WD 2 - 3000 - 123/16 (11. Oktober 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Das vorliegende Papier soll die Frage beantworten, ob Streitkräfte von NATO-Partnern oder die Bundeswehr in den zurückliegenden 15 Jahren innerhalb der Grenzen Deutschlands DU-Munition 1 gelagert oder bspw. bei Erprobungen oder Übungen verwendet haben. Nach Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) 2 verfügt die Bundeswehr selbst unverändert über keine DU-Munition. Der Einsatz von DU-Munition sei auf Truppenübungsplätzen der Bundeswehr nicht erlaubt. Zu den Streitkräften von NATO-Partnern teilte das BMVg mit, 3 dass diese nach dem NATO- Truppenstatut 4 nicht verpflichtet seien, über in Deutschland gelagerte Waffen und Munition zu informieren. Aus Anmeldungen und Kennzeichnungen von Gefahrguttransporten von Munition lasse sich nicht ableiten, ob möglicherweise durch NATO-Partner DU-Munition transportiert werde. Dementsprechend liegen für den fraglichen Zeitraum keine Erkenntnisse über die Lagerung und den Einsatz von DU-Munition durch NATO-Partner in Deutschland vor. - Ende der Bearbeitung - 1 DU-Munition (aus dem Englischen: depleted uranium) ist panzerbrechende Munition, deren Projektile abgereichertes Uran enthalten. Aufgrund der hohen Dichte des Urans entfaltet diese uranhaltige Munition beim Auftreffen auf das Ziel eine große Durchschlagskraft. 2 Antwortschreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Oktober 2016 auf eine Anfrage der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 22. September 2016. 3 Ebd. 4 Abkommen vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen , BGBl. II 1961, 1190. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Lagerung und Verwendung uranhaltiger Munition in Deutschland durch Streitkräfte von NATO-Partnern und die Bundeswehr