Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Ausarbeitung Staatlicher Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch ABC-Waffen Vorbereitung für die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion © 2010 Deutscher Bundestag WD 3 — 008/10 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 2 WD 3 — 008/10 Staatlicher Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch ABC-Waffen Vorbereitung für die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion Verfasser/in: Aktenzeichen: WD 3 — 008/10 Abschluss der Arbeit: 25. Januar 2010 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 3 WD 3 — 008/10 Inhaltsverzeichnis 1. Bevölkerungsschutz 4 2. Einrichtungen und Behörden 5 2.1. Einrichtungen und Behörden des Bundes 5 2.1.1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 6 2.1.2. Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) 7 2.1.3. Deutsches Notfallvorsorge Informationssystem (deNIS) 7 2.1.4. Satellitengestütztes Warnsystem (SatWaS) 7 2.1.5. Technisches Hilfswerk (THW) 7 2.1.6. Bundeswehr 7 2.1.7. Die Analytische Task Force (ATF) des Bundes 8 2.1.8. Interdisziplinäre Expertennetzwerla iologische Gefahrenlagen 8 2.2. ABC-Schutz auf Länderebene 9 2.3. Ehrenamt im Bevölkerungsschutz 3. Schutzmaßnahmen 9 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 4 WD 3 — 008/10 1. Bevölkerungsschutz Der ABC-Schutz in der Bundesrepublik Deutschland ist Teil des Bevölkerungischutzes. Begrifflich wird unterschieden zwischen dem Zivilschutz und dem Katastrophenschutz. In beiden Be- ' reichen existieren Einrichtung und Strukturen zur Abwehr von Bedrohungen und Gefahren durch ABC-Stoffe. Herkömmlich ist Zivilschutz die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall."' Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- und verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern 2 . Der Zivilschutz ist somit Teil der Zivilverteidigung und gehört nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes (GG) 3 in den Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes. Die Maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im Zivilschutz — und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) 4 . - Anlage 1 - Nach Artikel 87b Abs. 2 Satz 1 GG können Bundesgesetze, die des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass sie ganz oder teilweise in bundesei- . gener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau oder von den Ländern im Auftrage des Bundes ausgeführt werden (siehe unten 2.1, S. 5). Der Katastrophenschutz ist ein System der Gefahrenabwehr und Hilfeleitung bei außergewöhnlichen Schadensereignissen. 5 Eine Katastrophe ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind°. Der Katastrophenschutz ist Teil der Allgemeinen Gefahrenabwehr und damit in der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder (Artikel 70 Abs. 1, 30 GG). 1) Vgl. Maunz, Theodor, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz Kommentar, Lieferung 31, 1994, Art. 73 Rn. 51; Heintzen, Markus, in: Mangoldt/Klein/Starck, Kommentar zum Grundgesetz, 5, Auflage, 2005, Art. 73 Rn. 19; Degenhart, Christoph, in: Sachs, Grundgesetz Kommentar, Art. 73 Rn. B. 2) Vgl. § 1 ZSG außer Kraft. 3) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2248). 4) Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Kataitrophenhilfegesetz — ZSKG) vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 29, Juli 2009 (BGBl. I S. 2350). 5) Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZivilschutZneuordnungsgesetz — ZSNeu0G), Drs. 13/4980, S. 13. 6) § 24 HBKG (siehe Fn. 7). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 5 WD 3 — 008/10 Dementsprechend finden sich hierzu Regelungen in den Landesgesetzen, z.B. in dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)7. - Anlage 2 - Die begriffliche Trennung zwischen Zivil- und Katastrophenschutz führt in der Praxis nicht zu eigenständigen nebeneinander stehenden Strukturen des Zivil- bzw. Katastrophenschutzes. Im Verteidigungsfall stützt sich der Bund auf die Ressourcen der Länder. Im Gegenzug können die Länder bei besonderen Großlagen auf die Ressourcen des Bundes zurückgreifen. Mit der Verabschiedung des ZSKG8 hat die strenge Unterscheidung zwischen Zivil- und Katastrophenschutz an Bedeutung verloren. 9 So regelt § 12 ZSKG, dass den Ländern die Vorhaltungen des Bundes für den Zivilschutz auch im Falle einer Katastrophenlage zur Verfiigung stehen." Bei der Abwehr von ABC-Gefahren bedeutet dies, dass zunächst lokale Strukturen wie die Feuerwehr reagieren. Erst durch Ausdehnung der Gefahrenlage wird auf die Einrichtungen und Vorhaltungen des Bundes im Wege der Amtshilfe nach Artikel 35 GG zurückgegriffen. 2. Einrichtungen und Behörden 2.1. Einrichtungen und Behörden des Bundes Auf Bundesebene sind mehrere Einrichtungen und Behörden mit Aufgaben des Bevölkerungsschutzes , insbesondere des ABC-Schutzes, betraut. Im Rahmen der Umsetzung der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung" wurden mehrere Maßnahmen zur Prävention und Abwehr von B-Gefahren eingeleitet. - Anlage 3 - Hierzu zählen unter anderem die Errichtung des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums des Bundes und der Länder (GMLZ) und des Deutschen Notfallvorsorge-Informationssystems (de- NIS), die Entwicklung eines Konzeptes für die Warnung der Bevölkerung auf der Basis des neuen satellitengestützten Warnsystems (SatWaS), die Erweiterung des Ausbildungs- und Übungsangebotes an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) sowie die Stärkung der Zivilschutzforschung und des Aufgabenbereiches ABC-Schutz. 11 7) Gesetz vom 17. Dezember 1998 (GVB1. I S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2007 (GVB1. I S. 757). 8) siehe oben Fn. 4 — Anlage 1. 9) Vgl. Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzänderungsgesetz — ZSGAndG), Drs. 16/11338, S. 8, 10) Zum Ganzen vgl. Fortentwicklung der Rechtsgrundlagen für den Bevölkerungsschutz, Dr. Klaus G. Meyer- Teschendorf. In: Bevölkerungsschutz-Portal (2009) vom 9.7.2009 — Anlage 6. 11) www.bkk.bund.de . Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 6 WD 3 — 008/10 Einige Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge werden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) durchgeführt. Beispielhaft sei hier verwiesen auf die Entwicklung eines Drei-Phasenplanes für die Strategie einer möglichen Pockenimpfung der Bevölkerung (Pockenalarmplan), die Erarbeitung eines Influenzapandemieplanes und die Einrichtung einer Zentralen Informationsstelle des Bundes für Biologische Sicherheit (IBBS) am Robert Koch-Institut (RKI). Diese gibt Empfehlungen zu den einschlägigen Fragestellungen (zum Beispiel Umgang mit verdächtigen Proben). Im Falle einer akuten Gefahrenlage bilden das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Gesundheit einen Gemeinsamen Krisenstab." Parallel zu den nationalen Maßnahmen erfolgt darüber hinaus ein Ausbau der internationalen Zusammenarbeit. 13 2.1.1. - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Gemäß § 4 Abs. 1 ZSKG sind die Verwaltungsaufgaben des Bundes im Bereich des Zivil- und Katastro s henschutzes dem Bundesamt für Bevölkerun • sschutz und Katastrophenhilfe zugewiesen . Im Bereic der ABC-A •wes er as verschiedene Aufga r en." - Fachlich-wissenschaftliche Beratung. Hierfür arbeitet es mit verschiedenen wissenschaftlichen Instituten und Einrichtungen zusammen (z.B. Robert Koch-Institut). - Technische Unterstützung. Dafür hält es einen Gerätepark von speziellen zur ABC-Aufklärung und Abwehr geeigneten Fahrzeugen und technischer Ausrüstung bereit. Im Bedarfsfall kommen diese auf Anfrage der örtlichen Leitstellen zum Einsatz. - Koordination der Abwehrmaßnahmen bei nationalen Großlagen. Hierzu betreibt es ein gemeinsames Meide- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ). Zum Aufbau und zur Organisation des BKK siehe das Organigramm des BKK in der • Anlage 4 - 12) Vgl. Darstellung einos gemeinsamen Krisenstabes bei: Du Bois, Die Rolle des Bundes im nationalen Krisenmanagement , Nationales Krisenmanagement im Bevölkerungsschutz, 2008, S. 91131, Anlage 7. 13) www.bkk.bund.de . 14) 15) http://ww-w.bbk.bund.de/cln_007/nn 398004/DE/02 Themen/ 08____ABCSchutz/ABCSchutz node.httnl_rum=true Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 7 WD 3 — 008/10 2.1.2. Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) Die AKNZ ist die zentrale Ausbildungsstelle des Bundes im Bereich Bevölkerungsschutz und ist dem BBK angegliedert. Sie hat die Aufgabe der Aus- und Fortbildung für Führungskräfte und • Lehrkräfte des Katastrophenschutzes und des mit Fragen der zivilen Verteidigung befassten Personals . Sie betreut wissenschaftliche Forschungsvorhaben sowie deren Auswertung und Umsetzung . Zudem führt sie regelmäßig Seminare, Übungen und sonstige Veranstaltungen zur ABC- Gefahrenlage sowie der Abwehr von ABC-Gefahren durch. 2.1.3. Deutsches Notfallvorsorge Informationssystem (deNIS) Das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem ist ein Serviceangebot des BBK. Es handelt sich hierbei um ein Netzwerk von eigenen und externen Experten aus den verschiedensten Einrichtungen und Behörden aus dem Bereich des Bevölkerungsschutzes. Seine primäre Aufgabe besteht in der Aufklärung der Bevölkerung. Es bietet Hintergrundinformationen zu Katastrophen, Hinweise über Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln bei Gefahren sowie Erfahrungsberichte über Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. 2.1.4. Satellitengestütztes Warnsystem (SatWaS) n 2.1.5. Technisches Hilfswerk (THW) • Auch das THW verfügt im Bereich des ABC-Schutzes über spezielle Einheiten (Spezialeinheiten Bergung ABC). Hierbei handelt sich um einen speziell erweiterten technischen Zug des THW. Das THW leistet Amtshilfe auf Anforderung durch die örtlichen Gefahrenabwehrbehörden. 2.1.6. Bundeswehr Die Bundeswehr ist für die Abwehr von ABC-Gefahren ausgestattet. Sie verfügt dafür über eine eigene Truppengattung, die ABC-Abwehrtruppen. Es ist denkbar, dass auch sie im Wege der Amtshilfe für den ABC-Schutz zum Einsatz kommen. Die ABC-Abwehr ist aber in erster Linie darauf ausgerichtet, Angriffen mit ABC-Waffen auf die Bundeswehr effektiv zu begegnen. Zusätzlich verfügt die Bundeswehr mit den Instituten für Radio —und Mikrobiologie, Pharmakologie und Toxikologie über eigene wissenschaftliche Einrichtungen, welche sich mit der ABC- Abwehr beschäftigen. 18) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 8 WD 3 — 008/10 2.1.7. Die Analytische Task Force (ATF) des Bundes" Wenn bei einem Ereignis gefährliche Substanzen freigesetzt werden, sind in erster Linie die Gefahrgutzüge der Feuerwehren für die Lagebewältigung zuständig. Hierzu werden die vom BBK für die Länder bereitgestellten ABC-Erkundungskraftwagen oder die Dekontaminationslastkraftwagen eingesetzt. Neben der Menschenrettung und der Beseitigung der akuten Gefahrenquelle — z.B. durch Abdichten eines Lecks in einem umgestürzten Gefahrguttransporter — ist es wichtig, schnell genaue Informationen über die Art der gefährlichen Substanzen zu erhalten. Um die Einsatzleiter der Feuerwehren optimal unterstützen zu können, wurde in Deutschland an sieben Standorten die so genannte Analytische Task Force (ATF) eingerichtet. Die ATF besteht aus besonders für die Bewältigung von ABC-Lagen ausgebildeten Einsatzkräften und spezieller Messtechnik. Die Standorte sind die Berufsfeuerwehren Hamburg, Mannheim, Dortmund, Köln und München, sowie das Landeskriminalamt Berlin und das Institut der Feuerwehr Sachsen- Anhalt. Das Personal der ATF setzt sich aus Bediensteten der Länder bzw. der Städte zusammen. Das BBK stattet die ATF-Standorte mit besonders leistungsfähiger Messtechnik sowie Einsatzfahrzeugen im Gesamtwert von circa 8 Millionen Euro aus, koordiniert die Spezialausbildung und beteiligt sich an den Unterhaltskosten der Standorte. Die Standorte der ATF können bei ABC-Lagen von jedem Einsatzleiter, der den Bedarf nach besonderer Unterstützung feststellt, in Amtshilfe angefordert werden. Innerhalb eines Einsatzradius von circa 200 km um den jeweiligen Standort soll die ATF innerhalb von etwa zwei Stunden nach Alarmierung Hilfe leisten können. Diese im Vergleich zu anderen in Deutschland verfügbaren ABC-Spezialkräften kurze Reaktionszeit stellt eine der besonderen Fähigkeiten der ATF dar. Nach Einschätzung des BKK hat das Konzept der Analytischen Task Farce seine . Praxistauglich- . keit in den vergangenen Jahren mehrfach unter Beweis stellen können. So nahm die ATF erfolgreich an verschiedenen europäischen Katastrophenschutzübungen teil, zum Beispiel bei der EU- LUX 2007 in Luxemburg und der VAR 2008 in Frankreich. Auch in realen Einsätzen leisteten die ATF-Einsatzkräfte der örtlichen Gefahrenabwehr Unterstützung: Die Standorte der ATF waren im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, während des G8-Gipfeltreffens 2007 in Heiligendamm , bei der Fußball-Europameisterschaft 2008 sowie dem NATO-Doppelgipfel und der Leichtathletik-Weltmeisterschaft 2009 zur Unterstützung der ABC-Gefahrenabwehr eingebunden. 2.1.8. Interdisziplinäre Expertennetzwerk Biologische Gefahrenlagen Das Interdisziplinäre Expertennetzwerk Biologische Gefahrenlagen ist eine Kommunikationsplattform , die als Forschungsprojekt von Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut ins Leben gerufen wurde. Wesentlicher Bestandteil ist das Internet-Forum, wo aktuelle Themen von Vertretern aus z.B. dem Gesundheitsdienst, Feuerwehr, Polizei, Hilfsorganisationen und weiteren Institutionen diskutiert werden. Das Expertennetzwerk behandelt Themen und Fragestellungen des biologischen Krisenmanagements sowie Fragen der praktischen Umsetzung durch Einsatzkräfte. Alle mit diesen Fragestel- 17) www,bkk,bund.de, 18) www.bevoelkerungsschutz.de . Wissenschaftliche Diehste Ausarbeitung Seite 9 WE) 3 — 003110 lungen befassten Fachrichtungen und Disziplinen sollen mit eingeschlossen werden. Der hierdurch ermöglichte Perspektivenwechsel und die Verknüpfung von Theorie und Praxis sollen zu einer umfassende Beantwortung der Fragestellungen führen, die in Form von Veröffentlichungen, Handlungsempfehlungen und Merkblättern den Einsatzkräften zu Verfügung gestellt werden. Auf der Internetseite des Netzwerks sind die Ergebnisse der gemeinsamen Diskussion sowie • wichtige Informationen zum Thema biologische Gefahrenlagen und Bevölkerungsschutz zusammengetragen . 2.2, ABC-Schutz auf Länderebene Auf Länderebene halten insbesondere die Berufsfeuerwehren eigene ABC-Ausrüstung vor. Diese stehen aber im Umfang und in der Analysefähigkeit jenen der Facheinrichtungen des Bundes . nach. Zu der Verzahnung der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes siehe Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bevölkerungsschutz in Deutschland, Informationen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, in - Anlage 5 - 2.3. Ehrenamt im Bevölkerungsschutz Der Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland stützt sich auch auf ca. 1,8 Mi 'rk nde H lferinnen und Helfer. . freiwillig 3. Schutzmaßnahmen Biologische Agenzien wie beispielsweise Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze) und Toxine können nach Auskunft des BKK eine Gefährdung für Menschen, Tiere und Pflanzen darstellen. Neben den altbekannten Infektionserkrankungen, die ein natürliches Gefährdungspotential für die menschliche Gesundheit darstellen, gewinnen das Auftreten neuer Infektionskrankheiten (zum Beispiel SARS - Severe Acute Respiratory Syndrome) und die wieder zunehmende Ausbreitung bestimmter Infektionserkrankungen (emerging diseases), zum Teil mit resistenten Stämmen, in den letzten Jahren an Bedeutung. Darüber hinaus wurde nach dem Auftauchen der Anthrax- Briefe in den USA im Herbst 2001 eine neue Dimension der Bedrohung für die Bevölkerung durch absichtlich ausgebrachte biologische Agenzien und B-Kampfstoffe deutlich. 19) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 10 WD 3 — 008/10 Nach Auskunft des BKK sind nach Freiwerden einer gefährlichen Substanz drei Aspekte von elementarer Bedeutung: Schutz der Personen im Gefahrenbereich durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel Schutzkleidung , Verhaltenshinweise; schnelle Detektion und Identifikation der spezifischen Gefahr; - Gegenmaßnahmen bei Kontakt mit einem Gefahrstoff, zum Beispiel Dekontamination, Verhaltenshinweise . Das BBK bietet für diese drei Aspekte fachlich-wissenschaftliche Beratung sowie technische Unterstützung . 2° 20) www.bbk.bund.de .