Die politsche und soziale Situation sowie die Lage der Menschenrechte in Usbekistan und Turkmenistan - Ausarbeitung - © 2006 Deutscher Bundestag WD 2 - 159/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser: Die politsche und soziale Situation sowie die Lage der Menschenrechte in Usbekistan und Turkmenistan Ausarbeitung WD 2 - 159/06 Abschluss der Arbeit: 08.09.2006 Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Internationales Recht, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Telefon: + Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - Zusammenfassung - In Usbekistan und Turkmenistan hat sich jeweils ein Systemwandel vollzogen, wobei die alten – sowjetischen – Eliten auch im Wesentlichen mit den neuen Eliten identisch sind. In beiden Fällen wurde die kommunistische Ideologie durch eine nationalistischsäkulare ersetzt. Beide Länder erlangten zum ersten Mal in ihrer Geschichte ihre nationale Souveränität. Usbekistan erklärte am 20. Juni 1990 seine Unabhängigkeit und trat am 21. Dezember 1991 der GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) bei. Die Anschläge vom 11. September 2001 veränderten die geostrategische Rolle der beiden Staaten (und auch die Tadschikistans) grundlegend, unter anderem weil sie eine gemeinsame Grenze zu Iran und Afghanistan besitzen. Bis dahin spielte nur das Interesse an im Falle von Turkmenistan Erdöl- bzw. Erdgasvorkommens bzw. an Baumwolle in Usbekistan eine Rolle, wobei auch für Mittelasien insgesamt der höher werdende Bedarf Chinas an Rohstoffen die Lage aktuell modifiziert. Inhalt 1. Einleitung 4 2. Politische und soziale Entwicklungen in beiden Ländern zwischen 1990 und 2005 5 3. Die Lage der Menschenrechte 9 3.1. Usbekistan 9 3.1.1. Ausgewählte Fälle von Menschenrechtsverletzungen im Jahr 2006 11 3.2. Turkmenistan 12 3.2.1. Ausgewählte Fälle von Menschenrechtsverletzungen im Jahr 2006 13 4. Anhang 14 4.1. Literaturverzeichnis 14 4.2. Web-Adressen 16 5. Anlagenverzeichnis 17 - 4 - 1. Einleitung Usbekistan und Turkmenistan fallen im Hinblick auf den Stand ihrer zivilen Rechte und insbesondere auf die Lage der Menschenrechte bei einer Vielzahl von Beobachtern und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der OSZE hinter die gültigen Standards weit zurück1 Auch die Bundesregierung kommt zuletzt im Siebten Bericht über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen2 zu der Einschätzung, dass die Menschrechtslage in beiden Ländern Besorgnis erregend ist. Diese Auffassung wird auch von vielen Nichtregierungsorganisationen geteilt. Die folgende Übersicht zur politischen und sozialen Situation sowie zur Lage der Menschenrechte in Usbekistan und Turkmenistan bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Entwicklungen der Jahre 2005 und 2006. Die Entwicklungen insbesondere der Jahre 2003 und 2004 in diesen Ländern wurden in der bereits übermittelten Dokumentation 177/04 und in der Kurzinformation 025/05 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages dargestellt.3 Eine Reihe zentraler Beiträge zur aktuellen Situation in Usbekistan und Turkmenistan wurden in der Anlage beigefügt. Auch finden sich im Anhang Hinweise auf Literatur zum Thema sowie weiterführende Links im Internet. Das bewusst säkulare Selbstverständnis beider Staaten wendet sich gegen islamistische Tendenzen. So sind in beiden Ländern islamisch-fundamentalistische Parteien verboten. Allerdings wird der Vorwurf des radikalen Islamismus auch mit dem Ziel der Unterdrückung jedweder demokratischer Tendenz ins Feld geführt. 1 Beispielsweise zählt die Organisation „Freedom House“ die beiden Länder zu den 20 Staaten mit den größten Repressionen. http://www.freedomhouse.org/template.cfm?page=211&year=2005 und http://www.freedomhouse.org/template.cfm?page=138&report=40 (jeweils Stand 8. September 2006) 2 abgedruckt auf BT-DRS 15/5800. 3 , Übersicht zur Situation der Menschenrechte in Usbekistan und Turkmenistan sowie in Armenien, Georgien und Aserbaidschan, 5. Februar 2005. Eine Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, Fachbereich 1. WF II G, Nr. 177/04 und , 5. Februar 2005. Eine Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, Fachbereich 1. WF II G, 025/05. - 5 - 2. Politische und soziale Entwicklungen in beiden Ländern zwischen 1990 und 2005 Nach dem Ende der Sowjetunion erlangten beide Länder zum ersten Mal in ihrer Geschichte ihre nationale Souveränität. Usbekistan erklärte am 20. Juni 1990 seine Unabhängigkeit und trat am 21. Dezember 1991 der GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) bei. Seit den Wahlen im Jahr 1991 ist Islam Abduganijewitsch Karimov Präsident Usbekistans. Von 1989 bis 1991 war Karimov Erster Sekretär des Zentralkomitees der Usbekischen Kommunistischen Partei. Die Kommunistische Partei wurde 1991 in die „Volksdemokratische Partei Usbekistans “ umgewandelt. Die Amtszeit Karimovs wurde durch ein Referendum am 27. März 1995, durch seine Wiederwahl am 9. 1. 2000 und durch eine Volksabstimmung am 27. 1. 2002 bis 2007 verlängert. 2004 hat das usbekische Parlament vorgeschlagen, Karimows auf Lebenszeit zum Präsidenten zu ernennen. Die Entwicklung in Turkmenistan ist mit der in Usbekistan vergleichbar. Turkmenistan erklärte am 22. August 1990 seine Unabhängigkeit innerhalb der damaligen Sowjetunion . Dies wurde am 27. Oktober 1991 durch ein Referendum bestätigt. Am 21. Dezember 1991 trat Turkmenistan der GUS bei. Seit 2005 strebt Turkmenistan eine nur noch assoziierte Mitgliedschaft in der GUS an. Die über ein Referendum am 18. Mai 1992 angenommene Verfassung sieht ein Präsidialsystem vor. Erster Staatspräsident Turkmenistans wurde 1992 Sapermurad Nijasow, der das Land auch in der Übergangsphase unter anderem als Vorsitzender des Obersten Sowjets Turkmenistans geführt hatte. Von 1985 bis 1991 war er Erster Sekretär der turkmenischen Organisation der Kommunistischen Partei und ab 1991 Vorsitzender Ihrer Nachfolgeorganisation, der Demokratischen Partei Turkmenistans. 1994 wurde über den Weg eines Referendums die Amtszeit bis 2002 verlängert. Vor Ablauf dieser Amtszeit ernannte das Parlament Nijasow 1999 zum Präsidenten auf Lebenszeit. Nijasow nennt sich auch „Turkmenbaschi“ (Führer aller Turkmenen). Im November 2002 kam es zu einem Attentatsversuch auf Nijasow. Als Reaktion wurde der Druck auf Gegner des Regimes drastisch verschärft4. In Usbekistan und Turkmenistan hat sich - wie auch in anderen zentralasiatischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion - ein Systemwandel vollzogen, wobei die alten - sowjetischen - Eliten auch im wesentlichen mit den neuen Eliten identisch sind. In - 6 - beiden Fällen wurde die kommunistische Ideologie durch eine nationalistisch-säkulare ersetzt. Einige Aspekte im Überblick: Internationale Rahmenbedingungen Bis zum 11. September konzentrierte sich das Interesse an der Region vor allem auf die Erdöl- bzw. Erdgasvorkommens bzw. an Baumwolle in Usbekistan.5 Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 veränderte sich die geostrategische Rolle der beiden Staaten (und auch die Tadschikistans) grundlegend, unter anderem weil sie eine gemeinsame Grenze und Afghanistan besitzen.6 Der Krieg gegen das Talibanregime veränderte die Situation. In Usbekistan wurden Truppen der Vereinigten Staaten und auch der Bundesrepublik Deutschland - im Rahmen der ISAF (International Security Assistance Force)7 – stationiert. Die geostrategischen Interessen der internationalen Akteure wirkten zum einen systemstabilisierend – auf der anderen Seite rückten nicht zuletzt auch wegen der Präsenz vor Ort die innenpolitischen Auseinandersetzungen in die öffentliche Wahrnehmung. Dies erhöhte den Druck auf beiden Staaten, Demokratie und zivilgesellschaftliche Strukturen zu befördern. Allerdings lassen sich in jüngster Zeit Veränderungen in Rolle Zentralasiens insgesamt feststellen. Ursache hierfür ist das zunehmende Engagement Indiens und Chinas8 in dieser Region, vor allem auf Grund der hohen Rohstoffnachfrage beider Staaten. Ob dies systemstabilisierende oder systemverändernde Folgen haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Tatsache ist, dass die EU in etwa zwanzig Jahren „90 Prozent ihrer Energieeinfuhren aus Ländern mit nichtdemokratischen Regierungen“ bestreiten muss und somit das Interesse an dortigen Entwicklungen weiter steigen wird.9 4 s. Kap. 3 5 Usbekistan zählt weltweit zu den fünf größten Baumwollexporteuren. 6 Zur Veränderung der geostrategischen Bedeutung auch im Zusammenhang mit der Entwicklung der Menschenrechte in beiden Ländern s. a. (Halbach : 2004) 7 Informationen zu ISAF auf http://www.einsatz.bundeswehr.de/C1256F1D0022A5C2/CurrentBaseLink/ W265HK9Y385INFODE (Stand 5. September 2006) 8 siehe hierzu die aktuelle Untersuchung von Steinhuber, Jochen, China – A new actor in the middle East and North Africa Region?, erschienen in der Reihe Dialogue on Globalization Nr. 24 / August 2006 der Friedrich-Ebert-Stiftung, Anlage 1 9 vgl. hierzu auch Körber-Zentrum Russland (Hrsg.), EU - im postsowjetischen Raum. Konturen einer neuen Ostpolitik, S. 4-5, auf: - 7 - Säkulares Selbstverständnis Das bewusst säkulare Selbstverständnis beider Staaten wendet sich gegen islamistische Tendenzen. So sind in beiden Ländern islamisch-fundamentalistische Parteien verboten. Allerdings wird der Vorwurf des radikalen Islamismus auch mit dem Ziel der Unterdrückung jedweder demokratischer Tendenz ins Feld geführt.10 Drogenströme Nicht zuletzt auch die stärker werdenden Drogenströme vor allem aus Afghanistan und Pakistan sind ein weiteres Moment, das die Entwicklung zivilgesellschaftlicher Strukturen stark negativ beeinflusst.11 Autoritäre Präsidialsysteme Wahlen haben in beiden Staaten den Charakter von Scheinlegitimationen. In Turkmenistan sind keine oppositionellen Parteien zugelassen. In Usbekistan war neben der Regierungspartei eine weitere Partei zugelassen, die aber de facto keine Chancen auf einen Wahlsieg hatte. Trotz der vielen Gemeinsamkeiten der politischen Entwicklungen beider Staaten besteht ein Unterschied in dem Ausmaß autokratischer Entwicklungen. Im Vergleich12 besteht der Eindruck, dass in Usbekistan internationale Kritik noch wahrgenommen wird, während in Turkmenistan zunehmende Abschottungstendenzen festzustellen sind. Wirtschaftliche Lage Aussagen über die wirtschaftliche Situation sind aufgrund des unzuverlässigen Datenmaterials in beiden Ländern schwierig. Eine Reihe von Indizes lassen jedoch Rückschlüsse auf die Lage und die Tendenzen zu. http://www.weltpolitik.net/attachment/0644a930ba1074b5cca2acd4809cbed5/b9189e607da2fcef5bd 5b1f126716c87/GUS-Barometer%2B41_02.pdf (Stand 8. September 2006), Anlage 2. 10 Zur Rolle des Islams in den zentralasiatischen Staaten s.a. Interview mit Reinhard Krumm, Leiter der Friedrcih-Ebert-Stiftung in Usbekistan auf, http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c- 468/_nr-331/i.html (Stand 4. September 2006). 11 Halbach, 2004a, Uwe, Drogenströme durch den GUS-Raum, SWP-Studie S 47, November 2004. (als Anlage A-3 in der Dokumentation 177/04 beigefügt). 12 „Haben wir es in Zentralasien generell mit Präsidialautokratien zu tun, die sich durch mehr oder weniger repressive Herrschaftsstrukturen ausweisen, geht es im Falle Turkmenistans um einen komplette Rückfall in totalitäre Verhältnisse – mit entsprechenden ideologischen Herrschaftsinstrumenten , einer Gleichschaltungspolitik und der Errichtung eines hypotrophen Führerkults“ (Halbach 2004b, S. 229). - 8 - Schätzungen gehen in Usbekistan unter Berücksichtigung der Kaufkraftparität von einem Bruttoinlandsprodukt in Höhe von ca 1.700 US-$ aus.13 Fast jeder zweite Erwerbstätige ist im Agrarsektor tätig. Es folgen der Dienstleistungssektor mit 36 % und der Industriesektor mit 20 %. Entwicklungspotentiale werden in den großen Ergasvorkommen gesehen. Nach Russland und Turkmenistan besitzt Usbekistan die drittgrößten Erdgasvorkommen der GUS-Staaten. Haupthandelspartner Usbekistans im Jahr 2004 waren Russland, die EU und die Vereinigten Staaten. Eine zunehmende wichtige Rolle spielt China. Der von Usbekistan anvisierte Übergang zur Marktwirtschaft geht nur schleppend voran. Insbesondere die Privatisierung großer Betriebe im landwirtschaftlichen Sektor stockt – nicht zuletzt auch aufgrund des Ausbleibens ausländischer Direktinvestitionen . Die Arbeitslosigkeit in Usbekistan wird offiziell mit 0,6 % angegeben. Die reale Arbeitslosigkeit wird jedoch auf 20 % geschätzt. Das durchschnittliche Monatseinkommen beläuft sich auf ca 40 US-$. Der Human Development Report der UNDP (United Nations Development Programm) beinhaltet ein Ranking über die Verteilung von Familieneinkommen. Usbekistan wir dort im Jahr 2003 zu den Staaten mit einen „Medium Human Development“ gezählt (Platz 111 von 177).14 Zentraler Wirtschaftsfaktor Turkmenistans sind fossile Rohstoffe. Sie machen ca. 80 % des Gesamtexportes aus. Das Land weist einen Handelsbilanzüberschuss von ca. 1,3 Mrd US-$ aus. Größter Erdgas-Abnehmer ist die Ukraine gefolgt von Russland. Turkmenistan setzt Erdgas auch als politisches Instrument ein. Nach den politischen Veränderungen in der Ukraine erhöhte Turkmenistan massiv die Erdgaspreise. Auch gegenüber Russland sind derzeit umfangreiche Preiserhöhungen geplant. Falls hier keine Einigung erzielt werden sollte, droht Turkmenistan damit, ab Oktober 2006 die Erdgaslieferungen einzustellen.15 Andere Produktions- und Wirtschaftszweige sind nur marginal am Bruttoinlandsprodukt beteiligt. Der Privatsektor ist unterentwickelt und beschränkt 13 s. zu der wirtschaftlichen Entwicklung Uskebistans auch, Foerster, Helen, Länderbericht Usbekistan, Stand 06-2005 auf: http://www2.dias-online.org/files/laenderberichte/ Usbekistan_2005.pdf#search=%22Usbekistan%20Analyse%20wirtschaftliche%20Situation%22 (Stand 7. September 2006). 14 Zum Human Development-Report des UNDP s.a. http://hdr.undp.org/reports/global/2005/ (Stand 8. September 2006). Hier sind auch die aktuellen Daten zum so genanten GINI-Index, mit dem ermittelt wird, in welchem Maße die Verteilung des Einkommens oder des Vermögens auf Personen oder Haushalte einer Volkswirtschaft von einer gleichmäßigen Verteilung abweicht. Eine ideale Verteilung hat den Wert „0“. 15 Vgl. Zu den Angaben: Landesbank Bayern, Länderanalyse Turkmenistan (Juli 2006) auf: http://www.bayernlb.de/p/_de/downloads/offen/1310_volkswirtschaft/laender/Turkmeni0706.pdf (Stand 7. September 2006), Anlage 3. - 9 - sich „weitgehend auf das Basargewerbe und den Kioskhandel mit Nahrungsmitteln“.16 Das Wirtschaftssystem ist durch Elemente zentraler Planwirtschaft geprägt. Dies ist vor allem auf die zunehmenden Abschottungstenzen des Landes zurückzuführen. Im Jahr 2003 wies der GINI-Index Turkmenistan noch auf Platz 97 – also noch vor Usbekistan – aus. Es ist aufgrund der aktuellen Berichte aber davon auszugehen, dass sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert hat. Die Bevölkerung Turkmenistans leidet Presseberichten zu Folge unter einer dramatischen Verschlechterung der materiellen Lebensverhältnisse.17 Es gibt Hinweise auf eine zunehmende Verarmung und Unterernährung weiter Teile der Bevölkerung. Ein zentrales Problem in beiden Staaten ist - neben den unzureichenden wirtschaftlichen Reformen und den autokratischen Herrschaftsstrukturen - die hohe Intensität der Korruption . Nach dem aktuellen Ranking von Transparency International belegt von 145 untersuchten Staaten Usbekistan Platz 114, Turkmenistan sogar Platz 133 (jeweils mit anderen Staaten).18 3. Die Lage der Menschenrechte 3.1. Usbekistan Die Lage der Menschenrechte wird im Siebten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik als „besorgniserregend“ bezeichnet. Oppositionsparteien werde die Teilnahme an Wahlen verweigert und die staatliche Kontrolle über Nichtregierungsorganisationen sei seit 2004 erheblich ausgeweitet worden. Insbesondere Anhänger der Bewegung „Hizb-ut-Tahrir“ werden stark verfolgt. Der Bewegung werden radikalislamische Tendenzen und Sprengstoffattentate im Jahr 2004 vorgeworfen.19 Die Pressefreiheit sei weitgehend eingeschränkt. Als positiv wird eingeschätzt, dass im Jahr 2004 ein nationaler Aktionsplan gegen Folter sowie eine Reform der Strafprozessord- 16 Auswärtiges Amt, Turkmenistan, Wirtschaftspolitik, Turkkmenistan http://www.auswaertigesamt .de/diplo/de/Laenderinformationen/Turkmenistan/Wirtschaft.html (Stand 7. September 2006) 17 Winter, Kerstin, Krisenherd Turkmenistan, Beitrag für die Deutsche Welle vom 19. Dezember 2004, auf: http://www.dw-world.de, (8. September 2006), Anlage 4 18 vgl.: http://www.transparency.de/Tabellarisches_Ranking.542.0.html (Stand 4. September 2006) 19 Seit Januar 2003 ist die Bewegung in Deutschland verboten, näheres unter http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Archiv/Pressemitteilung en/2003/01/Schily__verbietet__die__islamisch__Id__91334__de.html (Stand 5. September 2005), Informationen zu „Hizb-ut-Tahrir“ s. a. (Karagiannis : 2006) - 10 - nung initiiert wurde, die Straftatbestände, die die Todesstrafe zur Folge haben, reduziert . Ein Beispiel für die zunehmende Aufmerksamkeit, die die Lage der Menschenrechte in Usbekistan erregt, stellen die internationalen Reaktionen auf das Massaker von Andischan dar.20 Nach Darstellung von Amnesty International21 kam es in der Nacht vom 12. auf den 13. Mai 2005 zu einer bewaffneten Befreiungsaktion im Gefängnis der Stadt in Andischan. Auch versammelten sich Tausende Menschen auf dem größten Platz des Ortes, um Gerechtigkeit zu fordern und gegen ihre schlechten Lebensverhältnisse zu protestieren. Auch gab es Berichte über eine große Anzahl von Personen, die in das benachbarte Kirgistan flohen. Über den exakten Ablauf der Ereignisse gibt es unterschiedliche Informationen. Sicher ist, dass die Sicherheitskräfte auch auf Demonstranten geschossen haben. Die Anzahl der Opfer schwankt zwischen 187 und mehreren hundert Personen. Die usbekische Regierung lehnte und lehnt eine unabhängige Untersuchung der Ereignisse ab. Auch in Deutschland hatten die Ereignisse ein Nachspiel. Als Folge des Vorfälle hatte die Europäische Union 2005 ein Einreiseverbot für führende Mitglieder der usbekischen Regierung erlassen, darunter auch für den ehemaligen Innenminister Almatow. Die Bundesregierung hatte Almatow jedoch wegen einer medizinischen Behandlung die Einreise erlaubt. Während des Aufenthaltes wurden Forderungen laut, gegen Almatov im Zusammenhang mit den Ereignissen in Andischan wegen des Tatverdachtes eines „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ zu ermitteln. Die Generalbundesanwaltschaft entschied jedoch, keine Ermittlungen einzuleiten. Führende Menschenrechtsorganisationen forderten daraufhin die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, in einem offenen Brief auf, die Entscheidung zu überprüfen.22 In den Jahren 2005 und 2006 befasste sich das Plenum des Deutschen Bundestages zusätzlich zu der Diskussion um den Siebten Bericht der Bundesregierung zur ihrer Menschenrechtspolitik mehrfach mit Usbekistan: 20 Die Deutsche Welle hat eine umfangreiche Dokumentation der Ereignisse in Andischan erstellt: http://www.dwworld .de/dwelle/cda/detail/dwelle.cda.detail.download/0,3830,1618396_128052,00.pdf#search=%2 2andischan%22 (Stand 4. September 2006) 21 Amnesty International, Jahresbericht 2006, Usbekistan, Anlage 5 22 s.a.: Pressemitteilung von Amnesty International vom 9. Mai 2006, Das Völkerstrafgesetzbuch, bislang ein Papiertiger, auf http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/50144ae16ca25cecc12567df002695c7/0366c5692eb3a3f 0c12571690030f9a0?OpenDocument (7. September 2006), Anlage 6 - 11 - 3. April 2006, Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abg. Marieluise Beck (Bremen), u.a., und der Fraktion BÜNDNIS 90 / Die Grünen zur aktuellen Lage in Usbekistan (BT-DRS 16/117) 6. Juni 2006, Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abg. Paul Schäfer (Köln), u..a., und der Fraktion DIE LINKE zur zukünftigen Rolle des Bundeswehrstützpunktes Termes, Usbekistan (BT-Drs. 16/1759) 28. Juni 2006, Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Menschenrechte einfordern (BT-DRS 16/1975, Anlage) 10. Juli 2006, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Michael Leutert, u.a., und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs-16/1901)23 3.1.1. Ausgewählte Fälle von Menschenrechtsverletzungen im Jahr 2006 Der Fall von Husein Dzehelil Husein Dzehelil, kanadischer Staatsbürger uigurischer Herkunft und anerkannter Asylant , stammt aus China und wurde am 27. März 2007 in Usbekistan ohne Angaben von Gründen festgenommen. Amnesty International befürchtet die Auslieferung an China.24 Der Fall von Mutabar Tadschibajewa Mutabar Tadschibajewa, Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation „Klub der Feurigen Herzen“, wurde nach Einschätzung von Amnesty International wegen ihrer Unterstützung von Angeklagten im Zusammenhang mit den Vorfällen in Andischan verurteilt . Frau Tadschibajewa war auch für den Friedensnobelpreis 2005 nominiert gewesen .25 23 Die genannten BT-Drucksachen sind in der Anlage 7 zusammengefasst. 24 S.a. amnesty international Deutschland, urgent action UA-099/2006, Anlage 8. 25 S.a. amnesty international Deutschland, Kampagnen und Aktionen, Usbekistan – Fordern Sie die Freilassung von Mutabar Tadschibajewa, Anlage 9. - 12 - 3.2. Turkmenistan Auch im Falle Turkmenistans kommt der Siebte Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik zu der Einschätzung, dass die Menschenrechte dort gravierend verletzt werden. Zwar seien die Grund- und Menschenrechte in der Verfassung de iure verankert, die Verfassungswirklichkeit gebe aber auch hier Anlass zur Besorgnis. Die internationale Gemeinschaft versucht Druck auf die turkmenische Führung auszuüben, und in einigen weinigen Fällen sind auch Erfolge zu verzeichnen. Beispielsweise benötigten Turkmenen für Reisen ins Ausland Exitvisa. Diese sind nun abgeschafft worden. Das Recht auf Freizügigkeit unterliegt aber weiterhin massiven Einschränkungen. Die Religionsfreiheit ist nur für den sunnitischen Islam und die Russische Orthodoxe Kirche garantiert. Einige Religionen „nichttraditionellen Glaubens“ werden geduldet, andere Glaubensrichtungen wie beispielsweise die der Zeugen Jehovas sind verboten. Sehr engagiert in Zentralasien und hier insbesondere in Turkmenistan sowie im südlichen Kaukasus ist das „Central Asia Project“ der „George-Soros-Foundation“ mit Sitz in New York.26 Mit dem Turkmenistan-Projekt versucht die George-Soros-Stiftung seit 1990 Informationen über Turkmenistan im Allgemeinen und zivilgesellschaftliche Strukturen im Besonderen zu vermitteln und vor Ort agierende NGOs trotz der schwierigen Rahmenbedingungen zu unterstützen.27 Auf der Internet-Seite des Projektes finden sich ständig aktualisierte Informationen über die Situation in Turkmenistan. Sitz des Projektes ist Budapest. In den wöchentlich erscheinenden Weekly News Briefs informiert das Projekt auf seiner Website über aktuelle innenpolitische Entwicklungen in Turkmenistan und insbesondere auch über Oppositionsbewegungen und Menschenrechtsgruppen . Weiterhin finden sich auch die Positionen von Staaten und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der OSZE zu Turkmenistan. 26 Weitere Informationen zur der George-Soros-Foundation und deren Central-Asia-Projekt unter: www.soros.org/initiatives/cep. Die Stiftung gibt auch ständig aktuelle Informationen über politische Entwicklungen in Zentralasien und insbesondere über die Situation der Menschenrechte heraus http://www.eurasianet.org. (Stand: September 2006). 27 Informationen zum Turkmenistan-Projekt der George-Soros-Foundation, s.: Open Society Institute, Zentral Eurasia Project, Turkmenistan Projekt, über: http://www.eurasianet.org/turkmenistan.project/ (Stand 5. September 2006). Als Beispiel für die ausführlichen Darstellungen politischer und wirtschaftlicher Ereignisse ist der aktuelle Wochenbericht der Turkmenistansprojetes als Anlage 10 beigefügt. - 13 - 3.2.1. Ausgewählte Fälle von Menschenrechtsverletzungen im Jahr 2006 Dschumadurdii Owesow und Meretmuhammet Chommadow Dschumadurdii Owesow und Meretmuhammet Chommadow wurden in Usbekistan am 7. März 2006 verhaftet. Beide waren Mitarbeiter des Radiosenders „Radio Liberty“, der für seine kritische Haltung gegenüber der Regierung Turkmenistans bekannt ist.28 Ogulpasar Muradowa und andere29 Ogulpasar Muradowa wurde zwischen dem 16. und 19. Juni 2006 festgenommen. Die Verhafteten sind Mitglieder der „Turkmenistan Helsinki Foundation“ oder deren Verwandte . Frau Muradowa ist auch Mitarbeitern von „Radio Liberty“. Nach Angaben von Amnesty International wurden die Inhaftierten während in der Haft Opfer von körperlicher Gewalt.30 28 Amnesty International Deutschland, Urgent Action, UA-Nr.: UA-058/2006, Anlage 11 29 Es handelt sich um Sana Muradowa, Maral Muradowa, Berdi Muradowa, Jelena Owesosa, Annakurban Amanklitschew, Sapardurdi Chadschijew. 30 Amnesty International Deutschland, Briefe gegen das Vergessen, 1. September 2006, Turkmensitan – Ogulpasar Muradowa, Anlage 12 - 14 - Anhang 3.3. Literaturverzeichnis Akbarzadeh, Sharam (2005), Usbekistan and the United States, London, New York 2005, P 5109202 Amineh, Mehdi Parvizi (2006), Die Politik der USA, der EU und Chinas in Zentralasien , in: Aus Politik und Zeitgeschichte : Beil. zur Wochenzeitung Das Parlament. - 56 (2006), 4 vom 23.01.2006, S. 11 - 18, POL: Verfügbar: Standort: Zeitschriften-Lesesaal: Präsenzbestand, nicht ausleihbar Assenova, Margarita (2005), Uzbekistan, in: Nations in transit : democratization in East Central Europe and Eurasia (2005)., S. 704 - 731, POL 2.4 EUR 12: und POL 2.4 EUR 5: Verfügbar: Standort: Lesesaal Jakob- Kaiser-Haus: Präsenzbestand, nicht ausleihbar Gleason, u.a. (2006), Autoritär im demokratischen Gewand: warum die Übertragung westlicher Modelle in Zentralasien scheitert Fußnoten, in: Der Überblick : Zeitschrift für ökumenische Begegnung und internationale Zusammenarbeit ; Quartalsschrift der Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst (Ag KED). - 42 (2006), 1, S. 6 - 73, Signatur R 72329: Verfügbar: Standort: Zeitschriften-Lesesaal: Präsenzbestand, nicht ausleihbar Bakker, Edwin (2006); Repression, political violence and terrorism : the case of Uzbekistan ; in Helsinki monitor : quarterly on security and cooperation in Europe. - 17 (2006), 2, S. 108 - 118 , Signatur POL: Verfügbar: Standort: Zeitschriften-Lesesaal: Präsenzbestand, nicht ausleihbar Bardt, Hubertus (2004), Zwischen Sowjetlasten und Ölboom: Aserbaidschan im Transformationsprozess, in: Osteuropa-Wirtschaft, 49/2004, S. 162 – 175. Bohr, Annette (2005), Nations in transit : democratization in East Central Europe and Eurasia (2005). - 2005 (2005), S. 656 - 675, Signatur POL 2.4 EUR und POL 2.4 EUR 5: Council of Europe (2005), Directorat General II – Human Rights, Information Bulletin , Nr. 63 (June – November 2004), Straßburg, Jan. 2005. Fragner, Bert, Kappeler, Andreas (Hrsg.) (2006), Zentralasien, 13. bis 20. Jahrhundert . Geschichte du Gesellschaft, Wien 2006, Signatur P 5114837 Ginzburg, Veniamin, Troschke, Manuela (2004), Chaos versus Diktatur: Wirtschaftswachstum und Institutionen in Turkmenistan, in: Osteuropa-Wirtschaft, 49/2004, S. 195 – 208. Gumpel, Werner (2006), Die "sanften Revolutionen" und die Lage in Zentralasien, in: Politische Studien : Zweimonatsschrift für Politik und Zeitgeschehen. - 57 (2006), 407, S. 61 - 69, - 15 - Signatur R 50598,: Standort: Lesesaal Jakob-Kaiser-Haus: Präsenzbestand, nicht ausleihbar Gumppenberg, Marie-Carin von, Gumppenberg, Markus von (2006), Zur Rolle der OSZE in Zentralasien, in: Aus Politik und Zeitgeschichte : Beil. zur Wochenzeitung Das Parlament. - 56 (2006), 4 vom 23.01.2006, S. 32 - 38, Signatur POL: Verfügbar: Standort: Zeitschriften-Lesesaal: Präsenzbestand, nicht ausleihbar Halbach, Uwe (2004a), Drogenströme durch den GUS-Raum, SWP-Studie S 47, November 2004 Halbach, Uwe (2004b), Die Menschenrechtslage in Zentralasien nach dem 11. September 2001, S. 226 – 234, in: Jahrbuch Menschenrechte 2005, Frankfurt/Main2004 Jeffries, Ian (2003), The Caucasus and Central Asian Republics at the Turn of the Twenty-first Century, London / New York 2003. Karagiannis, Emmanuel (2006), Political Islam in Uzbekistan : Hizb ut-Tahrir al- Islami, in: Europe-Asia studies. - 58 (2006), 2, S. 261, 280 Signatur POL: Verfügbar: Standort: Zeitschriften-Lesesaal: Präsenzbestand, nicht ausleihbar Karatnycky, Adrian (2003), u.a., Nations in Transit 2003 – Democratization in East Central Europa and Eurasia, New York 2003. Krumm, Reinhard (2006), Zentralasien: Stabilität um jeden Preis, in: Internationale Politik und Gesellschaft. - (2006), 2, S. 102 - 124 Signatur POL: Verfügbar: Standort: Zeitschriften-Lesesaal: Präsenzbestand, nicht ausleihbar Mokrosch, Reinold (2004), „Ein anderer Islam: Entsteht unter den Muslimen in Zentralasien eine Zivilregion in nachsowjetischer Zeit“, in: Zeitzeichen: Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft, Ausgabe 5/2004, S. 14-16. U.S., House of Representatives, Government Printing Office (2004), Uzbekistan: The Key Hearing to success in Central Asia, Hearing before the Subcommittee on the Middle East and Central Asia of the Committee o International Relations, Serial No. 108-126, June 15, 2004. Warkotsch, Alexander, Russlands Rolle in Zentralasien, in: Aus Politik und Zeitgeschichte : Beil. zur Wochenzeitung Das Parlament. - 56 (2006), 4 vom 23.01.2006, S. 19 -25, Signatur POL: Verfügbar: Standort: Zeitschriften-Lesesaal: Präsenzbestand, nicht ausleihbar Weitz, Richard (2004), Storm clouds over Central Asia: Revival of the Islamic Movement of Uzbekistan (IMU)?, in: Studies in conflict and terrorism, 27/2004, S. 505 – 530. - 16 - 3.4. Web-Adressen http://www.amnesty.de (Website von Amnesty International, hier insbesondere Länderberichte ) http://www.auswaertiges-amt.de (Website des Auswärtigen Amtes, hier vor allem Länderberichte ) http://www.civilsoc.org (Website von Civil Society International) http://www.coe.int (Website des Europarates, hier insbesondere Menschenrechte) http://www.deutsch-usbekische-gesellschaft.de http://www.eurasianet.org (Informationen über aktuelle Entwicklungen in Zentralasien und dem Kaukasus. Hier auch Detailinformationen des Turkmenistan-Projekt der George-Soros-Stiftung unter http://www.eurasianet.org/turkmenistan.project/) http://www.fes.de (Website der Friedrich-Ebert-Stiftung, insbesondere Regionalbüros in Usbekistan und Georgien) http://www.gov.uz (Website der Regierung Usbekistans) http://www.hrw.org (Website von Human Rights Watch) http://www.igfm.de (Website der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte) http://www.ihf-hr.org (Website der Internationalen Helsinki Foundation) http://www.internews.ru (Website einer russischen NGO, die Informationen und Länderberichte vor allem aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion verbreitet ) http://www.kas.de (Website der Konrad-Adenauer-Stiftung, insbesondere Regionalbüro Usbekistan) http://www.laenderkontakte.de (Website mit Netzwerkhinweisen zu verschiedenen Politikfelder nach Ländern geordnet) http://www.osce.org/odihr (Website des Büros der OSZE für Demokratische Institutionen und Menschenrechte) http://www.prima-news.ru (Website der russischen Nachrichtenagentur, ein thematischer Schwerpunkt ist das Thema „Menschenrechte“) http://www.turkmenistanembassy.org (Website der turkmenischen Botschaft in den USA. Eine Web-Site Seite der turkmenischen Botschaft in Deutschland existiert nicht.) http://www.un.org/rights (hier insbesondere Menschenrechte auf der Website der VN) http://www.undp.org (Website des United Nations Development Programme) http://www.uni-potsdam.de/u/mrz (Website des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam) http://www.uzbekistan.de (Website der usbekischen Botschaft in Deutschland) http://www.watan.ru (unabhängige Internet-Presseagentur Schwerpunkt Turkmenistan, auch engl. Version) - 17 - 4. Anlagenverzeichnis Anlage 1 Steinhuber, Jochen, China – A new actor in the middle East and North Africa Region ?, erschienen in der Reihe Dialogue on Globalization Nr. 24 / August 2006 Anlage 2 Körber-Zentrum Russland (Hrsg.), EU - im postsowjetischen Raum. Konturen einer neuen Ostpolitik Anlage 3 Landesbank Bayern, Länderanalyse Turkmenistan, Juli 2006 Anlage 4 Winter, Kerstin, Krisenherd Turkmenistan, Beitrag für die Deutsche Welle vom 19. Dezember 2004 Anlage 5 BT-Drucksachen 16/1117 vom 3.4.2006, 16/1759 vom 6.6.2006, 16/1975 vom 28.6.2006 und 16/2199 vom 10.7.2006 Anlage 6 Amnesty International Deutschland, Jahresbericht 2006, Usbekistan Anlage 7 Amnesty International Deutschland, Pressemitteilung vom 9. Mai 2006, Das Völkerstrafgesetzbuch , bislang ein Papiertiger Anlage 8 Amnesty International Deutschland, urgent action UA-099/2006 Anlage 9 Amnesty International Deutschland, Kampagnen und Aktionen, Usbekistan – Fordern Sie die Freilassung von Mutabar Tadschibajewa urgent action UA-099/2006 Anlage 10 Turkmenistan Projekt, Weekly News Brief on Turmenistan, August 25 – August 31, 2006, auf: http://www.eurasianet.org/turkmenistan.project/#analysis (7. September 2006) Anlage 11 Amnesty International Deutschland, Urgent Action, UA-Nr.: UA-058/2006 - 18 - Anlage 12 Amnesty International Deutschland, Briefe gegen das Vergessen, 1. September 2006, Turkmensitan – Ogulpasar Muradowa Anlage 13 Amnesty International, ai-Bericht 2006, Turkmenistan