© 2017 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 034/17 Nachrichtendienste und ihre Aufgaben in ausgewählten EU-Staaten Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 034/17 Seite 2 Nachrichtendienste und ihre Aufgaben in ausgewählten EU-Staaten Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 034/17 Abschluss der Arbeit: 21. März 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 034/17 Seite 3 1. Einleitung und Rechtslage in Deutschland Der Sachstand benennt die Nachrichtendienste, die in ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen. Er stellt ihre Aufgaben dar und ordnet sie in die Organisationsstruktur der Exekutive ein. Auf Bundesebene bestehen in Deutschland drei Nachrichtendienste: das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Das BfV sammelt als Inlandsnachrichtendienst Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen in Deutschland. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern. Der BND sammelt als Auslandsnachrichtendienst Erkenntnisse über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind. Er untersteht dem Bundeskanzleramt. Aufgabe des MAD ist die Extremismus -, Terrorismus- und Spionageabwehr im Bereich der Bundeswehr. Der MAD untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung. Neben den Nachrichtendiensten des Bundes gibt es die Verfassungsschutzämter der Länder, die eng mit dem BfV zusammenarbeiten. Die Ausführungen zur Rechtslage in den nachfolgend genannten Staaten beruhen überwiegend auf Auskünften dieser Staaten. 2. Dänemark In Dänemark existieren zwei Dienste, der „Politiets Efterretningstjenste“ (PET, auch: „Danish Security and Intelligence Service“) und der „Forsvarets Efterretningstjenste“ (FE, auch: „Danish Defence Intelligence Service“). Aufgabe des Inlandsnachrichtendienstes PET ist die Erforschung und Abwehr von Gefahren für Freiheit, Demokratie und Sicherheit. Schwerpunkte bilden die Terrorismus-, Extremismus- und Spionageabwehr.1 Seit 2014 besteht eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des PET.2 Der FE ist zugleich militärischer Nachrichtendienst, Auslandsnachrichtendienst und Behörde für Informations- und Kommunikationssicherheit.3 Er sammelt Informationen, die dänische Sicherheitsinteressen und die Sicherheit des dänischen Militärs im In- und Ausland betreffen, und wertet sie aus. Gegenstand seiner Ermittlungen sind unter anderem Terrorismus, Extremismus, internationaler Waffenhandel und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Neben der Informationsgewinnung aus öffentlichen und sogenannten menschlichen Quellen betreibt der FE 1 Vgl. die Informationen auf der Website des PET in englischer Sprache, abrufbar unter https://www.pet.dk/English /About%20PET.aspx; alle Internet-Quellen zuletzt abgerufen am 21. März 2017. 2 Das „lov nr. 604 af 12. juni 2013 om Politiets Efterretningstjeneste (PET)“ ist auf Dänisch abrufbar unter https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=165838; eine Zusammenfassung in englischer Sprache und Hinweise zu weiteren Rechtsgrundlagen sind abrufbar unter https://www.pet.dk/English/Legal%20matters /Legislation.aspx. 3 Vgl. die Website des Verteidigungsministeriums: http://www.fmn.dk/eng/allabout/Pages/DDIStasks.aspx. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 034/17 Seite 4 Fernmeldeaufklärung.4 Bei dem Dienst ist auch das „Danish Center for Cyber Security“ (CFCS) angesiedelt. Der FE untersteht dem Verteidigungsministerium. 3. Frankreich In Frankreich bestehen zahlreiche Dienste. Der Inlandsnachrichtendienst „Direction Générale de la Sécurité Intérieure“ (DGSI) untersteht dem Innenministerium. Zu seinen Aufgaben zählen Spionageabwehr , Terrorismusbekämpfung und die Überwachung staatsfeindlicher Gruppierungen. Dem Verteidigungsministerium sind drei Dienste zugeordnet: die „Direction Générale de la Sécurité Extérieure“ (DGSE), die „Direction du Renseignement et de la Sécurité de la Défense“ (DRSD) und die „Direction du Renseignement Militaire“ (DRM).5 Die 1982 gegründete DGSE ist der französische Auslandsnachrichtendienst. Sie versorgt die Regierung zur Abwehr von Gefahren für die nationale Sicherheit mit Informationen zu Fragen der internationalen Sicherheit, Politik und Wirtschaft . Sie bedient sich dabei aller Methoden nachrichtendienstlicher Informationsgewinnung. Aufgabe der DRSD, vormals DPSD, ist insbesondere die Spionageabwehr. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst neben den Streitkräften auch die Rüstungsindustrie. Die DRM sammelt militärisch relevante Informationen und erstellt Risikoanalysen. Sie unterstützt damit den Verteidigungsminister , den Generalstabschef und andere militärische Stellen. Daneben existieren das „Secrétariat Général de la Défense et de la Sécurité Nationale“ (SGDSN), das dem Premierminister untersteht, und weitere Dienste des Wirtschaftsministeriums. 4. Niederlande In den Niederlanden existieren zwei Nachrichtendienste, der „Algemene Inlichtingen- en Veiligheidsdienst “ (AIVD, auch: „General Intelligence and Security Service“), und der „Militaire Inlichtingen - en Veiligheidsdienst“ (MIVD, auch: „Military Intelligence and Security Service“). Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit beider Dienste bildet der „Intelligence and Security Services Act“ aus dem Jahr 2002.6 Der zivile Nachrichtendienst AIVD erforscht Gefahren für die demokratische Ordnung, die nationale Sicherheit und andere wichtige Interessen des niederländischen Staates im In- und Ausland. Er führt Sicherheitsüberprüfungen durch, wirkt unterstützend bei der Sicherung bestimmter öffent- 4 Vgl. die Informationen auf der Website des FE in englischer Sprache, abrufbar unter https://fe-ddis.dk/eng/About- DDIS/Pages/About-DDIS.aspx. 5 Vorschriften zu allen drei Nachrichtendiensten enthalten die Art. D3126-1 bis D3126-14 des „Code de la défense“, abrufbar unter https://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?cidTexte=LEGITEXT000006071307. 6 Der „Intelligence and Security Services Act (Wiv 2002)” ist in englischer Übersetzung abrufbar unter https://english .aivd.nl/about-aivd/publications/publications/2002/03/26/bulletin-of-acts-orders-and-decrees-of-the-kingdomof -the-netherlands. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 034/17 Seite 5 licher und privater Infrastruktureinrichtungen mit und erstellt Risikoanalysen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Dienstes zählen Terrorismus, rechter und linker Extremismus und feindliche Handlungen anderer Staaten. Der Dienst untersteht dem Innenministerium. Der militärische Nachrichtendienst MIVD führt internationale Ermittlungen zu militärischen Fragen durch und ist für bestimmte Sicherheitsüberprüfungen und den Schutz der Streitkräfte zuständig. Er untersteht dem Verteidigungsministerium. Neben den beiden Diensten besteht die Stelle des „Nationaal Coördinator Terrorismebestrijding en Veiligheid“ (NCTV, auch: „National Coordinator for Security and Counterterrorism“).7 Sie ist auch für Internet-Sicherheit zuständig. 5. Spanien In Spanien wurde 2002 durch Gesetz8 ein einheitlicher Inlands- und Auslandsnachrichtendienst geschaffen, das „Centro Nacional de Inteligencia“ (CNI). Aufgabe des CNI ist es, der Regierung Informationen, Analysen und Empfehlungen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist die Abwehr von Gefahren für die Unabhängigkeit Spaniens, seine territoriale Integrität, seine nationalen Interessen, die Stabilität seiner Institutionen und den Rechtsstaat. Das CNI ist außerdem für den Schutz von Informationen zuständig, die nach nationalem, ausländischem oder internationalem Recht als Verschlusssache eingestuft wurden.9 Das CNI untersteht dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Präsidentschaftsminister. 6. Vereinigtes Königreich In Großbritannien existieren drei Nachrichtendienste: der „Security Service“ (auch: „MI5“), der „Secret Intelligence Service“ (SIS, auch: „MI6“) und das „Government Communications Headquarters “ (GCHQ). Aufgabe des Inlandsnachrichtendienstes MI5 ist der Schutz der nationalen Sicherheit, insbesondere vor Spionage, Terrorismus, Sabotage und Handlungen, die darauf gerichtet sind, die parlamentarische Demokratie zu beseitigen oder zu untergraben. Er soll außerdem das wirtschaftliche Wohlergehen („economic well-being“) des Vereinigten Königreichs vor Gefahren aus dem Ausland schützen und die Polizei bei der Verhinderung und der Aufklärung schwerer Straftaten unterstützen.10 7 Vgl. die Website des NCTV auf Englisch unter https://english.nctv.nl/. 8 Vgl. die englische Übersetzung des „Act 11/2002 of 6th May regulating the Centro Nacional de Inteligencia (National Intelligence Centre)“ unter https://www.cni.es/comun/recursos/descargas/11-2002-INGLES.pdf. 9 Vgl. die Website des CNI auf Englisch unter https://www.cni.es/en/welcometocni/. 10 Vgl. Sec. 1(2)-(4) des „Security Service Act 1989“, abrufbar unter http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1989/5/contents . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 034/17 Seite 6 Der MI6 soll als Auslandsnachrichtendienst Informationen über Handlungen und Absichten von Personen außerhalb der britischen Inseln sammeln und andere damit in Verbindung stehende Aufgaben erfüllen („to perform other tasks relating to the actions or intentions of such persons“).11 Er darf dabei nur im Interesse der nationalen Sicherheit, des wirtschaftlichen Wohlergehens des Vereinigten Königreichs oder zur Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten tätig werden. Aufgaben des GCHQ sind Fernmeldeaufklärung und elektronische Aufklärung sowie die Beratung und Unterstützung der Streitkräfte, der Regierung und der Öffentlichkeit in den Bereichen Kryptographie und Informationssicherheit.12 Der MI5 untersteht dem Innenministerium, MI6 und GCHQ unterstehen dem Außenministerium. *** 11 Vgl. Sec. 1(1) des „Intelligence Services Act 1994”, abrufbar unter http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/13/contents . 12 Vgl. Sec. 3(1) des “Intelligence Services Act 1994”.