WD 3 - 3000 - 013/20 (23. Januar 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Es wird um Informationen zur Anzeigepflicht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Falle einer Mitgliedschaft in einer Organisation oder einem Verein, deren oder dessen Strukturen große Verschwiegenheit vorgeben und wenig Transparenz nach außen haben, z.B. Freimaurer oder Opus Dei, gebeten. Das Abgeordnetengesetz, die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages (VR) und die Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (AB) enthalten keine spezielle Anzeigepflicht einer Mitgliedschaft in „geheimen“ Organisationen oder Vereinen. Es besteht für die Abgeordneten lediglich eine allgemeine Anzeigepflicht , wenn sie in Vorständen oder in leitenden oder beratenden Gremien von Vereinen, Verbänden, Organisationen oder Stiftungen mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung tätig sind, § 1 Abs. 2 Nr. 4 VR. Auch für Bundesminister, Bundesbeamte und Richter gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, die die Angabe einer derartigen Mitgliedschaft vorsehen. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Mitgliedschaft in „geheimen“ Organisationen