WD 3 - 3000 - 030/21 (11. Februar 2021) © 2021 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wurde nach den gesetzlichen Regelungen zur Verpflichtung privater Personen mit Privathäusern zum Hissen der Nationalflagge während nationaler Feiertage. Das Grundgesetz beschreibt die Bundesflagge in Art. 22 Abs. 2 Grundgesetz (GG)1: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, die Bundesflagge zu verwenden.2 Zur Bekundung der Staatsloyalität darf Privatpersonen dagegen eine Verpflichtung zur Verwendung von Nationalflaggen nicht auferlegt werden.3 Eine Verpflichtung zur Beflaggung an bestimmten nationalen Feiertagen (z.B. am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober) gilt nur für Behörden und Dienststellen des Bundes sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen .4 Lediglich bei See- und Binnenschiffen sind auch private Personen zur Nutzung der Bundesflagge nach dem Flaggenrechtsgesetz5 verpflichtet. *** 1 Grundgesetz (in englischer Sprache abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_gg/index.html). 2 Huber, in: Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 8. Auflage 2018, Art. 22 Rn. 20. 3 Classen, in v. Mangoldt/Klein/Starck (Hrsg.), Grundgesetz, 7. Auflage 2018, Art. 22 Rn. 26. 4 Siehe Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes (abrufbar unter http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_22032005_Z4a1150415.htm). 5 Flaggenrechtsgesetz (abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/flaggrg/index.html). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Das Hissen der Nationalflagge an Nationalfeiertagen durch Privatpersonen