© 2016 Deutscher Bundestag WD 2 - 3000 - 212/15 Verteidigungslasten des Bundes im Zusammenhang mit der Stationierung ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin ab 1955 Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 212/15 Seite 2 Verteidigungslasten des Bundes im Zusammenhang mit der Stationierung ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin ab 1955 Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 212/15 Abschluss der Arbeit: 22. Dezember 2015 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 212/15 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 4 2. Verteidigungslasten des Bundes im Zusammenhang mit der Stationierung ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin 5 3. Zusammenfassung 12 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 212/15 Seite 4 1. Einführung Der vorliegende Sachstand listet tabellarisch die durch den Bund geleisteten Zahlungen für die Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin auf. Diese Finanzmittel dienen bis heute im Wesentlichen der Deckung entstehender Verteidigungsfolgekosten (z.B. Kosten für Überbrückungsbeihilfen für entlassene deutsche Zivilisten) und der Kosten für Leistungen der Bauverwaltung der Bundesländer. Die von diesen und den Gemeinden zu tragenden Stationierungskosten werden im Rahmen dieser Arbeit nicht erfasst. Diese Arbeit beschränkt sich auf die Betrachtung des Zeitraums ab 1955. Denn bis zum 5. Mai 1955, dem Inkrafttreten der Pariser Verträge, hatte die Bundesrepublik die Verpflichtung zur Leistung sogenannter Besatzungskosten, während ab dem deutschen Beitritt zum atlantischen Bündnis für die Bundesrepublik als NATO-Mitglied keine Verpflichtung mehr bestand, Stationierungskosten der verbündeten Streitkräfte in Deutschland zu übernehmen. Somit handelte es sich bei den Stationierungskosten um eine freiwillige Zahlung für die NATO-Partner in Deutschland, womit deren Beitrag zur deutschen Sicherheit honoriert werden sollte. Dennoch kam es in den ersten Jahren nach dem deutschen NATO-Beitritt immer wieder zu langwierigen Verhandlungen zwischen den Entsendestaaten und der Bundesrepublik Deutschland um die Höhe der Stationierungskosten. Hierbei forderten die alliierten Partner, die Truppen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlins stationiert hatten, u.a. einen finanziellen Ausgleich des Devisenzuflusses, der durch die ausländischen Streitkräfte in die Bundesrepublik gelangte. Diese Forderungen der Entsendestaaten konnten zumeist durch indirekte Unterstützungsleistungen der Bundesrepublik, beispielsweise durch Waffenkäufe, befriedigt werden. Somit müssen bei den finanziellen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an die Entsendestaaten direkte und indirekte Unterstützungsleistungen unterschieden werden. Laut einer Analyse der RAND-Corporation 1 umfasst beispielsweise die direkte Unterstützung der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte Sachleistungen wie die Bereitstellung von Land und Infrastruktur , die Durchführung von Bauvorhaben und Investitionen in die Transportinfrastruktur, die Zahlungen für Schadensersatzansprüche sowie Kompensationszahlungen an die betroffenen Kommunen . Zu den indirekten Unterstützungsleistungen der Bundesrepublik zählen hingegen neben den erwähnten Waffenkäufen beispielsweise das Anmieten von Wohnraum für US-Soldatinnen und -Soldaten, das Entbinden von der Verpflichtung zur Zahlung von Zöllen und Einkommenssteuer sowie andere persönliche Vorteile wie z.B. die Zahlung von Kindergeld. Diese indirekte Unterstützung hat die an die US-Streitkräfte in Deutschland direkt gerichteten Leistungen stets um ein Vielfaches überstiegen. So standen beispielsweise im Jahr 2002 direkte Unterstützungsleistungen der Bundesrepublik an die in Deutschland stationierten US-Streitkräfte in Höhe von 28,7 Mio. US-Dollar indirekten Unterstützungsleistungen in Höhe von knapp 1 Vgl. Lostumbo, Michael J.; McNerney, Michael J., Peltz, Eric et al. (2012): Overseas Basing of U.S. Military Forces – An Assessment of Relative Costs and Strategic Benefits, S. 131 ff. Hrsg.: RAND-Corporation. Abrufbar unter: http://www.rand.org/content/dam/rand/pubs/research_reports/RR200/RR201/RAND_RR201.pdf (letzter Zugriff: 21. Dezember 2015). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 212/15 Seite 5 1,54 Mrd. US-Dollar gegenüber. 2 Zu berücksichtigen ist bei der Betrachtung sowohl der direkten als auch der indirekten Verteidigungslasten des Bundes, der Länder und Gemeinden, dass diesen Kosten bis heute auch ein ökonomischer Nutzen gegenüber steht. So stehen auf der Nutzenseite die Ausgaben der ausländischen Dienststellen und Basen als Auftrag- und Arbeitgeber sowie die Ausgaben der ausländischen Soldatinnen und Soldaten, ihrer Familienangehörigen sowie der ausländischen und deutschen Zivilangestellten, soweit diese Ausgaben in den deutschen Wirtschaftskreislauf geflossen sind. 2. Verteidigungslasten des Bundes im Zusammenhang mit der Stationierung ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin Die folgende Tabelle listet die in den entsprechenden Kapiteln 3 der Bundeshaushalte der Jahre 1955 bis 2016 ausgeworfenen Verteidigungslasten des Bundes im Zusammenhang mit der Stationierung ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin: Jahr Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte Quelle Summe der Kapitel 3502 bis 3505 sowie 3511a und 3511b 1955 3.726,7 Mio. DM 4 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuss ) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) – Drucksache 1100 –, hier : Einzelplan 35 Verteidigungslasten, vom 9. Juni 1955. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/02/015/0201525zu.pdf 1956 748,6 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) vom 24. Juli 1956. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1957 2.155,9 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) vom 26. Juni 1957 sowie Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 (Nachtragshaushaltsgesetz 1957) vom 24. Juli 1958. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 2 Ebenda, S. 138. 3 Von 1955 bis 1994 Kapitel 3502 bis 3505 sowie 3511a und b; von 1995 bis 2004: Kapitel 6009; von 2005 bis 2012: Kapitel 0814; seit 2013: Kapitel 0802. 4 inkl. 0,76 Mrd. DM für Mittel zur Abgeltung von Besatzungsschäden, Wiederunterbringungs- und Wiederansiedelungsmaßnahmen , Errichtung von Ersatzgebäuden für die Streitkräfte, etc., vgl. Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik 1945–1956, Band 4. Hrsg.: Militärgeschichtliches Forschungsamt. R. Oldenbourg Verlag, München, 1997, S. 102. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 212/15 Seite 6 Jahr Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte Quelle 1958 702,4 Mio DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) vom 24. Juli 1958. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1959 777,6 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) vom 6. Juli 1959. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1960 621,8 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) vom 2. Juni 1960. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1961 444,1 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) vom 10. April 1961. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1962 544,4 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1962 (Haushaltsgesetz 1962) vom 23. Mai 1962. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1963 388 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1963 (Haushaltsgesetz 1963) vom 24. Juni 1963. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1964 455,7 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) vom 13. Mai 1964 sowie Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1964 (Nachtragshaushaltsgesetz 1964) vom 22. Dezember 1964. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1965 499,7 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) vom 18. März 1965 i.V.m. dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) vom 22. Juni 1966. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1966 535 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) vom 22. Juni 1966. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 212/15 Seite 7 Jahr Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte Quelle 1967 561,5 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) vom 4. Juli 1967 i.V.m. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) vom 3. Mai 1968. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1968 477,8 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) vom 3. Mai 1968 i.V.m. dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) vom 19. April 1969. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1969 343,3 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) vom 19. April 1969 i.V.m. dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) vom 27. Juni 1970. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1970 605,8 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) vom 27. Juni 1970 i.V.m. dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) vom 3. März 1971. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1971 641,3 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) vom 3. März 1971. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1972 686 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1972 (Haushaltsgesetz 1972) vom 21. Dezember 1972. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1973 798,5 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1973 (Haushaltsgesetz 1973) vom 6. Juli 1973. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1974 836,6 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1974 (Haushaltsgesetz 1974) vom 31. Mai 1974. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 212/15 Seite 8 Jahr Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte Quelle 1975 918,3 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1975 (Haushaltsgesetz 1975) vom 16. April 1975. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1976 938,8 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1976 (Haushaltsgesetz 1976) vom 8. Juni 1976. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1977 973,2 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) vom 25. Juli 1977. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1978 1.085,2 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1978 (Haushaltsgesetz 1978) vom 21. Februar 1978. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1979 1.131,7 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979) vom 23. Februar 1979. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1980 1.319,4 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1980 (Haushaltsgesetz 1980) vom 23. Februar 1980 sowie Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1980 (Nachtragshaushaltsgesetz 1980) vom 8. Juli 1980. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1981 1.400 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1981 (Haushaltsgesetz 1981) vom 13. Juli 1981. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1982 1.463,8 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1982 (Haushaltsgesetz 1982) vom 17. Februar 1982 sowie Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1982 (Nachtragshaushaltsgesetz 1982) vom 11. Oktober 1982. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 212/15 Seite 9 Jahr Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte Quelle 1983 1.547 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1983 (Haushaltsgesetz 1983) vom 20. Dezember 1982. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1984 1.618,8 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1984 (Haushaltsgesetz 1984) vom 22. Dezember 1983 sowie Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1984 (Nachtragshaushaltsgesetz 1984) vom 23. November 1984. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1985 1.709 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1985 (Haushaltsgesetz 1985) vom 28. Dezember 1984. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1986 1.767,2 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) vom 19. Dezember 1985. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1987 1.807,8 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1987 (Haushaltsgesetz 1987) vom 19. Dezember 1986. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1988 1.809,7 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1988 (Haushaltsgesetz 1988) vom 18. Dezember 1987. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1989 1.819,7 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1989 (Haushaltsgesetz 1989) vom 22. Dezember 1988 sowie Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1989 (Nachtragshaushaltsgesetz 1989) vom 11. Juli 1989. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1990 1.864,5 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) vom 22. Dezember 1989. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 212/15 Seite 10 Jahr Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte Quelle 1991 1.638,7 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1991 (Haushaltsgesetz 1991) vom 27. Juni 1991. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1992 1.430,8 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) vom 20. Dezember 1991. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1993 1.202,8 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993) vom 21. Dezember 1992. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav 1994 1.194,2 Mio. DM Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1994 (Haushaltsgesetz 1994) vom 20. Dezember 1993. http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/1994/D750+94.pdf Kapitel 6009 1995 243,1 Mio. DM BT-Drs. 18/1400 vom 15. Mai 2014 – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/996 vom 25. März 2014) zum Thema „Kosten und Auswirkungen der Präsenz ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland“, Anlg. 3. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/014/1801400.pdf 1996 332 Mio. DM Ebenda. 1997 324,8 Mio. DM Ebenda. 1998 286,5 Mio. DM Ebenda. 1999 297,3 Mio. DM Ebenda. 2000 222,7 Mio. DM Ebenda. 2001 207,9 Mio. DM BT-Drs. 17/5586 vom 14. April 2011 – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/5279 vom 24. März 2011) zum Thema „Ausländische Streitkräfte in Deutschland“, S. 5. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/052/1705279.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 212/15 Seite 11 Jahr Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte Quelle 2002 126,2 Mio. EUR Ebenda. 2003 119,1 Mio. EUR Ebenda. 2004 122,7 Mio. EUR Ebenda. 2005 112,3 Mio. EUR Ebenda. Kapitel 0814 2006 80,2 Mio. EUR Ebenda. 2007 59,1 Mio. EUR Ebenda. 2008 44,7 Mio. EUR Ebenda. 2009 43,1 Mio. EUR Ebenda. 2010 45,8 Mio. EUR Ebenda. 2011 52,1 Mio. EUR Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften. http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt 2012/pdf/epl08/s0814.pdf 2012 46,9 Mio. EUR Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) vom 15. Juli 2014. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content /DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen /Bundeshaushalt/Bundeshaushalt_2014/2014-07-25- BHH2014-gesamtdatei.pdf?__blob=publicationFile&v=3 2013 41,9 Mio. EUR Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) vom 23. Dezember 2014. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content /DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen /Bundeshaushalt/Bundeshaushalt_2015/2015-01-01- BHH2015-gesamtdatei.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 212/15 Seite 12 Jahr Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte Quelle Kapitel 0802 2014 37,4 Mio. EUR Bundeshaushalt 2014. http://www.bundeshaushalt-info.de/#/2014/soll/ausgaben /funktion/033.html 2015 40,9 Mio. EUR BT-Drs. 18/5500 vom 14. August 2015 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016), S. 11. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/055/1805500.pdf 2016 42,4 Mio. EUR BT-Drs. 18/5500 vom 14. August 2015 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016), S. 11. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/055/1805500.pdf Tabelle 1: Verteidigungslasten des Bundes im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin 3. Zusammenfassung Die Entwicklung der in den Bundeshaushalten der Jahre 1955 bis 2016 ausgeworfenen Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin zeigt im Wesentlichen drei Trends (vgl. Graphik 1): In der Phase nach der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland, als die Bundesrepublik mit dem Aufwuchs der Bundeswehr eine stärkere Sicherheitsverantwortung im Rahmen des atlantischen Bündnisses übernahm und die in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte ihre Personalstärke reduzieren konnten, fielen bis Mitte der 1960er Jahre die Stationierungskosten . Ab Mitte der 1960er Jahre bis zur deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Verteidigungslasten zu verzeichnen, der allerdings inflationsbereinigt weniger deutlich, als in Graphik 1 gezeigt, ausfallen würde. Dieser Trend hängt im Wesentlichen mit den sicherheitspolitischen Entwicklungen in diesem Zeitraum (u.a. NATO-Doppelbeschluss mit anschließender Stationierung von „Pershing II“-Mittelstreckenraketen in Deutschland) zusammen, als insbesondere die USA ihre Truppenstärke in Deutschland erneut erhöhten. 5 5 Vgl. Kane, Tim (2004): Global U.S. Troop Deployment, 1950–2003. In: Center for Data Analysis Report #04-11 on National Security and Defense. Abrufbar unter: http://www.heritage.org/research/reports/2004/10/global-us-troopdeployment -1950-2003 (letzter Zugriff: 22. Dezember 2015). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 212/15 Seite 13 Der dritte Trend betrifft die Abnahme der Verteidigungslasten des Bundes im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland nach dem Ende des Kalten Krieges, die Mitte der 1990er Jahre – mit dem Abzug der Westmächte aus Berlin und der deutlichen Truppenreduzierung der Alliierten in der „alten“ Bundesrepublik – besonders ausgeprägt war. Dieser Rückgang der Stationierungskosten des Bundes hat sich bis heute fortgesetzt. Graphik 1: Verteidigungslasten des Bundes im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin Ende der Bearbeitung Inflationsraten in der Bundesrepublik Deutschland 1965–1989 (Quelle: inflation.eu – Worldwide Inflation Data)