Übersicht über die Situation der Menschenrechte in Uganda und im Sudan - Dokumentation - © 2006 Deutscher Bundestag WF II G - 51/2006 2 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Übersicht zur Situation der Menschenrechte in Uganda und im Sudan Dokumentation WF II G - 51/2006 Abschluss der Arbeit: 5. Mai 2006 Fachbereich II: Auswärtiges, Internationales Recht, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Telefon: + Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. 3 Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht über die Situation der Menschenrechte in Uganda und im Sudan 1.1 Uganda 1.2 Sudan 2. Anlagen 2.1 Uganda 2.2 Sudan 2.3 Adressen von NGOs und Stiftungen 2.3.1 Uganda 2.3.2 Sudan 4 1. Übersicht über die Situation der Menschenrechte in Uganda und im Sudan Zentrale Informationsquellen für diese Dokumentation sind die öffentlichen Berichte des Auswärtigen Amtes zur Menschenrechtssituation in Uganda und im Sudan, der Jahresbericht von Human Rights Watch (Januar 2006) mit den Berichten zu Uganda und Sudan, der Country Report on Human Rights Practices 2005 des U.S. Department of State (März 2006) und der Jahresbericht 2005 von Amnesty International.1 Ansprechpartner für Fragen der Menschenrechte sind auch die vor Ort tätigen Regionalbüros politischer Stiftungen aus Deutschland sowie in Sudan und Uganda tätige NGOs. Dazu folgende Informationen: Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) hat sowohl in Kampala als auch in Khartum ein Regionalbüro . Der Leiter des Büros in Kampala ist Jürgen Peters. Das Regionalbüro in Khartum wird von Manfred Öhm betreut. Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) unterhält ein Regionalbüro in Kampala, welches auch den Sudan betreut. Der Ansprechpartner ist Wolfgang Hilberer. Im Sudan ist insbesondere die Nichtregierungsorganisation „Sudan Social Development Oganization“ (SUDO-Sudan) aktiv. Der Leiter der Organisation ist Dr. Mudawi Ibrahim Adam. Daneben gibt es die „Sudan Organization Against Torture“ und „The Sudan Human Rights Association“. In Uganda sind die NGOs „The Refugee Projekt” und der „Human Rights Network-Uganda” aktiv. Der Ansprechpartner des „Human Rights Network“ ist Martin Masiga. 1 Auswärtiges Amt, auf: http://www.auswärtiges-amt.de, Pfad: Außenpolitik, Inhalt und Ziele, 7. Menschenrechtsbericht , Teil C – Menschenrechte weltweit, hier: Sudan/Darfur, http://www.auswaertigesamt .de/www/de/infoservice/download/pdf/publikationen/mrb7.pdf ; Auswärtiges Amt, Länderberichte, Uganda und Sudan, auf: http://auswärtiges-amt.de Anlage U-3 und S-4 Amnesty International, Jahresbericht 2005, Sudan und Uganda, auf: http://www2.amnesty.de Anlage U- 4 und S-1 Human Rights Watch, World Report 2006, hier: Berichte zu Uganda und Sudan, auf: http://www.hrw.org/wr2k6/ Anlage U-2 und S-2 U.S. Department of State, Country Report on Human Rights Practice 2005, hier: Berichte zu Uganda und Sudan, auf: http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2005/61594 und http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2005/61598 Anlage U-1 und S-3 5 1.1 Uganda Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes ist die Regierung Museveni bemüht, sich in Menschenrechtsfragen von den vorhergehenden Regimes abzusetzen. Auch die in der Verfassung verankerte Uganda Human Rights Commission spielt eine aktive und positive Rolle. Trotz dieser positiven Entwicklungen kommt es jedoch immer noch zu z. T. massiven Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte.2 Das Auswärtige Amt schätzt die Sicherheitssituation vor allem aufgrund der fortdauernden Aktivitäten des Lord’s Resistance Army (LRA) im Norden und Westen des Landes als bedrohlich ein.3 Rahmenbedingungen für NGO’s: Dem „Country Report on Human Rights Practices“ des U.S. Department of State zufolge können NGOs in Uganda im Prinzip ohne Einschränkungen ihre Tätigkeiten ausüben .4 Sie haben die Möglichkeit, Informationen zu veröffentlichen und sich frei zu bewegen . Zudem sollen in der Vergangenheit Regierungsvertreter an Konferenzen und Seminaren von NGOs teilgenommen haben. Besuche in Gefängnissen, Militärlagern und Polizeistationen seien gestattet worden. Wahlen am 23. Februar 2006: Joweri Museveni (National Resistence Movement) regiert das Land seit zwanzig Jahren. Bislang war die Amtszeit des Staatsoberhauptes auf zwei Wahlperioden beschränkt und die Betätigung der politischen Parteien zu Gunsten eines Movement-Systems eingeschränkt . Aufgrund einer Verfassungsänderung kann der Präsident nun jedoch ein drittes Mal kandidieren.5 Am 28. Juli 2005 fand ein Referendum statt, das die vom Präsidenten vorgeschlagene Mehrparteiendemokratie bestätigte. In der Folge waren zu den Wahlen im Februar 2006 mehrere Parteien zugelassen. 2 Auswärtiges Amt, auf: http://www.auswärtiges-amt.de, Länderinformation, Uganda, Innenpolitik Anlage U-3 3 Auswärtiges Amt, auf: www.auswärtiges-amt.de, Länderinformationen, Uganda, Sicherheitshinweise Anlage U-3 4 U.S. Department of State, Country Report on Human Rights Practice -2005 Anlage U-1 5 European Union, Election Observation Mission Uganda 2006, Statement of Preliminary Conclusions and Findings Anlage U-6 6 Am 23. Februar 2006 haben Präsidentschaftswahlen stattgefunden, die Museveni mit 60 Prozent der Stimmen gewann, während sein Gegner Kizza Besigye auf 37 Prozent der Stimmen kam. Die Opposition warf der Regierung daraufhin Wahlbetrug vor.6 Dagegen stellte die EU-Beobachterkommission zwar grundsätzlich einen ordnungsgemäßen Verlauf der Wahl fest, wies aber zugleich darauf hin, dass die Opposition auf erhebliche Behinderungen gestoßen sei.7 Politische Situation: Nach dem Länderbericht von Human Rights Watch wurden die politischen Gegner des Präsidenten Museveni in der Vergangenheit immer wieder bedroht.8 Im April 2005 seien die Oppositionsmitglieder Ronald Reagan Okumu und Michael Nyeko Ocula verhaftet worden. Sie seien beschuldigt worden, einen Ratsherrn ermordet zu haben. Beide hatten sich Human Rights Watch zufolge für die Achtung der Menschenrechte eingesetzt und seien bekennende Gegner des Präsidenten und der Regierung. Sie wurden im Mai 2005 wieder freigelassen. Der bedeutendste Gegner von Präsident Museveni war jedoch Kizza Besigye (Forum for Democratic Change). Besigye wurde kurz nach seiner Rückkehr aus dem südafrikanischen Exil wegen Hochverrats, Terrorismus und Vergewaltigung verhaftet.9 Gegen Kaution wurde er schließlich freigelassen. Der Country Report des U.S. Department of State berichtet von Beeinträchtigungen bzw. der Auflösung von Versammlungen oppositioneller Gruppen über das gesamte Jahr 2005.10 Dabei sollen die Sicherheitskräfte gewaltsam unter Einsatz von Tränengas und Wasserkanonen vorgegangen sein. Pressefreiheit: Im World Report von Human Rights Watch wird auf die Beeinträchtigung der Berichterstattung hingewiesen. Die Pressefreiheit werde zwar von der Verfassung garantiert, jedoch soll sie von der Regierung immer wieder eingeschränkt worden sein. Die Sicher- 6 InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH, Landesüberblick Uganda, auf: http://www.inwent.org/v-ez/lk/laender.htm , Anlage U-8 7 EU, Election Observation Mission Uganda 2006, a.a.O. 8 Human Rights Watch, World Report, Bericht zu Uganda Anlage U-2 9 Amnesty International, ai-JOURNAL vom 1.April 2006 „Der ewige Präsident“ Anlage U-9 10 U.S. Department of State, a.a.O. 7 heitskräfte haben das gesamte Jahr 2005 über kritische Journalisten verfolgt und verhaftet .11 Am 10. August 2005 verfügte Präsident Museveni die Schließung einiger Radiosender, denen er vorwarf, die nationale Sicherheit zu bedrohen. Am 11. August 2005 ordnete der Rat der Rundfunkanstalten zudem an, den oppositionellen KFM-Sender zu schließen , da dessen Moderator Andrew Mwenda kritische Äußerungen über die Regierung und den Präsidenten gemacht habe. Der Sender wurde am 18. August 2005 zwar wieder geöffnet, dem Moderator Mwenda wurde aber gekündigt. Vergehen der Sicherheitskräfte: Der World Report von Human Rights Watch berichtet von zahlreichen Übergriffen der Sicherheitskräfte.12 So seien immer wieder Flüchtlingslager (IDP-Camps) und Dörfer von Soldaten überfallen worden. Die Bevölkerung habe den Soldaten Prügel, Vergewaltigungen und Tötungen vorgeworfen. Diese Angriffe sollen regelmäßig mit dem Vorwurf gerechtfertigt worden sein, dass die Bevölkerung mit der LRA zusammenarbeite. Aktivitäten der LRA: Ein großes Problem für die Menschenrechtslage stellt auch die unverminderte Aktivität der LRA im Norden des Landes dar. Nachdem die Friedensgespräche im Frühjahr 2005 abgebrochen worden waren, hätten sich erneut Gewaltakte ereignet.13 Mitte Februar 2005 sei der bedeutendste Unterhändler der LRA, Brigadier Sam Kolo, zur Regierung übergelaufen. Dies habe zu einer weiteren Eskalation der Gewalt geführt. Die LRA setze die Praxis grausamer Hinrichtungen in den von ihr vorbereiteten Landesteilen fort. Situation von Kindern und Frauen: Nach Aussage von Amnesty International stellt auch der Missbrauch von Kindern, insbesondere von Mädchen, seitens der LRA ein gravierendes Problem dar. Hinzu komme, dass die LRA Kinder entführe, um sie als Kindersoldaten bzw. als so genannte Sexsklaven zu missbrauchen. 14 11 U.S. Department of State, a.a.O. 12 vgl. HRW, World Report 2006, a.a.O. 13 vgl. HRW, World Report 2006 a.a.O. 14 Amnesty International, ai-JOURNAL vom 1.11.2005 „Wieder Kind sein” Anlage U-10 8 1.2 Sudan Die Menschenrechtssituation im Sudan wird vom Auswärtigen Amt als äußerst unbefriedigend beschrieben. Das Bild sei geprägt von Ausnahmezuständen, strengen Sicherheitsgesetzen , Verletzungen der Pressefreiheit, der freien Religionsausübung und der Versammlungsfreiheit. Des Weiteren wird der sudanesischen Regierung vorgeworfen, dass sie nach wie vor Angriffe von arabischen-stämmigen Milizen (Janjaweed) in Darfur gegen die Zivilbevölkerung dulde und unterstütze. 15 Rahmenbedingungen für NGOs: Der Country Report on Human Rights Practices des U.S. Department of State berichtet, dass eine Vielzahl von NGOs im Sudan aktiv seien, die jedoch von der Regierung behindert würden. Die größten lokalen NGOs sind „Sudan Organisation Against Torture“ (SOAT) und die „Sudan Development Organisation“ (SUDO). Sie wurden nach Angaben des Country Reports von der Regierung mehrfach der Verbreitung von falschen Informationen beschuldigt. Laut Human Rights Watch wurden im Jahre 2005 zahlreiche Menschenrechtsaktivisten im Sudan festgenommen. Der Vorsitzende der „Sudan Social Development Organization “, Dr. Mudawi Ibrahim Adam, wurde im Januar 2005 und im Mai 2005 inhaftiert. Man beschuldigte ihn, so genannte „staatsfeindliche Delikte“ begangen zu haben. Nach Aussagen von Human Rights Watch wird dieser Vorwurf im Zusammenhang mit der Verhaftung von Mitarbeitern von Hilfsorganisationen regelmäßig erhoben. Auch die aktuellen Berichte von Amnesty International dokumentieren, dass Mitglieder von NGOs häufig verfolgt und verhaftet werden.16 Im Februar 2006 wurden Mitglieder der SUDO verhaftet, als sie in Südsudan eine von der SUDO organisierte Veranstaltung zu Menschenrechten besuchten. 15 Auswärtiges Amt, auf: www.auswärtiges-amt.de, Länderinformation, Sudan, Innenpolitik Anlage S- 4 16 Amnesty International, aktuelle Informationen aus dem Sudan, Previous „Fear of torture or illtreatment /incommunicado detention“, auf: http://www.amnesty.org/library/ Anlage S-8 9 Angriff auf Zivilisten: Die Berichterstatterin der Vereinten Nationen, Sima Samar, die die Menschenrechtssituation im Sudan zwischen September und Dezember 2005 untersucht hat, stellt fest, dass in Darfur Soldaten und mit ihnen verbündete Milizen weiterhin Dörfer und IDP- Camps ausplündern und niederbrennen.17 Insgesamt habe der Konflikt in Darfur bisher dazugeführt, dass etwa 2,9 Millionen Menschen flüchten mussten. Schätzungsweise 180.000 bis 300.000 Menschen seien bisher in Darfur infolge des Konflikts zwischen den Rebellenorganisationen SLM/A, JEM und den Janjaweed umgekommen.18 Strafen/Gefängnisse: Der Country Report des U.S. Department of State stellt fest, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens, die Unschuldsvermutung und das Recht auf einen Anwalt im Sudan missachtet würden, obwohl die sudanesische Verfassung Folter und unwürdige Strafen verbiete.19 Auf der Grundlage der Scharia würden zudem Strafen wie Prügel, Amputationen, Steinigungen und sogar Kreuzigungen verhängt.20 Die Bedingungen in den Gefängnissen werden als menschenunwürdig beschrieben. Immer wieder würden Gefangene zu Tode gequält.21 Im Januar 2005 sei der politische Aktivist Salah Abdelrahman zwei Monate von der Außenwelt abgeschnitten ohne Anklage in Haft gehalten und erst nach acht Monaten freigelassen worden.22 Meinungsfreiheit / Pressefreiheit: Die Meinungs- und Pressefreiheit ist im Sudan nach diversen Berichten starken Einschränkungen unterworfen. Journalisten, die kritische Artikel veröffentlicht hatten, wurden immer wieder festgenommen und verhört.23 Der Country Report des U.S. De- 17 United Nations, Economic and Social Council, „Advisory Services and Technical Cooperation in the Field of Human Rights, Report of the Special Rapporteur on the human rights situation in the Sudan, Sima Samar. Anlage S-5 18 InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH, Landesüberblick Uganda, auf: http://www.inwent.org/v-ez/lk/laender.htm , Anlage S-7 19United Nations, Economic and Social Council, a.a.O. 20U.S. Department of State, a.a.O. 21United Nations, Economic and Social Council, a.a.O. 22U.S. Department of State, a.a.O. 23Amnesty International, Jahresbericht 2005 a.a.O. 10 partment of State berichtet, dass im Mai 2005 der Chefredakteur der Al Wafaq Zeitung wegen religiöser Beleidigung angeklagt worden sei, da er einen strittigen Artikel über die Herkunft des Propheten Mohammed veröffentlicht hatte. Der nationale Presserat habe sich der Sache angenommen und dem Journalisten die Zulassung für drei Tage entzogen. Der Herausgeber der Zeitung wurde zu einer Geldstrafe von 3.200 $ verurteilt , die Zeitung wurde für drei Monate verboten. Frauenrechte: Die Berichterstatterin der Vereinten Nationen, Sima Samar, hat darauf hingewiesen, dass im Konflikt in Darfur Tausende von Frauen und Mädchen von Angehörigen der Streitkräfte und der Milizen vergewaltigt worden sind. Häufig seien die Frauen nach der Vergewaltigung verschleppt worden. Obwohl die Opfer die Straftaten bei den zuständigen Polizeibehörden angezeigt haben, seien die Verfahren in der Regel eingestellt worden . Vielfach sei sogar gegen die Opfer Anklage wegen Ehebruchs erhoben worden. Der Bericht des U.S. Department of State macht auf die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen aufmerksam. So wird berichtet, dass muslimische Männer zwar Frauen anderen Glauben heiraten dürfen, dass dies Frauen umgekehrt aber nicht gestattet werde. Ein im Norden des Landes verbreitetes Problem stellt zudem nach wie vor die weibliche Beschneidung (Female Genital Mutilation) dar. Obwohl sie gesetzlich weder verboten noch erlaubt ist, leite die Regierung keinerlei Maßnahmen zur Eindämmung der FGM ein. - 11 - 2. Anlagen 2.1 Uganda U.S. Department of State, Country Report on Human Rights Practices 2005, Bericht zu Uganda, auf: http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2005/61598.html Anlage U-1 Human Rights Watch, World Report 2006, Bericht zu Uganda, auf http://www.hrw.org/wr2k6 Anlage U-2 Auswärtiges Amt, Länderinformation, Uganda, Innenpolitik und Sicherheitshinweise, auf http://www.auswärtiges-amt.de Anlage U-3 Amnesty International , “Jahresbericht 2005”, Berichtszeitraum 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004, Uganda, auf: http://www.amnesty.de/internet/ Anlage U-4 Human Rights Watch, „In Hope and Fear: Uganda’s Presidential and Parliamentary Polls“, auf: http://hrw.org/backgrounder/africa/uganda0206/ Anlage U-5 European Union, Election Observation Mission Uganda 2006, “Statement of Preliminary Conclusions and Findings”, auf: http://europa.eu.int/comm/external_relations/human_rights/eu_election_ass_observ/ Anlage U-6 Human Rights Watch, “Uprooted and Forgotten – Impunity and Human Rights Abuses in Northern Uganda”, auf: http://hrw.org/reports/2005/uganda0905/ Anlage U-7 InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH, Landesüberblick Uganda, auf: http://www.inwent.org/v-ez/lis/uganda Anlage U-8 Amnesty International, ai- Journal vom 1.04.2006: „Der ewige Präsident“ Anlage U-9 - 12 - Amnesty International, ai- Journal vom 1.11.2005: „Wieder Kind sein“ Anlage U-10 Presseartikel Anlage U-11 - 13 - 2.2 Sudan Amnesty International, “Jahresbericht 2005”, Berichtszeitraum 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004, Sudan, auf: www.amnesty.de/internet/ Anlage S-1 Human Rights Watch, World Report 2006, Bericht zum Sudan, auf www.hrw.org/wr2k6 Anlage S-2 U.S. Department of State, Country Report on Human Rights Practices 2005, Bericht zum Sudan, auf: www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2005/61594.html Anlage S-3 Auswärtiges Amt, Länderinformation, Uganda, Innenpolitik und Projekte humanitäre Hilfe, auf: http://www.auswärtiges-amt.de und Auswärtiges Amt, „7. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen“, auf: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/ menschenrechte/mr_inhalte_ziele/mrb7_html Anlage S-4 United Nations, Economic Council, “Adversary Services and Technical Cooperation in The Field Of Human Rights - Report on the Special Rapporteur on the human rights situation in the Sudan, Sima Samar”, auf: http://www.unhcr.org/cgibin /texis/vtx/home/opendoc.pdf?tbl=RSDCOI&id=441182010 Anlage S-5 Khalid Y. Khalafalla.”Der Konflikt in Darfur”, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 4/2005 Anlage S-6 InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH, Landesüberblick Uganda, auf: www.inwent.org/v-ez/lis/uganda Anlage S-7 Amnesty International, Aktuelle Meldungen aus dem Sudan, auf: www.amnesty.org/library/ Anlage S-8 Presseartikel Anlage S-9 - 14 - 2.3 Adressen von NGO’s und Stiftungen 2.3.1 Uganda Friedrich-Ebert-Stiftung 5B, John Babiiha Av. P.O.Box 3860 Kampala Uganda Ansprechpartner: Jürgen Peters Tel: +256 41 345 535 Fax: +256 41 256 559 E-mail: juergen@fesuganda.or.ug Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Plot 51 B, Prince Charles Drive Kololo Kampala Uganda Ansprechpartner: Wolfgang Hilberer Tel: +256 41 259 611 Fax: +256 41 255 495 E-mail: kaf@imul.com The Refugee Law Project Plot 9 Perryman Gardens, Old Kampala P.O. Box 33903 Kampala Uganda Tel: +256 41 343 556 E-mail: info@refugeelawproject.org Human Rights Network – Uganda Plot 94 Old Kiira Road, Ntinda P.O. Box 21265 Kampala Uganda Ansprechpartner: Martin Masiga Tel: +256 41 286 923 Fax: +256 41 285 362 E-mail: info@hurinet.or.ug - 15 - Forum for Democratic Change (Opposition) FDC villas, Entebbe Road, Plot No. 109, Najjanankumbi, P.O. Box 26928 Kampala Uganda Ansprechpartner: Kizza Besigye Tel: +256 41 267 920 / 267 918 E-mail: info@fdcuganda.org - 16 - 2.3.2 Sudan Friedrich-Ebert-Stiftung P.O.Box 3668 Block 52 EE Khartum Sudan Ansprechpartner: Manfred Öhm Tel: +249 / 183 78 05 57 / 183 77 18 79 Fax: +249 183 77 70 17 E-mail: office@fessudan.org Sudan Social Development Organization N.O. 17 Block 4 Alsegana Khartum Sudan Ansprechpartner: Dr. Mudawi Ibrahim Adam Tel: +249 183 494977 -83494976 -8348133 E-mail: mudawi@sudosudan.org The Sudan Human Rights Association Katwe Road PP.O Box 7327 Kampala Uganda Tel: +256 41 250 586 Fax: +256 41 250 586 Sudan Organisation Against Torture Argo House Kilburn Park Road London NW 6 5LF United Kingdom Tel: +44 (0) 20 7625 8055 Fax: +44 (0) 20 7372 2656 E-mail: info@soatsudan.org