WD 2 - 3000 - 150/18 (7. November 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (kurz: Global Compact on Migration , GCM; zu Deutsch: Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, kurz: Globaler Migrationspakt) liegt derzeit als finalisierter Entwurf vom 13. Juli 2018 vor.1 Den Ausgangspunkt der Verhandlungen bildete die New York Declaration for Refugees and Migrants (zu Deutsch: New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten) aus dem September 2016. Der finalisierte Entwurf soll durch die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN) auf einer zwischenstaatlichen Konferenz in Marrakesch im Dezember 2018 formell angenommen werden .2 Bei dem dann zustande kommenden Pakt würde es sich um die erste globale, zwischenstaatliche und unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (VN) ausgehandelte Übereinkunft handeln , die die verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Migration zum Gegenstand hat.3 1 Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, Intergovernmentally Negotiated and Agreed Outcome 13 July 2018, Refugees and Migrants United Nations, https://refugeesmigrants.un.org/sites/default /files/180713_agreed_outcome_global_compact_for_migration.pdf (Letzter Zugriff: 17. Oktober 2018); für die deutsche Übersetzung des finalisierten Entwurfs siehe den Entwurf des Ergebnisdokuments der Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration in Marrakesch (Marokko), 10. - 11.12.2018, Anlage zu Punkt 10 der vorläufigen Tagesordnung, A/Conf.231/3, 30.07.2018, Deutscher Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen, http://www.un.org/depts/german/migration /A.CONF.231.3.pdf (Letzter Zugriff: 7. November 2018). 2 Intergovernmental Conference on the Global Compact for Migration, United Nations, http://www.un.org/en/conf/migration/ (Letzter Zugriff: 17. Oktober 2018). 3 Siehe den überblicksartig dargestellten Entwicklungsprozess auf der Webseite der Internationalen Organisation für Migration (IOM), https://www.iom.int/global-compact-migration (Letzter Zugriff: 17. Oktober 2018). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zum finalisierten Entwurf des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration Kurzinformation Zum finalisierten Entwurf des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration Fachbereich WD 2 Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Der finalisierte Entwurf des Globalen Migrationspakts besteht aus einer Präambel, einem einführenden Teil über die gemeinsame Vision und die dem Pakt zugrundeliegenden Leitprinzipien sowie einem vereinbarten Kooperationsrahmen. In diesem Kooperationsrahmen haben sich die Akteure auf 23 Ziele („Objectives“) geeinigt, mit denen eine sichere, geordnete und reguläre Migration erreicht werden soll. Daneben vereinbaren die Staaten Maßnahmen zur Umsetzung des Pakts und beschließen, den Umsetzungsstand regelmäßig weiterzuverfolgen und zu überprüfen. Jedes der 23 Ziele enthält eine rechtlich unverbindliche Selbstverpflichtung der Mitglieder („Commitment“)4 und schlägt eine Reihe von Maßnahmen für deren Umsetzung vor. Der finalisierte Entwurf sieht vor, dass der Globale Migrationspakt einen völkerrechtlich unverbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit der Staaten im Bereich der Migration bilden soll.5 Damit lässt sich der Pakt nach seiner Annahme dem sog. soft law zurechnen, das rechtlich unverbindlich ist.6 Ein neu geschaffenes Migrationsnetzwerk der Vereinten Nationen soll die Staaten aber dabei unterstützen , die Ziele umzusetzen und sicherstellen, dass die Umsetzung des Pakts weiterverfolgt und regelmäßig überprüft wird. Als Koordinatorin und Sekretariat wird laut dem finalisierten Entwurf die Internationale Organisation für Migration (IOM) fungieren. Alle vier Jahre soll ein globales, zwischenstaatliches Forum stattfinden, auf dem die Mitgliedstaaten Fortschritte und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Globalen Migrationspakts teilen und erörtern sollen. Der Pakt sieht – soweit aus der finalisierten Textfassung ersichtlich– unmittelbar keine konkreten Verpflichtungen tatsächlicher oder finanzieller Art für die teilnehmenden Staaten vor. Die Staaten werden zwar ermuntert, sobald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des Globalen Pakts zu entwickeln und die Fortschritte auf nationaler Ebene regelmäßig und auf inklusive Weise zu überprüfen. Die Ausarbeitung und Anwendung eines nationalen Umsetzungsplans ist jedoch freiwillig. 4 Der Deutsche Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen übersetzt an dieser Stelle „commitment“ mit „Verpflichtung “, was angesichts der rechtlichen Unverbindlichkeit des Pakts missverständlich scheint. Siehe den Entwurf des Ergebnisdokuments der Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration in Marrakesch (Marokko), 10. - 11. 12. 2018, Anlage zu Punkt 10 der vorläufigen Tagesordnung, A/Conf.231/3, 30.07.2018, Deutscher Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen, http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf (Letzter Zugriff: 17. Oktober 2018). 5 „This Global Compact presents a non-legally binding, cooperative framework (…),”Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, Intergovernmentally Negotiated and Agreed Outcome, 13. Juli 2018, Refugees Migrants United Nations, https://refugeesmigrants.un.org/sites/default/files/180713_agreed_outcome_global _compact_for_migration.pdf (Letzter Zugriff: 17 Oktober 2018). 6 Vgl. Maunz/Dürig/Herdegen, GG-Kommentar, 83. EL April 2018, Art. 25 Rn. 34. Kurzinformation Zum finalisierten Entwurf des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration Fachbereich WD 2 Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 3 Explizit greift der Globale Migrationspakt das Prinzip der „nationalen Souveränität“ in seinem finalisierten Entwurf auf und bekräftigt das Vorrecht der Staaten, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Trotzdem haben bereits einige Staaten erklärt bzw. angedeutet, nicht zu unterzeichnen. Die USA traten im Dezember 2017 vor Aufnahme der Verhandlungen mit Verweis auf ihre Souveränität im Bereich der Migrationspolitik und des Grenzschutzes aus dem Entwicklungsprozess aus.7 Ungarns Außenminister erklärte im Juli 2018 ebenfalls den Rückzug aus dem Globalen Migrationspakt .8 Im selben Monat teilte Australiens Regierung mit, sie unterzeichne den Globalen Migrationspakt nicht in seiner jetzigen Form.9 Ebenso gab die Regierung von Österreich Ende Oktober 2018 die Nichtunterzeichnung des Paktes bekannt. Polen, Dänemark, Kroatien, Tschechien und Slowenien erwägen Presseberichten zufolge ebenfalls den Ausstieg.10 **** 7 U.S. Department of State, U.S. Ends Participation in the Global Compact on Migration, Pressemitteilung vom 3. Dezember 2017, https://www.state.gov/secretary/20172018tillerson/remarks/2017/12/276190.htm (Letzter Zugriff: 17. Oktober 2018). 8 Hungary joins US in refusing UN's safe global migration compact, Deutsche Welle am 18. Juli 2018, https://www.dw.com/en/hungary-joins-us-in-refusing-uns-safe-global-migration-compact/a-44733306 (Letzter Zugriff: 17. Oktober 2018). 9 Amy Remeikis und Ben Doherty, Dutton says Australia won't 'surrender our sovereignty' by signing UN migration deal, The Guardian am 25. Juli 2018, https://www.theguardian.com/australia-news/2018/jul/25/duttonsays -australia-wont-surrender-our-sovereignty-by-signing-un-migration-deal (Letzter Zugriff: 17. Oktober 2018). 10 Marcel Leubecher, Widerstand in der CDU gegen den Migrationspakt wächst, Welt am 6. November 2018, https://www.welt.de/politik/deutschland/article183333178/UN-Abkommen-Widerstand-in-der-CDU-gegen-den- Migrationspakt-waechst.html (Letzter Zugriff: 7. November 2018).