© 2016 Deutscher Bundestag WD 2 - 3000 - 206/14 Struktur und Arbeitsweise der Nationalen Kontaktstellen für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 2 Struktur und Arbeitsweise der Nationalen Kontaktstellen für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Verfasser/in: Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 206/14 Abschluss der Arbeit: 17. November 2014 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Telefon: + © 2016 Deutscher Bundestag WD 2 - 3000 - 206/14 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. OECD-Leitlinien für verantwortliches unternehmerisches Handeln und der Global Compact der Vereinten Nationen 4 3. Die Struktur der Nationalen Kontaktstellen 5 3.1. In Ministerien angesiedelte NKS 6 3.1.1. Deutschland 6 3.1.2. Frankreich 7 3.1.3. Portugal 8 3.1.4. Schweiz 9 3.1.5. Vereinigte Staaten von Amerika 9 3.2. Unabhängige NKS 11 3.2.1. Niederlande 11 3.2.2. Norwegen 13 3.3. NKS mit Aufsichtsgremium 14 3.3.1. Großbritannien 14 3.3.2. Australien 16 4. Schlussfolgerungen 17 5. Literaturverzeichnis 20 6. Anlagen 20 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 4 1. Einleitung Die Arbeitsweise der Nationalen Kontaktstellen (NKS), die entsprechend der Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen in den beteiligten Ländern aufgebaut wurden, sowie die Legitimität, Transparenz und Ausgewogenheit ihrer Verfahren waren Gegenstand des Gutachtens WD 2 – 3000-140/14.1 Darauf aufbauend beschäftigt sich das nun vorliegende Gutachten mit der Organisationsstruktur und Effektivität der NKS verschiedener OECD-Mitgliedstaaten und von solchen, die nicht der OECD angehören . Aufgabe der Nationalen Kontaktstelle ist es, die Anwendung der OECD-Leitsätze zu fördern , Anfragen zu beantworten und bei der Mediation von Streitfällen zu vermitteln. Inwieweit eine gütliche Lösung der durch die Beschwerde aufgeworfenen Fragen bzw. die Zahl der abgeschlossenen Verfahren auch von der Organisationsform der Nationalen Kontaktstelle abhängt bzw. von ihr beeinflusst wird, ist ebenso Thema dieser Ausarbeitung. In diesem Zusammenhang wird untersucht, ob es eine Wechselwirkung zwischen Organisationsform und der Zahl der Abschlüsse gibt, etwa im Sinne einer stärkeren Unabhängigkeit von Regierungsinteressen. 2. OECD-Leitlinien für verantwortliches unternehmerisches Handeln und der Global Compact der Vereinten Nationen Die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen sind Empfehlungen der Regierungen der 34 Mitgliedsstaaten der OECD und weiterer zehn nicht Mitgliedsstaaten, die Empfehlungen für Corporate Social Responsibility (CSR) ein verantwortliches unternehmerisches Handeln aussprechen . Die OECD-Richtlinie zu verantwortlichem unternehmerischen Handeln beziehen sich auf die Bereiche Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Wissenschaft und Technologie, Wettbewerb. Ihre Anwendung beruht auf Freiwilligkeit. Die OECD- Mitgliedstaaten verfolgen das Ziel, das Vertrauen zwischen Unternehmen und Gastländern zu fördern. Im Sinne einer Verbesserung der Verfahren und der Arbeitsweise der NKS hat OECD Watch 2010 eine Evaluation vorgelegt. Die OECD-Leitlinien stellen das einzige Instrument dar, das Regierungen auf internationaler Ebene zur Förderung eines verantwortlichen unternehmerischen Handelns und mit Blick auf Streitfälle zwischen Kommunen und transnationalen Konzernen unterstützen . Handlungsbedarf für eine Revision der Beschwerdeverfahren gibt nach Auffassung von OECD Watch auch die globale Finanzkrise. So versäumten es die OECD-Leitlinien weitgehend, die gegenwärtigen sozialen Probleme, Umwelt- und Wirtschaftsprobleme effektiv aufzugreifen. OECD Watch fordert, die Leitlinien um Schlüsselhandlungsfelder für Unternehmen zu ergänzen, damit verantwortliches unternehmerisches Handeln auch im Menschenrechts-, Arbeitsrechtsund Umweltbereich zur Geltung komme. 2 1 (2014). Zur Arbeitsweise der Nationalen Kontaktstellen der OECD. WD 2- 3000 – 140/14. 2 OECD Watch (2010). Assessing the contribution of the OECD Guidelines for Multinational Enterprises to responsible business conduct, http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1641036, S. 54. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 5 3. Die Struktur der Nationalen Kontaktstellen In 34 OECD-Mitgliedsstaaten sowie weiteren zehn nicht OECD-Mitgliedsstaaten sind Nationale Kontaktstellen als Klärungs- und Schlichtungsinstanz eingerichtet worden. Die Nationalen Kontaktstellen haben sich verpflichtet, jährlich dem OECD Investment Committee zu Eingaben und den Ergebnissen ihrer Aktivitäten einen schriftlichen Bericht vorzulegen, der Auskunft gibt über die Effektivität der Umsetzung der OECD-Richtlinien. Dazu wurde ein Common Reporting Framework entwickelt, eine Art standardisierter Fragebogen. Diese standardisierte Berichtsform führt zu einer Vergleichbarkeit der NKS nach Struktur, möglichen Reformen der Kontaktstellen, einem Kontrollgremium und einer beratenden Körperschaft etc. Darüber hinaus informiert der damit erstellte nationale Bericht („Report to the OECD“) auch über die zur Prüfung angenommenen Beschwerden („specific instances“3). Auf diesen nationalen Bericht (Report to the OECD)4 innerhalb des Common Reporting Frameworks sowie den auf der Website der OECD veröffentlichten Darstellungen abgeschlossener Verfahren - Statements by National Contact Points for the OECD Guidelines for Multinational Enterprises (Statements) 5 sowie den Antworten einer Abfrage des Europäischen Zentrums für Parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD) beruht die Darstellung der NKS. Antworten einer EZPWD-Abfrage waren bereits Gegenstand des Gutachtens WD 2 – 3000-140/14. Da die Antworten in Umfang und inhaltlicher Konkretisierung deutlich voneinander abweichen, wurde hier auf eine Darstellung aller Antworten verzichtet, diese jedoch im Anhang in Gänze beigefügt und in den Fällen besonders auskunftsfreudiger Wissenschaftlicher Dienste (Norwegen) als eine Quelle für die Darstellung einer Nationalen Kontaktstelle genommen. Der Fall Portugal ist ebenfalls angeführt, um zu dokumentieren, wie wenig informationsreich andere EZPWD-Antworten ausfallen. Auf den oben angeführten Quellen beruht auch die Einteilung der Nationalen Kontaktstellen in: „in Ministerien angesiedelte NKS“, „unabhängige NKS“ und „NKS mit Aufsichtsgremium“ sowie die Ausführungen zu den Beschwerdeverfahren. Dabei stellen die Statements den Verlauf einer Beschwerde vom Eingang eines Falles bei der NKS bis zur Klärung dar. In Tabelle 1 (Anlage 1) ist eine Übersicht über alle 44 Staaten mit Nationalen Kontaktstellen und deren Struktur beigefügt. Sie richtete sich in ihrer abweichenden Einteilung nach der OECD: die NKS sind unterteilt nach: ein einziger Akteur stellt das Personal der NKS (monopartite), zwei Akteure stellen das Personal der NKS (bipartite), drei Akteure stellen das Personal der NKS (tripartite), vier Akteure stellen das NKS (quadripartite), Personal wird ressortübergreifend oder von Fall zu Fall 3 Dieser Begriff wird auch im Deutschen verwandt, um das negativ konnotierte Wort „Beschwerde“ zu vermeiden . 4 Vgl. Etwa ANCP (2014). ANCP Annual Reports to OECD. http://www.ausncp.gov.au/content/Content .aspx?doc=publications.htm. 5 OECD (2014). Guidelines for multinational enterprises. Statements by National Contact Points for the OECD Guidelines for Multinational Enterprises, http://www.oecd.org/investment/mne/ncpstatements.htm. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 6 von unterschiedlichen Akteuren gestellt (interagency) und unabhängige Experten (independent expert body). Nachfolgend werden exemplarisch die Struktur, Arbeitsweise und die Anzahl abgeschlossener Beschwerdeverfahren von zehn Staaten mit Nationalen Kontaktstellen dargestellt. Informationen zu den abgeschlossenen Verfahren basieren überwiegend auf einer Datenbank der OECD, die nicht abschließend ist, da die Zahl der auf den Websites der nationalen NKS als abgeschlossen aufgeführten Fälle nicht immer mit der über die Datenbank abzurufenden Verfahren übereinstimmt. Da die Verfahren vertraulich sind, gibt es keine Informationen zum jeweiligen Verfahrensstand, sondern nur zu abgeschlossenen Beschwerdefällen. 3.1. In Ministerien angesiedelte NKS 3.1.1. Deutschland Die deutsche NKS besteht seit dem Jahr 2000 und ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) angesiedelt und entscheidet im Einvernehmen mit anderen beteiligten Bundesministerien . Die Bundesministerien mit besonderem Interesse an den Leitsätzen bilden den regelmäßig tagenden Ressortkreis „OECD-Leitsätze“, in dem alle Entscheidungen und Aktionen der NKS eng abgestimmt werden sowie aktuelle Themen in Bezug auf die OECD-Leitsätze und deren stärkere Verbreitung und die Arbeitsweise der NKS erörtert werden. Dem Ressortkreis gehören neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie derzeit das Auswärtige Amt, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an. Darüber hinaus können weitere Ministerien einbezogen werden, um spezielle Expertise einzuholen. Die Bundesregierung sieht die Unparteilichkeit eigenen Angaben zufolge dadurch gewährleistet, dass in Konfliktfällen alle betroffenen Ministerien einbezogen werden. In dem regelmäßig tagenden Arbeitskreis „OECD-Leitsätze“ sind Vertreter der Ressorts der Bundesregierung , der Sozialpartner, der Wirtschaftsverbände sowie von Nichtregierungsorganisationen eingebunden. Aufgabe des Arbeitskreises ist es grundlegende Fragen zu den OECD-Leitsätzen gemeinsam zu erörtern, bei den anstehenden Fällen zu kooperieren sowie die Anwendung und Verbreitung der OECD-Leitsätze zu fördern. Die NKS-Struktur wurde dem Jahresbericht zufolge im Verlauf der vergangenen Jahre nicht verändert.6 Dem BMWi zufolge werden die Struktur und Arbeitsweise der deutschen NKS „kontinuierlich den Anforderungen angepasst“.7 So sei in 2014 die Sichtbarkeit der NKS im BMWi durch Hervorhebung im Organigramm verbessert worden . Auch habe man die Verfahrensabläufe dahin gehend optimiert, dass die Übermittlung aller Stellungnahmen an die Parteien nunmehr „grundsätzlich“ vorgesehen sei. Auf der Agenda stehe 6 German NCP (2014). OECD Guidelines For Multinational Enterprises. German NCP. Report To The OECD 2014. S.3 7 BMWI (2014). Antwort des BMWI auf eine Anfrage der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 6. November 2014. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 7 auch eine Aktualisierung des Beschwerdeleitfadens. Eine Evaluation (peer review) für die deutsche NKS, wie sie in den seit 2011 gültigen Leitsätzen vorgesehen ist, ist geplant. Dem Report to the OECD zufolge verfügt die deutsche NKS über ein Aufsichtsgremium, das durch die Struktur des Ministeriums gewährleistet sei, also dem Abteilungsleiter, den Staatssekretären und dem Minister.8 Die deutsche NKS steht nicht in einer Berichtspflicht gegenüber ihrer eigenen Regierung, anders als zwei Drittel der NKS weltweit. Als integraler Bestandteil der Regierung hat sie jedoch Berichtspflicht gegenüber dem Parlament, der von Abgeordneten insbesondere beim Aktualisierungsprozess 2011 genutzt wurde, als die CSR-Leitprinzipien der Vereinten Nationen berücksichtigt wurden. Mit Blick auf die Aktivitäten der NKS, die OECD-Leitsätze bekannter und einem größeren Kreis von Unternehmen zugänglich zu machen, hat lediglich die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände eine Veranstaltung im Jahr 2013 angeboten, seitens der deutschen NKS wurde nach OECD-Angaben keine Informationsveranstaltungen zu CSR durchgeführt.9 Seit dem Bestehen der deutschen NKS im Jahr 2000 wurden insgesamt 25 Beschwerdefälle eingereicht , von denen neun Verfahren als zulässig angenommen und abgeschlossen wurden. 14 Fällen hat die NKS nicht angenommen aufgrund mangelnder Hinweise auf eine Verletzung der OECD-Leitsätze für multinational tätige Unternehmen bzw. der Zuständigkeit anderer OECD-Mitgliedstaaten . Die OECD erklärt, dass im Nachgang zu dem Aktualisierungsprozess 2011 die Zahl der Anfragen im Zeitraum 2012-2013 deutlich anstieg und nennt darunter auch Deutschland mit fünf Eingaben (specific instances). Eine Übersicht der abgeschlossenen Beschwerdeverfahren der Nationalen Kontaktstelle in Deutschland ist Tabelle 2 (Anlage 2) zu entnehmen. 3.1.2. Frankreich Der Point de Contact National (PCN) Frankreichs ist bei der Hauptabteilung Schatzamt (Direction générale du Trésor) angesiedelt, diese wiederum im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Sein Personal wird von verschiedenen betroffenen Akteuren gestellt. 10 Von Seiten der Regierung sind dies das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und sozialen Dialog, das Ministerium für äußere Angelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit sowie das Ministerium für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie. Die Gewerkschaftsseite stellt Vertreter der Confédération française démocratique du travail (CFDT; Französischer Demokratischer Gewerkschaftsbund; größter Gewerkschaftsbund Frankreichs ), der Confédération générale du travail (CGT; Allgemeiner Gewerkschaftsbund, traditionell 8 German NCP (2014). OECD Guidelines For Multinational Enterprises. German NCP. Report To The OECD 2014. S.3 9 OECD (2014). 2013 Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises, http://www.oecd.org/corporate/mne/2013annualreportontheguidelinesformnes.htm, S. 61. 10 Ministère des Finances et des Comptes publics - Ministère de l'Économie, de l’Industrie et du Numérique, Composition du PCN (2014). http://www.tresor.economie.gouv.fr/3623_Le-Point-de-contact-national-PCN. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 8 der Kommunistischen Partei nahestehend), FO (Force Ouvrière, Arbeitermacht, traditionell sozialdemokratisch , aber parteipolitisch unabhängig), CFE-CGC (Confédération Française de l'Encadrement CGC; Französischer Gewerkschaftsbund der Gewerkschaften der Angestellten und Ingenieure ; Vertreter der höherqualifizierten und angestellt Beschäftigten) sowie des Confédération française des travailleurs chrétiens (CFTC; Französischer Bund christlicher Arbeiter) und der Union Nationale des Syndicats Autonomes (UNSA; Nationale Union der unabhängigen Gewerkschaften ). Die Arbeitgeberseite wird vertreten durch Mitglieder des Mouvement des Entreprises Françaises (MEDEF; Französische Unternehmensbewegung). Diese Institutionen und Organisationen entsenden jeweils einen Vertreter samt Stellvertreter an den PCN. Die Aufgaben des PCN sind in einer entsprechenden Verordnung (deren jüngste Fassung , nach Revision, vom März 2014 datiert) geregelt: demnach obliegt es dem PCN, die Effektivität der OECD-Richtlinien durch entsprechende Informationsaktivitäten zu steigern und (Streit-) Fälle, die sich aus der Implementierung der Richtlinien ergeben (frz.: circonstances spécifiques, specific instances) zu untersuchen und zu schlichten.11 Mit Blick auf die Aktivitäten der NKS, die OECD-Leitsätze bekannter und einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich zu machen, hat die französische NKS die OECD-Leitsätze im Jahr 2012 mit einer Veranstaltung beworben. Von den nationalen Stakeholders wurden fünf Informationsveranstaltungen zu CSR angeboten.12 Seit dem Jahre 2001 wurden 17 Fälle an ihn herangetragen, von denen auf seiner Webseite jedoch nur acht (und dies nur durch Erwähnung innerhalb der Jahresberichte) veröffentlicht wurden; die anderen Fälle sowie ihre Details sind auf der entsprechenden Webseite der OECD veröffentlicht. Von den 17 Fällen sind 16 abgeschlossen. In sechs Fällen erkannte der PCN eine Verletzung der OECD-Richtlinien, in vier Fällen keine Verletzung. Zwei weitere Fälle wurden vor Abschluss des Verfahrens zurückgezogen, einer wurde mangels Indizien nicht angenommen, und in drei Fällen konnte der PCN schlichten. 3.1.3. Portugal Nach Angaben des portugiesischen Wissenschaftlichen Dienstes setzt sich die portugiesische NKS aus einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums und einem Vertreter der globalen Handelsund Investitionsbehörde AICEP zusammen. Die portugiesische NKS ist auf höchster Ebene eingebunden in die Gruppe der EU-Mitgliedstaaten zu verantwortlichem unternehmerischen Handeln und arbeitet im Portugiesischen Nationalen Menschenrechtsausschuss mit. Dem Wissenschaftlichen Dienst Portugals zufolge sind keine 11 Ministère des Finances et des Comptes publics - Ministère de l'Économie, de l’Industrie et du Numérique (2014). NCP BYLAW 17 MARCH 2014, http://www.tresor.economie.gouv.fr/File/404282. 12 OECD (2013). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2013. Responsible business conduct in action, http://dx.doi.org/10.1787/mne-2013-en. S.56 und 61. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 9 Beschwerdeverfahren angenommen worden (siehe Anlage). Die portugiesische NKS hat 2012 keine Veranstaltung durchgeführt, um die OECD-Leitsätze bekannter und einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich zu machen. Auch die nationalen Stakeholders haben keine Informationsveranstaltung zu CSR angeboten.13 3.1.4. Schweiz Der Nationale Kontaktpunkt der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Ressort Internationale Investitionen und Multinationale Unternehmen angesiedelt .14 Grundsätzlich sind alle Ministerien und Behörden, die für einen bestimmten Fall relevant sind, beteiligt, sodass der Kontaktpunkt von Fall zu Fall unterschiedlich besetzt ist.15 Jeweils zwei Vertreter unterschiedlicher Ministerien (Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten und Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) bzw. Organisationen (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Kammern, NGOs und Wissenschaftler) bilden das 14-köpfige Beratungsgremium. Dieses berät den Nationalen Kontaktpunkt in Fragen der Strategie, der Verfahrensabläufe und der Implementierung der OECD-Richtlinien. Es ist an der Behandlung konkreter Fälle nicht beteiligt. Es existiert kein Kontroll- bzw. Aufsichtsrat.16 Jährlich erstattet der Nationale Kontaktpunkt dem Parlament Bericht (innerhalb des generellen Berichts über Außenwirtschaftspolitik). Um die OECD-Leitsätze bekannter und einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich zu machen, hat die NKS der Schweiz die OECD-Leitsätze im Jahr 2012 mit einer Veranstaltung in Bern beworben. Die nationalen Stakeholders haben sechs Informationsveranstaltungen zu CSR angeboten.17 Der Nationale Kontaktpunkt hat seit 2004 zehn Fälle behandelt. Davon konnten fünf geschlichtet werden, es erfolgte keine Feststellung einer Verletzung oder Nichtverletzung der OECD-Richtlinien . Drei Fälle wurden ohne konkrete Ergebnisse abgeschlossen. Ein Fall wurde nicht angenommen , ein weiterer befindet sich in der Bearbeitung. 3.1.5. Vereinigte Staaten von Amerika Der National Contact Point (USNCP) der USA gehört zum Büro für Außenhandel (EB, Bureau for Economic and Business Affairs) des Außenministeriums. Innerhalb des EBs ist der USNCP ein 13 OECD (2013). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2013. Responsible business conduct in action, http://dx.doi.org/10.1787/mne-2013-en. S.57 und 64. 14 SECO (2014). Nationaler Kontaktpunkt Schweiz, http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00527/02584/index .html?lang=de (zuletzt abgerufen am 12. November 2014). 15 OECD (2014). Switzerland National Contact Point for the MNE Guidelines, 2014 Report to the OECD. 16 OECD ebd. 17 OECD (2013). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2013. Responsible business conduct in action, http://dx.doi.org/10.1787/mne-2013-en. S.57 und 65. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 10 Teil des Corporate Social Responsibility Teams. Personell besteht es zurzeit aus zwei Mitarbeitern , Melike Yetken und Gregory Maggio.18 Einer dieser Mitarbeiter ist nur teilweise mit dem US- NCP und daneben mit weiteren Aufgaben im EB betraut. Die Aufgabe des USNCP ist die Weiterverbreitung der OECD-Richtlinien und die Behandlung von Fällen möglicher Verstöße gegen diese. Der USNCP wird vom Stakeholder Advisory Board (SAB, etwa Beratungsgremium der betroffenen Parteien) beraten. Das SAB ist Unterausschuss des Beratungsgremiums für internationale Wirtschaftspolitik (Advisory Committee on International Economic Policy (ACIEP)) des Außenministeriums in Zusammenhang mit den OECD-Richtlinien. In Hinblick auf den USNCP soll es bei Verfahrensfragen unterstützend beraten. Der Vorsitz wird von jeweils einem Vertreter der Arbeitgeber - und der Arbeitnehmerseite ausgeübt. Daneben gibt es elf Mitglieder aus Unternehmen, von Gewerkschaften, NGOs und Universitäten. Das SAB erstattet dem ACIEP jährlich Bericht. Um die OECD-Leitsätze bekannter und einem größeren Kreis von Unternehmen zugänglich zu machen, hat die amerikanische NKS die OECD-Leitsätze im Jahr 2012 mit zwei Veranstaltungen beworben. Die nationalen Stakeholders haben drei Informationsveranstaltungen zu CSR angeboten .19 Im Februar 2014 wurde der USNCP (bzw. das ACIEP als übergeordnetes Gremium) zu zahlreichen Änderungen in seiner Arbeitsweise aufgefordert.20 Der Bericht beinhaltet eine sehr umfangreiche Liste von Empfehlungen und Aufforderungen; dem Stakeholder Advisory Board zufolge ist die Arbeit des USNCP nicht zufriedenstellend bzw. war sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht. Dies ist auch deshalb bemerkenswert, weil die USA bereits im Jahre 2010 begonnen hatten, den USNCP zu überprüfen und die heutige Struktur Ergebnis der damals angestoßenen Änderungen ist. Dem damaligen Prozess war ein eigener Abschnitt im Jahresbericht zu den MNE- Richtlinien der OECD gewidmet.21 Die Empfehlungen zielen unter anderem darauf ab, die bis jetzt geltenden Vertraulichkeitsregeln zu lockern. Um ein positives Umfeld für die Mediation zwischen Streitparteien zu schaffen, hat es sich die USNCP zur Regel gemacht, alle Informationen zu den vorgebrachten Fällen vom Eingang der Beschwerde über die Erstprüfung (Initial Assessment) bis zur Abschlusserklärung streng vertraulich zu behandeln, eben so lange bis ein Ergebnis vorliegt. SAB hat sich im Punkt Vertraulichkeit mit den NKS Großbritanniens, Norwegens, der Niederlande und Kanadas beraten. Alle vier NKS räumten ein, dass „Schmutzkampagnen“ zu einzelnen Punkten in einem laufenden Beschwerdeverfahrens eine Mediation zwar erschweren könnten und sie solche Schritte ablehnten, 18 U.S. Department of State (2014). U.S. National Contact Point, http://www.state.gov/e/eb/oecd/usncp/us/index .htm#1. 19 OECD (2013). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2013. Responsible Business Conduct in Action, http://dx.doi.org/10.1787/mne-2013-en. S.57 und 65. 20 U.S. Department of State (2014). Report of the U.S. State Department Stakeholders Advisory Board (SAB) on Implementation of the OECD Guidelines for Multinational Enterprises, 24. Februar 2014, http://www.state.gov/e/eb/adcom/aciep/rls/225959.htm. 21 OECD (2012). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2011. A New Agenda for the Future, S. 21 – 22, United States NCP Reform, 2011, Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 11 das Problem aber für handhabbar hielten.22 Der SAB-Bericht unterstreicht, dass die NKS Norwegens , der Niederlande und Großbritanniens auf ihren Websites Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Verfahren veröffentlichen und dabei häufig über die Mindestanforderungen für Transparenz in Beschwerdeverfahren hinausgingen. Als Mindestanforderung für ein Beschwerdeverfahren vorgesehen ist eine Abschlusserklärung. SAB empfiehlt, die Arbeit des USNCP transparenter und öffentlichkeitsnäher zu gestalten; dabei verweist der Bericht ausdrücklich auf die Vorbilder der nationalen Kontaktstellen von Großbritannien und Norwegen. Kritisiert wird, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit des USNCP kaum an zivilgesellschaftliche Akteure wendet, nicht initiativ auf Unternehmen zugeht, die selbst keine Erfahrung mit den OECD- Richtlinien haben. Ebenfalls wurde angemahnt, den USNCP personell aufzustocken und dafür Sorge zu tragen, dass das Personal mit den international üblichen Methoden für Mediation und dem zugrunde liegenden Handelsvölkerrecht vertraut ist. Das Stakeholder Advisory Board gibt keine ausdrückliche Empfehlung ab hinsichtlich der gängigen Praxis der USNCP, eine Klarstellung zu vermeiden, ob es sich in einem Beschwerdefall tatsächlich um einen Verstoß gegen die OECD-Leitlinie handelt, und erläutert, dass das SAB in dieser Frage gespalten sei. Grund für diese gängige Praxis ist laut SAB, dass die Behandlung von Fällen durch das USNCP weder einem ordentlichen Gerichtsverfahren entspreche, die Durchsetzung von „Urteilen“ also auch nicht möglich sei, noch dass das Verfahren an sich rein auf der Freiwilligkeit der Streitparteien basiere. Seit 2004 wurden 37 Verfahren beim USNCP initiiert. Davon wurden 18 Fälle entweder nicht angenommen oder ergebnislos beendet. In zwei Fällen sah sich der USNCP nicht zuständig. In 13 Fällen zogen beide oder eine Streitpartei ihren Antrag zurück und beendeten so den Fall. In zwei Fällen wurde eine gütliche Einigung erzielt. Ein Verfahren läuft noch. Wie oben ausgeführt, ist es die politische Linie von USNCP, nicht darüber zu befinden, ob eine Verletzung der OECD-Richtlinien vorliegt oder nicht. 3.2. Unabhängige NKS 3.2.1. Niederlande Das niederländische NKS-Sekretariat ist beim Außenministerium angesiedelt. Es handelt sich nach Angaben des Reports to the OECD23 um eine unabhängige Körperschaft bestehend aus vier unabhängigen Mitgliedern und vier beratenden Mitgliedern der am stärksten betroffenen Ministerien . Zu diesen Ministerien zählen das Ministerium für Wirtschaft und Europäische Angelegenheiten , das Außen- und Handelsministerium, das Infrastruktur- und Umweltministerium sowie 22 U.S. Department of State (2014). Report of the U.S. State Department Stakeholders Advisory Board (SAB) on Implementation of the OECD Guidelines for Multinational Enterprises, 24. Februar 2014, http://www.state.gov/e/eb/adcom/aciep/rls/225959.htm. 23 Der aktuelle Bericht der NKS der Niederlande war der EZPWD-Antwort des Landes beigefügt. Netherlands NCP (2014). OECD Guidelines For Multinational Enterprises. Report To The OECD 2014. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 12 das Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Mitglieder werden vom Außenhandelsminister im Anschluss an einen Konsultationsprozess mit den wichtigsten Stakeholders24 ernannt. Die beratenden Mitlieder erfüllen eine Scharnierfunktion, um die Selbstverpflichtung der niederländischen Regierung bei der Umsetzung der OECD-Leitsätze zu gewährleisten. Bei der niederländischen NKS ist kein Aufsichtsgremium angesiedelt. Nach eigenen Angaben trägt auch das mit drei Mitarbeitern „gut ausgestattete Sekretariat“ wesentlich zur Effektivität der NKS bei.25 Das Sekretariat nimmt an wöchentlichen Mitarbeitersitzungen der Einheit für unternehmerisches Handeln des Außenministeriums teil, in die Vertreter des Wirtschaftsministeriums einbezogen sind. Der Vorsitzende der NKS ist auch beratendes Mitglied der Kommission für verantwortliches unternehmerisches Handeln des niederländischen Sozial- und Wirtschaftsrates. Auf Initiative des niederländischen Parlaments berät das Außenministerium gegenwärtig, wie die niederländische NKS weiter gestärkt werden kann. So beabsichtigt die niederländische Regierung , die NKS mit einer Untersuchung zu verantwortlichem unternehmerischen Handeln der niederländischen Unternehmen in „konfliktträchtigen Situationen“ zu beauftragen. Dabei sollen die NKS zur Beratung hinzugezogen werden, um den zivilgesellschaftlichen Dialog zu stärken. Erwogen wird auch eine Formalisierung der regulären Arbeitsbeziehungen mit den wichtigsten Akteuren (OECD Watch, dem niederländischen Unternehmerverband VNO-NCW und dem niederländischen Gewerkschaftsdachverband). Als mögliche künftige Rolle wird in Betracht gezogen, die NKS standardisiert als Vermittler oder Streitschlichtungsmechanismus bei Vereinbarungen zu verantwortlichem unternehmerischen Handelns im Unternehmensbereich einzusetzen.26 Um die OECD-Leitsätze bekannter und einem größeren Kreis von Unternehmen zugänglich zu machen, hat die niederländische NKS die OECD-Leitsätze im Jahr 2012 mit zwei Veranstaltungen beworben . Die nationalen Stakeholders haben drei Informationsveranstaltungen zu CSR angeboten.27 Bei der OECD sind 23 Beschwerdefälle seit Gründung der NKS im Jahr 2000 eingegangen, die sich überwiegend auf die Wirtschaftssektoren der verarbeitenden Industrie (10 Eingaben) und den Bergbau (6 Eingaben) beziehen. Davon wurden sechs Beschwerden nicht zur vertieften Prüfung angenommen. Eine einvernehmliche Lösung wurde in zehn Fällen erzielt. In einem Verfahren zogen die Beschwerdeführer ihre Beschwerde zurück. Ein weiteres Verfahren wurde ohne gütliche Einigung abgeschlossen. Da in zwei Verfahren parallel zum Mediationsverfahren Rechtsmittel eingelegt wurden, schloss die NKS die Fälle ab. Ebenso hat die niederländische NKS zwei Verfahren beendet, nachdem sich die betroffene Firma von dem ausländischen Markt zurückge- 24 Als Stakeholders werden von der OECD das Business and Industry Advisory Committee (BIAC), das Trade Union Advisory Committee (TUAC) und OECD Watch als Zusammenschluss der wichtigsten international agierenden Nichtregierungsorganisationen genannt. 25 Netherlands NCP (2014). Report To The OECD 2014. S.3 26 Netherlands NCP (2014). Report To The OECD 2014. S.4 27 OECD (2013). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2013. Responsible business conduct in action, http://dx.doi.org/10.1787/mne-2013-en. S.63. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 13 zogen hatte bzw. das Unternehmen in den Bankrott ging und die Ursachen der Beschwerde entfielen . In einem Fall wurde die Beschwerde ausgesetzt, weil man einen Zwischenbericht von dritter Seite abwarten wollte.28 Aktuell ist ein weiteres Verfahren anhängig. 3.2.2. Norwegen Norges nasjonale kontaktpunkt (NNK, engl.: NCP Norway) ist eine regierungsunabhängige Organisation , die im Jahr 2000 gegründet wurde und aus vier Experten besteht. Diese werden basierend auf den Empfehlungen des Unternehmensdachverbandes NHO, Gewerkschaftsbundes LO und eines Verbandes zivilgesellschaftlicher Organisationen (Forum für Umwelt und Entwicklung , ForUM) durch das norwegische Außenministerium und das Ministerium für Handel und Industrie berufen.29 Das Sekretariat der nationalen Kontaktstelle untersteht administrativ dem Außenministerium, verfügt aber über einen eigenen Etat in Höhe von vier Millionen Norwegischer Kronen, ist personell mit zwei Vollzeitkräften ausgestattet und faktisch regierungsunabhängig .30 Den Vorsitz führt der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Oslo. Diese Struktur besteht seit 2011. Zuvor bestand die NKS aus Mitgliedern des Ministeriums für Handel und Industrie, des Norwegischen Unternehmensverbandes (NHO) und des Norwegischen Gewerkschaftsbundes (LO). Kritik an dieser Struktur zielte auf die Abwesenheit zivilgesellschaftlicher Akteure, einen Mangel an eigenen finanziellen Mitteln, die Dominanz von Regierungsinteressen und eine hohe personelle Fluktuation. Dabei plädierten norwegische NGOs für die Gründung der Institution eines Ombudsmannes für verantwortliches unternehmerisches Handeln, die die Wirtschaftsaktivitäten norwegischer Unternehmen auf der Grundlage verbindlicher Richtlinien für corporate responsibility bewerten sollte. Der Reformprozess wurde von der Regierung mit der Vorstellung zweier Modelle für eine reformierte NKS eingeleitet. Diese waren Gegenstand einer öffentlichen Anhörung durch das Außenministerium mit Gewerkschaften, der Zivilgesellschaft , Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und von Regierungsbehörden.31 Unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und nach Konsultationen mit den britischen und niederländischen NKS, OECD Watch sowie dem VN-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte wurde eine neue Struktur entworfen, die das norwegische Parlament (Storting) im Jahre 2010 beschloss.32 Nach Aussagen des Wissenschaftlichen Dienstes des norwegischen Parlaments hat die NKS eine 28 OECD (2014). OECD Guidelines for Multinational Enterprises. Database of Specific Instances, http://mneguidelines .oecd.org/database/searchresults/?hf=10&b=0&sl=mne&q=(NCP%3A(Netherlands ))&s=desc(mne_datereceived). 29 Norges kontaktpunkt, Om Oss, (2014). http://www.responsiblebusiness.no/om-oss/ (zuletzt abgerufen am 11. November 2014). 30 Norges kontaktpunkt, Sekretariatet, (2014). http://www.responsiblebusiness.no/en/om-oss/the-secretariat/ (zuletzt abgerufen am 11. November 2014). Die Unabhängigkeit der NKS wird auch durch den eigenen Webauftritt unterstrichen. In der Regel sind die Webseiten der Kontaktstellen Teil der Webseiten der betreffenden Institutionen , z.B. der Ministerien, deren Teil viele NKS sind. 31 The Norwegian Parliamentary Research Service (2014). Answer to ECPRD request no: 2634, dated September 18, 2014. 32 Norges kontaktpunkt (2011). The Road to a more effective Norwegian NCP, http://www.responsiblebusiness .no/files/2013/12/about_the_ncp_model.pdf (zuletzt abgerufen am 12. November 2014). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 14 hohen Grad an Sichtbarkeit und Legitimität in öffentlichen Diskussionen und den Medien erzielt, was auf die Aktivitäten seiner Experten, des Sekretariats und der finanziellen Ausstattung zurückgeführt wird.33 Die norwegische NKS ist dem Außenministerium gegenüber berichtspflichtig und seit 2013 werden die Protokolle dieser Sitzungen online zur Verfügung gestellt.34 Dem OECD-Jahresbericht 2013 zufolge hat die norwegische NKS im Jahr 2013 zwei Informationsveranstaltungen über CSR im In- und Ausland durchgeführt. Die nationalen Stakeholders haben 27 Informationsveranstaltungen zu CSR im In- und Ausland angeboten.35 Seit 2002 wurden 12 Fälle an die norwegische Kontaktstelle herangetragen. Davon wurden drei wegen formaler Gründe (Anonymität des Beschwerdeführers) nicht angenommen. In zwei Fällen erklärte die NKS, dass ein Verstoß gegen die OECD-Richtlinien vorliege, in zwei weiteren Fällen konnte sie keinen Verstoß feststellen. In zwei Fällen wurde erfolgreich geschlichtet. In einem Fall wurde die Schlichtung ergebnislos beendet. In einem weiteren Fall befand die NKS, dass die Richtlinien nicht auf den „Beklagten“ (das Hilfswerk der Norwegischen Kirche) anwendbar seien, da es sich bei ihm nicht um ein Unternehmen im Sinne der Richtlinien handele. Einen weiteren Fall musste die NKS ergebnislos abschließen: dem norwegischen Unternehmen Aker Kvaerner war vorgeworfen worden, durch eine US-Tochtergesellschaft von Menschenrechtsverletzungen in der amerikanischen Militärbasis Guantanamo Bay zu profitieren. Da Aker Kvaerner der NKS keine Informationen über die Leistungen seiner US-Tochter für die amerikanische Marine übermittelte, musste die NKS den Fall ohne Beurteilung schließen. Sie veröffentlichte anlässlich dieses Falles jedoch grundlegende Empfehlungen für norwegische Unternehmen hinsichtlich des wirtschaftlichen Engagements in Bereichen, in denen die Einhaltung der Menschenrechte kritisch zu beurteilen ist. 3.3. NKS mit Aufsichtsgremium 3.3.1. Großbritannien Die britische NKS wurde im Jahr 2000 gegründet und ist im Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Kompetenzen (Business, Innovation and Skills) angesiedelt und finanziert sich teilweise aus Mitteln des Ministeriums für Entwicklungszusammenarbeit (Department for International Development ). Nach Angaben des britischen Wissenschaftlichen Dienstes prüft ein 2007 gegründeter Lenkungsausschuss die britische NKS auf Verfahrensfehler, nicht aber die Entscheidungen der NKS. Der Lenkungsausschuss tritt regelmäßig zusammen und setzt sich aus Vertretern der 33 The Norwegian Parliamentary Research Service (2014). Answer to ECPRD request no: 2634, dated September 18, 2014. 34 OECD (2013). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2013. Responsible business conduct in action, http://dx.doi.org/10.1787/mne-2013-en. S.28. 35 OECD (2013). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2013. Responsible business conduct in action, http://dx.doi.org/10.1787/mne-2013-en. S.63. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 15 betroffenen Ministerien zusammen sowie aus vier externen Mitgliedern der Trades Union Congress (Gewerkschaftsunion), der Confederation of British Industry, der All Party Parliamentary Group on the Great Lakes Region of Africa und den NGOs.36 Um die OECD-Leitsätze bekannter und einem größeren Kreis von Unternehmen zugänglich zu machen, hat die britische NKS die OECD-Leitsätze im Jahr 2012 mit sechs überwiegend im Ausland durchgeführten Veranstaltungen (Indien, Brasilien und USA) beworben. Die nationalen Stakeholders haben vier Informationsveranstaltungen zu CSR in Tunesien, Malaysia, Chile und Österreich angeboten.37 Seit ihrer Gründung hat die britische NKS die Prüfung bei 40 Beschwerdefällen veröffentlicht. Von diesen 40 Beschwerdefällen wurden 32 Vorgänge zur vertieften Prüfung angenommen, 22 Fälle sind abgeschlossen, die übrigen sind derzeit noch offen oder aber der Beschwerdeführer hat die Beschwerde zurückgezogen. Von den 22 untersuchten Fällen, die abgeschlossen wurden, ist bei neun Beschwerden eine Einigung erzielt worden, in weiteren sechs Fällen hat die NKS Verstöße gegen die OECD-Leitlinien festgestellt. Bei weiteren sieben abgeschlossenen Verfahren hat die NKS keine Verstöße gegen die OECD-Richtlinien festgestellt. Zwei Fälle hat der Lenkungsausschuss der britischen NKS (NCP Steering Board Review Committee ) geprüft. Dabei sollte nach dem Willen des Beschwerdeführers das Steering Committee zunächst die Erstprüfung (Initial Assessment) der britischen NKS beurteilen, indem der Beschwerdeführer neues Material präsentierte, das bei der Erstprüfung nicht vorgelegen hatte. Das Steering Committee stellte zum einen klar, dass sie nicht die Entscheidung der NKS bewerte, sondern den Fall mit Blick auf Verfahrensfehler prüfe. Da die britische NKS dem Beschwerdeführer bereits bei der Erstprüfung mehr zeitlichen Spielraum zur Beweisführung seiner Beschwerde eingeräumt hatte als üblich, sprach sich das Steering Committee gegen eine Annahme zur Prüfung des Initial Assessments aus, da es nicht um Verfahrensfehler, sondern offensichtlich um eine inhaltliche Neubewertung der Erstprüfung ging.38 In einem weiteren Fall empfahl das Steering Committee dem Lenkungsausschuss die Abschlusserklärung (Final Statements) der NKS zurückzuziehen, da in der Abschlusserklärung die Gründe für seine Schlussfolgerung nicht argumentativ dargelegt worden seien.39 36 Department for International Development (2014). UK National Contact Point http://webarchive.nationalarchives .gov.uk/20121205150610/http:/www.bis.gov.uk/policies/business-sectors/green-economy/sustainable -development/corporate-responsibility/uk-ncp-oecd-guidelines. 37 OECD (2013). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2013. Responsible business conduct in action, http://dx.doi.org/10.1787/mne-2013-en. S.57 und 65. 38 UK Department for Business Innovation and Skills (2014). Reviews by the Steering Board, http://webarchive .nationalarchives.gov.uk/20121205150610/http://www.bis.gov.uk/policies/business-sectors/green-economy /sustainable-development/corporate-responsibility/uk-ncp-oecd-guidelines/cases/reviews-by-the-steeringboard . 39 Ebenda. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 16 3.3.2. Australien Die Leitung der Australian National Contact Point (ANCP) liegt in der Hand von Robert Donelly. Er ist Leiter der Abteilung für Auslandsinvestitionen und Handelspolitik im australischen Finanzministerium. Auch die australische NKS entscheidet im Einvernehmen mit anderen beteiligten Ministerien. Die NKS initiiert mindestens einmal im Jahr einen Konsultationsprozess, um den Stateholders eine Diskussionsplattform zu bieten, einschließlich multinationaler Unternehmen . Die australische NKS führt auch den Vorsitz der Innenrevision (Oversight Committee), der im Weiteren Vertreter des Außen- und Handelsministeriums, Wirtschafts- und Arbeitsministerium angehören sowie die Exportfinanz- und Versicherungsgesellschaft sowie die australische Handelskommission (Austrade). Weitere Ministerien können ad hoc an Sitzungen des Aufsichtsgremiums teilnehmen. Das Sekretariat der Innenrevision ist in das Finanzministerium angebunden . Die Innenrevision hat die Aufgabe, prozedurale Fragen zu klären. Dies gilt etwa, wenn die australische NKS ihre Verfahren verändern möchte. Sie überprüft die Verfahren der NKS mit Blick auf Fairness und Effektivität. Sie kann Veränderungsvorschläge zu den OECD-Leitsätzen an das OECD Investment Committee richten.40 Die Gesprächsprotokolle des Aufsichtsgremiums sind auf der Website der australischen NKS eingestellt. Um die OECD-Leitsätze bekannter und einem größeren Kreis von Unternehmen zugänglich zu machen, hat die australische NKS keine Veranstaltungen durchgeführt. Von den nationalen Stakeholders wurden neun Informationsveranstaltungen zu CSR im In- und Ausland angeboten.41 Seit ihrer Gründung hat die australische NKS die vertiefte Prüfung von vier Beschwerdefällen abgeschlossen , bei denen sie die Federführung innehatte. Eine Beschwerde wurde von der australischen NKS nicht Prüfung angenommen, weil das vom Kläger (einem Konsortium von Umweltgruppen ) angestrebte Klärungsverfahren zu Verstößen durch die ANZ Bankengruppe (ANZ) und seiner finanziellen Verbindungen mit der malaysischen Forstgesellschaft Rimbunan Hijau (RH) und deren Geschäften in Papua New Guinea keine direkte Beteiligung von ANZ an Entscheidungen bzw. Einfluss auf das operative Forstgeschäft erkennen ließ. In einem Beschwerdeverfahren zum Verstoß von Menschen- und Verbraucherschutzrechten durch das australische Unternehmen GSL Australia wurde eine gütliche Einigung erzielt. In dem Schlichtungsverfahren wurde der in den Leitsätzen der NKS festgesetzte Zeitrahmen von 90 Tagen für eine Klärung - mit Orientierung an einer gütlichen Einigung - deutlich überschritten.42 40 Auf OECD-Ebene ist der Investitionsausschuss für die Überwachung und Implementierung der Leitsätze zuständig . 41 OECD (2013). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2013. Responsible business conduct in action, http://dx.doi.org/10.1787/mne-2013-en. S.63. 42 OECD (2006). Guidelines for Multinational Enterprises. Public administration and defence in Australia, http://mneguidelines.oecd.org/database/instances/au0001.htm. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 17 Auch in dem 2007 von der australischen NKS akzeptierten Beschwerdenverfahren zwischen einem Vertreter einer kolumbianischen Klägerseite und BHP Billitons Mitwirken an Aktivitäten der Cerrejon Coal Company in Kolumbien kam es zu einer gütlichen Einigung.43 In einem 2010 angenommenen Beschwerdeverfahren hat die australische NKS den Fall abgeschlossen , ohne eine Einigung zu erzielen. Dabei sah das Unternehmen XSTRATA Coal Pty Ltd (XSTRATA), das gegen Beschäftigungs- und Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben soll, keinen Grund für ein Mediationsverfahren mit dem Beschwerdeführer.44 Gegenwärtig gibt es kein offenes Verfahren. In einem Verfahren wurde sie von der britischen sowie der schweizerischen NKS unterstützt. Drei weitere Verfahren hat die australische NKS an die Nationalen Kontaktstellen anderer Länder (Großbritannien, Chile und Argentinien) abgegeben, weil der Firmensitz des betreffenden Unternehmens oder aber der Hauptvertreter des Joint Ventures oder aber die abzuwickelnden Projekte sich in dem anderen Land befanden. In einem Verfahren der neuseeländischen NKS war sie unterstützend tätig. Die Annahme zweier Verfahren wurde abgelehnt. Dabei erklärten die Beschwerdeführer in beiden Fällen, dass die Gemeinde, deren Interessen sie gegenüber einem Bergbauunternehmen vertraten, nicht an einem Mediationsverfahren interessiert sei. Darüber hinaus erklärte die australische NKS, dass die betreffende Gemeinde ihre Interessen innerhalb des Vergabeverfahrens von Schürfrechten geltend machen könne. 4. Schlussfolgerungen Die Arbeitsweise und Struktur der Nationalen Kontaktstellen ist essentiell. Die OECD-Leitsätze für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sind im Zuge einer Revision im Jahr 2011 einem „Upgrade“ unterzogen worden, das das Regelwerk der OECD aus dem Jahr 2000 auf eine Wirksamkeit hin überprüft hat. Diese war nicht Gegenstand der Untersuchung der vorliegenden Arbeit. Eine wesentliche Neuerung dieses „Upgrades“ ist jedoch wichtig für die Vergleichbarkeit der NKS weltweit, und das sind die Abschlusserklärungen der Beschwerdeverfahren. So ist eine öffentliche Abschlusserklärung auch für nach 2011 eingereichte Fälle abzugeben, wenn die beteiligten Parteien keine Einigung über strittige Fragen erzielen konnten oder ein Unternehmen seine Teilnahme an einem Mediationsverfahren verweigerte. Die oben dargestellten Fälle/Beschwerdeverfahren basieren auf den schriftlichen Erklärungen von Anfangsuntersuchungen (Initial Assessments), Abschlusserklärungen sowie den Berichten der Aufsichtsgremien. Dabei ist zu beachten, dass vor dem „Upgrade“ der OECD-Leitsätze parallel zu Beschwerdeverfahren bei den Nationalen Kontaktstellen angestrengte Gerichtsverfahren häufig als Grund für die Ablehnung von Fällen durch die NKS darstellten. Dies soll nach der Revision im Jahr 2011 kein Ablehnungsgrund mehr sein. 43 OECD (2006). Guidelines for Multinational Enterprises. Mining and quarrying in Columbia, http://mneguidelines .oecd.org/database/instances/au0003.htm. 44 OECD (2006). Guidelines for Multinational Enterprises. http://mneguidelines.oecd.org/database/instances /au0004.htm. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 18 Die untersuchten Nationalen Kontaktstellen wurden unterteilt nach 1. in Ministerien angesiedelten NKS, 2. unabhängigen NKS und 3. NKS mit Aufsichtsgremium. Von Interesse waren dabei insbesondere solche NKS, die eine hohe Eingabequote oder aber Besonderheiten aufgrund ihrer Struktur aufweisen. Dabei erzielten die Nationalen Kontaktstellen Großbritanniens, der Niederlande und Norwegens die höchsten Eingabequoten der auf der OECD-Website dargestellten NKS. Die britische NKS verzeichnet die höchste Eingabequote mit 40 Eingaben, von denen 32 zur vertieften Prüfung angenommen worden sind. Es gehört zur Praxis der britischen NKS zu überprüfen, ob ein Unternehmen gegen die OECD-Leitsätze verstoßen hat. Dies ist nicht bei allen NKS gängige Praxis. So hat eine Abschlusserklärung der australischen NKS ergeben, dass in einem Fall bewusst auf die Feststellung eines Verstoßes verzichtet wurde, um den Konfliktparteien im Rahmen des Dialogs die Möglichkeit zu eröffnen, Lösungen zu finden. Die amerikanische NKS hat es sich zur Praxis gemacht , auf die Feststellung eines Verstoßes generell zu verzichten. Demgegenüber macht die niederländische NKS in ihren Abschlusserklärung in zahlreichen Fällen davon Gebrauch, einem multinationalen Unternehmen Empfehlungen auszusprechen, wie etwa im Falle der Beschwerde eines Umweltkonsortiums gegenüber Royal Dutch Shell.45 In ihrer Bilanz zur Revision der OECD-Leitsätze „Update oder Upgrade“ erklärt Britta Utz dazu, dass „die Äußerung von konkreten Empfehlungen zur besseren Normeinhaltung bereits durch das Mandat der nationalen Kontaktstellen gedeckt (ist), auch wenn von dieser Möglichkeit in den Jahren 2000 bis 2005 nur zaghaft Gebrauch gemacht wurde“. Allerdings hätten die Kontaktstellen für den gesamten Zeitraum zwischen 2000 und 2010 immerhin in 14 von 29 behandelten Fällen, die mit einer Abschlusserklärung endeten, eine Bewertung des Unternehmensverhaltens vorgenommen . Nach Utzs Auffassung würde eine klare Bewertung des Unternehmensverhaltens auch einen Mehrwert für Investoren, Ranking- und Ratingagenturen im Bereich nachhaltiger Investments darstellen, da diese durch den Verlauf und das Ergebnis der Schlichtung neue Erkenntnisse zur Bewertung von Unternehmen gewinnen könnten.46 Argumente für eine übergreifende oder unabhängige Struktur der Nationalen Kontaktstellen sind nicht nur das neu festgesetzte Prinzip der Überparteilichkeit bei der Vermittlung im Konfliktfall. Britta Utz zufolge belegten empirische Studien zur Praxis der Leitsätze auch, dass Nationale Kontaktstellen mit einer Struktur, die Sozialpartner und Zivilgesellschaft einbindet, im Rahmen von Beschwerdefällen eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Problemlage zeigten und im Vergleich zu 45 NCP Netherlands (2008). Final Statement Shell in the Niger Delta II, http://www.oesorichtlijnen .nl/sites/www.oesorichtlijnen.nl/files/final_statement_shell_in_the_niger_delta_ii-web.pdf. 46 Utz, Britta (2011). Update oder Upgrade? Eine Bilanz zur Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen . Internationale Politikanalyse der Friedrich-Ebert-Stiftung, http://library.fes.de/pdf-files/iez/08232.pdf. S. 10. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 19 anderen Kontaktstellen ein breiteres Spektrum an Aktivitäten zur Lösung der vorliegenden Streitfrage aufwiesen.47 Potentielle Interessenkonflikte seien nicht auszuschließen, wenn die Kontaktstelle bei einer einzigen Regierungsstelle angesiedelt ist, die gleichzeitig für die Wirtschaftsförderung und den Außenhandel zuständig ist. Die Glaubwürdigkeit des Beschwerdeverfahrens wird durch ein Aufsichtsgremium gesteigert. Als richtungsweisend gilt hier die britische Praxis, wo die interministeriell verankerte Kontaktstelle über ein Steering Committee aus Vertretern aller Anspruchsgruppen verfügt, das die Verfahrensweise der Kontaktstelle beaufsichtigt.48 Die britische NKS hat auf ihrer Website Revisionsverfahren durch das Steering Committee veröffentlicht. Dabei empfahl der Lenkungsausschuss der britischen NKS in einem Verfahren, die Abschlusserklärung zurückzuziehen, da aus ihr die Gründe für ihre Schlussfolgerungen nicht hervorgingen. Demgegenüber hat die australische NKS keine Angaben zu Revisionsverfahren auf ihrer Website gemacht, wenngleich eine solche Möglichkeit aufgrund der Struktur seiner Nationalen Kontaktstelle vorgesehen ist. Die Glaubwürdigkeit der NKS wird auch durch ihre Aktivitäten erhöht, um multinationalen Unternehmen mit den OECD-Leitsätzen vertraut zu machen. Während im Jahresbericht zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen 2013 nur eine einzige von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände organisierten Veranstaltung von deutscher Seite gemeldet wurde, sind für die norwegische NKS drei Veranstaltungen aufgeführt, für die norwegischen Stakeholders 27 Veranstaltungen, mit denen sie die OECD-Leitsätze beworben haben. Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass das Land der Umsetzung der OECD-Leitsätze – dazu zählen auch die „promotional activities of national contact points“ bzw. seiner Stakeholders - große Bedeutung beimisst. 47 Utz, Britta (2011). Update oder Upgrade? Eine Bilanz zur Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen . Internationale Politikanalyse der Friedrich-Ebert-Stiftung, http://library.fes.de/pdf-files/iez/08232.pdf. S. 10. 48 Ebenda. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 206/14 Seite 20 5. Literaturverzeichnis Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2008). Nationale Kontaktstelle für die “OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen”. Sachstandsbericht für den Deutschen Bundestag . BMWi (2014). OECD Guidelines for Multinational Enterprises German NCP Report to the OECD 2014, http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/oecd-jahresbericht-beschwerdefaelle- 2014,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf. OECD (2013). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2013. Responsible business conduct in action, http://dx.doi.org/10.1787/mne-2013-en. OECD (2012). The OECD Guidelines for Multinational Enterprises. National Contact Points. Japanese NCP: Peer learning and review, http://www.oecd.org/daf/inv/mne/JapaneseNCPReview.pdf, (letzter Zugriff: 10.11.2014). OECD (2011). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2011. http://www.oecd.org/corporate/mne/annualreportsontheguidelines.htm. OECD Watch (2010). Assessing the contribution of the OECD Guidelines for Multinational Enterprises to responsible business conduct, http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract _id=1641036. OECD (2008). Annual Report on the OECD Guidelines for Multinational Enterprises 2008. http://www.oecd.org/corporate/mne/annualreportsontheguidelines.htm. Utz, Britta (2011). Update oder Upgrade? Eine Bilanz zur Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Internationale Politikanalyse der Friedrich-Ebert-Stiftung, http://library.fes.de/pdf-files/iez/08232.pdf. 6. Anlagen Anlage 1: Die Strukturen der NKS und ihrer Beratungs- bzw. Aufsichtsgremien, Stand 2013 (Tabelle 1). Anlage 2: Übersicht der abgeschlossenen Beschwerdeverfahren der Nationalen Kontaktstelle in Deutschland (Tabelle 2) und Abschlusserklärungen der abgeschlossenen Beschwerdeverfahren. Anlage 3: Übersicht der nicht zur vertieften Prüfung angenommenen Beschwerden bei der deutschen NKS. Anlage 4: Deutscher Bundestag (2014). Dokumente der EZPWD-Abfrage #2634 National Contact Point for the OECD Guidelines for Multinational Enterprises.