© 2019 Deutscher Bundestag WD 2 - 3000 - 125/19 Maritime Sicherheit Deutschlands aus militärischer Sicht Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 125/19 Seite 2 Maritime Sicherheit Deutschlands aus militärischer Sicht Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 125/19 Abschluss der Arbeit: 1. November 2019 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 125/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Begriff der maritimen Sicherheit in Deutschland 4 2. Konzeption der Bundeswehr vom 20. Juli 2018, Vorgaben im Bereich See 4 3. Ausgewählte Wissenschafts- und Forschungsprojekte im Bereich der militärischen maritimen Sicherheit 6 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 125/19 Seite 4 1. Begriff der maritimen Sicherheit in Deutschland In Deutschland wird der Begriff der Maritimen Sicherheit bzw. der Sicherheit auf See überwiegend weit verstanden. Darunter werden z.B. auch die Schiffsicherheit bzw. Hafenstaatkontrolle gefasst, für die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zuständig ist.1 Ebenso werden unter dem Stichwort der maritimen Sicherheit vielfältige Forschungsprogramme zu Themen wie etwa der Schutz maritimer Infrastrukturen, Überwachung maritimer Gebiete, Sicherheit maritimer Transportsysteme sowie maritimer Umweltschutz von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie2 sowie von dem Bundesministerium von Wirtschaft und Forschung gefördert.3 Diese Dokumentation beschränkt sich dagegen auf den engen Begriff der maritimen Sicherheit aus militärischer Sicht, die durch das Bundesministerium der Verteidigung umgesetzt wird. Maritime Sicherheit ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Gesamtsicherheitskonzeption der Bundeswehr, die insbesondere in dem Weißbuch zur Sicherheitspolitik und Verteidigung und zur Zukunft der Bundeswehr, Stand Juni 20164 sowie viel ausführlicher in der Konzeption der Bundeswehr vom 20. Juli 20185 niedergelegt sind. Diese wird im nächsten Abschnitt vorgestellt. 2. Konzeption der Bundeswehr vom 20. Juli 2018, Vorgaben im Bereich See Die geltende Konzeption der Bundeswehr zur maritimen Sicherheit enthält folgende Kernaussagen :6 1 Siehe Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Sicherheit auf See, https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Wasser/Maritime-Sicherheit/maritime-sicherheit.html, (letzter Zugriff: 1. November 2019). 2 Siehe Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Maritime Förderprogramme, https://www.bmwi.de/Redaktion /DE/Textsammlungen/Technologie/Schluesseltechnologien/forschung-entwicklung-innovation-in-dermaritimen -wirtschaft.html, (letzter Zugriff: 1. November 2019). 3 Siehe Auflistung einzelner Förderprogramme unter Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Schutz kritischer Infrastrukturen, https://www.sifo.de/de/bewilligte-projekte-aus-der-bekanntmachung-maritime-sicherheit -1760.html, (letzter Zugriff: 1. November 2019). 4 Weißbuch zur Sicherheitspolitik und Verteidigung und zur Zukunft der Bundeswehr, Stand Juni 2016, https://www.bmvg.de/resource/blob/13708/015be272f8c0098f1537a491676bfc31/weissbuch2016-barrierefreidata .pdf, (letzter Zugriff: 1. November 2019). 5 Konzeption der Bundeswehr vom 20. Juli 2018, Seiten 57-59,B https://www.bmvg.de/resource/blob/26544/9ceddf 6df2f48ca87aa0e3ce2826348d/20180731-konzeption-der-bundeswehr-data.pdf, (letzter Zugriff: 1. November 2019). 6 Alle nachfolgenden Kernaussagen sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, der Konzeption der Bundeswehr vom 20. Juli 2018 (Fn. 5), Seiten 57-59 entnommen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 125/19 Seite 5 Der Operationsraum See besteht überwiegend aus den internationalen Gewässern, die keiner Gebietshoheit eines Staates unterliegen und damit für jedermann auch für kriminelle und friedensstörende Zwecke frei zugänglich sind, und allen weiteren Seegebieten, die lageabhängig für die Operationen von Seestreitkräften genutzt werden. Durch die Außenhandels- und Rohstoffabhängigkeit ist Deutschland auf die uneingeschränkte Nutzung der See angewiesen, welche auch mit militärischen Mitteln durch die Bundeswehr und NATO-Bündnis sichergestellt wird. Die Bundeswehr übernimmt eine besondere Verantwortung beim Schutz der eigenen Küstengewässer , der angrenzenden Seegebiete wie der Ostsee, der Nordsee sowie der Gewässer des Nordflankenraums der NATO sowie der internationalen Seeverbindungslinien. Die deutschen Seestreitkräfte führen Seeraumüberwachung durch und erstellen ein umfassendes maritimes Lagebild im multinationalen und ressortübergreifenden Verbund. Sofern dafür mandatiert und beauftragt, übernehmen die deutschen Seestreitkräfte auch die Seeminenabwehr, Abwehr terroristischer Bedrohungen und Bekämpfung ungesetzlicher Aktivitäten. Es gibt eine offene oder verdeckte dauerhafte Präsenz der deutschen Seestreitkräfte in den internationalen Gewässern sowie Stationierung im Voraus zum Zwecke der Abschreckung , Deeskalation, Abwehr von Embargo- und Blockademaßnahmen durch Gegner. Schaffung der Voraussetzungen zur Nutzung der See als Basis für streitkräftegemeinsame Operationen, insbesondere für an oder über Land operierende Kräfte. Mitarbeit im Fähigkeitsverbund FAWU (Führung-Aufklärung-Wirkung-Unterstützung).7 Maßgebliche Aufgabe im Rahmen der Landes- und Bundesverteidigung sowie im internationalen Krisenmanagement bleibt die Bekämpfung der gegnerischen Seekräfte, einschließlich der Führung der Gefechte hoher Intensität. Ebenso sollen bei Einsätzen der mittleren oder niedrigen Intensität lange Stehzeiten und Standhalten gegenüber asymmetrisch oder hybrid vorgehenden Gegnern möglich sein. Nordflankenraum der NATO und die Ostsee sind zunehmend wichtige Einsatzgebiete neben den Gebieten des internationalen Krisenmanagements. Fähigkeit zur dreidimensionalen Kriegsführung gewinnt an Bedeutung, einschließlich Unterwasserkrieg und erweiterter Luftverteidigung. Perspektivisch sind Beiträge zur NATO Raketenabwehr und zur Wirkung von See an Land, z. B. durch Spezialkräfte und begrenzte amphibische Operationen möglich. Zwingende Sicherstellung der Versorgungs- und Verbindungswege zwischen Nordamerika und Europa wie auch zu den Baltischen Staaten. Verlegung der Streitkräfte einschließlich deren Nahversorgung über die Ostsee ist zum Zwecke der glaubhaften Abschreckung und Schutz der NATO-Ostseeanrainer von erheblicher Relevanz für das NATO-Bündnis. Verlässliche Frühwarnung und Führungsfähigkeit auch unter den Bedingungen der hybriden Konfliktaustragung sind sicherzustellen. Deutsche Seestreitkräfte müssen multinationale Operationen auf der oberen taktischen Ebene planen, führen und sich mit Seekriegsmitteln daran beteiligen können. 7 Vgl. hierzu Die Konzeption der Bundeswehr, Ausgewählte Grundlinien und Gesamtkonzeption, Seiten 27 f., https://www.bmvg.de/resource/blob/26546/befaf450b146faa515e19328e659fa1e/20180731-broschuere-konzeption -der-bundeswehr-data.pdf#page=26, (letzter Zugriff: 1. November 2019). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 125/19 Seite 6 Vorhaltung taktisch-offensiver Seekriegsmittel, um dadurch dem Gegner die Wirkung offensiver Seekriegsmittel zu verwehren. Befähigung zur Teilnahme an multinationalen Einsätzen im Rahmen des internationalen Krisenmanagements weltweit auf der hohen See und im Randmeer mit angemessenen Beiträgen . Beteiligung an dem Nationalen Risiko- und Krisenmanagement zum Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland (sog. NatRKM).8 3. Ausgewählte Wissenschafts- und Forschungsprojekte im Bereich der militärischen maritimen Sicherheit Durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg wurde der interdisziplinäre Forschungsschwerpunkt Maritime Sicherheit (iFMS)9 am 12. Juni 2017 ins Leben gerufen. Dieser bündelt die vorhandene wissenschaftliche Expertise in diesem Feld, fungiert als Ansprechpartner nach außen und fördert die Kooperation zwischen Experten und Interessensvertretern sowie persönliche und thematische Vernetzung im Bereich der maritimen Sicherheit.10 Im September 2018 veranstaltete iFMS in Zusammenarbeit mit dem European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats aus Helsinki eine internationale Konferenz zum Thema „Schwachstellen und Widerstandsfähigkeit im maritimen Gebiet“.11 Der Schwerpunkt der Konferenz , an der im Bereich der maritimen Sicherheit tätigen Experten, Interessensvertreter und Entscheidungsträger teilnahmen, lag auf der Situation in der Nord- und Ostsee sowie den Anrainerstaaten der westlichen Hemisphäre.12 Zuletzt wurde durch das iFMS in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Verteidigung das zweite Netzwerktreffen Maritime Sicherheit zum Thema „Deutschlands Maritime Interessen in Zeiten des Umbruchs“ am 10. September 2019 in Hamburg ausgerichtet.13 Dabei wurden Themen wie etwa ressort- und sektorenübergreifendes Agieren mit den europäischen Partnern angesichts der chinesischen Seidenstraßeninitiative, der ungestrafte Regelbruch im Seevölkerrecht 8 Siehe hierzu Konzeption der Bundeswehr vom 20. Juli 2018 (Fn. 5), Seite 26. 9 Siehe iFMS Forschungsschwerpunkt maritime Sicherheit, https://www.hsu-hh.de/ifms/, (letzter Zugriff: 1. November 2019). 10 Ebenda. 11 Hybrid CoE, News vom 10. September 2018, https://www.hybridcoe.fi/news/symposium-on-vulnerabilitiesand -resilience-in-the-maritime-domain/; iFMS, Konferenzen, https://www.hsu-hh.de/ifms/symposium-on-maritime -security-facing-vulnerabilities-and-resilience-in-the-maritime-domain-north-and-baltic-sea/, (letzter Zugriff : jeweils 1. November 2019). 12 Ebenda. 13 Bundesministerium der Verteidigung, 2. Netzwerktreffen Maritime Sicherheit, https://www.bmvg.de/de/aktuelles /-netzwerktreffen-maritime-sicherheit-107034, (letzter Zugriff: 1. November 2019). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 125/19 Seite 7 sowie die zukünftigen Beiträge der deutschen Marine zur der zukünftigen maritimen Ordnung vorgestellt und diskutiert.14 *** 14 Ebenda.