WD 3 - 3000 - 005/16 (6. Januar 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Abg. hat auf seinen Auftrag vom 5. Januar 2016 zu o.g. Thematik durch die Hotline W eine Liste möglicherweise einschlägiger Gutachten erhalten. Das Büro erbat Rücksprache. Daraufhin habe ich dem Mitarbeiter, , am 6. Januar 2016 erläutert, dass von den in der Übersicht genannten Titeln nur der Aktuelle Begriff „Das neue Wahlrecht“ thematisch einschlägig sei. Kern des Ausgleichverfahrens sei nach der Entstehung von Überhangmandaten die Sitzverteilung gemäß Zweitstimmenproporz. Zu den einzelnen Rechenschritten des Sitzverteilungsverfahrens einschließlich der Vergabe von Ausgleichsmandaten habe ich des Weiteren auf den über die BT-Bibliothek online abrufbaren Beitrag von Behnke, Das neue Wahlrecht im Test der Bundestagswahl 2013, ZParl 2014, S. 17 ff. verwiesen. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Berechnung der Ausgleichsmandate nach § 6 BWahlG