WD 2 - 3000 - 153/19 (13. Januar 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Teile der 2018 von den USA verabschiedeten Steuerreform (Tax Cuts and Jobs Act 2018) könnten nach Einschätzung der Bundesregierung insbesondere deutsche Banken und Versicherungen betreffen. Durch die Einführung von Mindeststeuern (Base Erosion and Anti-Abuse Tax (BEAT)) als Maßnahme zur Verhinderung von Steuervermeidung könnte dem deutschen bzw. europäischen Wirtschaftsstandort ein Nachteil entstehen. Einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom Mai 2018 zufolge prüft die Europäische Kommission, ob ein Verstoß gegen WTO-Recht vorliegt und ein Verfahren gegen die USA angestrengt wird. Dabei werde sie von der Bundesregierung unterstützt.1 Zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Kurzinformation (Januar 2020) dauert das Prüfverfahren laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie immer noch an. Die Europäische Kommission hat bislang kein WTO-Streitschlichtungsverfahren eingeleitet. Eine erstinstanzliche Entscheidung eines Dispute Settlement Panels liegt demnach nicht vor. Derzeit blockiert die amerikanische Regierung die Nachbesetzung von sechs Richterstellen des Berufungsgremiums (Appellate Body) der WTO. Seit dem 10. Dezember 2019 hat das Gremium nicht die für seine Arbeit erforderliche Mindestanzahl von Richtern. Somit ist die Einleitung eines Verfahrens vor dem Streitbeilegungsgremium (Dispute Settlement Body) zum gegenwärtigen Zeipunkt zwar nicht unmöglich,aber wenig sinnvoll. *** 1 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bedeutung der US-Tax- Reform für den Kampf gegen Steuervermeidung und den internationalen Steuerwettbewerb sowie Auswirkungen auf die Standorte Deutschland und Europa, 11. Mai 2018, Drs.-Nr. 19/2088, http://dip21.bundestag .de/dip21/btd/19/020/1902088.pdf (zuletzt abgerufen am 9. Januar 2020). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Mögliches Verfahren der EU-Kommission gegen die USA wegen eines möglichen Verstoßes der US-Steuerreform gegen WTO-Recht