WD 3 - 3000 - 005/19 (23. Januar 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wird, ob der Deutsche Bundestag über Aufsichtsinstrumente verfügt, die eine Bewertung der Parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung ermöglichen. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) sieht konkrete Regelungen zum Frageund Informationsrecht des Bundestages vor: Große und Kleine Anfragen (§§ 100, 104 GO-BT), Fragen einzelner Abgeordneter zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung (§ 105 GO-BT) sowie durch die Aktuelle Stunde und die Befragung der Bundesregierung (§ 106 GO-BT). Weitere Kontrollinstrumente sind u.a. das Parlamentarische Kontrollgremium für die Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes (Art. 45d GG) und Untersuchungsausschüsse (Art. 44, 45a Abs. 2 GG). Eine zentrale Bewertung der Antworten der Bundesregierung durch den Bundestag ist nicht vorgesehen . *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag