© 2019 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 012/19 Einzelfragen zum Thema „Migration und Integration“ Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 012/19 Seite 2 Einzelfragen zum Thema „Migration und Integration“ Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 012/19 Abschluss der Arbeit: 12.02.2019 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 012/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Asylanträge in den Jahren 2015, 2016, 2017 4 3. Freiwillige Ausreisen in den Jahren 2015, 2016, 2017 4 4. Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016, 2017 5 5. Kosten der Unterbringung und Versorgung 5 6. Integration 7 6.1. Integration in den Arbeitsmarkt 8 6.2. Integrations- und Sprachkurse 9 6.2.1. Statistische Informationen des BAMF 9 6.2.2. Kurzbericht zur IAB-BAMF-SOEP-Befragung 10 6.3. Maßnahmen zur Vermeidung von Segregation 10 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 012/19 Seite 4 1. Einleitung Es werden verschiedene Fragen zum Thema „Migration und Integration“ gestellt. Dabei geht es zum einen um statistische Angaben zur Anzahl der Asylanträge, freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen sowie zu den Kosten der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten, unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Kindern. Schließlich wird um Informationen zur Integration von Migranten in Arbeitsmarkt und Gesellschaft und zu staatlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Segregation gebeten. 2. Asylanträge in den Jahren 2015, 2016, 2017 Statistische Angaben über die Anzahl der in Deutschland zwischen 1999 und 2017 gestellten Asylanträge enthält die vom Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) herausgegebene Broschüre BAMF, Das Bundesamt in Zahlen 2017 - Asyl, Migration und Integration, Tabelle 1.1, Entwicklung der jährlichen Asylantragszahlen seit 1995 sowie monatliche Zugangszahlen im Jahr 2017, S. 15, abrufbar unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen /Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2017.html (zuletzt abgerufen am 11. Februar 2019). Anlage 1 3. Freiwillige Ausreisen in den Jahren 2015, 2016, 2017 Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten und einer Fraktion des Deutschen Bundestages für die Jahre 2013 bis 2017 Angaben zu freiwilligen Ausreisen 1 gemacht, die durch die staatlichen Förderprogramme „REAG“ bzw. „GARP“ finanziell gefördert wurden, vgl. Deutscher Bundestag, Abschiebungen, Rücküberstellungen und freiwillige Ausreisen seit 2013, BT-Drs. 19/5818, S. 18-24, abrufbar unter: http://dip21.bundestag .de/dip21/btd/19/058/1905818.pdf (zuletzt abgerufen am 11. Februar 2019). Anlage 2 Laut Angaben des BAMF in der als Anlage 1 beigefügten Broschüre „Das Bundesamt in Zahlen 2017“, S. 72, steht die Abkürzung REAG für „Reintegration and Emigration Program for Asylumseekers in Germany“. Von diesem Programm werden Reisekosten und Reisebeihilfen gezahlt. Die Abkürzung GARP steht für „Government Assisted Repatriation Programm“. Davon werden „Starthilfen für Personen aus migrationspolitisch bedeutsamen Herkunftsländern finanziert“. 1 Vgl. Spalte m) der Anlage 2. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 012/19 Seite 5 Zu Drittstaatsangehörigen, die nicht über die Programme ausgereist sind, können seitens der Bundesregierung hingegen keine validen Angaben gemacht werden.2 4. Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016, 2017 Aus der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung ergibt sich auch die Anzahl der in den jeweiligen Jahren durchgeführten Abschiebungen3 sowie der Dublin-Überstellungen4 an andere Mitgliedstaaten. Die Abschiebung nach den §§ 58 ff. Aufenthaltsgesetz ist die zwangsweise Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht eines Ausländers durch dessen Entfernung aus dem Bundesgebiet. Als „Dublin-Überstellung“ werden nach § 34 Asylgesetz angeordnete Abschiebungen bezeichnet, die in den nach der Dublin-Verordnung für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaat erfolgen sollen. Das Asylgesetz sieht keine freiwillige Ausreise in den zuständigen Dublin-Mitgliedstaat vor. 5. Kosten der Unterbringung und Versorgung Zu der Höhe der Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann auf Informationen des Statistischen Bundesamtes hingewiesen werden.5 Das Statistische Bundesamt erstellt hierzu jährlich eine Fachserie, zuletzt für das Jahr 2017. Angaben zu durchschnittlichen monatlichen Kosten werden hier allerdings nicht gegeben. Im Teil B der Fachserie finden sich Angaben zu Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen; so etwa die Übersicht zu Bruttoausgaben, Einnahmen und Nettoausgaben nach den verschiedenen Hilfearten (etwa Grundleistungen , Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, sonstige Leistungen und Leistungen in besonderen Fällen) und nach dem Ort der Leistungserbringung (außerhalb von Einrichtungen, in Einrichtungen) insgesamt, vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), Sozialleistungen, Leistungen an Asylbewerber, Fachserie 13, Reihe 7, 2017, erschienen am 23. August 2018, korrigiert am 9. Januar 2019, S. 22, abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Asylbewerberleistungen /Asylbewerber2130700177004.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen am 11. Februar 2019). Anlage 3 2 Vgl. BT-Drs. 19/5818, S. 10 und 24 (Anm. zu „n“), abrufbar unter: http://dip21.bundestag .de/dip21/btd/19/058/1905818.pdf sowie BT Drs. 18/13218, S. 49, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag .de/doc/btd/18/132/1813218.pdf. 3 Vgl. Spalte „k)“ der Anlage 2. 4 Vgl. Spalte „l)“ der Anlage 2. 5 Der Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist in § 1 AsylbLG aufgezählt. Dazu zählen insbesondere Asylbewerber (Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens), aber auch geduldete, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer sowie Ausländer mit besonderen humanitären Aufenthaltstiteln . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 012/19 Seite 6 Ferner bietet die Fachserie eine Länderübersicht zu Bruttoausgaben, Einnahmen und Nettoausgaben für Asylbewerberleistungen 2017, vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), Sozialleistungen, Leistungen an Asylbewerber, Fachserie 13, Reihe 7, 2017, erschienen am 23. August 2018, korrigiert am 9. Januar 2019, S. 25, abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Asylbewerberleistungen /Asylbewerber2130700177004.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen am 11. Februar 2019). Anlage 4 Ebenfalls findet sich in der Fachserie eine Zeitreihe zu Bruttoausgaben für Asylbewerberleistungen ab 1994 nach Ort der Leistungserbringung und Hilfearten, vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), Sozialleistungen, Leistungen an Asylbewerber, Fachserie 13, Reihe 7, 2017, erschienen am 23. August 2018, korrigiert am 9. Januar 2019, S. 27, abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Asylbewerberleistungen /Asylbewerber2130700177004.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen am 11. Februar 2019). Anlage 5 Im Hinblick auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz6 kann ebenfalls auf Informationen des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen werden, das eine Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für Bildungs- und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstellt. Die entsprechende Übersicht für das 1., 2. und 3. Quartal 2018 ist ebenfalls als Anlage beigefügt, vgl. Statistisches Bundesamt, Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Deutschland, Quartale, Leistungsart, Geschlecht, abrufbar unter: https://www-genesis.destatis.de/genesis/online/link/tabelleErgebnis/22251* (zuletzt abgerufen am 11. Februar 2019). Anlage 6 Angaben zu den Jahren ab 2016 finden sich unter https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Gesellschaft Staat/Soziales/Sozialleistungen/Asylbewerberleistungen/Asylbewerberleistungen.html (zuletzt abgerufen am 11. Februar 2019). Zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland (UMA) wird in dem Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in 6 § 3 Abs. 3 AsylbLG regelt, dass Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben den Grundleistungen entsprechend den Regelungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gesondert berücksichtigt werden. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 012/19 Seite 7 Deutschland vom September 20187 darauf hingewiesen, dass eine Abfrage bei den Jugendämtern ergab, dass die Kosten eine erhebliche Bandbreite aufwiesen. Belastbare Angaben zu durchschnittlichen Kosten seien nicht zu ermitteln. Diese hingen maßgeblich von der Art der konkreten Unterbringung und von den spezifischen Bedarfen der jungen Menschen ab. Einige benötigten spezifische Therapien oder eine besondere Betreuung, andere brauchten lediglich eine Unterstützung im Hinblick auf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und/oder lediglich Integrationsleistungen . 6. Integration Die Schaffung und Organisation staatlicher Maßnahmen zur Integration von Migranten ist eine Querschnittsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Im Folgenden werden schlaglichthaft einige wesentliche durch den Bund koordinierte, initiierte bzw. geregelte Maßnahmen skizziert. Diese betreffen die Arbeitsmarktintegration, das Angebot von Sprach- und Integrationskursen sowie die Vermeidung von Segregation. Den Kern der Gesamtstrategie der Bundesregierung bezüglich der Integrationspolitik bildet der Grundsatz „Fördern und Fordern“8. Mit dem Integrationsgesetz wurden im Jahr 2016 zahlreiche entsprechende Änderungen und Neuregelungen in verschiedene Regelungsbereiche aufgenommen. Diese betrafen u.a. auch den Arbeitsmarktzugang, Integrations- und Sprachkurse sowie Wohnsitzregelungen für Schutzberechtigte. Zudem wurden die Integrationsinitiativen des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Bürgergesellschaft bereits im Jahr 2007 mit dem damaligen „Nationalen Integrationsplan“ auf eine gemeinsame Grundlage gestellt. Dieser wurde 2011 zum „Nationalen Aktionsplan Integration“ mit konkreten, verbindlichen und überprüfbaren Zielvorgaben weiterentwickelt. Seit dem 10. Integrationsgipfel im Juni 2018 erarbeitet die Bundesregierung koordiniert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration einen neuen „Nationalen Aktionsplan Integration“. Dabei sollen mit dem Ziel, die Integration nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ zu stärken, ressortübergreifend und unter Einbeziehung der Bundesländer und der Kommunen sowie nichtstaatlicher Akteure und Migrantenorganisationen konkrete Maßnahmen zur Bündelung, Weiterentwicklung, Steuerung und Ergänzung bestehender Integrationsangebote vereinbart werden. Der Nationale Aktionsplan Integration orientiert sich an fünf Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens, die wiederum verschiedene Themenfelder umfassen, vgl. die Übersicht bei Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Nationaler Aktionsplan Integration, Stand 2019. abrufbar unter: https://www.integrationsbeauftragte.de/ibde /amt-und-person/aktionsplan-integration (zuletzt abgerufen am 11. Februar 2019). Anlage 7 7 Vgl. Bericht über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland vom 19. September 2018, BT-Drs. 19/4517, S. 53 f. mit Angaben zur Spannbreite der Tagessätze auf Basis der Angaben der rückmeldenden Jugendämter, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/045/1904517.pdf (zuletzt abgerufen am 11. Februar 2019). 8 Vgl. Antwort der Bundesregierung vom 17. Oktober 2018 auf eine Kleine Anfrage, BT-Drs. 19/5076, S. 2, abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/050/1905076.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 012/19 Seite 8 6.1. Integration in den Arbeitsmarkt Auch zur Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt gibt es die verschiedensten Ansätze auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichsten Bereichen. An dieser Stelle seien einige wenige Best-practice-Beispiele genannt. So zeigt eine Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit „Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung: Erfolgsgeschichten und gute Ansätze in der Praxis“, vgl. Bundesagentur für Arbeit, Stab der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt „Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung: Erfolgsgeschichten und gute Ansätze in der Praxis“, Januar 2019, Anlage 8 neben verschiedenen Erfolgsgeschichten auch eine Auswahl guter Ansätze für eine gelungene Arbeitsmarktförderung als Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Arbeitsmarktförderung von Frauen mit Fluchterfahrung. Die hier genannten guten Ansätze aus der Praxis betreffen die Themen „frühzeitige Aktivierung/Coaching“, „Empowerment“, „Informationsdefiziten entgegenwirken “, „Netzwerke nutzen“ und „Ressourcen fördern“. Als gute Beispiele wurden von der Bundesagentur für Arbeit auch Integration Points in Nordrhein -Westfalen, Arbeitsmarktbüros in Hessen, Lotsenhaus Mayen-Koblenz, W.I.R. in Hamburg genannt. W.I.R. soll an dieser Stelle kurz herausgegriffen werden. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit – Team Flucht und Asyl – dem Jobcenter team.arbeit.hamburg und weiteren Partnern hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration das Verfahren W.I.R – work & integration for refugees entwickelt. W.I.R betreut erwerbsfähige Geflüchtete mit Arbeitsmarktzugang ab 25 Jahren mit formalen und nicht formalen beruflichen Erfahrungen und Kenntnissen. Ziel ist es, sie möglichst schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Anlaufstelle W.I.R bietet umfangreiche Beratung, Betreuung und Unterstützung. Neben dem Schwerpunkt der beruflichen Orientierung geht es dabei auch um die persönliche Lage und Themen wie Gesundheit oder Ausländerrecht . Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter team.arbeit.hamburg arbeiten hier eng mit spezialisierten Hamburger Trägern, der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Hamburger Kammern und Verbänden der Wirtschaft unter einem Dach zusammen. Der W.I.R-Unternehmensservice richtet sich an Unternehmen , die Ausbildungs- oder Arbeitsplätze bzw. Praktika für Geflüchtete anbieten möchten. Ferner bietet W.I.R Geflüchteten und Arbeitgebern eine ausländerrechtliche Beratung an.9 Im Übrigen soll hier auch die am 28. Januar 2019 zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossene 9 Weitere Informationen dazu unter: https://www.hamburg.de/wir/ (zuletzt abgerufen am 12. Februar 2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 012/19 Seite 9 Kooperationsvereinbarung nicht unerwähnt bleiben.10 Diese Vereinbarung soll insbesondere zu dem Ziel beitragen, die Chancen einer gelungenen Integration zu nutzen, indem Migrantinnen und Migranten entsprechend ihren Interessen, Fähigkeiten und Neigungen Zugang zum Ausbildungs-, Studiums- und Arbeitsmarkt erhalten. Zu weiteren Informationen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt kann auf Punkt „3. Integration in den Arbeitsmarkt“ (S. 171 ff.) des Berichts der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration – Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland11 hingewiesen werden . Weitere aktuelle statistische Informationen finden sich in der Publikation der mit dem Titel „Fluchtmigration“ vom Dezember 2018, vgl. Bundesagentur für Arbeit, Fluchtmigration, Dezember 2018, abrufbar unter: https://statistik .arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/Generische -Publikationen/Fluchtmigration.pdf (zuletzt abgerufen am 12. Februar 2019). Anlage 9 6.2. Integrations- und Sprachkurse 6.2.1. Statistische Informationen des BAMF Im Jahr 2017 wurden insgesamt 376.468 Teilnahmeberechtigungen an Integrationskursen ausgestellt (zuzüglich 88.881 Kurswiederholer). Es gab 291.911 neue Kursteilnehmer (zuzüglich 64.775 Kurswiederholer). Nach Kursarten unterschieden, nahm der überwiegende Teil der Kursteilnehmer an Allgemeinen Integrationskursen teil (63 Prozent), gefolgt von der Teilnahme an Alphabetisierungskursen (26,3 Prozent), Zweitschriftlernkursen (4,1 Prozent), Jugendintegrationskursen (3,1 Prozent), Eltern- und Frauenintegrationskursen (2,7 Prozent), sonstigen Integrationskursen (0,5 Prozent) und Intensivkursen (0,2 Prozent). Insgesamt wurden 2017 18.915 Integrationskurse begonnen und 15.446 Integrationskurse beendet.12 Mit der am 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Deutschsprachförderverordnung wurde erstmalig ein Regelinstrument für die berufsbezogene Deutschsprachförderung geschaffen. Die Deutschsprach- 10 Kooperationsvereinbarung zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Bundesagentur für Arbeit vom 28. Januar 2019, abrufbar unter: https://www.integrationsbeauftragte .de/resource/blob/398112/1573202/60e23b30b4956f45460cc53dd1246a47/kooperation-ba-intb-pdfdata .pdf (zuletzt abgerufen am 11. Februar 2019). 11 Stand Dezember 2016, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/resource /blob/975292/729998/fdcd6fab942558386be0d47d9add51bb/11-lagebericht-09-12-2016-download-ba-ibdata .pdf?download=1 (zuletzt abgerufen am 11.Februar 2019). 12 Vgl. für weitere Informationen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2017, abrufbar unter: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek /Statistik/Integration/2017/2017-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf?__blob=publication- File (zuletzt abgerufen am 12. Februar 2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 012/19 Seite 10 förderverordnung löste bis Ende 2017 sukzessive das bestehende ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung ab. Durch die berufsbezogene Deutschsprachförderung sollen die Chancen der Teilnehmenden auf nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden und eine Vermittlung in eine qualifikationsadäquate Beschäftigung oder in weiterführende Ausund Weiterbildungsmaßnahmen erleichtert werden. Die Sprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund, die den Integrationskurs absolviert haben und arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind, Auszubildende und Beschäftigte mit Sprachförderbedarf. Seit Mitte 2016 besuchten rund 270.000 Personen einen Berufssprachkurs. Im ESF-BAMF-Programm begannen von 2015 bis 2017 zusätzlich rund 84.000 Personen einen berufsbezogenen Sprachkurs. 2018 gab es rund 244.000 Berechtigungen, rund 165.000 Kurseintritte und 9.191 Kurse. Derzeit sind bundesweit rund 1.300 Standorte und mehr als 3.800 Schulungsräume zugelassen, in denen die Träger Berufssprachkurse anbieten. 6.2.2. Kurzbericht zur IAB-BAMF-SOEP-Befragung Im Januar 2019 erschien ein Kurzbericht zu den Ergebnissen der zweiten Welle einer von dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), dem Forschungszentrum des BAMF und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) gemeinsam durchgeführten repräsentativen Längsschnittbefragung mit dem Titel „Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung“.13 Unter anderem wird hier ausgeführt, dass 61 Prozent derjenigen, die einen Integrationskurs, und 71 Prozent derjenigen, die das weiterführende ESF-BAMF-Sprachprogramm beendet haben, sehr gute oder gute deutsche Sprachkenntnisse aufweisen. Ähnlich hohe Werte würden auch für die Absolventen von Programmen der Bundesanstalt für Arbeit mit Sprachförderung und etwas niedriger für die Absolventen von sonstigen Sprachprogrammen gelten. Demgegenüber berichteten 16 Prozent der Befragten, die an keinem Sprachprogramm teilgenommen haben, von sehr guten oder guten Deutschkenntnissen. Ferner wird ausgeführt, dass, obwohl die Teilnahme an Sprachprogrammen wie auch das Niveau der deutschen Sprachkenntnisse deutlich zugenommen haben, die Erhebung zeige, noch ein erheblicher Bedarf in der Sprachförderung insgesamt und für spezifische Gruppen, insbesondere für Frauen mit Kindern besteht. 6.3. Maßnahmen zur Vermeidung von Segregation Vor dem Hintergrund der seit 2015 steigenden Zahl von in Deutschland Schutzberechtigten wurde mit dem Integrationsgesetz im Jahr 2016 zur Verbesserung der Steuerung der Wohnsitznahme und zur Vermeidung „integrationshemmende[r] Segregation“14 eine befristete Wohnsitzregelung (§ 12a Aufenthaltsgesetz) geschaffen. Diese gilt bis zum 5. August 2019 und verpflichtet Schutzberechtigte dazu, für einen Zeitraum von drei Jahren ihren Wohnsitz in einem bestimmten Bundesland und ggf. auch an einem bestimmten Ort zu nehmen. Die Wohnsitzzuweisung an einen bestimmten Ort kommt insbesondere dann in Betracht, wenn dadurch eine angemessene Wohnraumversorgung, der Erwerb hinreichender mündlicher Deutschkenntnisse und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erleichtert werden kann. Auf der anderen Seite kann auch der Zuzug an einen bestimmten Ort untersagt werden, um „soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung“ zu vermeiden („Zuzugssperre“).Ausnahmen von einer Zuweisung eines Wohnortes in einem bestimmten Bundesland oder an einem bestimmten Ort sind möglich, wenn Schutzsuchende, 13 Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung, IAB-Kurzbericht, 3/2019, abrufbar unter: http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb0319.pdf (zuletzt abgerufen am 12. Februar 2019). 14 Vgl. BT-Drs. 18/8615 S. 42, abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/086/1808615.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 012/19 Seite 11 deren Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner oder minderjährige Kinder Integrationsleistungen wie insbesondere die Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer Beschäftigung vorweisen können. Zudem erarbeitet die Bundesregierung im Rahmen des neuaufgelegten „Nationalen Aktionsplans Integration“ (sh. schon S. 7) unter anderem auch konkrete Zielvorgaben für die Integrationsinitiativen von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich Stadtentwicklung und Wohnen, Integration vor Ort und hinsichtlich der besonderen Herausforderungen in ländlichen Räumen. Konkret unterstützt die Bundesregierung mit dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" bereits seit 1999 die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Ziel des Programms15 ist neben der Stärkung des sozialen Zusammenhalts insbesondere die Verbesserung der Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration. Eine Kurzfassung der Ergebnisse einer Zwischenevaluierung des Programms im Jahr 2017 kann in deutscher und englischer Sprache dem Bericht des Bundesinstituts für Bau, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Zwischenevaluierung des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt", S. 10 bis 17, abrufbar unter: https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm /SozialeStadt/Aktuelles/Meldungen/2017_11_09_Zwischenevaluierung_Soziale _Stadt.html (zuletzt abgerufen am 11. Februar 2019). Anlage 10 entnommen werden. *** 15 Eine ausführliche Beschreibung der Programmstrategie hat das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat veröffentlicht: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen /programmstrategie-soziale-stadt.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt abgerufen am 11.Februar 2019).