WD 2 - 3000 - 156/18 (29. Oktober 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Mit der Resolution 2626 (XXV) vom 24. Oktober 1970, „Declaration on Principles of International Law concerning Friendly Relations and Co-operation among States in accordance with the Charter of the United Nations” schrieb die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum ersten Mal das Ziel fest, dass Geberländer 0,7 Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes (BIP) für offizielle Ausgaben für Entwicklungshilfe (Official Development Assistance, ODA) aufwenden sollten.1 Dabei stützten sich die VN auf Empfehlungen der Pearson Commission on International Development.2 Diese von der Weltbank eingesetzte Kommission untersuchte von 1968 – 1969 die Effektivität der von der Weltbank seit 1948 geleisteten Entwicklungshilfe. Das Ziel sollte im Jahre 1975, spätestens 1980, erreicht werden. Tatsächlich haben bislang nur Großbritannien, Schweden, die Niederlande, Dänemark, Norwegen und Luxemburg das Ziel erreicht und geben mindestens 0,7 Prozent ihres BIP für Entwicklungszusammenarbeit als im Haushalt fest eingeplante ODA-Ausgaben aus. Deutschland erreichte zwar im Jahre 2017 zum ersten Mal das 0,7-Prozent-Ziel, dies lag jedoch daran, dass die (prinzipiell nicht eingeplanten) Ausgaben für Flüchtlinge in Deutschland auf die ODA-Ausgaben angerechnet werden.3 *** 1 Generalversammlung der Vereinten Nationen, A/RES/25/2625, Declaration on Principles of International Law concerning Friendly Relations and Co-operation among States in accordance with the Charter of the United Nations , 24. Oktober 1970, http://www.un-documents.net/a25r2625.htm (zuletzt abgerufen am 29. Oktober 2018). 2 OECD, The 0.7% ODA/GNI target - a history, 2018 http://www.oecd.org/dac/stats/the07odagnitarget-ahistory .htm (zuletzt abgerufen am 29. Oktober 2018). 3 Deutsche ODA-Quote steigt bedingt durch die Flüchtlingsausgaben im Inland erstmals auf 0,7 Prozent , Pressemitteilung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 11. April 2017, http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2017/april/170411_pm_040_Deutsche-ODA-Quotesteigt -erstmals-auf-0-7-Prozent/index.jsp (zuletzt abgerufen am 29. Oktober 2018). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Das 0,7-Prozent-Ziel für ODA-Ausgaben