Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Deutscher Bundestag Nachverhandlungen zum ISDS bei CETA wurde seitens WD folgende Anfrage an das Parlamentsreferat des BMI•Vi gerichtet: ,Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem parlamentarischen Bereich ist an die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Frage zur Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland herangetreten worden. Im Einzelnen geht es darum, dass im Zuge des "legal scrubbings" und der CETA- Nachverhandlungen diskutiert wird, das Investor-state dispute settlement (ISDS) abzuändem . Wir bitten um Unterrichtung, ob und wie das Kapitel im CETA-Abkommen betr. ISDS seit September 2014 (EU-Kanada-Gipfel) abgeändert werden soll und welche Überlegungen (z.B. Staatsvorbehalt ?) dazu angestellt werden." Die Anfrage wurde durch das BMWi mit Mail wie folgt beantwortet: Sehr geehrter Herr der Fachbereich des BMIVi nimmt zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung: "Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, dass grundsätzlich Bestimmungen zum Investitionsschutz einschließlich Investor-Staat-Schiedsverfahren mit Staaten, die über belastbare Rechtsordnungen verfügen und ausreichend Rechtsschutz vor unabhängigen nationalen Gerichten gewährleisten, nicht erforderlich sind. Sie konnte sich aber mit dieser Auffassung bereits bei Mandatserteilung 2011 nicht durchsetzen , weil die übrigen Mitgliedstaaten diese Auffassung nicht geteilt haben. Inzwischen befindet sich das Abkommen in einem weit fortgeschrittenen Stadium. Die Bundesregierung strebt im Rahmen der Rechtsförmlichkeitspriifung Verbesserungen und Klarstellungen im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Verhandlungspartner Kanada an. Parlament- und Kabinettreferat Bundesministerium fiir Wirtschaft und Energie Nr. 231/14 (17. Dezember 2014) 2015 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Heides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik I, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste K forma t i on Nachverhandlungen zum ISDS bei CETA Seite 2 Die Antwort des BMWi wurde mit Mail an das Büro weitergeleitet Mit Mail sind dem Büro bereits folgende Sachstände zur Hintergrund- Information vorab zugesandt worden: EU-Sachstand, Investitionsschutz und Streitbeilegung in Handelsabkomrnen der EU vom B. 12.2014 EU-Freihandelsabkommen, bilaterale Investitionsschutzabkommen sowie Verlahren im Rahmen des Investor-State-Dispute-Settlement, WD 2- 3000 - 017/14 Das Freihandelsabkommen im Lichte des Grundgesetzes , WD 2 — 3000 — 169/14 Vertraulichkeit versus Transparenz in Schiedsgerichtsvertahren am Beispiel der Vattenfall-Klage gegen Deutschland, WD 2 - 3000 — 184/14 Überdies wurden dem Büro die UNCITRAL-Arbitration Rules von 2013 zugesandt. Verfasser,'in: