Nr. 183/14 (9. Oktober 2014) © 2016 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Auftrag des Büros MdB am 30. September 2014 über die Hotline W zum Thema „Auswirkungen des CETA-Abkommens auf den Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte“ in den Fachbereichen WD 2, WD 7, WD 9 und Fachbereich Europa PE 6 eingegangen. Nach Rücksprache von WD 2 mit WD 9 wurde festgestellt, dass der Auftrag in der formulierten Form nicht darstellbar ist. WD 2 könnte erst dann aktiv werden, wenn die einzelnen Aspekte der nationalen Gesetzgebung in den Bereichen Forschung, Patentierung, Zulassung, Marktzugang, Nutzungsbewertung etc. geklärt ist. Und selbst dann wären Auswirkungen des CETA-Abkommens auf die Bereiche Arzneimittel und Medizinprodukte rein hypothetischer Art, da nicht vorhersehbar ist, welche Firmen bzw. Vertragspartner zu welchen Aspekten des Abkommens Klage erheben würden. Mit WD 9 vereinte mit WD 2 daher, dass WD 9 zunächst das Büro der Auftrag gebenden Abgeordneten kontaktiert. Das Büro erklärte am 9. Oktober 2014 WD 9 gegenüber telefonisch, dass sie den Auftrag zurückziehen. WD 9 unterrichtete/informierte WD 2 am selben Tag. Kurzinformation Auswirkungen des CETA-Abkommens auf den Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte Wissenschaftliche Dienste Verfasser/in: – Fachbereich WD 2, Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Tel: + Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Auswirkungen des CETA-Abkommens auf den Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte Seite 2