WD 3 - 3000 - 009/19 (28. Januar 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wird nach einer Übersicht über die Datenschutzgesetze auf Bundes- und Landesebene. Seit dem 25. Mai 2018 gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Mit ihr soll eine weitgehende Vereinheitlichung europäischen Datenschutzrechtes erreicht werden. Zeitgleich mit der DSGVO trat das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft, mit dem der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat und Regelungsaufträge aus der DSGVO umgesetzt hat. Auch hat er die ihm eingeräumten Regelungsspielräume aus der DSGVO sowohl im öffentlichen Bereich des Bundes als auch im nicht-öffentlichen Bereich genutzt. Datenschutzrechtliche Regelungen finden sich aber auch in bereichsspezifischen Gesetzen. So wurden mit dem Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU (BGBl. I 2017, S. 2097) neben dem Bundesdatenschutzgesetz auch folgende Gesetze geändert: – Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG), – Gesetz über den militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz - MADG), – Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG), – Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG), – Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Datenschutzgesetze in Deutschland Kurzinformation Datenschutzgesetze in Deutschland Fachbereich WD 3 (Verfassung und Verwaltung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Mit dem Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU (BT- Drs. 19/4674) sind Änderungen von datenschutzrechtlichen Bestimmungen in zahlreichen weiteren bereichsspezifischen Gesetzen geplant. Unter anderem sollen folgende Gesetze geändert werden: – Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), – Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz - ATDG), – Waffengesetz (WaffG), – Bundesmeldegesetz (BMG), – Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG), – Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) bis Fünftes Buch (V). Die Länder haben eigene Datenschutzgesetze erlassen: Baden-Württemberg Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Bayern Bayerisches Datenschutzgesetz Berlin Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG) Brandenburg Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG) Bremen Bremisches Datenschutzgesetz (BremDSG) Hamburg Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) Hessen Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Mecklenburg-Vorpommern Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V) Niedersachsen Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) Nordrhein-Westfalen Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) Rheinland-Pfalz Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Saarland Saarländisches Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA) Sachsen Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz – SächsDSG) Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz - LDSG) Thüringen Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) ***