WD 3 - 3000 - 022/19 (29. Januar 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wird nach der Gesetzgebungskompetenz für den Nichtraucherschutz in Gaststätten sowie nach Zutrittsregelungen für Jugendliche zu Räumlichkeiten in Gaststätten, in denen geraucht werden darf. In Deutschland haben die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Rauchverboten in Gaststätten, da der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat, Art. 70 Abs. 1, 72 Abs. 1 GG1. Alle Bundesländer haben Nichtraucherschutzgesetze verabschiedet, die Vorschriften zum Nichtraucherschutz im Gaststättenbereich enthalten. Einige Landesnichtraucherschutzgesetze enthalten Regelungen, nach denen Personen unter 18 Jahren der Zutritt zu Räumlichkeiten in gastronomischen Einrichtungen, in den geraucht werden darf, nicht gestattet ist; diese Bereiche sind besonders zu kennzeichnen. Die anderen Landesnichtraucherschutzgesetze enthalten ein generelles Rauchverbot in Gaststätten. *** 1 Grundgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zum Nichtraucherschutz in Deutschland