verwertungsbeschränkungen , insbesondere bei Berufsgeheimnisträgern , Anlassstraftaten für und Verfahrensregeln bei Telekommunikationsüberwachung, Durchsuchungsregeln für Speichermedien bei ausdrücklich fehlender Erlaubnis zu sog. heimlichen Online-Durchsuchungen sowie Zugriffsberechtigte betr. Vorratsdatenspeicherung. 24. 27.03.200836 Gesetz zu dem Abkommen vom 24. April 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge vom 19. März 2008 Wesentlicher Regelungsinhalt:37 Ratifikation des am 24. April 2007 in Luzern unterzeichneten Abkommens: Rahmen und Mittel der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit betr. die Sicherheit des Luftraums bei nicht-militärischen Bedrohungen. BGBl. II 2008, Seite 948 25. 01.04.2008 Drittes Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vom 22. Dezember 2007 Wesentlicher Regelungsinhalt:38 Umsetzung der Richtlinie 2004/82/EG vom 29. April 2004: Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen zur Übermittlung bestimmter Passagierdaten bei Flügen aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten an die Bundespolizeidirektion , Verbesserung der Einreisekontrolle zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Terrorismus; Einfügung § 31a und 69a Bundespolizeigesetz . BGBl. I 2007, Seite 3214 36 Sowie gemäß Art. 16 Abs. 1 am 20.05.2008. 37 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/7219. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/101/10115.html. 38 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/6292. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/94/9469.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 13 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? 26. 05.08.2008 Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich vom 29. Juli 2008 Wesentlicher Regelungsinhalt:39 Ratifikation des in Abu Dhabi am 24. September 2005 unterzeichneten Abkommens zur Erhöhung der Inneren Sicherheit in den Vertragsstaaten durch verbesserte Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung und der grenzüberschreitenden Kriminalität. BGBl. II 2008, Seite 758 27. 21.08.2008 Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz ) vom 13. August 2008 Wesentlicher Regelungsinhalt:40 Umsetzung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/70/EG: Erstreckung des zur Geldwäschebekämpfung entwickelten Instrumentariums auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Einführung einer flexibleren Normierung der den Verpflichteten auferlegten Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden (Customer Due Diligence); Neufassung Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GWG) als Art. 2 der Vorlage; Änderung § 261 Strafgesetzbuch, Einfügung §§ 25c – h und Änderung § 56 Kreditwesengesetz, Einfügung §§ 80c – f und Änderung § 57 Versicherungsaufsichtsgesetz, Änderung § 12a Zollverwaltungsgesetz, Änderung § 6 und Aufhebung § 99 Investmentgesetz, Änderung § 14 und 17b Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz. Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Modifizierung der Sonderregelung für gewerbliche Güterhändler (Erfassung auch von sog. „Smurfing“); Vereinfachung der Identifizierungsregelung für juristische Personen; Mitteilungsverpflichtung der Finanzbehörden bei Verdacht auf Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche sowie Unverzüglichkeit der Mitteilung; Änderung § 31b AO. BGBl. I 2008, Seite 1690 28. 30.10.200841 Gesetz zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland BGBl. II 2008, Seite 1182; 39 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/9039. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/131/13158.html. 40 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/9038. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/130/13085.html. 41 Sowie 15.05.2009. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 14 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schwerwiegenden Straftaten und der organisierten Kriminalität, Gesetz vom 23. Oktober 2008 Wesentlicher Regelungsinhalt:42 Ratifikation des in Berlin am 31. August 2006 unterzeichneten Abkommens zur Erhöhung der Inneren Sicherheit in den Vertragsstaaten durch verbesserte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Straftaten und Organisierter Kriminalität. BGBl. II 2009, Seite 964b 29. 01.01.200943 Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25. Dezember 2008 Wesentlicher Regelungsinhalt:44 Erweiterung der Aufgaben des Bundeskriminalamtes: Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus ; neue Befugnisse des BKA u.a.: Nutzung besonderer Mittel der Datenerhebung sowie Möglichkeit der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und der Rasterfahndung, verdeckte Eingriffsmöglichkeit in informationstechnische Systeme (sog. Online-Durchsuchung), Überwachung der Telekommunikation, Wohnraumüberwachung ; Einschränkung von Grundrechten bzgl. der Freiheit der Person, des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung; Änderung §§ 11 und 16 sowie Einfügung § 4a und §§ 20a – 20x Bundeskriminalamtgesetz; Änderung § 14 Telemediengesetz, Änderung § 110 Telekommunikationsgesetz , Änderung § 1 Telekommunikations- Überwachungsverordnung. Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Fallkonstellationen u. a. zur Eilfallregelung; Änderung zur Eilanordnung , Schutz kopierter Daten nach dem Stand der Technik , Prüfung der mittels Online-Durchsuchung erhobenen Daten auf Kernbereichsrelevanz auch durch den Bundesbeauftragten des BKA, redaktionelle Bereinigungen , Evaluierung einiger Normen nach fünf Jahren, Befristung der Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme auf den 31. Dezember 2020. BGBl. I 2008, Seite 3083 42 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/9277. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/135/13514.html. 43 Außerkrafttreten Artikel 1 Nr. 5 § 20k am 31.01.2020. 44 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/10121. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/144/14447.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 15 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: Notwendigkeit einer richterlichen Entscheidung bei verdecktem Eingriff in informationstechnische Systeme auch in Eilfällen, richterliche Kontrolle auch bei Auswertung von Daten. 30. 25.03.200945 Zehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, Gesetz vom 17. März 2009 Wesentlicher Regelungsinhalt:46 Anpassung an die veränderte Sicherheitslage nach den internationalen Terroranschlägen seit 2001 hinsichtlich der Gefährdung von kerntechnischen Anlagen und Nukleartransporten durch erweiterte Regelungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung verantwortlicher Personen; Gültigkeit der Vorschriften über Endlager des Bundes für die Schachtanlage Asse II bei Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens für die Stilllegung, nicht aber für den Weiterbetrieb; Änderung §§ 12b, 23, 58 und Einfügung § 57b Atomgesetz sowie Änderung § 15 AZR-Gesetz. BGBl. I 2009, Seite 556 31. 18.06.200947 Gesetz zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS-II-Gesetz) vom 06. Juni 2009 Wesentlicher Regelungsinhalt:48 Umsetzung des Beschlusses über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II), Regelung der Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes, Anpassung der Ausschreibungsbefugnisse für Fahrzeuge; Änderung § 3, 14, 15 sowie Einfügung § 15a Bundeskriminalamtgesetz , Änderung § 17 Bundesverfassungsschutzgesetz, Änderung § 163e Strafprozessordnung, Aufhebung Art. 2 bis 7 Gesetz zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, Änderung Art. 10 und 11 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz . BGBl. I 2009, Seite 1226 45 Artikel 1 Nr. 2 und 3. Die übrigen Artikel traten am 1.1.2010 in Kraft. 46 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/11609. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/168/16897.html. 47 Art. 2 Nr. 2 bis 4, Art. 4 und Art. 5. 48 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/10816. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/160/16030.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 16 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? 32. 01.05.201049 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18. Juni 2009 Wesentlicher Regelungsinhalt:50 Erweiterung des Personalausweises um biometrische Daten des Gesichts, freiwillige Aufbringung der Fingerabdrücke und elektronischen Identitätsnachweis für E-Government und E-Business, Wiedereinführung von Künstlernamen im Melde-, Personal- und Passrecht als Datenkategorie; konstitutive Neufassung Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Passgesetz, §§ 2 und 18 Melderechtsrahmengesetz, § 3 Signaturgesetz sowie § 6 Geldwäschegesetz, Bekanntmachungserlaubnis Passgesetz, Aufhebung Personalausweisgesetz alte Fassung. Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Titeländerung Art. 1 in Personalausweisgesetz – PAuswG (eingebracht als: Personalausweisgesetz – PAG); klarstellende redaktionelle Änderungen, Regelung zur Zuständigkeit der Personalausweisbehörden, Freiwilligkeit der Aufnahme der Fingerabdrücke (Benachteiligungsverbot ), Regelung zur Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden, Klarstellung für das steuerliche Verwaltungsverfahren, Speicherung der Nachweise über erteilte Ermächtigungen zur Ausweisausstellung im Personalausweisregister, Klarstellung zur Hinterlegung von Personalausweisen, Verzicht auf Bußgeldbewehrung für fahrlässige Falschangaben. BGBl. I 2009, Seite 1346 33. 04.08.2009 Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten vom 30. Juli 2009 Wesentlicher Regelungsinhalt: 51 Erweiterung des Staatsschutzstrafrechts zur Bekämpfung des islamistischen oder rechtsextremistischen Terrorismus: Legaldefinition, Strafbarkeit von festge- BGBl. I 2009, Seite 2437 ja52 49 Artikel 1 § 21. Für die übrigen Artikel 01.11.2010. Außerkrafttreten des Gesetzes vom 21.04.1986 i.d.F. vom 20.07.2007 am 01.11.2010. 50 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/10489. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/154/15407.html. 51 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/12428. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/179/17947.html. 52 Rechtstatsächliches Forschungsvorhaben 2011 „Evaluation des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährden-den Gewalttaten“ der Kriminologischen Zentralstelle e.V. gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Feltes, Ruhr- Universität Bochum. Der Endbericht wurde im August 2012 vorgelegt. Vgl. BT-Drs. 18/4057 zu Frage 2. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 17 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? legten Vorbereitungshandlungen (Ausbildung, Beschaffung oder Überlassung von Waffen, anderen Mitteln oder Geld), von Kontaktaufnahme zu terroristischen Vereinigungen mit einer Ausbildungsabsicht sowie von Verbreitung oder Selbstbeschaffung von Anleitungen zur Tatbegehung; weitere Regelungen in den Bereichen gerichtliche Zuständigkeit, Verfolgbarkeit bei Auslandsbezügen, Anwendung staatsschutzrelevanter Strafprozessvorschriften; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person, des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie der Unverletzlichkeit der Wohnung; Einführung §§ 89a, 89b und 91 (neu), Umsetzung § 91 (alt) sowie Änderung §§ 92b, 138 und 261 StGB, Änderung § 120 GVG und Änderung versch. §§ Strafprozessordnung . 34. 05.08.2009 Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität; Gesetz vom 31. Juli 2009 Wesentlicher Regelungsinhalt:53 Umsetzung des Prümer Ratsbeschlusses vom 23. Juni 2008: Schaffung innerstaatlicher Befugnisse für den Datenaustausch von DNA- und Fingerabdruck- und Kfz-Registerdaten zwischen allen Mitgliedstaaten, Datenaustausch über terroristische Gefährder sowie im Zusammenhang von Großveranstaltungen; Änderung versch. §§ Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag, §§ 64 und 65 Bundespolizeigesetz sowie § 37 Straßenverkehrsgesetz . Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Redaktionelle Ersetzung zur Ermöglichung einer inhaltlich bestimmten Umsetzung des Ratsbeschlusses; Änderung §§ 64 und 65 Bundespolizeigesetz. BGBl. I 2009, Seite 2507 35. 01.09.2009 Dreiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (43. StrÄndG), Gesetz vom 29. Juli 2009 Wesentlicher Regelungsinhalt:54 BGBl. I 2009, Seite 2288 53 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/12585. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/184/18422.html. 54 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/6268. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/87/8746.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 18 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Neuordnung und Erweiterung der Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch: Konkretisierung des Ausmaßes einer möglichen Vergünstigung für Kronzeugen, Honorierung durch Möglichkeit zur Annahme eines minderschweren Falles für als Kronzeugen aussagende Straftäter, Erleichterung der Beweisführung bei der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität, schwerer Wirtschaftskriminalität und mittelschwerer Kriminalität, z. B. Korruptions-, Vermögens- und Sexualdelikten, Bezugnahme auf § 100a Strafprozessordnung, Möglichkeit konkreter Strafmilderung oder Absehen von Strafe; keine Kornzeugenregelung für einfache Kriminalität, keine Kronzeugenregelung nach Eröffnung des Hauptverfahrens , Ausweitung der Strafandrohung für Vortäuschen einer Straftat und Falschaussagen; Anfügung § 46b und Änderung §§ 145d, 164 und 261 Strafgesetzbuch , Änderung § 31 Betäubungsmittelgesetz und Anfügung § 316c Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch. 36. 05.09.200955 Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität , Gesetz vom 1. September 2009 Wesentlicher Regelungsinhalt:56 Annahme einer Entschließung: Bedeutung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den USA zur Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität , insbesondere des internationalen Terrorismus; besondere Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten, keine Notwendigkeit für die Datenkategorie Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bei der Terrorismusbekämpfung, Bekräftigung des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Gewerkschaften. BGBl. II 2009, Seite 1010 37. 16.09.200957 Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität, Gesetz vom 11. September 2009 Wesentlicher Regelungsinhalt:58 BGBl. I 2009, Seite 2998 55 Sowie 19.04.2011 gemäß Art. 2 Abs. 2. 56 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/13123. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/193/19380.html. 57 Sowie 19.04.2011 gemäß Art. 2 Abs. 2. 58 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/13124. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/193/19378.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 19 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Umsetzung des Abkommens mit den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität in nationales Recht: Bundeskriminalamt (BKA) als nationale Kontaktstelle; Vertretung der völkerrechtlichen Ansprüche Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten gegenüber den USA durch das BKA; Ergänzung der Regelungen zur Verwendung von DNA-Daten nach dem Bundeskriminalamtgesetz, Schaffung rechtlicher Regelungen für den automatisierten Abruf von DNA- Daten. 38. 05.11.2010 Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus, Gesetz vom 26. Oktober 2010 Wesentlicher Regelungsinhalt:59 Ratifikation des am 15. Mai 2003 in Straßburg unterzeichneten Änderungsprotokolls: Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Vertragsstaaten und Anhebung der Bestimmungen über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen an heutige internationale Standards. BGBl. II 2010, Seite 1230 39. 09.03.2011 Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie vom 01. März 2011 Wesentlicher Regelungsinhalt:60 Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die Ausgabe von elektronischem Geld im europäischen Binnenmarkt (Vollharmonisierung), Beseitigung von Marktzutrittschancen und Erleichterung der Ausgabe, Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch Anpassung an die Zahlungsdiensterichtlinie, Ausgabemöglichkeit auch durch den neuen Institutstyp E-Geld-Institut; Beseitigung der von der FATF festgestellten , teilweise das Aufsichtsrecht betreffenden Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. BGBl. I 2011, Seite 288 40. 23.03.201161 Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus vom 16. März 2011 BGBl. II 2011, Seite 1006 59 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/2067. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/260/26039.html. 60 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/3023. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/288/28829.html. 61 01.10.2011 gemäß Art. 3 Abs. 2. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 20 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Wesentlicher Regelungsinhalt:62 Zustimmung zu dem in Straßburg am 24. Oktober 2006 unterzeichneten Übereinkommen: Terrorismusdefinition durch Verweis auf versch. Abkommen (Liste im Anhang zum Übereinkommen),Vorgaben zu innerstaatlichen Regelungen in den Bereichen Strafbarkeit der öffentlichen Aufforderung zum Terrorismus, der Anwerbung und der Ausbildung, Verantwortlichkeit juristischer Personen, Opferschutz und Entschädigung, Ermittlung, internationale Zusammenarbeit und Auslieferung , Gerichtsbarkeit; Geltungsbereich und Änderung des Übereinkommens; Bekanntmachungserlaubnis betr. Anhang des Übereinkommens. 41. 03.05.2011 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ) vom 28. April 2011 Wesentlicher Regelungsinhalt:63 Beseitigung von im FATF-Bericht festgestellten Defiziten beim Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung : Aufnahme von Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie in den Vortatenkatalog des Geldwäschestraftatbestands; Neuregelung der Selbstanzeige: Strafbefreiung nur noch bei vollständiger Offenbarung aller noch verfolgbarer Steuerhinterziehungen der Vergangenheit (Ausschluss der bewussten Teilselbstanzeige als planvolle "Hinterziehungsstrategie"); Änderung § 261 StGB sowie §§ 371 und 378 AO, Einfügung § 24 EGAO. Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Bedingungen für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige: vollständige Offenbarung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart bis spätestens zum Zeitpunkt drohender Entdeckung, Höchstgrenze von 50.000 Euro, darüber nur bei einer zusätzlichen freiwilligen Zahlung in Höhe von fünf Prozent. BGBl. I 2011, Seite 676 42. 29.12.2011 Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22. Dezember 2011 Wesentlicher Regelungsinhalt:64 BGBl. I 2011, Seite 2959 62 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/3801. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/291/29196.html. 63 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, BT-Drs. 17/4182. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/318/31883.html. 64 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/6804. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/361/36164.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 21 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Weitere Änderungen zur Beseitigung von im FATF- Bericht festgestellten Defiziten beim Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie (Artikel 37); Vervollständigung und Konkretisierung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen für den Nichtfinanzsektor und die freien Berufe, Anpassung des Verdachtsmeldewesens und bei Sanktionen; Änderung von 5 Gesetzen und einer Rechtsverordnung. Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Anpassung und Ergänzung von Sorgfalts- und weiteren Pflichten bezüglich E-Geld, betroffenen Personen u. a., Anpassung an 3 EU-Verordnungen gegen Geldfälschung u. a., Übergangsfrist, redaktionelle Änderungen; Änderung weiterer 4 Gesetze und einer Rechtsverordnung. 43. 10.01.2012 Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 Wesentlicher Regelungsinhalt:65 Umsetzung der Evaluationsergebnisse betr. Befugnisse der Nachrichtendienste des Bundes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus: Einzelmaßnahmen zur Verbesserung in den Bereichen Rechtsschutz und Kontrolle der Nachrichtendienste sowie Effektivität der Aufgabenerfüllung, erneute Verlängerung der als sinnvoll evaluierten Regelungen bis zum 10. Januar 2016, Wegfall bisher nicht verwendeter Befugnisse; erneute wissenschaftliche Evaluierung zum 10. Januar 2016; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis . Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: weitgehende Vereinheitlichung der aus Auskunftsbefugnissen resultierenden Mitteilungspflichten; redaktionelle Korrekturen ; Änderung § 8b Bundesverfassungsschutzgesetz sowie erneute Änderung in 2 weiteren Gesetzen. BGBl. I 2011, Seite 2576 ja66 44. 09.05.201267 Gesetz zu dem Abkommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung, Gesetz vom 3. Mai 2012 BGBl. II 2012, Seite 435 65 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/6925. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/378/37856.html. 66 Vgl. BT-Drs. 18/5935. 67 21.07.2012 gemäß Art. 2 Abs. 2. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 22 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Wesentlicher Regelungsinhalt:68 Zustimmung zu dem am 30. August 2010 in Berlin unterzeichneten Abkommen zur Zusammenarbeit bei Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderen Straftaten von erheblicher Bedeutung: Formen und Verfahren der Zusammenarbeit sowie zuständige Stellen, Datenübermittlung und Datenschutz. 45. 09.05.201269 Gesetz zu dem Abkommen vom 14. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, Gesetz vom 3. Mai 2012 Wesentlicher Regelungsinhalt:70 Zustimmung zu dem am 14. April 2009 in Berlin unterzeichneten Abkommen zur Zusammenarbeit bei Bekämpfung von organisierter Kriminalität, schwerer Kriminalität und Terrorismus: Formen und Verfahren der Zusammenarbeit, Verhütung und Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität, zuständige Stellen, Datenschutz , Fälschungssicherheit von Reisedokumenten. BGBl. II 2012, Seite 427 46. 09.05.201271 Gesetz zu dem Abkommen vom 27. Mai 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, Gesetz vom 3. Mai 2012 Wesentlicher Regelungsinhalt:72 Zustimmung zu dem am 27. Mai 2009 in Riad unterzeichneten Abkommen zur Zusammenarbeit bei Bekämpfung von grenzüberschreitender organisierten Kriminalität und Terrorismus: Bereiche, Mittel und Formen der Zusammenarbeit, Datenschutz, zuständige Behörden. BGBl. II 2012, Seite 415 47. 09.05.201273 Gesetz zu dem Abkommen vom 10. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der BGBl. II 2012, Seite 408 68 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/7606. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/387/38716.html. 69 21.02.2013 gemäß Art. 2 Abs. 2. 70 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/7605. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/387/38715.html. 71 3.08.2012 gemäß Art. 2 Abs. 2. 72 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/7604. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/387/38714.html. 73 28.6.2012 nach Art. 2 Abs. 2. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 23 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Regierung der Republik Kroatien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität, Gesetz vom 3. Mai 2012 Wesentlicher Regelungsinhalt:74 Zustimmung zu dem am 10. März 2009 in Berlin unterzeichneten Abkommen zur Zusammenarbeit bei Bekämpfung von organisierter Kriminalität, schwerer Kriminalität und Terrorismus: Formen und Bereiche der Zusammenarbeit, Informationsübermittlung und Datenschutz, zuständige Stellen. 48. 09.05.201275 Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Februar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Katar über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, Gesetz vom 3. Mai 2012 Wesentlicher Regelungsinhalt:76 Zustimmung zu dem am 22. Februar 2009 in Doha unterzeichneten Abkommen zur Zusammenarbeit bei Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität: Formen und Verfahren der Zusammenarbeit sowie zuständige Stellen, Datenübermittlung und Datensicherheit, Fälschungssicherheit von Reisedokumenten . BGBl. II 2012, Seite 421 49. 09.05.201277 Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Februar 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Kuwait über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, Gesetz vom 3. Mai 2012 Wesentlicher Regelungsinhalt:78 Zustimmung zu dem am 13. Februar 2007 in Berlin unterzeichneten Abkommen zur Zusammenarbeit bei Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität: Formen und Verfahren der Zusammenarbeit sowie zuständige Stellen, Datenübermittlung und Datensicherheit, Fälschungssicherheit von Reisedokumenten. BGBl. II 2012, Seite 402 74 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/7603. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/387/38702.html. 75 31.7.2012 nach Art. 2 Abs. 2. 76 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/7602. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/387/38701.html. 77 2.8.2012 nach Art. 2 Abs. 2. 78 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/7601. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/386/38699.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 24 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? 50. 01.06.2013 Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vom 22. Dezember 2011 Wesentlicher Regelungsinhalt:79 Zur besseren Unterbindung von Menschenhandel und Schleusung sowie zur Beschleunigung der Visa-Antragsverfahren Errichtung einer zentralen, automatisierten Datenbank beim Bundesverwaltungsamt betr. in Visaangelegenheiten strafrechtlich aufgefallener Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstiger Referenzpersonen, Zugriffsbeschränkung auf die Visumbehörden; Einrichtung einer gesonderten Organisationseinheit beim Bundesverwaltungsamt betr. automatisierten Abgleich der Visa-Warndatei mit der Antiterrordatei, Treffermeldung ausschließlich an die zuständige Sicherheitsbehörde ; Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei (Visa-Warndateigesetz – VWDG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 72a AufenthG sowie § 69 AufenthV. Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Anpassung der Änderungen betr. Erfassungsmerkmale der Visadateien der Auslandsvertretungen an die zwischenzeitlich erlassene Siebte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung; Erneute Änderung § 69 AufenthV. BGBl. I 2011, Seite 3037 51. 13.08.2013 Gesetz zur Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes vom 7. August 2013 Wesentlicher Regelungsinhalt:80 Anpassung an die geänderte Gefährdungslage sowie Umsetzung der Erkenntnisse der "Länderübergreifenden Krisenmanagementübung" LÜKEX: zeitnahe Krisenreaktion durch Leistungsanforderung im Rahmen der Amtshilfe (bei Naturkatastrophen, schwerem Unglücksfall oder terroristischem Anschlag) nach Feststellung der Voraussetzungen durch das Bundesverkehrsministerium , anforderungsberechtigte Behörden, Ausgleich der Verfahrensdefizite durch eine koordinierende Behörde , eindeutige Kostenzuordnung, Änderung der Auslandszustellung, besondere Leistungspflicht der Eisenbahnen des Bundes; Änderung und Einfügung zahlr. §§ Verkehrsleistungsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis . BGBl. I 2013, Seite 3113 79 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/6643. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/361/36165.html. 80 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/13028. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/508/50880.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 25 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Änderung der Auslandszustellung hinsichtlich der eindeutigen Bestimmbarkeit des Zustellungsadressaten. 52. 01.09.201381 Gesetz über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa- Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz - VISZG) vom 6. Mai 2009 Wesentlicher Regelungsinhalt:82 Innerstaatliche Umsetzung des VIS-Zugangsbeschlusses, Klarstellung der Zuständigkeiten, Erstellung einer Liste zugangsberechtigter Behörden durch das BMI in Abstimmung mit den Ländern, Gewährung eines Zugangs zum Visa-Informationssystem nur zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerwiegender Straftaten, Datenschutzkontrolle, Protokollierung jeder Abfrage durch das BVA. BGBl. I 2009, Seite 1034 53. 26.06.2014 Gesetz zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates, Gesetz vom 20. Juni 2014 Wesentlicher Regelungsinhalt:83 Erteilung der Vollmacht zur förmlichen Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat gem. § 8 Integrationsverantwortungsgesetz zum Verordnungsvorschlag betr. Aufhebung des Programms "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007 bis 2013 (CIPS-Programm)". BGBl. II 2014, Seite 410 54. 01.01.2015 Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze vom 18. Dezember 2014 Wesentlicher Regelungsinhalt:84 Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben und von Evaluationserkenntnissen: Änderungen an Antiterrordatei und Rechtsextremismus-Datei betr. Bestimmtheitsgebot und Übermaßverbot in den Bereichen beteiligte Behörden, erfasste Personen, Nutzung verdeckt bereitgestellter Grunddaten, Konkretisierungsbefugnis für zu speichernde Daten und Einbeziehung BGBl. I 2014, Seite 2318 81 Gemäß § 6 Satz 2. 82 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/11569. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/170/17048.html. 83 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/824. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/573/57301.html. 84 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/1565. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/593/59398.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 26 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? von TKÜ-Erkenntnissen sowie Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht; Änderung versch. §§ sowie Einfügung § 6a ATDG, Änderung versch. §§ sowie Aufhebung § 15 RED-G und Änderung § 72 AufenthG. Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Verzicht auf eigenständige Recherchierbarkeit von Kontaktpersonen durch Speicherung der Grunddaten bei den jeweiligen Hauptpersonen, Klarstellungen und Beschränkungen betr. erweiterte projektbezogene Datennutzung; redaktionelle Korrekturen; Erneute Änderung §§ 2,3, 5 und 6 sowie Neufassung § 6a ATDG und erneute Änderung §§ 1, 2, 5, 6 und 11 sowie Neufassung § 7 RED-G. 55. 20.06.2015 Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten vom 12. Juni 2015 Wesentlicher Regelungsinhalt:85 Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution zur Reduzierung der Gefahren "ausländischer terroristischer Kämpfer" durch Strafbarkeit des Reisens zum Zwecke der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten ; Straftatbestände zur Terrorismusfinanzierung; Änderung der §§ 89a, 89c und 261 Strafgesetzbuch; Einschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung BGBl. I 2015, Seite 929 56. 30.06.2015 Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes vom 20. Juni 2015 Wesentlicher Regelungsinhalt:86 Regelungen zur Verhinderung von Reisen radikalisierter Personen durch die Versagung oder Entziehung von Ausweisdokumenten; Einführung eines Ersatz-Personalausweises BGBl. I 2015, Seite 970 57. 21.11.201587 Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17. November 2015 Wesentlicher Regelungsinhalt:88 BGBl. I 2015, Seite 1938 85 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/4087. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/652/65296.html. 86 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/4260. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/647/64797.html . 87 Einzelne Regelungen treten nach Art. 12 am 01.02.2016 in Kraft. 88 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/4654. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/661/66137.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 27 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Stärkung der zentralen Funktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden ; Schaffung eines Rahmens für den Einsatz von V-Leuten; Früherkennung von Cyber-Gefahren; weitere Regelungen zur elektronischen Akte und zur Datenübermittlung 58. 10.12.201589 Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen vom 3. Dezember 2015 Wesentlicher Regelungsinhalt:90 Verlängerung der befristeten Kompetenzen aus den Terrorismusbekämpfungsgesetzen und erneute Befristung bis Januar 2021; Erweiterung von Ausnahmen von der Sicherheitsüberprüfung im Sabotageschutz; Grundbucheinsicht durch Nachrichtendienste BGBl. I 2015, Seite 2161 59. 18.12.2015 Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 Wesentlicher Regelungsinhalt:91 Begründung einer gesetzlichen Pflicht zur Speicherung von Verkehrsdaten für Kommunikationsdienstanbieter; Normierung der Zugriffsvoraussetzungen für die Strafverfolgungsbehörden ; Schaffung des neuen Straftatbestands der Datenhehlerei BGBl. I 2015, Seite 2218 60. 30.06.201692 Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom 26. Juli 2016 Wesentlicher Regelungsinhalt:93 Begründung von Kompetenzen des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einrichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Diensten; präventiver Einsatz verdeckter Ermittler der Bundespolizei zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität; Kompetenzen zur besseren Ermittlung der Nutzer von Prepaid-Handys BGBl. I 2016, Seite 1818 89 Einzelne Regelungen treten nach Art. 7 am 01.03.2016 in Kraft. 90 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/5925. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/685/68560.html. 91 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/5088. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/672/67296.html. 92 Einzelne Regelungen treten nach Art. 11 S. 2 am 02.11.2016 in Kraft. 93 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/8824. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/746/74649.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 28 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? 61. 28.12.2016 Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus, Gesetz vom 19. Dezember 2016 Wesentlicher Regelungsinhalt:94 Umfangreiche Regelungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung , insbesondere zur Beschlagnahme und Einziehung von Geldern BGBl. II 2016, Seite 1370 62. 31.12.2016 Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vom 23. Dezember 2016 Wesentlicher Regelungsinhalt:95 Schaffung einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung; Einführung eines Anordnungsverfahrens mit entsprechenden Kontrollrechten eines neu zu schaffenden Unabhängigen Gremiums BGBl. I 2016, Seite 3348 63. 13.01.2017 Gesetz zu dem Abkommen vom 22. März 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, Gesetz vom 6. Januar 2017 Wesentlicher Regelungsinhalt:96 Formen und Verfahren der Zusammenarbeit, zuständige Stellen, Datenübermittlung und Schutz personenbezogener Daten, Fälschungssicherheit von Reisedokumenten BGBl. II 2017, Seite 16 64. 13.01.2017 Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, Gesetz vom 6. Januar 2017 Wesentlicher Regelungsinhalt:97 BGBl. II 2017, Seite 2 94 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/9235. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/746/74621.html. 95 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/9041. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/762/76283.html. 96 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/9754. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/097/1809755.pdf. 97 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/9755. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/762/76289.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 29 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Formen und Verfahren der Zusammenarbeit, zuständige Stellen, Datenübermittlung und Schutz personenbezogener Daten, Fälschungssicherheit von Reisedokumenten 65. 13.01.2017 Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Juli 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Georgien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung, Gesetz vom 6. Januar 2017. Wesentlicher Regelungsinhalt:98 Formen und Verfahren der Zusammenarbeit, zuständige Stellen, Datenübermittlung und Schutz personenbezogener Daten, Fälschungssicherheit von Reisedokumenten BGBl. II 2017, Seite 10 66. Entwurf Gesetz zu dem Protokoll vom 7. April 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten. Wesentlicher Regelungsinhalt:99 Regelungen zur grenzüberschreitenden Observation, Nacheile und zu anderen Einsatzmaßnahmen 67. Entwurf Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes Wesentlicher Regelungsinhalt:100 Regelungen zum Zoll- und Verbrauchssteuerrecht; Bekämpfung organisierter Kriminalität und der grenzüberschreitenden Terrorismusfinanzierung 68. Entwurf Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits Wesentlicher Regelungsinhalt:101 98 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/9756. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/762/76288.html. 99 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/9988. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/765/76505.html. 100 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/9987. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809987.pdf 101 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/10212. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/770/77065.html. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 30 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Verstärkung der Kooperation in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Abrüstung und nukleare Sicherheit, internationale Kriminalität und Menschenhandel sowie Abschwächung des Klimawandels 69. Entwurf Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch elektronische Einrichtungen (Videoüberwachungsverbesserungsgesetz) Wesentlicher Regelungsinhalt:102 Stärkere Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum; Änderung von § 6b Bundesdatenschutzgesetz 70. Entwurf Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität Wesentlicher Regelungsinhalt:103 Bekämpfung organisierter Kriminalität durch Ausweitung des Vereinigungsbegriffs in § 129 StGB 71. Entwurf Gesetz zum Abkommen vom 11. Juli 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich Wesentlicher Regelungsinhalt:104 Verstärkung der Kooperation in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Abrüstung und nukleare Sicherheit, internationale Kriminalität und Menschenhandel sowie Abschwächung des Klimawandels 72. Entwurf Gesetz zu dem Abkommen vom 26. September 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich 102 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/10941. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/788/78834.html. 103 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drs. 795/16. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/788/78831.html. 104 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drs. 79/17. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0079-17.pdf. Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 31 - Nr. In Kraft seit: Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt Fundstelle Evaluierung abgeschlossen ? Wesentlicher Regelungsinhalt:105 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten der organisierten und der schweren Kriminalität und des Terrorismus; Zusammenarbeit im Bereich der Migration; technische Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen 73. Entwurf Gesetz zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik Wesentlicher Regelungsinhalt:106 Schaffung neuer Befugnisse der Bundespolizei: Einsatz mobiler Videotechnik, Aufzeichnung eingehender Telefonate in Einsatzleitstellen, Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme 105 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drs. 78/17. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0078-17.pdf. 106 Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/10939. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/788/78848.html. Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 1 - Bundesgesetze zur Terrorismusbekämpfung seit 2001: Übersicht zur Evaluation Gesetz1 Evaluation vorgeschrieben Durchführung der Evaluation Folgen der Evaluation Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz, TBG, sog. Sicherheitspaket 2) vom 9. Januar 2002 (Nr. 3) Evaluation im Hinblick auf die nach Art. 22 Abs. 2 TBG zeitlich befristeten Gesetze gemäß Art. 22 Abs. 3 TBG vorgeschrieben Bericht des BMI unter Verweis auf die gesetzliche Verpflichtung gemäß Art. 22 Abs. 3 TBG Erlass des TBEG (hier Nr. 19), mit dem die Evaluationsergebnisse und weitere Erfahrungen aus der Anwendungspraxis der angepassten Sicherheitsgesetze aufgegriffen wurden Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz ) vom 8. August 2002 (Nr. 4) Das BKA unterstützt als Zentralstelle für Verdachtsanzeigen die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Vereinigungen. Über diese Tätigkeit hat das BKA nach dem neu eingeführten § 5 Abs. 1 Nr. 4 Geldwäschegesetz einen Jahresbericht zu veröffentlichen. Gesetz zum Internationalen Übereinkommen vom 15. Dezember 1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge vom 5. Oktober 2002 (Nr. 6) Nach dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1997 sind die Vertragsstaaten gehalten, „den Anwendungsbereich der bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen über die Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung aller Arten und Erscheinungsformen des Terrorismus umgehend zu überprüfen, um sich zu vergewissern, dass es einen umfassenden rechtlichen Rahmen gibt, der alle Aspekte der Frage erfasst“. (BGBl. II 2002, S. 2506,2507) 1 Die Nummerierung der Gesetze verweist auf die Tabelle in Anlage 1. Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 2 - Gesetz1 Evaluation vorgeschrieben Durchführung der Evaluation Folgen der Evaluation Gesetz zum Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus vom 19. Dezember 2003 (Nr. 8) Nach dem Übereinkommen vom 9. Dezember 1999 sind die Vertragsstaaten aufgefordert, „den Anwendungsbereich der bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen über die Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung aller Arten und Erscheinungsformen des Terrorismus umgehend zu überprüfen, um sicherzustellen , dass es einen umfassenden rechtlichen Rahmen gibt, der alle Aspekte der Frage erfasst“. (BGBl. II 2003, S. 1923, 1925) Gesetz zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22. Dezember 2003 (Nr. 9) Berichtspflicht der EU-Kommission gem. Art. 11 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung Am 8. Juni 2004 und am 6. November 2007 hat die EU-Kommission jeweils einen Bericht zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung vorgelegt. (vgl. KOM(2004) 409 und KOM(2007) 681) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem der Begriff der Vereinigung in § 129 StGB an die Anforderungen des Rahmenbeschlusses angepasst werden soll, liegt dem Bundesrat vor. (vgl. BR-Drs. 795/16) Gesetz zum Abkommen vom 3. März 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, insbesondere des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität vom 23. Juli 2004 (Nr. 12) Das Abkommen vom 3. März 2003 bestimmt in Art. 4 Abs. 1: „Die Vertragsparteien werden zur Bewertung der Umsetzung dieses Abkommens und der Zweckmäßigkeit seiner Ergänzung oder Änderung bei Bedarf Konsultationen durchführen.“ (BGBl. II 2004, S. 1059, 1063) Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 3 - Gesetz1 Evaluation vorgeschrieben Durchführung der Evaluation Folgen der Evaluation Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30. Juli 2004 (Nr. 14) Vereinbarung über die Evaluation im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 Das BMI legte im Juli 2006 seinen Evaluationsbericht vor. Berichtsgrundlage bildete ein mehrstufiges Evaluationsverfahren . Erlass des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsund asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I 2007, S. 1970) Gesetz zum Abkommen vom 7. April 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung vom 2. Dezember 2004 (Nr. 15) Das Abkommen vom 7. April 2003 bestimmt in Art. 4 Abs. 1: „Die Vertragsparteien werden zur Bewertung der Durchführung dieses Abkommens und der Zweckmäßigkeit seiner Ergänzung oder Änderung bei Bedarf Konsultationen durchführen.“ (BGBl. II 2004, S. 1570, 1574) Gesetz zum Vertrag vom 27. Mai 2005 über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit , insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration (Prümer Vertrag) vom 10. Juli 2006 (Nr. 17) Nach Kap. 1 Art. 1 Abs. 4 Prümer Vertrag (vgl. ZustimmungsG vom 10.7.2006, BGBl. II 2006, S. 626) wird spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten auf der Grundlage einer Bewertung der Erfahrungen bei der Durchführung des Vertrags eine Initiative für die Überführung der Regelungen dieses Vertrags in den Rechtsrahmen der EU unterbreitet. Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit , insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame- Dateien-Gesetz, GDG) vom 22. Dezember 2006 (Nr. 18) Nach Art. 5 Abs. 2 GDG ist das Antiterrordateigesetz fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, zu evaluieren. Im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag wurde die Ramboll Management GmbH, Hamburg, beauftragt , eine wissenschaftliche Methodenberatung durchzuführen . Erlass des Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze vom 18. Dezember 2014 (hier Nr. 54) Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 4 - Gesetz1 Evaluation vorgeschrieben Durchführung der Evaluation Folgen der Evaluation Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz , TBEG) vom 5. Januar 2007 (Nr. 19) Evaluierung der Anwendung der durch das TBG und das TBEG geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes, des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes , des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen und des Straßenverkehrsgesetzes vor dem 10. Januar 2012 unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen , der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird gem. Art. 11 TBEG Im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag wurde die Ramboll Management GmbH, Hamburg, beauftragt , eine wissenschaftliche Methodenberatung durchzuführen .; zusätzliche Beauftragung von Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff mit der Evaluierung einiger zentraler Normen. Erlass des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 (hier Nr. 43) Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records - PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security vom 26. Juli 2007 vom 20. Dezember 2007 (Nr. 22) In dem Abkommen vom 26. Juli 2007 ist festgelegt , dass das DHS und die EU die Durchführung des Abkommens regelmäßig überprüfen werden, um zu gewährleisten, dass die Verfahren zur Verarbeitung von PNR ordnungsgemäß und unter Schutz der Privatsphäre durchgeführt werden. (BGBl. II 2007, S. 1978, 1986) Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich vom 29. Juli 2008 (Nr. 26) Das Abkommen vom 24. September 2005 bestimmt in Art. 7 die Evaluierung des Abkommens und die Einrichtung von Arbeitsgruppen seitens der zuständigen Behörden. (BGBl. II 2008, S. 758, 762) Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 5 - Gesetz1 Evaluation vorgeschrieben Durchführung der Evaluation Folgen der Evaluation Gesetz zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schwerwiegenden Straftaten und der organisierten Kriminalität vom 23. Oktober 2008 (Nr. 28) Das Abkommen vom 31. August 2006 bestimmt in Art. 4, dass die Vertragsparteien zur Bewertung der Durchführung dieses Abkommens und der Zweckmäßigkeit seiner Ergänzung oder Änderung bei Bedarf Konsultationen durchführen . (BGBl. II 2008, S. 1182, 1185) Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25. Dezember 2008 (Nr. 29) Evaluation der neu in das BKA-Gesetz aufgenommenen §§ 4a, 20j und 20k unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen binnen fünf Jahren nach dem Inkrafttreten gem. Art. 6 des Gesetzes Der Bundestag erklärte am 2. Juli 2015 sein Einvernehmen mit der Bestellung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht als wissenschaftlicher Sachverständiger. (vgl. BT-Drs. 18/115) Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten vom 30. Juli 2009 (Nr. 33) Evaluation nicht vorgeschrieben Auftrag des Bundesamtes für Justiz über ein rechtstatsächliches Forschungsvorhaben zur Evaluation des Gesetzes an die Kriminologische Zentralstelle e.V. in Kooperation mit Prof. Dr. Thomas Feltes, Ruhr-Universität Bochum Empfehlung, eine abschließende Beurteilung der Wirksamkeit des Gesetzes gegen die Bedrohungen des internationalen Terrorismus auf eine breitere Datenbasis zu stützen Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 6 - Gesetz1 Evaluation vorgeschrieben Durchführung der Evaluation Folgen der Evaluation Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus vom 26. Oktober 2010 (Nr. 38) In Art. 6 des Protokolls vom 15. Mai 2003 wird der Europäische Ausschuss für Strafrechtsfragen (CDPC) beauftragt, die Anwendung dieses Übereinkommens zu verfolgen. (BGBl. II 2010, S. 1230, 1235) Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 (Nr. 43) Nach Art. 9 des Gesetzes ist die Anwendung der durch die Terrorismusbekämpfungsgesetze geschaffenen und geänderten Vorschriften vor dem 10. Januar 2016 zu evaluieren. Die Bundesregierung ließ die Evaluation vom Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation durchführen und unterrichtete den Bundestag hierüber. (vgl. BT-Drs. 18/5935) Erlass des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen vom 3. Dezember 2015 (hier Nr. 58) Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Februar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Katar über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich vom 3. Mai 2012 (Nr. 48) Das Abkommen vom 22. Februar 2009 bestimmt in Art. 7, dass die Vertragsparteien zur Bewertung der Durchführung des Abkommens und der Zweckmäßigkeit seiner Ergänzung oder Änderung bei Bedarf Konsultationen durchführen. (BGBl. II 2012, S. 421, 424) Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Februar 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Kuwait über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich vom 3. Mai 2012 (Nr. 49) Das Abkommen vom 13. Februar 2007 bestimmt in Art. 7, dass die Vertragsparteien zur Bewertung der Durchführung dieses Abkommens und der Zweckmäßigkeit seiner Ergänzung oder Änderung bei Bedarf Konsultationen durchführen. (BGBl. II 2012, S. 402, 405) Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17 - 7 - Gesetz1 Evaluation vorgeschrieben Durchführung der Evaluation Folgen der Evaluation Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vom 22. Dezember 2011 (Nr. 50) Nach § 17 VWDG ist die Anwendung des Gesetzes drei Jahre nach seinem Inkrafttreten am 1. Juni 2013 zu evaluieren. Nach Auskunft der Bundesregierung vom 26. August 2016 dauert die Evaluation noch an. (BT-Drs. 18/9477, S. 16) Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze vom 18. Dezember 2014 (Nr. 54) Das Gesetz führt einen neuen § 9 Abs. 3 Antiterrordateigesetz ein, der das BKA beauftragt, dem Deutschen Bundestag alle drei Jahre, erstmalig zum 1. August 2017, über den Datenbestand und die Nutzung der Antiterrordatei zu berichten. Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen vom 3. Dezember 2015 (Nr. 58) Nach Art. 5 des Gesetzes ist vor dem 10. Januar 2021 eine Evaluierung durchzuführen. Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 (Nr. 59) Nach Art. 7 ist das Gesetz ab dem 1. Juli 2017 innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten zu evaluieren.