WD 3 - 3000 - 003/18 (4. Januar 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wird nach dem Zeitpunkt der Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Frauen und Männer in Deutschland. In Deutschland wurde das Wahlrecht für Männer bereits im Jahre 1871 eingeführt. Es galt für alle deutschen Männer ab 25 Jahren, die einem der Bundesstaaten wohnten. Das Wahlrecht für Frauen wurde erst 1918 eingeführt. Mit der Einführung des Wahlrechts für Frauen wurde gleichzeitig das Wahlalter für Frauen und Männer auf das 20. Lebensjahr festgelegt. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Allgemeines Wahlrecht für Frauen und Männer in Deutschland