© 2017 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 019/17 Entwicklung des durchschnittlichen Ruhegehaltssatzes der Bundesbeamten Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 019/17 Seite 2 Entwicklung des durchschnittlichen Ruhegehaltssatzes der Bundesbeamten Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 019/17 Abschluss der Arbeit: 26. Januar 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 019/17 Seite 3 1. Fragestellung Gefragt wird nach der durchschnittlichen Höhe der Pensionen der Bundesbeamten im Verhältnis zu den zuletzt gewährten Dienstbezügen. Diese Größe wird, soweit ersichtlich, statistisch nicht erfasst. Ihr kommt aber der durchschnittliche Ruhegehaltssatz nahe. Der Ruhegehaltssatz ist der Anteil des Ruhegehalts, also der sogenannten Pension eines Beamten, an den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz ist mit dem Rentenniveau nicht vergleichbar. Das Rentenniveau bezeichnet das Verhältnis zwischen der Regelaltersrente und dem Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen im selben Jahr.1 2. Rechtsgrundlagen Das Ruhegehalt der Bundesbeamten ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Es wird auf Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet: Nach § 14 Abs. 1 BeamtVG beträgt das Ruhegehalt für jedes Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Dabei zählt als ruhegehaltfähige Dienstzeit grundsätzlich die Zeit, die ein Beamter ab seiner ersten Berufung im Beamtenverhältnis zurückgelegt hat, § 6 Abs. 1 BeamtVG. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind das Grundgehalt und bestimmte weitere Dienstbezüge, die dem Beamten zuletzt zugestanden haben, sowie der Familienzuschlag der Stufe 1, der ihm nach dem Besoldungsrecht zustehen würde, § 5 BeamtVG. Der Ruhegehaltssatz beträgt höchstens 71,75 %; das entspricht 40 Dienstjahren. Er beträgt mindestens 35 %. 3. Entwicklung des durchschnittlichen Ruhegehaltssatzes Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz der Bundesbediensteten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gefallen. Der Sechste Versorgungsbericht der Bundesregierung weist die folgenden Zahlen aus:2 1. Januar Beamte und Richter Berufssoldaten Bestand Zugänge Bestand Zugänge in % 1999 73,3 73,6 73,9 73,8 2000 73,3 72,6 73,9 68,5 2001 73,2 72,7 73,9 73,1 2002 73,2 71,9 73,9 73,1 1 Vgl. die Definition des Rentenniveaus auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, abrufbar unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Rentenlexikon/Functions /glossar.html?cms_lv2=75306&cms_lv3=86064#glossar86064; alle Internetquellen zuletzt abgerufen am 25. Januar 2017. Regelaltersrente ist die Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren. 2 Bundesministerium des Innern, Sechster Versorgungsbericht der Bundesregierung, 16. Dezember 2016, S. 34, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2017/sechster-versorgungsbericht .pdf?__blob=publicationFile; „Bestand“ bezeichnet den Bestand der Ruhegehaltsempfänger zum 1. Januar, „Zugänge“ bezeichnet die Neuzugänge zum Versorgungssystem im Vorjahr und im Berichtsmonat Januar. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 019/17 Seite 4 1. Januar Beamte und Richter Berufssoldaten Bestand Zugänge Bestand Zugänge in % 2003 73,1 72 73,8 72,4 2004 73 72,1 73,7 71,9 2005 73 71,9 73,6 72,2 2006 72,9 71,6 73,5 71,7 2007 72,8 70,1 73,4 71,6 2008 72,6 69,9 73,6 71,8 2009 72,4 69,4 73,7 72,4 2010 72,2 69,1 73,4 71,3 2011 68,8 66,6 69,9 68,7 2012 68,7 66,4 70,3 70,1 2013 68,5 65,3 70,2 70,2 2014 68,3 66 70,2 69,2 2015 68,1 66,1 70,1 69,8 Der deutliche Rückgang der Ruhegehaltssätze im Jahr 2011 rührt von der Absenkung des Höchstsatzes von 75 % auf 71,75% her.3 Eine Prognose der künftigen Entwicklung der Ruhegehaltssätze enthält weder der Versorgungsbericht der Bundesregierung, noch waren entsprechende Zahlen anderweitig zu erlangen. *** 3 Vgl. zur weiteren Interpretation der Zahlen: Bundesministerium des Innern (Fn. 2), S. 34 ff.