WD 3 - 3000 - 004/18 (03.01.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Rückgängigmachung einer umfangreichen Gesetzesnovelle ist im Wege eines Mantelgesetzes möglich. Denkbar ist auch eine Neuregelung über ein sog. Ablösungsgesetz. Hinweise für die formale Ausgestaltung der entsprechenden Gesetzentwürfe können dem Handbuch der Rechtförmlichkeit entnommen werden, das auf den Internetseiten des BMJV abgerufen werden kann. Weitere Hinweise für die formale Ausgestaltung von Gesetzentwürfen stellt auch das Parlamentssekretariat (PD 1) zur Verfügung. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Aufhebung von Änderungsgesetzen