Deutscher Bundestag Zum Stand der Umsetzung der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Sachstand Wissenschaftliche Dienste WD 2 – 3000 – 144/12 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 – 3000 – 144/12 Seite 2 Zum Stand der Umsetzung der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Verfasser: Aktenzeichen: WD 2 – 3000 – 144/12 Abschluss der Arbeit: 16. Oktober 2012 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Telefon: + Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 – 3000 – 144/12 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Normative Weiterentwicklung und Bestätigung der Resolution 1325 (2000) 4 2. Angaben der VN zum allgemeinen Stand der Umsetzung der Resolution 1325 (2000) 5 3. Angaben der VN zu nationalen Aktionsplänen zur Umsetzung der Resolution 1325 (2000) 6 4. Angaben deutscher Fachministerien zur Umsetzung der Resolution 1325 (2000) 7 5. Weitere Positionen und Aktivitäten zur Umsetzung der Resolution 1325 (2000) 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 – 3000 – 144/12 Seite 4 1. Normative Weiterentwicklung und Bestätigung der Resolution 1325 (2000) In seiner Resolution 1325 (2000)1 vom 31. Oktober 2000 befasste sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) mit der Beteiligung von Frauen an den Verhandlungs- und Entscheidungsprozessen zur Friedenssicherung und Konfliktprävention auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. Die Resolution verlangt, bei der Planung und Ausgestaltung von Maßnahmen zur Friedenssicherung und Konfliktprävention eine Gender-Perspektive einzubeziehen. Daneben fordert die Resolution einen verbesserten Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen im Falle nationaler und internationaler bewaffneter Konflikte. Die Entwicklung der Staatenpraxis zu Resolution 1325 ist im Lichte dessen zu sehen, dass der VN-Sicherheitsrat in Fortführung der Thematik weitere Resolutionen und Erklärungen annahm: So verlangt Resolution 1820 (2008) von allen Parteien bewaffneter Konflikte, die Anwendung sexueller Gewalt als Mittel der Kriegstaktik oder im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung zu unterlassen und Frauen und Mädchen vor sexueller Gewalt zu schützen.2 Resolution 1888 (2009) sieht die Ernennung eines Sonderberichterstatters zum Thema sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten vor.3 Resolution 1889 (2009) bestätigt die partizipatorischen Elemente der Resolution 1325 und fordert ein Ende der Straflosigkeit sexueller Gewalt im Falle bewaffneter Konflikte.4 Resolution 1894 (2009)5 betont das Verbot sexueller Ausbeutung und bezieht dieses ausdrücklich auch auf Friedenseinsätze der VN. Resolution 1960 (2010)6 verlangt auf nationaler und internationaler Ebene umfassende Maßnahmen zur sofortigen und vollständigen Beendigung sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten. Erklärungen des Vorsitzenden des Sicherheitsrats aus den Jahren 20047, 20058, 20069, 200710, 200811,201012, 201113 und 201214 nehmen auf Resolution 1325 Bezug und bestätigen sie nach- 1 http://www.un.org/events/res_1325e.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 2 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/1820%282008%29 (letzter Zugriff 16.10.2012). 3 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/1888%282009%29 (letzter Zugriff 16.10.2012). 4 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/1889%282009%29 (letzter Zugriff 16.10.2012). 5 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/1894%282009%29 (letzter Zugriff 16.10.2012). 6 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/1960%282010%29 (letzter Zugriff 16.10.2012). 7 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/PRST/2004/40 (letzter Zugriff 16.10.2012). 8 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/PRST/2005/52 (letzter Zugriff 16.10.2012). 9 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/PRST/2006/42 (letzter Zugriff 16.10.2012). 10 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/PRST/2007/40 (letzter Zugriff 16.10.2012). 11 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/PRST/2007/40 (letzter Zugriff 16.10.2012). 12 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/PRST/2010/22 (letzter Zugriff 16.10.2012). 13 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/PRST/2011/20 (letzter Zugriff 16.10.2012). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 – 3000 – 144/12 Seite 5 drücklich. Seit 2004 werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch nationale Aktionspläne und andere Maßnahmen zur Strategieentwicklung auf nationaler Ebene verlangt. 2. Angaben der VN zum allgemeinen Stand der Umsetzung der Resolution 1325 (2000) Noch im Dezember 2010 beklagte der VN-Sicherheitsrat in den Erwägungsgründen seiner Nachfolge -Resolution 1960 (2010) zu Resolution 1325 (2000) den langsamen Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele von Resolution 1325 (2000). So zeigte sich der Sicherheitsrat “deeply concerned over the slow progress on the issue of sexual violence in situations of armed conflict in particular against women and children”.15 Die Bemühungen des VN-Generalsekretärs, eine stärkere Repräsentation von Frauen in formalen Friedensprozessen zu erreichen, erkennt der Sicherheitsrat in der Resolution 1960 (2010) einerseits ausdrücklich an, andererseits sieht er nach wie vor die Notwendigkeit, diese Bemühungen fortzusetzen.16 Ein Bericht des VN-Generalsekretärs an die VN-Generalversammlung listet verschiedene Aktivitäten unterschiedlicher Einrichtungen und Abteilungen der VN auf, die sich auf eine Einbeziehung von Frauen in Friedensprozesse sowie auf die Berücksichtigung kriegsbedingter sexueller Gewalt im Rahmen dieser Prozesse beziehen.17 Umfangreiche Angaben zu Daten, Fakten und Zahlen im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Resolution 1325 (2000) sowie der weiteren einschlägigen Resolutionen des VN- Sicherheitsrats finden sich in den Publikationen von UN Women.18 Auch vor dem VN-Menschenrechtsausschuss kommt sexuelle Gewalt gegen Frauen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten immer wieder zur Sprache, auch wenn dies nicht unbe- 14 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/PRST/2012/3 (letzter Zugriff 16.10.2012). 15 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/1960%282010%29 (letzter Zugriff 16.10.2012), 2. Erwägungsgrund. 16 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/1960%282010%29 (letzter Zugriff 16.10.2012), 15. Erwägungsgrund. 17 Report of the Secretary-General on the implementation of Security Council resolutions 1820 (2008) and 1888 (2009), 24 November 2010, A/65/592–S/2010/604, http://daccess-ddsny .un.org/doc/UNDOC/GEN/N10/653/46/PDF/N1065346.pdf?OpenElement (letzter Zugriff 16.10.2012), insbesondere Para. 35 f. 18 Siehe “Women, War and Peace”, http://www.unifem.org/gender_issues/women_war_peace/index.html (letzter Zugriff 16.10.2012) sowie “UNIFEM Resources on Women, Peace and Security”, http://www.unifem.org/materials/item_detaild741.html?ProductID=186 (letzter Zugriff 16.10.2012). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 – 3000 – 144/12 Seite 6 dingt mit einem ausdrücklichen Verweis auf die einschlägigen Resolutionen des VN- Sicherheitsrats verbunden ist.19 3. Angaben der VN zu nationalen Aktionsplänen zur Umsetzung der Resolution 1325 (2000) Die VN sehen in nationalen Aktionsplänen eine Gelegenheit, Strategieentwicklung voranzutreiben , Prioritäten zu identifizieren und Zuständigkeiten sowie zeitliche Rahmenvorgaben festzulegen ; dabei verstehen die VN die Planung selbst als einen Prozess, der Bewusstsein bilden, Kapazität steigern und die Rahmenbedingungen zur Verwirklichung der Resolution 1325 positiv gestalten soll.20 Nach Angaben der VN erfüllen immer mehr Staaten den Auftrag des Sicherheitsrats, Aktionspläne zu verfassen, um die Resolution 1325 umzusetzen und eine Gender-Perspektive in die militärische Ausbildung - insbesondere die Ausbildung des in internationalen Friedenseinsätzen eingesetzten Personals - sowie in Maßnahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit post-Konflikt Staaten einzubeziehen.21 Gleichzeitig machen die VN deutlich, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Resolution 1325 davon abhängt, dass mehr Mitgliedstaaten der VN die Verantwortung übernehmen, die Resolutionsziele in nationale Politiken und Ausbildungsprogramme zu integrieren.22 Zur Umsetzung der Resolutionsziele haben nach Angaben der VN folgende Staaten nationale Aktionspläne beschlossen: Belgien23, Chile24, Dänemark25, Elfenbeinküste26, Finnland27, Island28, 19 Siehe etwa Human Rights Council, Report of the Special Rapporteur on violence against women, its causes and consequences, 23 May 2012, A/HRC/20/16, http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Women/A.HRC.20.16_En.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012), Para. 51 ff. 20 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/national_level_impl.html (letzter Zugriff 16.10.2012). 21 Anm. 20. 22 Anm. 20. 23 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/1325Belgium_FR.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 24 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/National_Plan_of_Action_Chile_EN.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 25 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/Denmarks_1325_Action_Plan_Summary_Englis h.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 26 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/nap1325_cote_d_ivoire.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 27 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/NAP_Finland_NRT_en_web-1.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 28 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/Plan_of_Action_1325.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 – 3000 – 144/12 Seite 7 Liberia29, Niederlande30, Norwegen31, Österreich32, Portugal33, Schweden34, Schweiz35, Spanien36, Uganda37, Vereinigtes Königreich38. Ein umfassender Bericht über die nationalen Aktionspläne und ihren Beitrag zur Verwirklichung der Resolutionsziele erschien als Kapitel 2 „National Action Plans & Strategies on Women, Peace and Security“ der Publikation „From Local to Global: Making Peace Work for Women“, herausgegeben von NGO Working Group on Women, Peace and Security.39 4. Angaben deutscher Fachministerien zur Umsetzung der Resolution 1325 (2000) An der Umsetzung der Resolution 1325 (2000) sind in Deutschland folgende Fachministerien beteiligt: Auswärtiges Amt (AA), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Justiz. Federführend ist das AA, das auf seiner Webseite unter der Überschrift „Frauen, Frieden und Sicherheit“ einen umfassenden Überblick über deutsche Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution 1325 gibt.40 Die Diskussion der Resolutionsziele mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Vertretern der VN, u.a. des VN-Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau, wurde im AA bereits 29 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/LNAP_1325_final.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 30 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/NAP1325-EN.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 31 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/Norway_1325_Action_Plan_English.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 32 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/4328_action_plan.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 33 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/Plano_Nacional_Accao_1325.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 34 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/HP1325_202009-2012_fina_engelsk_version.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 35 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/HP1325_202009-2012_fina_engelsk_version.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 36 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/Plan_Acci_Espa_1325.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 37 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/UGANDANAP.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 38 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/nap/NAP_UK_2006.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 39 http://www.un.org/womenwatch/ianwge/taskforces/wps/Five_Years_On_Ch_2.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 40 http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Menschenrechte/Frauenrechte/Frauen- Konfliktpraevention_node.html (letzter Zugriff 16.10.2012). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 – 3000 – 144/12 Seite 8 2004 im Rahmen des 3. Forums Globale Fragen unter dem Veranstaltungstitel „Frieden braucht Frauen - Sicherheitspolitik braucht Geschlechterperspektive“ initiiert.41 Zur Durchsetzung der Ziele von Resolution 1325 (2000) fördert das AA u.a. Projekte zur Stärkung von Frauenorganisationen und zur Ausbildung von Mitarbeitern der VN-Friedensmissionen in Gender-Fragen.42 Die Bundesregierung berichtete an den Bundestag zuletzt im Dezember 2010 über den Stand der Umsetzung von Resolution 1325 (2000).43 Ein wichtiger Beitrag zur deutschen Umsetzung der Resolution 1325 (2000) liegt in der Mitgestaltung der diesbezüglichen Politiken der EU, der OSZE, der NATO und des Europarats.44 Der Rat der EU gründet seine Bestrebungen auf einen „Umfassenden Ansatz für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU“45 und sprach sich daher für „Leitlinien der EU betreffend Gewalt gegen Frauen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen“ aus.46 In Zusammenarbeit mit Vertretern der NATO, von VN-Organen und Nichtregierungsorganisationen entwickelte das AA „Indikatoren für den umfassenden Ansatz für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU“.47 5. Weitere Positionen und Aktivitäten zur Umsetzung der Resolution 1325 (2000) Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) widmet dem Thema „Frauen und Krieg“ besondere Aufmerksamkeit.48 Neben der erhöhten Gefährdung von Frauen durch sexuelle Gewalt im Fall bewaffneter Konflikte sieht das IKRK auch ihre besondere Bedeutung für den Wiederauf- 41 http://www.auswaertigesamt .de/cae/servlet/contentblob/357702/publicationFile/3512/GlobaleFragen3kompakt.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 42 Anm. 40. 43 3. Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 („Frauen, Frieden und Sicherheit“), http://www.auswaertigesamt .de/cae/servlet/contentblob/357668/publicationFile/149929/Frauen-BerichtRes1325.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 44 Vgl. Anm. 43, S. 31 f. 45 http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/357690/publicationFile/3506/EU- UmfAnsatzRes1325Res1820.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 46 http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/357692/publicationFile/3507/EU- LeitlinienGewaltFrauen.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 47 http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/357684/publicationFile/53931/Indikatoren-Frauen- Frieden-Sicherheut-EU.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). 48 http://www.icrc.org/eng/war-and-law/protected-persons/women/index.jsp (letzter Zugriff 16.10.2012). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 – 3000 – 144/12 Seite 9 bau in post-Konflikt Situationen.49 Das IKRK wahrt jedoch seine Selbständigkeit und bezieht sich nicht ausdrücklich auf Resolution 1325 (2000). Eine wichtige Rolle für die Umsetzung der Resolution 1325 (2000) spielt die Zivilgesellschaft. Im Rahmen der vorliegenden Darstellung kann auf die vielfältigen weltweiten Aktivitäten der in diesem Bereich engagierten Nichtregierungsorganisationen nicht eingegangen werden. Zur beispielhaften Veranschaulichung der einschlägigen Aktivitäten sei auf ein Projekt des Arbeiter- Samariter-Bundes Deutschland e.V. verwiesen: Dieser förderte unter dem Projekttitel „Economic empowerment of particularly vulnerable groups such as female war victims and others” 2006 bis 2008 die wirtschaftliche Selbständigkeit von Frauen, die zuvor Opfer von Kriegshandlungen geworden waren.50 Das United States Institute of Peace eröffnet auf seiner Webseite den Zugang zu zahlreichen Publikationen , die sich mit Gender und Konfliktprävention befassen.51 Die Organisation Women‘s International League for Peace and Freedom veröffentlicht auf ihrer Webseite zu Resolution 1325 (2000) aktuelle Informationen, Länderberichte, vergleichende Analysen sowie Materialien zur Lehre.52 Der Frauensicherheitsrat, ein Netzwerk von rund 50 Friedensforscherinnen, Friedensaktivistinnen und Frauen in politischen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen, verfolgt die Umsetzung der Resolution 1325 (2000) und verlinkt auf seiner Webseite zu zahlreichen Publikationen , die sich zum Stand der Umsetzung äußern.53 In der Literatur wird im Zusammenhang mit der Umsetzung von Resolution 1325 (2000) darauf verwiesen, wie die Gender-Perspektive die Konzeption von VN-Friedensmissionen verändern kann.54 49 http://www.icrc.org/eng/war-and-law/protected-persons/women/overview-women-protected.htm (letzter Zugriff 16.10.2012). 50 Vgl. Anm. 45, S. 35. 51 http://www.usip.org/publicationstools /latest?filter1=282&filter0=**ALL**&filter2=**ALL**&filter3=**ALL**&filter4=**ALL** (letzter Zugriff 16.10.2012). 52 http://www.peacewomen.org/themes_theme.php?id=15&subtheme=true (letzter Zugriff 16.10.2012), mit weiteren Links. 53 http://www.frauensicherheitsrat.de/fsr.html (letzter Zugriff 16.10.2012). 54 Judith Striek, Recherche zum Stand der Umsetzung der Resolution 1325 in Europa und Aktivitäten zur Umsetzung der Resolution 1325 in anderen europäischen Ländern im Auftrag des Feministischen Instituts der Heinrich -Böll-Stiftung, http://www.frauensicherheitsrat.de/data/recherche.pdf (letzter Zugriff 16.10.2012). Das Feministische Institut der Heinrich-Böll-Stiftung verlinkt auf seiner Webseite zu weiteren Publikationen, die sich auf Resolution 1325 beziehen, http://www.glow-boell.de/de/rubrik_2/5_740.htm (letzter Zugriff 16.10.2012). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 – 3000 – 144/12 Seite 10 Aus wissenschaftlicher Sicht wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die zahlreichen völkerrechtlichen Instrumente zur Gleichbehandlung und Inklusion von Frauen trotz ihrer immer weiter voran getriebenen dogmatischen Verfeinerung letztlich belegen, dass Frauen noch immer massiv diskriminiert werden.55 55 Vgl. Christien Chinkin, Women, Rights of, International Protection (Stand Oktober 2010), Rz. 24 ff., 35, in: Rüdiger Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, http://mpepil.com (letzter Zugriff 16.10.2012).