WD 3 - 3000 - 037/16 (3. Februar 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. , Mitarbeiter des Abgeordneten , erkundigte sich im Auftrag des Abgeordneten telefonisch, ob das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in seiner ursprünglichen Fassung ein Zustimmungsgesetz war. Nach Einholung entsprechender Informationen bei der Parlamentsdokumentation (ID 3, ), informierte ich darüber, dass die ursprüngliche Fassung des Gesetzes vom 18. März 1971 mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen wurde, es sich also ursprünglich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelte. Ergänzend teilte ich die entsprechende Fundstelle im Bundesgesetzblatt (BGBL I, 1971, S. 239) mit. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Frage zur Zustimmungspflichtigkeit der ursprünglichen Fassung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)